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IGNORED

2/6 Regelung


-Sven-

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Zum Verständnis, letzten zwei Waffen wurden am 30.10.18 und 04.11.18 gekauft. Ist damit ein Erwerb am 30.04.19 und 04.05.19 möglich, oder jeweils ein Tag später? Ist vielleicht etwas kleinlich, aber möchte meine SBine nicht unnötig stressen....!

 

 

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@SebastiansKommt drauf an, wessen Perspektive man einnimmt ;)

Definiert ist es recht eindeutig.
@OsiLu

Zitat

14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr
erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Das ist für jeden SB verbindlich, da Verwaltungsvorschrift.

Dein Sb will dir also nur eine Waffe pro HJ genehmigen?

Bearbeitet von Gast
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Nein, ich wollte nur wissen, ob es der 30.04 oder 01.05 sein kann/muss.

Mein SBine ist da sehr entspannt, ich will es aber noch strapazieren.

 

Gekauft sind die Waffen eh schon, liegen halt momentan noch beim Büchser, bis die Zeit um ist und ich wieder erwerben darf.

 

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Ich mag jetzt den Kalender nicht aufblättern. Das kann wohl jeder an seinem Ersterwerb selbst nachzählen.

Kauf erste Waffe. Nun immer die Halbjahresfrist anschauen und nie mehr als zwei Waffen innerhalb dieses Zeitraumes waffenrechtlich erwerben.

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Also am 01.05. solltest du auf jeden Fall safe sein und hätte ich in deinem Fall auch so gemacht.

Ob das notwendig ist bin ich mir nicht 100%ig sicher, dazu ist die VwV etwas verwirrend geschrieben, kann man auf mehrere Arten lesen.

 

Wäre nett, wenn du uns mitteilst was deine SBine letztendlich sagt, da gibt es Unterschiede wie das ausgelegt wird.

Bearbeitet von Sebastians
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Was findest du denn nicht eindeutig?
Es geht im Grunde um einfachste Mathematik.

Erster Waffenerwerb+6Monate. Nie mehr als 2 Waffen in diesem Halbjahreszeitraum und fortlaufend.
Ich sehe gar keine Interpretationsmöglichkeit.

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

@SebastiansKommt drauf an, wessen Perspektive man einnimmt ;)

Definiert ist es recht eindeutig.
@OsiLu

Das ist für jeden SB verbindlich, da Verwaltungsvorschrift.

Dein Sb will dir also nur eine Waffe pro HJ genehmigen?

Nein, erste Waffe + 6 Monate eine weitere kann gekauft werden. Zweite Waffe plus 6 Monate eine weitere kann gekauft werden. Ich denke, darauf kann man sich einlassen. Und so eindeutig ist die Verwaltungsvorschrift halt dann doch nicht. Erste Waffe im Januar, zweite Waffe im Juni. Im Juki dann zwei weitee Waffen? Das wären dann drei Waffen in 4 Wochen.

Bearbeitet von OsiLu
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So wie ich dich verstehe, wäre das aber falsch. Immer 2 Waffen pro Halbjahr. Die können auch direkt am ersten Tag der Frist gekauft werden.

Ich würde mich keineswegs auf diese fehlerhafte Einschränkung einlassen.

Also 1. Waffe und eine weitere in diesem HJ.

Dann begunnt das 2. HJ indem man wieder 2 Waffen erwerben darf.

 

Es spielt kein Rolle ob ich 2 Waffen am 01.01. kaufe oder eine am 01.01. und eine weitere am 30.05..

Am 01.06. kann ich eine oder auch direkt zwei weitere Waffen erwerben.

 

Das ist kein Widerspruch 2 Waffen in 4 Wochen oder nur an einem einzigen Tag zu erweben. Das steht recht eindeutig da. Man darf eben nur nicht mehr als diese 2 im HJ.

Bearbeitet von Gast
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Hach, schwierig zu erklären. Natürlich kann ich zwei Waffen am selben Tag kaufen. Dann läuft als Zeit 2x plus 6 Monate ab. Aber wenn ich die erste Waffe im Januar kaufe und die zweite im März, dann kann ich die dritte Waffe im Juli kaufen und die vierte wieder im September. Waffenkauf plus 6 Monate. Eigentlich ganz einfach.

 

So sieht es bei uns das Amt...

Bearbeitet von OsiLu
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Fast korrekt. Es wird nicht fortlaufend nach Erwerb gezählt. Das ist ja explizit genannt.

Zitat

Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Wenn du die erste Waffe im Januar kaufst, kannst du die zweite Waffe irgendwann zwischen diesem Kaufdatum im Januar und den nächsten 6 Monaten erwerben.

Die nächsten 2 Waffen, kannst du direkt nach Ablauf der Halbjahresfrist erwerben. Also nicht Eine erst im September.

Ich würde dem Amt ihre Sichtweise anhand der für sie verbindlichen Verwaltungsvorschrift erläutern.

Ich sehe wirklich 0 Interpretationsraum. Erwerb erste Waffe: Start 1. Halbjahresfrist. In dieser HJ-Frist nicht mehr als 2 Waffen. Dann beginnt 6 Monate nach Ersterwerb die nächste Halbjahrsfrist. Wieder nicht mehr als 2 Waffen.

Ich verkaufe dir diese Waffe auch z.B auf gelbe WBK exakt nach dieser Regelung und ich wäre schon überrascht, wenn das Amt da querschiessen würde.

Dafür gibt es keine Grundlage.

Die VwV ist eindeutig.

Das bedeutet, dass innerhalb von 2 Tagen auch 3 Waffen erworben werden können.

Bsp: Fiktiver Erwerb 1.1.19 einer Waffe. Nächster Erwerb einer Waffe 30.06.19. Zwei weitere Waffen am 01.07.19.

Nächste Erwebsmöglichkeit 01.01.20.

Bearbeitet von Gast
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vor 13 Minuten schrieb OsiLu:

So sieht es bei uns das Amt...

Ich glaube, meines auch - aber das ist eben gemäß der für die Behörden bindenden Verwaltungsvorschrift WaffVwV nicht korrekt.

Nun kann man mit denen streiten oder eben nicht. Das hängt davon ab, wie man das künftige Verhältnis zu seiner Behörde strategisch klug beeinflussen will.

In manchen Fällen lohnt das Streiten.

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

So wie ich dich verstehe, wäre das aber falsch. Immer 2 Waffen pro Halbjahr.

Also im dummsten Fall 4 Waffen in 2 tagen ? Ich denke wenn DEINE Behörde das so sieht steht sie mittlerweile ziemlich alleine da mit der Ansicht. Wenn ich eine Waffe kaufen will einfach ab dem Tag 6 Monate nach hinten schauen. Wurde da keine Waffe gekauft, kein Problem und ich kann 2 kaufen. Wurde da eine gekauft kann ich auch nur noch eine kaufen. Dieses " wird erstmalig in Lauf  gesetzt " zementiert nicht ab da immer einen 6 Monatsrhythmus. Gemeint sind immer die letzten 6 Monate vor einem Kauf , ausser bei den ersten 2. Trennt deine Behörde auch die WBK`s , sieht die 6 Monate für jede WBK Farbe einzeln ? Das dumme an solchen " Sichtweisen " der Behörden ist, das man damit keine Rechtssicherheit erlangt. Neuer Behördenleiter kann das wieder anders sehen. Oder auch jeder Richter............ 

 

 

Bearbeitet von PetMan
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vor 9 Stunden schrieb Waffen Tony:

Was findest du denn nicht eindeutig?
Es geht im Grunde um einfachste Mathematik.

Erster Waffenerwerb+6Monate. Nie mehr als 2 Waffen in diesem Halbjahreszeitraum und fortlaufend.
Ich sehe gar keine Interpretationsmöglichkeit.

Genau so sieht es die Vorschrift vor.

 

vor 10 Stunden schrieb -Sven-:

Nein, ich wollte nur wissen, ob es der 30.04 oder 01.05 sein kann/muss.

Mein SBine ist da sehr entspannt, ich will es aber noch strapazieren.

Um genau solche Fragen zu klären sind die da. Schreib einfach eine Mail mit dem hier beschriebenen Sachverhalt, und frage ob Du das so richtig verstanden hast. Denn auch wenn die Behörden eigentlich alle so rechnen müßten wie von Toni beschrieben, manche machen das nicht, und nehmen das Datum jedes Erwerbs. Das ist zwar falsch, aber einfach damit zu arrangieren.

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Hallo

 

nochmal: du kaufst eine Waffe am 01.01.

Dann kaufst du eine weitere Waffe am 01.06.

Dann kaufst du 2 weitere Waffen am 01.07.

Dies ist legitim, da der Wartezeitpunkt am 01.01. beginnt und am 30.06. endet.

Du hast dann in diesem Zeitraum 2 Waffen gekauft.

Weitere 2 Waffen hast du am 01.07. gekauft. Die Wartezeit beginnt mit dem 01.07. und endet mit dem 31.12. Du kannst also im Januar wieder 2 Waffen kaufen.

 

Steven

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Und unsere Behörde macht es richtig gut...6 Monate ab der "zweiten" Waffe...

 

Also Waffe kaufen 1.1., dann z.B. 1.3. --> Nach unserer Behörde erst wieder am 1.9. Erwerb möglich. (2 Stück dann)

 

Da ich bisher eigentlich immer in engen Abständen zwei erworben habe ging es bei mir immer nur um wenige Tage oder Wochen die ich "zu lang" warten musste.

 

Wenn es für mich mal wirklich relevant wird muss ich mir überlegen wie ich da vorgehe !

 

 

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Mit dem zweiten Kauf wird eine neue Halbjahresfrist in Gang gesetzt, innerhalb derer auch nur 2 Waffen erworben werden dürfen.

Kauf 01.01., Kauf 01.06.,

Kauf 01.07. = 2 Waffen 

 

Erste Frist: 1.1. bis 30.6. - es wurden 2 Waffen erworben, ok

Zweite Frist: 01.06. bis 30.11. - es wurden 3 Waffen erworben, prööööp.

 

Diese Sichtweise ist auch nach Studium der VwV möglich.

Bearbeitet von Gruger
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Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Textverständnis (lesen und das Gelesene auch verstehen und dann auch richtig wiedergeben) heute nicht mehr zu den Kernkompetenzen zählt, die man in der Schule lernt.

 

Zitat
WaffVwV - 14.2.2
§ 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Die Verwaltungsvorschrift bindet als Vorschrift die Verwaltung. Dafür ist sie da.

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