NO357 502 Posted March 26 Ich würde zusätzlich zum Schneiden eines Gewindes auch den Lauf meines DPMS Hunter etwas kürzen lassen. Nu sind da überall Zeichen drauf. Importeur, Hersteller, Jahr, alles direkt ab Mündung. Kann der Büchsenmacher die einfach an anderer Stelle neu einschlagen oder darf man da nix wegnehmen? Werde da natürlich auch fragen, wollte aber hier schonmal vorchecken... Gesendet von meinem BND-L21 mit Tapatalk 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
maedergolla 102 Posted March 26 Waffennummer und Beschuss sind wichtig, das kann neu weiter hinten eingelasert werden. Alles andere ist unnötiger Schmuck am Nachthemd. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Iggy 9184 Posted March 26 (edited) vor einer Stunde schrieb NO357: Ich würde zusätzlich zum Schneiden eines Gewindes auch den Lauf meines DPMS Hunter etwas kürzen lassen. Nu sind da überall Zeichen drauf. Importeur, Hersteller, Jahr, alles direkt ab Mündung. ... Eigentlich geht es mich nix an, ich frage dennoch zur Sicherheit: Es ist bekannt, daß das Entfernen von Lauflänge nach der Gasentnahme das AR-Gassystem durchaus beträchtlicher durcheinanderbringen kann!? (Wenn ich an mein DPMS denke und daran, wo dort die angesprochenen "Zeichen" eingeschlagen sind, dann sind das mit "etwas kürzen" schon etwas mahr als ein paar Millimeter.) Wenn ja und wenn die Beteiligten wissen, wie damit umzugehen ist, dann vergiß mein Posting einfach. Grüße Iggy Edited March 26 by Iggy Ergänzung 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
NO357 502 Posted March 26 Das ist bekannt, aber nicht in welchem Ausmaß. Geplant ist, 20" auf 18" zu kürzen und es geht um 308win. Das werde ich auch noch mit dem Büchsenmacher besprechen, der berät ziemlich gut und kennt sich aus, denke ich. Kann auch sein, dass das Kürzen entfällt und nur ein Gewinde dran kommt. Eine verstellbare Gasentnahme soll aber ebenfalls verbaut werden. Ich dachte nur, ich bekomme vorher ein Meinungsbild zur rechtlichen Seite. Gesendet von meinem BND-L21 mit Tapatalk Quote Share this post Link to post Share on other sites
chapmen 4056 Posted March 27 (edited) vor 9 Stunden schrieb NO357: ...... dem Büchsenmacher besprechen, der berät ziemlich gut und kennt sich aus..... Was sagt denn derjenige der die Arbeiten ausführt zur rechtlichen Seite? Wie du angibst kennt er sich aus- also hat er solche arbeiten schon öfter ausgeführt und sollte wissen wie es läuft......... Edited March 27 by chapmen Quote Share this post Link to post Share on other sites
German 7141 Posted March 27 vor 10 Stunden schrieb maedergolla: Alles andere ist unnötiger Schmuck am Nachthemd. Soso... https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__24.html 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 3808 Posted March 27 vor 11 Stunden schrieb maedergolla: Waffennummer und Beschuss sind wichtig, das kann neu weiter hinten eingelasert werden. Alles andere ist unnötiger Schmuck am Nachthemd. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bautz 1826 Posted March 27 vor 12 Stunden schrieb NO357: Kann der Büchsenmacher die einfach an anderer Stelle neu einschlagen oder darf man da nix wegnehmen? Ein Büchsenmacher kann die Kennzeichnung an eine andere Stelle übertragen. Er könnte auch die Waffe in sein Herstellungsbuch übernehmen und quasi auf dem Papier eine komplett neue Waffe erstellen. Überleg einfach mal ob ein BüMa auch einen defekten Lauf austauschen dürfte. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 27 wer auch immer den Lauf kürzt wird wohl in der Lage sein alle erforderlichen Angaben wieder einzugravieren, ist ja schließlich genug Platz auf dem Lauf Quote Share this post Link to post Share on other sites
alzi 5036 Posted March 27 mal ne doofe Frage: aber muss das Teil nicht sowieso zum Beschuß, wenn der Lauf gekürzt wird? ... dann wäre der thread von Anfang an mal wieder fürn ... 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 27 das ist keine doofe frage, klar muß der Lauf nach kürzen und gewindeschneiden zum Beschußamt Quote Share this post Link to post Share on other sites
WOF 3272 Posted March 27 vor 4 Stunden schrieb German: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__24.html Wer Schusswaffen herstellt ... Das belastet den Besitzer also nicht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
German 7141 Posted March 27 vor 10 Minuten schrieb WOF: Wer Schusswaffen herstellt ... Das belastet den Besitzer also nicht. Jaja, blabla. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf den Besitzer. Insbesondere, wenn der nachträglich irgendwelche Änderungen (hoffentlich von einem Berechtigten) vornehmen und (dieser) das Ding danach (hoffentlich) neu beschiessen lässt. Denn beim Beschuss prüft das Beschussamt auch die Kennzeichnung nach §24. Und die ist für eine legal besessene Waffe halt zwingend notwendig. Dazu gehört, bei einer importierten Waffe, mittlerweile auch Herstellungsland, Einfuhrjahr und Einfuhrland, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Beauftragt ein Waffenbesitzer jemanden, das nachträglich zu entfernen und das wird bei einer Kontrolle entdeckt, kann das interessant werden. Insofern ist sowohl Deine also auch maedergollas Aussage WO-typische Kurzsichtigkeit. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
WOF 3272 Posted March 27 vor 2 Minuten schrieb German: Und die ist für eine legal besessene Waffe halt zwingend notwendig. Nö. Man kann natürlich in jedes Gesetz nach Belieben etwas hineininterpretieren. Deshalb gibt es Juristen die gelernt haben daß nur relevant ist was da auch tatsächlich steht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
German 7141 Posted March 27 Na, wenn Du das sagst. Quote Share this post Link to post Share on other sites
WOF 3272 Posted March 27 Du kannst ja mal in einem beliebigen Waffenrechtskommentar nachlesen. Beispiel: Lehmann/v. Grotthuss. § 24 RN: 8 , 37, 85 Quote Share this post Link to post Share on other sites
NO357 502 Posted March 27 Ich habe ihn mit dem Thema noch nicht genervt . Das kommt dann, wenn es konkret wird. Ich warte noch auf Teile... Der Mann kann ja nicht dauernd Mails schreiben wegen jedem Pipifax, muss ja auch Komps für Glocks entwickeln und weiteres...Erste Fragen sind beantwortet und das Problem mit den Markierungen fiel mir jetzt halt noch auf... Gesendet von meinem BND-L21 mit Tapatalk Quote Share this post Link to post Share on other sites
NO357 502 Posted March 27 Klar gehts zum Beschuss nach Gewindeschneiden und oder Laufkürzen...Aber es scheint ja sinnvoll, dass der Büxer die Markings anbringen kann/muss. Sonst wäre tatsächlich ein Laufwechsel ja gar nicht möglich... Gesendet von meinem BND-L21 mit Tapatalk Quote Share this post Link to post Share on other sites
alzi 5036 Posted March 27 wenn die aber sowieso zum Beschuß muss......... ... wer darf denn dann auf dem Teil "rumkritzeln"? auf manche Probleme muss man erstmal kommen......... Quote Share this post Link to post Share on other sites
NO357 502 Posted March 27 ? Gesendet von meinem BND-L21 mit Tapatalk Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bautz 1826 Posted March 27 vor 6 Stunden schrieb alzi: mal ne doofe Frage: aber muss das Teil nicht sowieso zum Beschuß, wenn der Lauf gekürzt wird? Wieso weißt Du das nicht, bist Du nicht sachkundig? Sachkunde bei Otto bestellt oder was? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Longhair 128 Posted March 27 Made my Day.. mfG Long Quote Share this post Link to post Share on other sites
alzi 5036 Posted March 27 vor einer Stunde schrieb Bautz: Wieso weißt Du das nicht, ....? weil ich auch keine rhetorischen Fragen kenne, und Ironie mir auch total fremd ist! ...aber damit scheine ich nicht alleine zu sein... 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Gruger 1770 Posted April 8 Wenn die Nachverfolgung von Waffen und Waffenteilen (angeblich) so wichtig ist: Warum könnte es ein Problem sein, die alten Beschriftungen zu entfernen, bzw. durch neue zu ersetzen? Quote Share this post Link to post Share on other sites