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IGNORED

Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.


doggy2

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb doggy2:

1. Darf ich Zuhause einem Freund (über 18 Jahre) meinen nicht geladenen Revolver 357 Mag. in die Hand geben?

2. Übt Er dann die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus laut Gesätz?

zu 1. ja, wenn Du daneben bleibst

zu 2. nein, solange er sich Deinem Beherrschungswillen (bzgl. der Waffe) beugt

 

An den Rest: Man kann auch mal seriös bleiben, hilfsbereit sein und nicht bei jeder Gelegenheit heraushängen lassen wie speziell LWB sind.

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Hallo doggy 2

wer solche fragen stellt. muss sich nicht wundern, wenn er ( belächelt ) und dementsprechende Antworten erhält.

zunächst : wann hast du deine Sachkunde gemacht ??? liegt das schon längere Zeit zurück ?? oder ??

               wer hat dir den Revolver genehmigt ?

Ich an deiner Stelle würde einfach nochmals eine Sachkunde ablegen und dann aber dem Lehrgangsleiter aufmerksam zuhören was er sagt, oder dir Fachliteratur besorgen, zb. den Ordner des Deutschen Schützenbundes der ist ok, das Buch von Martini über die Sachkunde

ist auch gut, dann kannst du dein Wissen auf den neuesten Stand bringen.

 

wenn du dich dann da durchgearbeitet hast, müsste es Wissenstechnisch eigentlich klappen und du  müsstest nicht solche Fragen hier stellen, denn so wie es sich hier gerade entwickelt, wirst du gerade hier als Blitzbirne gehandelt?

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vor 3 Minuten schrieb Roter-Baron:

Hallo doggy 2

wer solche fragen stellt. muss sich nicht wundern, wenn er ( belächelt ) und dementsprechende Antworten erhält.

zunächst : wann hast du deine Sachkunde gemacht ??? liegt das schon längere Zeit zurück ?? oder ??

               wer hat dir den Revolver genehmigt ?

Ich an deiner Stelle würde einfach nochmals eine Sachkunde ablegen und dann aber dem Lehrgangsleiter aufmerksam zuhören was er sagt, oder dir Fachliteratur besorgen, zb. den Ordner des Deutschen Schützenbundes der ist ok, das Buch von Martini über die Sachkunde

ist auch gut, dann kannst du dein Wissen auf den neuesten Stand bringen.

 

wenn du dich dann da durchgearbeitet hast, müsste es Wissenstechnisch eigentlich klappen und du  müsstest nicht solche Fragen hier stellen, denn so wie es sich hier gerade entwickelt, wirst du gerade hier als Blitzbirne gehandelt?

Na ja....alle juristischen Feinheiten lernt man auch in der Waffensachkunde nicht und die Frage, wann jemand die tatsächliche Gewalt über etwas erhält kann ziemlich difizil sein. Und das deutsche Waffenrecht ist an allen Ecken und Enden ziemlich unlogisch und inkonsistent. 

 

In den eigenen 4 Wänden bzw. befriedetem Besitztum darf man fast alles machen, so lange es niemand spitzkriegt. Aber selbstverständlich kannst Du die ungeladene Waffe in Deinem beisein auch mal jemand in die Hand geben.

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vor 17 Minuten schrieb Roter-Baron:

zunächst : wann hast du deine Sachkunde gemacht ??? liegt das schon längere Zeit zurück ?? oder ??

               wer hat dir den Revolver genehmigt ?

Vielleicht hat er den Revolver ganz ohne Sachkunde und Genehmigung geerbt?

Seine Frage ist nicht so dumm wie hier von einigen getan wird.

Mir fallen da sofort zwei Ausbilder ein, die mit o.a. Frage überfordert wären und die die falsche Antwort gäben.

Und was das Publikum hier betrifft, ich würde wetten, dass nicht alle die sich hier herablassend geäußert haben die richtige Antwort gewusst hätten und die auch noch hätten begründen können.

Also haltet den Ball mal besser ganz flach.

Bearbeitet von Gast
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vor 7 Stunden schrieb doggy2:

Hier meine Frage: Darf ich Zuhause einem Freund (über 18 Jahre) meinen nicht geladenen Revolver 357 Mag. in die Hand geben? Übt Er dann die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus laut Gesätz?

Um dem wohl beantworteten, so es nicht auf der Hand liegt, rechtlichen Aspekt einen praktischen hinzuzufügen: Unfälle passieren mit "nicht geladenen" Waffen. Ich habe zum Trockenüben eine Strecke im Keller, bei der eine Kugel keinesfalls das Grundstück verlassen könnte und Splitter einigermaßen zuverlässig gefangen würden. Mit Gästen, die mal in die Hand nehmen wollen, handhabe ich das auch nicht anders, mitsamt Schnellunterweisung in den vier Regeln.

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Warum soll er das Ding anfassen? Warum zeigst Du ihm überhaupt das Teil? Wenn er es braucht, so ein Ding anzufassen, soll er auf den Schießstand gehen. Zuhause zeigt man keine Waffen - geht keinen was an!

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vor 27 Minuten schrieb Günni2018:

Wenn er es braucht, so ein Ding anzufassen, soll er auf den Schießstand gehen.

Einerseits: Manche haben vielleicht (noch) kein Interesse am Standbesuch, aber Feuerwaffen sind so weit von ihrer Lebensrealität entfernt, daß schon das Anfassen eine denkwürdige Erinnerung gibt, und vielleicht entwickelt sich daraus ja der Appetit auf mehr.

 

Andererseits: Ich gehe wenn ich jemanden, der noch nie geschossen hat, auf den Stand mitnehme, die Waffen auch in Ruhe zuhause mit ihm durch bevor wir losfahren. Insofern sich für das erste Schießen ein Tag mit schönem Wetter empfiehlt könnte es sein, daß auf den kurzen Schießbuchten etwas Betrieb und daher Lautstärke ist, und manche Leute brauchen halt ein paar Mal probieren bevor sie z.B. den Dreh mit der Schlittenverriegelung raus haben (z.B. weil sie einfach nicht beherzt genug zupacken).

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vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

Einerseits: Manche haben vielleicht (noch) kein Interesse am Standbesuch, aber Feuerwaffen sind so weit von ihrer Lebensrealität entfernt, daß schon das Anfassen eine denkwürdige Erinnerung gibt, und vielleicht entwickelt sich daraus ja der Appetit auf mehr.

 

Definitiv. Dazu kommt das die Waffentechnik allein ja auch bereits interessant ist. Warum sonst gehen Menschen in ein Waffenmuseum. Und bei Hoplophoben schwingt ja immer auch die Frage mit, "Was macht die Waffe mit mir". Die Frage beantwortet man am besten ohne Munition.

 

Bei meinem ersten Besuch auf einem Stand, hat der Schießleiter nach dem Schießen mal die Waffe auseinandernehmen lassen. Also nur rudimentär Schlitten und Lauf raus genommen. Fand ich aber fast interessanter als das Schießen selbst. 

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Ich verstehe das Brimorium nicht, wo ist das Problem? Der Threadersteller stellt sicher, der Revolver ist ungeladenen. Zeigt dem Gast am besten so die wichtigsten Grubdfunktionen des Revolvers vor bsp. Revolvertrommel ausklappen/einklappen etc. Gast kann/darf nach Einweisung Revolver in die eigenen Hände nehmen und mal schauen wie es sich anfühlt. Alternativ geht man zu einem Büma der Revolver im Sortiment hat und wenn der Büma gut gelaunt ist und man höfflich ist, darf man dort evt. einen Revolver in die Finger nehmen.

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vor 18 Minuten schrieb mühli:

Ich verstehe das Brimorium nicht, wo ist das Problem?

Das Problem begann wohl mit der Schreibweise des TE beim Wort Gesetz. Dann haben natürlich die üblichen Verweiser auf die Sachkunde den Thread entdeckt und toben sich aus. Das jemand, grade in der heutigen Zeit , so eine Frage stellt geht ja gar nicht. Das MUSS man doch wissen . Und überhaupt.....

Wenn ich diese Frage 10 WBK Besitzern, die ich in meinem Verein aussuchen darf, stelle bekomme ich mindestens 8 verschiedene Antworten. Alle mit dem Brustton  der Überzeugung und der Altvorderen vorgetragen. Dann lieber hier Fragen und die Dummschwätzer ignorieren.

 

@doggy2

 

Ja, das darfst du. Mache ich selber , wenn es geht, vor dem Standbesuch mit bekannten . Ist mir 10 mal lieber als einem erst auf dem Stand eine Waffe zum ersten mal in die Finger zu legen

Bearbeitet von PetMan
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vor 18 Minuten schrieb mühli:

Alternativ geht man zu einem Büma der Revolver im Sortiment hat und wenn der Büma gut gelaunt ist und man höfflich ist, darf man dort evt. einen Revolver in die Finger nehmen.

Warum sollte er das tun? Er hat doch selber einen Revolver. 

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vor 15 Stunden schrieb alzi:

dann wäre die Zustandsbeschreibung "ungeladen" automatisch gegeben und nicht explizit erwähnenswert ...

Wie wir sehen ist auch Dein Horizont beschränkt. Deine Anmerkung ist falsch.

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Es gibt hier auch sicher nicht wenige aeltere Semester welche Ihr WBK noch aus einer Zeit ohne Sachkundekurs haben. 

Diese schiessen, jagen, laden Mun usw seit mehr als 30 Jahren und leben immer noch.

Trotzdem könnten Sie, zumindest theoretisch, solch eine Frage evtl nicht begründet beantworten.

 

Meine erste WBK datiert glaube ich von 1984 ?

 

Die Ferien sind trotzdem relevant, da Sie da oftmals auf Ihre Enkel aufpassen ?

 

Ich musste letzt den Alarmanlagenmensch in meinen Waffenraum bringen. Ich glaube, er hätte sich geweigert, ihn wieder zu verlassen ohne ausgiebige "Info".

Wenn dies unaufgeregt und sachlich geschieht, ist es auch sicher eine gute Werbung fuer unseren Sport/Hobby/Berufung/Job.

 

 

 

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Warum soll ich jemandem ne ungeladene Waffe nicht zeigen oder ihm in die Hand nehmen lassen?, er übt ja da noch keine tatsächliche Gewalt aus, da dürfte er meinen Fleischklopfer ja auch nicht anfassen.

 

Wenn jemand zum Beispiel nur Schreckschuss Zink kennt und dann zb mal nen Klumpen wie meine PT99 in die Hand nimmt freu ich mich an seinem Wow, warum sollte ich Sie ihm ungeladen nicht geben, man kanns auch übertreiben, wir sind als LWB schon eswas elitiert, Anderen ne kleine Freude machen erfüllt uns doch auch mit stolz auf unsere Waffen.

 

Am Rande, wie oft hab ich zu Ostzeiten Gesetze übertreten, Wildern, Schwarzangeln,auch mit Karbid, Schwarzfahren, Verstoss gegen Sprengstoffgesetz(kein Packet Kalisalpeter landete nicht im Einkaufskorb 8 Pfennig 40 Gramm), was weiss ich, scharfe  Mumpeln und Sprengzünder von den Russen gekauft, ich hab Alles überlebt und wurde nie erwischt, da ist ne leere Waffe zeigen kalter Kaffee, aber verantwortungsbewusst und entladen muss Sie natürlich sein!!

 

OT: Die Sprengzünder der Russen waren Hammer, über Autobatterie konnte man nen halben Sandhaufen versetzen, oder verstreuen halt.

Bearbeitet von lastunas
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vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Wie wir sehen ist auch Dein Horizont beschränkt.

das Kompliment MUSS ich zurück geben.

 

 

 

@MichaSailor auch 1984 bedurfte es schon einer Sachkunde..... und sogar davor auch.

und selbst WENN......es wurde noch keinem verboten sich selbst sachkundig zu halten oder gar zu machen bzw. zu werden. bei den Verkehrsregeln sperrt sich da doch auch keiner.

 

und ja, idR passiert da auch nix...... nicht nach 2 Jahren, nicht nach 5, oder 10 oder 30 oder 50......

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vor 1 Minute schrieb lastunas:

warum sollte ich

um das "warum" gings ja nicht, sondern "ob man darf".

 

 

wer wirklich sachkundig ist, dem sticht sofort ins Hirn "geh ich mit ihm aufn Stand, da darf er auf jeden Fall und ich muss mir keinen Kopp machen"

.....wer aber nur einen Sachkundenachweis sein eigen nennt und/oder in (s)einem Verein keinen kennt, der rennt halt in ein Forum.

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vor 2 Minuten schrieb alzi:

es wurde noch keinem verboten sich selbst sachkundig zu halten oder gar zu machen bzw. zu werden

Was - Euer Hochnäsigkeit - versucht denn der Threadstarter?

Er versucht sich hinsichtlich einer Frage sachkundig zu machen, indem er hier ganz sachlich und ganz höflich nachfragt.

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vor 1 Minute schrieb alzi:

wer wirklich sachkundig ist, dem sticht sofort ins Hirn "geh ich mit ihm aufn Stand, da darf er auf jeden Fall und ich muss mir keinen Kopp machen"

Wer wirklich sachkundig ist, der kennt die Antworten auf die Eingangsfragen und muss der Frage nicht ausweichen, indem er z.B. mit dem Interessenten auf einen Schießstand fährt.

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vor 29 Minuten schrieb alzi:

um das "warum" gings ja nicht, sondern "ob man darf".

 

 

wer wirklich sachkundig ist, dem sticht sofort ins Hirn "geh ich mit ihm aufn Stand, da darf er auf jeden Fall und ich muss mir keinen Kopp machen"

.....wer aber nur einen Sachkundenachweis sein eigen nennt und/oder in (s)einem Verein keinen kennt, der rennt halt in ein Forum.

Warum, weil in Deutschland keiner mehr im Stande ist eigenverantwortlich eine Entscheidung zu fällen, deshalb gehts rapiad bergab, egal wo, die Angst Fehler zu machen ist ausgeprägter denn je, individuelle Abweichungen von der Regel sind immer mehr die Ausnahme, das wort Toleranz immer unbekannter!!!

Bearbeitet von lastunas
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