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Zuverlässigkeitsprüfung


Diskusmichel

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vor 2 Minuten schrieb Diskusmichel:

Hallo,

 

stimmt es, das der Erstantrag der grünen und gelben WBK schneller geht wenn bereits zuvor ein kleiner Waffenschein erteilt wurde? Die Zuverlässigkeitsprüfung soll die Selbe sein und wenn diese noch grade12 Monate her ist, reicht diese? Stimmt das, habt Ihr hier Kenntnisse?

Hatte ich auch gehört - hängt aber sehr wahrscheinlich davon ab, wo du wohnst. Zumindest für Berlin scheint das nicht zu stimmen. Die Bearbeitung läuft in unterschiedlichen Abteilungen und die WBKen waren deutlich schneller fertig, als der KWS. Ob sich beide beeinflusst haben, kann ich nicht beurteilen. Schaden kann es aber sicher nichts.

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Das kommt in der Praxis anscheinend auch etwas auf die Behörde und die Waffenerwerbsgrundlage an.

Praxis-Bsp. 1:

Zwei Waffen gekauft im Abstand von 4 Wochen gekauft -> nur für die erste Waffe eine Abfrage

Praxis-Bsp. 2:

Als ich (Sposchü) letztens meinen JS beantragt habe wollte meine SBine eine neue Abfrage machen, weil anderer Bedürfnisbereich(obwohl erst kurz vorher was eingetragen wurde).

 

Am besten fragst du bei deinem SB mal direkt nach, bei kurzem Abstand der Abfragen hast du gute Chancen, dass sie sich drauf einlassen.

Bearbeitet von Sebastians
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Die Zuverlässigkeitsprüfung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) gilt für das Amt 6 Monate. Wenn sie vorhanden ist, dann beschleunigt sich der WBK Antrag, weil nicht erst auf die Antworten der Abfrage geantwortet werden muss.

 

Daher habe ich meine UB vorher beantragt, brauche ich eh für den Sprengstoffschein und hatte meine Karten innerhalb von drei Tagen in der Hand.

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vor einer Stunde schrieb OsiLu:

Die Zuverlässigkeitsprüfung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) gilt für das Amt 6 Monate.

Unbedenklichkeitsbescheinigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung sind zwei verschiedene Dinge.

 

Nicht jede der 550+ Waffenbehörden sieht eine 6 monatige Gültigkeit, wobei das vermutlich auch stark vom Bundesland und dessen internen Weisungen diesbezüglich abhängt. Manchmal sind es nur 3 Monate, manchmal weniger, gelegentlich mal mehr. Kurzum: Das wird unterschiedlich gehandhabt.

 

vor einer Stunde schrieb Sebastians:

Am besten fragst du bei deinem SB mal direkt nach

Der einzig richtige Tipp.

 

vor einer Stunde schrieb Sebastians:

dass sie sich drauf einlassen.

Das hat nichts mit "sich drauf einlassen" zu tun, die arbeiten nach ihren Vorgaben.

 

Demnach:

vor einer Stunde schrieb Diskusmichel:

Die Zuverlässigkeitsprüfung soll die Selbe sein und wenn diese noch grade12 Monate her ist, reicht diese?

Das hängt von Deiner zuständigen Behörde ab.

 

vor einer Stunde schrieb Diskusmichel:

stimmt es, das der Erstantrag der grünen und gelben WBK schneller geht wenn bereits zuvor ein kleiner Waffenschein erteilt wurde?

Das kann durchaus sein. Aber es ist keine Garantie.

 

vor einer Stunde schrieb Diskusmichel:

Stimmt das, habt Ihr hier Kenntnisse? 

Das kann man so pauschal nicht sagen.

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Ich gebe Dir jetzt den Tip, den ich jedem der anderen 100 User, die die gleiche Frage gestellt haben, gegeben habe: 

 

Frage Deine Clubmitglieder, wie lange in etwa die Bearbeitung des WBK-Antrags in Deinem Amt dauert. Nehmen wir mal an, es wären 3 Monate. Dann stellst Du einfach 4 Monate bevor Du die Bedürfnisbescheinigung bekommst, den WBK-Antrag unter dem Hinweis "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Nach den 3 Monaten bekommst Du dann eine Aufforderung, Deine Bedürfnisbescheinigung vorzulegen. Du gehst damit aufs Amt und bekommst sofort Deine gestempelte original WBK. 

 

(Disclaimer: So hat es bei mir mehrfach funktioniert. Ist keine Garantie - jeder Schütze ist für seinen Schuß verantwortlich.)

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vor 3 Minuten schrieb Harry Callahan:

Disclaimer: So hat es bei mir mehrfach funktioniert.

Auch hier gilt: Das kann bei seiner zuständigen Waffenbehörde funktionieren. Oder halt auch nicht.

 

Viele mir bekannte Waffenbehörden akzeptieren keine unvollständigen Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Nachweisen.

 

Die einzig richtige Antwort bleibt:

 

vor 1 Stunde schrieb Sebastians:

Am besten fragst du bei deinem SB mal direkt nach

 

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Hab meine ganzen Unterlagen für die Grüne und Gelbe WBK Montags abgegeben und die Woche drauf Dienstags kam der Anruf, daß ich alles abholen kann. Die Überprüfungen dauern laut Sachbearbeiter im Normalfall 24std. Ene Abfrage dauerte bei mir aber 6 Tage, die anderen waren laut Aussage schon nach den angegebenen 24std da. Hatte vorher keinen kleinen WS.

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vor 20 Minuten schrieb Slaytanic:

Die Überprüfungen dauern laut Sachbearbeiter im Normalfall 24std.

Nachdem gem. §5 Abs. 5 WaffG auch eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einzuholen ist, ist diese Pauschalaussage auch wieder nicht für 550+ Waffenbehörden korrekt.

 

Je nachdem, wie die örtliche Polizeidienststelle das organisiert und personell aufgestellt ist, kann das natürlich klappen, muss es aber ganz sicher nicht. "Hier" z.B. erfordert das regelmäßig ein Nachhaken nach einigen Tagen/Wochen, weil man das Thema auf der Polizeidienststelle eher als lästiges Übel sieht und gerne mal eine Antwort vergisst. In Bundesländern, in denen die Polizei auch für die Durchführung des Waffenrechts zuständig ist und man oft im gleichen Haus sitzt, geht das häufig deutlich schneller. Eine belastbare, bundesweit gültige Aussage kann man da aber nicht treffen.

 

Daher:

 

vor 3 Stunden schrieb Sebastians:

Am besten fragst du bei deinem SB mal direkt nach

 

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vor 3 Stunden schrieb Sebastians:

Am besten fragst du bei deinem SB mal direkt nach

:good::good::good:... so und nicht anders.

 

 

die für die Beantwortung der gestellten Frage einzig qualifizierte Stelle!

 

 

... und wer meint mir auch hier wieder in der Aussage eine Abrede der Sachkundigkeit des Fragestellers unterstellen zu müssen (wie in dem anderen thread - andere Frage, gleich Antwort! https://forum.waffen-online.de/topic/457530-bearbeitungsdauer-voreintrag-gruene-wbk-mit-beduerfnisueberpruefung/ ) .... der soll es halt ...

 

 

....wenn er zwischen Sachkunde und Logik nicht unterscheiden kann.

Bearbeitet von alzi
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Meine Behörde macht neuerdings auch nach 6 Monaten eine neue Zuverlässigkeitsüberprüfung.

 

Als ich letzte Woche eine neue Waffe auf die "Gelbe" eintragen lassen wollte und sagte, das meine

letzte Zuverlässigkeitsüberprüfung  vor ca. 4 Wochen vom Ordnungsamt wegen Verlängerung meines

Pulverscheins §27 durchgeführt wurde (Verlängerung habe ich bekommen) bekam ich zur Antwort

"Das ist eine andere Behörde, darauf haben wir keinen Zugriff. Ihre letzte Waffe haben sie 12/2017

gekauft und daher müssen wir eine neue Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen"

 

Soviel zur Vernetzung zwischen den Behörden !!!!! ?

 

witog

 

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vor 19 Stunden schrieb German:

Unbedenklichkeitsbescheinigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung sind zwei verschiedene Dinge.

 

Nicht jede der 550+ Waffenbehörden sieht eine 6 monatige Gültigkeit, wobei das vermutlich auch stark vom Bundesland und dessen internen Weisungen diesbezüglich abhängt. Manchmal sind es nur 3 Monate, manchmal weniger, gelegentlich mal mehr. Kurzum: Das wird unterschiedlich gehandhabt.

 

Richtig. Eine UB zur Teilnahme an staatlich anerkannten SprengG-Lehrgängen ist ein Jahr lang gültig und wenn die selbe Behörde für die WBK-Erteilung zuständig ist, müsste sie diese dann auch so lange anerkennen, weil die Überprüfung nach genau den selben Maßstäben und Erkenntnisquellen erfolgt.

 

Hier wurde aber nach vorheriger KWS-Erteilung gefragt. Da hängt es davon ab, wie die Waffenbehörde es handhabt. Vor Erteilung einer neuen Erlaubnis soll ja neu geprüft werden, entsprechend § 4 Abs. 3 WaffG aber spätestens alle drei Jahre.

 

Wie schnell die restlichen Erlaubnisvoraussetzungen Sachkunde, Bedürfnis und sichere Verwahrung abgeprüft werden, ist von Ort zu Ort höchst unterschiedlich.

 

Wie schon empfohlen sollte man deshalb einfach die jeweils zuständige Waffenbehörde fragen.

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vor 20 Stunden schrieb PetMan:

Aber Eingetragen haben sie doch, oder etwa nicht ?

Nein, haben sie nicht. Lt. Aussage der Behörde muß zuerst die Zuverlässigkeitsüberprüfung erledigt sein.

 

Abgegeben habe ich die Waffenanmeldung (EL-Büchse) am 15.4.19  8:45 Uhr.

Bis heute (23.4.19) noch keinen Anruf zur Abholung der WBK erhalten.

O.K. es kam Ostern dazwischen?. Allerdings sind seit meiner Anmeldung bereits

5 Arbeitstage vergangen !

 

Ich muß dazusagen, das meine zuständige Behörde komplett mit neuen, jungen Mitarbeitern

besetzt ist. Die Alten sind zum Jahresende 2018 in Rente gegangen bzw. wurden versetzt.

Die jungen Mitarbeiter sind vielleicht noch übervorsichtig um nichts falsch zumachen.

Ich gebe zu, das war ich auch am Anfang meines Berufslebens vor 50 Jahren.

 

witog

 

 

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vor einer Stunde schrieb witog:

Nein, haben sie nicht. Lt. Aussage der Behörde muß zuerst die Zuverlässigkeitsüberprüfung erledigt sein.

Das kenne ich bei Gelb so nicht

 

vor 8 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Vor Erteilung einer neuen Erlaubnis soll ja neu geprüft werden, entsprechend § 4 Abs. 3 WaffG aber spätestens alle drei Jahre.

Ein Eintrag in eine vorhandene Gelbe ist ja keine neue Erlaubnis. 

Komisches Vorgehen, habe ich so noch nicht gehört. Bei Grün klar, bei Gelb eher unnötig.

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@witog     Das ist eine andere Behörde, darauf haben wir keinen Zugriff.

 

Bei uns sind es ein und dieselben Behörden wo wir den Pulverschein beantragen "  3 Personen ", dort wird die WBK beantragt, Pulverschein verlängert

alle 5 Jahre usw. Wahnsinn wie unterschiedlich die Behörden arbeiten, das einzige was die gemacht haben unsere Waffenbehörde die haben nochmals

vor 3 oder 4 Jahren 3 neue angestellt die Personen zuhause überprüfen die Waffenbesitzer sind und selbst die werden alle 2 Jahre über unseren Verein

weiter geschult wie man was zu machen hat mit der Handhabung der Waffen usw. und die 3 haben auch die Sachkundeprüfung bei uns gemacht.

 

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Vollkommen unabhänging von Zuverlässigkeits-Prüfungen zeigt sich hier im Verein (NRW) aktuell auch mal wieder, wie unterschiedlich die Behörden die Anträge zumindest hinsichtlich der Bearbeitungsdauer angehen. Völlig unabhängig, ob Bedürfnisse kurz zuvor bestätigt wurden (somit auch die Zuverlässigkeitsprüfung konform vorliegt) oder ob sonstige Anträge gestellt wurden (Erstanträge für WBK oder Folgeanträge, bei denen die vorherigen Bedürfnisse aber 1 Jahr + zurückliegen).

 

Völlig unabhängig von Zuverl.-Prüfung und Erst/Vorerwerbnissen ergab sich da konsequent folgendes Bild:

 

Beispiel-Behörde A: 7 Wochen (also völlig egal welcher Antrag/Antragsteller/Zeitrahmen usw.)
Beispiel-Behörde B: 2 Wochen
Beispiel-Behörde: 5 Tage bis 2 Wochen

 

Bei einigen Behörden kommen jüngst noch weitere Fristen dazu, die normaler Weise regulär mitbearbeitet wurden. Zum Beispiel bei Wechselsystemen. Da weigert sich eine Behörde aktuell den Munitions-Erwerbs-Stempel zu setzen (kleineres Kaliber).

Bei einer anderen muss nach Kauf erst ein weiterer Antrag ausgefüllt werden (bislang ist man mit dem Eintrag in grün von Seiten des Händlers + Rechnung einfach hingegangen und hat die Stempel gekriegt). Das gleiche ist einem Sportfreund auch letztens beim Ersteintrag (grün) für eine 9mm passiert. Voreintag, Kauf, Vorlage ... und nochmal ein Antrag auf Gegenstempel, also nach Voreintrag und tadellos vorangegangener Antragsstellung. Konfus. Ärgert die SBs selber.

 

Insofern helfen zumindest hier nur noch die Anfragen bei der jeweils individuell zuständigen Behörde, weils da von Behörde zu Behörde wohl aktuell aus dem Ruder läuft, so unterschiedlich wird da gearbeitet.

 

 

Bearbeitet von Richard STS
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vor einer Stunde schrieb Richard STS:

 

  1. Zum Beispiel bei Wechselsystemen. Da weigert sich eine Behörde aktuell den Munitions-Erwerbs-Stempel zu setzen (kleineres Kaliber).
  2. Bei einer anderen muss nach Kauf erst ein weiterer Antrag ausgefüllt werden (bislang ist man mit dem Eintrag in grün von Seiten des Händlers + Rechnung einfach hingegangen und hat die Stempel gekriegt).
  3. Das gleiche ist einem Sportfreund auch letztens beim Ersteintrag (grün) für eine 9mm passiert. Voreintrag, Kauf, Vorlage ... und nochmal ein Antrag auf Gegenstempel, also nach Voreintrag und tadellos vorangegangener Antragsstellung.

Konfus. Ärgert die SBs selber.

 

 

Was ärgert die SBs selber, dass sie zu jeden Verwaltungsakt einen Antrag zu verlangen haben?

 

 

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@ Joe07

 

Genau. Inkl. natürlich der Mehrarbeit, die sie dadurch haben. Als ich letztens ein Wechselsystem eingetragen habe, war ich also gleich zwei mal auf der Behörde. Letztes Jahr konnste hinfahren, hast das Wechselsystem eintragen lassen und fertig. Gebühren-Note wurde zugesandt und bezahlt. Nach einem Besuch war also alles erledigt. Aktuell spricht man für den (neu eingeführten) Antrag vor. Dann darf man nochmal hin für die Eintragung und Gegenstempelung, die erst nach Eingang und Vorlage der Gebühren-Note erfolgte.

 

Bei der gleichen Behörde musste jetzt ein Sportfreund sogar wegen der ersten WBK viermal hin. (1) Antrag einrechen, (2) WBK abholen nachdem der erste Kostenbescheid eingetroffen war (nach 7 Wochen), (3) gekaufte Waffe registrieren lassen, (4) Kostenbescheid für den Eintrag abwarten, um mit dem Überweisungsausdruck dann erst den Stempel in der WBK zu erhalten (nach weiteren 2 Wochen).

 

Da sitzen alt gediente SBs, denen nur mehr Arbeit aufgelastet wird. Und der Sinn dahinter kann da auch nicht weiter erklärt werden. Man sitzt dann zusammen im Büro und schüttelt miteinander die Köpfe.

 

Unser Verein gibt darum aktuell auch den Rat an die Mitglieder, bereits im Vorfeld mit dem zuständigen SB alles zu klären. Ist dann zwar Besuch Nr. XY. Aber es zeigte sich, dass man darüber evtl. die Besuche Nr. 5,6,7 vermeiden kann. Bei einigen Behörden zumindest, wo es mittlerweile nötig ist. Bei den einen wegen eingeführter Verwaltungs-Windungen, die auch den SBs nicht schmecken, und bei den anderen wegen neuer SBs, die rundweg keinen blassen Schimmer von ihrer Arbeit haben (oder, wer weiß, obs nicht einfach nur Schikanen sind).

Bearbeitet von Richard STS
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Die haben zu viel Personal sonst würden sie den Aufwand nicht betreiben (können)! Spaß beiseite.

Vermutlich liegt die Verfahrensweise darin begründet, dass (angeblich) die Zuverlässigkeit seit ca. 1 Jahr bei jeden einzelnen Vorgang geprüft werden soll!? Weiß nicht ob dies tatsächlich so ist, wurde mir einmal in Zusammenhang damit erklärt, das jemand kurz nach der Regelüberprüfung seine Zuverlässigkeit verloren hat und bis zur nächsten Regelüberprüfung als vermeintlich unbelastet weiter gemacht hat!

 

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