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IGNORED

Grundbedürfnis Grüne WBK


Maximax

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Hallo zusammen, 

 

verzeiht bitte, ich steig da nicht ganz durch:

 

Als Besitzer einer Grünen WBK habe ich ja ein Grundbedürfnis auf 2x  Halbauto.KW und 3x Halbauto.LW.

 

Was genau "steht" den hinter dem Grundbedürfnis?

Beispiel: Ich bin in einem Verband der gar keine HA LW Disziplinen hat. Kann ich jetzt trotzdem hingehen und beim SB einen Voreintrag für eben diese machen lassen aufgrund meines "Grundbedürfnis" obwohl der Verband keine Disziplinen hat?

 

Lg und danke im vorraus!

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vor 44 Minuten schrieb BlackBull:

(Klugscheixx AN)

 

Ich kenne Besitzer von grünen WBKs, die nicht ein solches Grundbedürfnis haben, nur mal so...

Wie kommt sowas zu Stande  ?

 

Der Gesetzgeber sagt doch 2 kurze und 3 lange HAs,Roller

 

Solang man im Grundbedürfnis bleibt muss man ja rechtlich noch nicht einmal Wettbewerbe schießen.

Das ist natürlich Quatsch weil wir natürlich alle Wettbewerbe schießen.

Bearbeitet von Gast
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bei der Aussage:

vor 47 Minuten schrieb Maximax:

Als Besitzer einer Grünen WBK habe ich ja ein Grundbedürfnis auf 2x  Halbauto.KW und 3x Halbauto.LW.

 

kann man ja von einem Sportschützen ausgehen.

 

und ich muss hier @German bepflichten....... was wird denn da eigentlich noch an Sachkunde vermittelt, wenn dauernd solche pillepalle-"Probleme" gewälzt werden müssen? kein Wunder werden inzwischen reihenweise die Sachkundeausbilder zur "Weiterbildung" von den Verbänden einberufen.

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vor 54 Minuten schrieb Maximax:

Was genau "steht" den hinter dem Grundbedürfnis?

Das sogenannte "Grundbedürfnis" (vulgo "Kontingent") kommt im Umkehrschluss aus dem §14 WaffG, Absatz 3:

 

Zitat

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.
von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2.
zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 Es bedeutet, dass für die ersten zwei Kurzwaffen und die ersten drei halbautomatischen Langwaffen geringere Anforderungen bezüglich des Bedürfnisses gibt - nämlich die regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen erst über dem Grundbedürfnis.

Bearbeitet von Sal-Peter
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vor 47 Minuten schrieb Maximax:

Was genau "steht" den hinter dem Grundbedürfnis?

Du zunächst einen sog. Voreintrag auf der Grünen. Wird eingetragen von der Waffenbehörde und enthält im Wesentlichen Typ und Kaliber.

 

Für den Voreintrag brauchst Du ein Bedürfnisbescheid. Der kommt vom Verband. Dafür brauchst Du eine Bescheinigung des Heimatvereins und eine Angabe der Diszplin für die geschossen werden soll.

 

Die Bescheinigung des Heimatvereins besagt das Du regelmäßig Schießen trainierst (mit erlaubnispflichtigen Waffen, aber egal welches Kaliber und welche Disziplin) UND das die gewünschte Waffe auf dem Stand geschossen werden kann.  

 

Grundbedürfnis bedeutet lediglich das die Waffen Dir grundsätzlich ohne weitere Auflagen zugestanden werden. In der Praxis wird es schwer bei kalibergleichen Waffen (etwa zweimal 9mm oder zwei AR15), aber Du musst für das Grundbedürfnis keine sportlichen Erfolge oder Wettkämpfe nachweisen.

 

Abgesehen vom Grundbedürfnis gibt es noch das erweiterte Bedürfnis. Wenn Du sportlich erfolgreich bist, dann kannst Du fast unbegrenzt Waffen kaufen.

 

Ach ja: Mach eine Sachkundeschulung. Da lernst Du das alles.

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vor 6 Minuten schrieb Shiva:

Ach ja: Mach eine Sachkundeschulung. Da lernst Du das alles.

da hätte er das lernen KÖNNEN!

 

denn nach ....

vor einer Stunde schrieb Maximax:

Als Besitzer einer Grünen WBK habe ich ja ein Grundbedürfnis auf 2x  Halbauto.KW und 3x Halbauto.LW.

...ist davon auszugehen, dass er schon einen Sachkundenachweis besitzt...... wie man aber mal wieder sieht, keinesfalls deswegen auch sachkundig sein muss.

Bearbeitet von alzi
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vor 30 Minuten schrieb Tante Dörte:

Wie kommt sowas zu Stande  ?

 

Der Gesetzgeber sagt doch 2 kurze und 3 lange HAs,Roller

 

Solang man im Grundbedürfnis bleibt muss man ja rechtlich noch nicht einmal Wettbewerbe schießen.

Das ist natürlich Quatsch weil wir natürlich alle Wettbewerbe schießen.

Schon klar, deswegen schrieb ich klugscheixx.

Denn grüne alleine bedeutet ja noch lange nicht, Sposchü zu sein; das Grundbedürfnis hat der TE als Sposchü, aber nicht weil er eine grüne hat.

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vor 14 Minuten schrieb GunsRus:

:confused:

Bitte was?

Sind RepetierFLINTEN (Pump-Action) Selbstladelangwaffen? Nein. Also nicht von §14 (3) WaffG erfasst. Dementsprechend nicht im "Kontingent" enthalten.

 

RepetierBÜCHSEN - egal, ob Gradzug, Unterhebel, Pump-Action, ... - gehen auf Gelbe WBK, sind also kontingentfrei: Kaufen, eintragen lassen, glücklich sein.
(Unter Beachtung 2/6)

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vor 15 Minuten schrieb weyland:

Von erfolgreich ist (meines Wissens) nirgends die Rede.

 

Indirekt schon, zumindest wenn man das Grundbedürfnis um ein ganzes Stück überschritten hat.

Nicht in jedem Verband und in jedem Landesverband kommt man ohne Vorqualifikation auf entsprechende Wettkämpfe, deren Teilnahme für die entsprechenden Bedürfnisnachweise benötigt wird. Das ist aber wie gesagt verbandsspezifisch und findet sich in deren Befürwortungsrichtlinien und hängt am Ende natürlich auch davon ab, die wievielte Waffe des gleichen Typs man kaufen will. 

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vor 2 Stunden schrieb Maximax:

Als Besitzer einer Grünen WBK habe ich ja ein Grundbedürfnis auf 2x  Halbauto.KW und 3x Halbauto.LW.

 

vor einer Stunde schrieb Tante Dörte:

Der Gesetzgeber sagt doch 2 kurze und 3 lange HAs

Das hier noch gar keiner drauf angesprungen ist... 

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vor 14 Minuten schrieb German:

 

Das hier noch gar keiner drauf angesprungen ist... 

????

Ich wüsste nicht was daran falsch sein soll.

2 kurze HAs,Roller + 3 lange HAs + Pumpe Sonderfall.

Bearbeitet von Gast
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vor 28 Minuten schrieb Sal-Peter:

Sind RepetierFLINTEN (Pump-Action) Selbstladelangwaffen? Nein. Also nicht von §14 (3) WaffG erfasst. Dementsprechend nicht im "Kontingent" enthalten.

OK!

Das habe ich bisher gar nicht in Betracht gezogen.

Damit ist gerade wieder ein Slot auf meiner WBK frei geworden. :grin:

 

Danke für den Hinweis.

:good:

Bearbeitet von GunsRus
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