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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Ich habe einen Austausch - Lower für mein AR 15 und 3 20er Magazine.. die ich nach dem Stichtag gekauft habe.

Nun für den Lower werde ich eine Genehmigung beantragen, und die Magazine beim LRA abgeben... Sollte sich der Entwurf durchsetzen.

Beim Besitzstand -hoffe ich- wird sich wohl noch was zu unseren Gunsten verändern.

Ein Referentenentwurf hat sich noch nie zu 100% durchgesetzt. Die hatten den Auftrag die Richtline 1:1 umzusetzen, was sie auch getan haben.

Der Rest wird auf der Politischen Bühne entschieden

Bearbeitet von Jack_Oneill
Satzzeichen und ein Rechtschreibfehler
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vor 3 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Ich habe einen Austausch - Lower für mein AR 15 und 3 20er Magazine.. die ich nach dem Stichtag gekauft habe.

Nun für den Lower werde ich eine Genehmigung beantragen, und die Magazine beim LRA abgeben...

Warum willst du die Magazine abgeben?

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Am 18.1.2019 um 15:07 schrieb Kanne81:

Naja - Frankreich hat jetzt mit der Umsetzung keine unnötigen Schikanen eingebaucht und es im allgemeinen grosszuegig ausgelegt. Das fand ich relativ positiv...

Wie hat Frankreich das umgesetzt?

 

Wie haben andere Länder das sinnvoll umgesetzt? Das wäre ja schon mal eine Vorlage, gegen die die andere Seite schwer anargumentieren können wird. Ob das was bringt, weil die da ja eh machen was sie wollen, ist eine andere Frage.

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Weil man einfach künstlich Druck auf all die machen will, die sich nach der EU-Entscheidung noch schnell eingedeckt haben, bevor es zur nationalen Gesetzesumsetzung kommt.

Spannend wird ja nur die Frage wie die Nachweisführung erfolgt, sprich muss der Besitzer belegen dass er diese Gegenstände schon vorher hatte, wie macht er das bei einem Gegenstand der frei und ohne Erfassung handelbar ist und Kaufbelege eben nicht aufzubewahren waren und was passiert, wenn er keinen Nachweis hat...

Bearbeitet von Bounty
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In Frankreich dürfen die aber mehr als in der BRD ! Und das soll nun eine Gleichstellung der EU sein, da entscheidet ja wieder jeder Staat

für sich was anderes.

Alle französischen Sportschützen können weiterhin austauschbare Magazine mit mehr als 10 Schüssen besitzen und nutzen. Nur die Menge ist reglementiert auf 10 große Magazine pro Waffe.

Langwaffen-Magazine über 30 Schuss und Kurzwaffen-Magazine über 20 Schuss gibt es nur noch für IPSC-Schützen (Tir Sportif de Vitesse : TSV).

Zum Kauf neuer großer Magazine ist die Vorlage der Sportschützenlizenz erforderlich.

Halbautomaten im Randfeuerkaliber bleiben in Frankreich in der Kategorie B, egal welches Magazin eingesetzt ist. (Die Umsetzung der Richtlinie wäre der richtige Zeitpunkt, endlich das unsinnige Verbot von KK-Halbautomaten für Sportschützen in Deutschland aufzuheben, das es nicht mal in England gibt.)

Kategorie B/C: EUGunban für Jäger

Die Franzosen haben die Gelegenheit genutzt, um einige Waffen von C nach B oder von B nach C zu verlegen. Hierbei wird insbesondere auf Lauflänge (60 cm), Gesamtlänge (80 cm) und Magazinkapazität (5 Schuss) Wert gelegt.

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vor einer Stunde schrieb daimler01:

In Frankreich dürfen die aber mehr als in der BRD !

.....

Kategorie B/C: EUGunban für Jäger - Die Franzosen haben die Gelegenheit genutzt, um einige Waffen von C nach B oder von B nach C zu verlegen. Hierbei wird insbesondere auf Lauflänge (60 cm), Gesamtlänge (80 cm) und Magazinkapazität (5 Schuss) Wert gelegt.

 

Offenbar "kein Licht ohne Schatten"...

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Leute kommt mal zurück zur Realität.

Manche hier klingen als würden sie allein von Waffen leben, Waffen essen, trinken und atmen.

 

Ich hab vor 40 Jahren mit diesem Hobby begonnen und es gefällt mir immer noch aber bevor ich die AfD wähle verschenke ich den Inhalt meiner 3 Schränke an Greenpeace.

Lieber noch 5000 Jahre " Wir schaffen das" als nur 1 Tag zurück zur Fliegenschissvergangenheit.

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Magazin(gehäuese) nachvollziehen- ist aber gegen so manchen Punkt im Entwurf eher harmlos........

Tja,

für den einen sind die Deko- und Salutwaffen-Regelungen total harmlos (weil er keine hat), für den anderen eben die Magazinregelung,  weil er eh nur eines für 5 Patronen hat das ewig hält weil er so wenig schiesst.

 

Was mir nicht klar ist, wird auch der Besitzer eines Magazins hier verpflichtet diese abzugeben bzw. registrieren der garkeine (passenden) Feuerwaffen hat? 

Und ansonsten ist schon vieles angesprochen:

Aufbewahrungsvorschriften für verbotene Plastik oder Blechdosen (Schrank Stufe I während das zugehörige Gewehr im A steht, es sei denn dass muss als neues Kat. A dann auch in mindestens I).

Wie erwirbt der IPSC Schütze mit Wettkampfteilnahme im Ausland neue Magazine, wenn eines kaputt ist?

 

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Parteien die den Waffenbesitz für Bürger verbieten wollen sind anti-demokratische Parteien in der Essenz.

Und sonst weiss ich nicht genau warum halb Deutschland hyperventiliert für eine Partei deren Programm das der CDU vor 20 Jahren war.

 

Gehirn geschmolzen, doff geworden, irgendwas in der Nahrung oder einfach Staats und Medien Gläubig, die gleichen die frenetisch den totalen krieg wollten weil da einer vorne rumbrüllte.

 

Bigbor welch ist denn die Erklärung.

Bearbeitet von joker_ch
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Das mit der Magazinregelung von sog. High Capacity Magazinen ist etwas vom dämlichsten was man reinbringen konnte. Völlig sinnlos und nicht zielführend! Ausserdem traue ich dem Machwerk nicht, das ist ausbaufähig! In einem Jahr kann es dann heissen, bsp. alle Halbautomaten müssen verboten werden, wegen Vorfall X am Tag Y usw.

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