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IGNORED

Führen eines Messers


micky123

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vor einer Stunde schrieb Vincenzo:

Wir fordern das Waffengesetz in "einfacher Sprache"!

Hallo Vincenzo,

 

hier heißt das maßgebliche Zauberwort "Normenklarheit".

Das Bundesverfassungsgericht formulierte es folgendermaßen:

".... soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen ...."

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit

 

Steven

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vor 6 Stunden schrieb micky123:

Und der Jurist stellt dann folgende Frage:

 

Wie lang darf ein Messergriff sein?

https://www.swords-and-more.com/der-iklwa-speer-der-zulu.html

 

Als humoristische Einlage.

 

Hast du beim Zelten keine Heringe dabei? Kann man die ggf. so gestalten, dass die an der Stange einrasten?

Also damit sie nicht verloren gehen können.

 

Quelle. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Heringe.jpg

 

800px-Heringe.jpg

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vor 13 Stunden schrieb steven:

...hier heißt das maßgebliche Zauberwort "Normenklarheit".

Das Bundesverfassungsgericht formulierte es folgendermaßen: ".... soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen ...."

https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit

 

 

Das ist richtig, aber bezogen auf viele, verschlungene waffenrechtliche Regelungen mittlerweile "ein guter Witz"...

 

Man muss sich mal klarmachen, Adressat des WaffG und seiner Ausführungsbestimmungen sind auch "Normalbürger" ohne Fachanwalt, bzw. ohne einschlägigen Gesetzeskommentar unter dem Kopfkissen.

Da wird's mit der "Normenklarheit" bisweilen eng...

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Man muss sich mal klarmachen, Adressat des WaffG und seiner Ausführungsbestimmungen sind auch "Normalbürger" ohne Fachanwalt, bzw. ohne einschlägigen Gesetzeskommentar unter dem Kopfkissen.

Da wird's mit der "Normenklarheit" bisweilen eng...

Hallo karlyman

 

und genau da sollte man langfristig ansetzen. Schließlich ist diese Norm vom Bundesverfassungsgericht so bestimmt worden. Einige vernünftige MdBs und dann kann viel passieren.

 

Steven

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Am 27.1.2019 um 17:05 schrieb steven:

[...]

Es gibt ein Führverbot von Hieb und Stoßwaffen, wenn bei feststehenden Hieb und Stoßwaffe n die Klinge über 12 cm,....

Öhm, wir müssen da verschiedene Versionen von § 42a I WaffG lesen ... In meiner Version sind da drei Gruppen alternativ genannt: Anscheinswaffen (Nr. 1), Hieb- und Stoßwaffen (Nr. 2) und Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänger über 12 cm (Nr. 3).

Am 27.1.2019 um 17:05 schrieb steven:

Es wird aber in der Verwaltungsvorschrift erwähnt, dass gerade die Macheten keine Hieb und Stoßwaffen sind. Also spielt die Klingenlänge keine rolle. Es sind Werkzeuge.

Das ist schön, dass sie Werkzeuge sind. Aber Werkzeuge können weiterhin Messer sein und fallen damit unter die Regelung des § 42a I Nr. 3 WaffG.

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  • 2 Wochen später...
vor 4 Stunden schrieb elpeha56:

Hübsches Teil, wo kann man das neu kaufen, und vl. auch mit Tragevorrichtung? Ist auf jeden Fall ein Werkzeug, auch mit angeschliffener Seite.  

Cold Steel Artikelnummer: CST-92SF

 

Einfach googeln...

Kannst Du auch hier bei uns für 26 Euro abholen :grin:

 

 

Nachtrag: https://youtu.be/jIlceAZBRdA

Bearbeitet von Mittelalter
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vor 11 Stunden schrieb elpeha56:

Ist auf jeden Fall ein Werkzeug

BW Kampfdolch, einfach, von Belzer:

 

Belzer Dreikantschaber.jpg

 

vor 7 Stunden schrieb Mittelalter:

26 Euro

zu teuer.

:drinks:

 

https://www.ebay.de/itm/Dreikantschaber-Schaber-Entgratwerkzeug-Hohlschaber-Ex-Bundeswehr-BW-Z5/263569192999?hash=item3d5df2b827:g:4KQAAOSwn35at9eb:rk:3:pf:0

 

;)

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Am 29.1.2019 um 09:08 schrieb BlackBull:

Der TE wird einfach in Zukunft Baum-Pilze ernten wollen und nimmt dafür sein Erntegerät mit.  Feddisch!

Mit offensichtlichen Ammenmärchen reitet man sich öfters gerade rein. Wo deren Verbreitung prozeßtaktisch nötig ist sollte man das dem Anwalt überlassen, denn der verliert dadurch nicht an Glaubwürdigkeit weil es ja sein Job ist. Ansonsten ist man ziemlich sicher besser bedient damit, erstmal außer zu den Personalien gar nichts zu sagen, als Geschichten davon zu erzählen, man ernte "Baum-Pilze," ohne einen einzigen benennen zu können, oder auch man wolle mit dem Baseballschläger Baseball spielen, aus irgendeinem Grund aber mit einem Schläger pro Person und dafür null Bällen und Handschuhen. Auch wenn man in Deutschland nicht wie in Amerika schon für das Belügen der Polizei aufs Dach kriegt, auch wenn's für die eigentliche Anklage hinten und vorne nicht reicht: Der Amtsschimmel wird nirgendwo dadurch zahmer, daß man ihm klarmacht, daß man ihn verarscht.

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