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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 12 Stunden schrieb knight:

Wenn man den Brief liest, dann ist das Verfahren doch klar. Das BMI bereitet einen neuen Gesetzentwurf vor, der das 3. WaffRÄndG in diesen Punkten (Airsoft) ändert. Und dieser Entwurf soll noch vor in Kraft treten des 3. WaffRÄndG vorgelegt werden. Das macht insofern nur dann Sinn, wenn er auch vor Inkrafttreten verabschiedet wird.


Das heißt andererseits, dass wir nun gefordert sind, unsere Änderungswünsche dort einzubringen.

Soweit ich das mitbekommen habe, soll nur auf Verordungswege oder durch Festelgung technischer Parameter eine Regelung getroffen werden. Ev. auch im Rahmen einer Ausnahmeregelung.

Das aktuelle Gesetz kann nicht mehr geändert werden und ein neues soll wohl auch nicht auf den weg.

Bearbeitet von Gast
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Wenn es eine erneute Änderung des Waffg gibt, werden die freiheitsfeindlichen Kräfte in unserem Land auch wieder versuchen weitere Rückschritte einzubauen. Man kann froh sein, dass die jüngstem Ereignisse in Thüringen und in der Welt zunächst die äußerst tragischen Ereignisse in Roth und Starnberg überschattet haben.

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Ich habe da eventuell gerade ein neues Ei das man uns ins Nest legen will gefunden.

 

Falls das schon anderer Stelle besprochen wird, sorry für ev. doppelten Post:

 

Im TOP 42 unter Erläuterung zum TOP 42 liesst man unter II :

 

Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen. Insbesondere sollen die Eingangsformel der Verordnung um eine weitere Ermächtigungsgrundlage ergänzt werden und die Behältnisse, in denen Waffen und Munition aufbewahrt werden, künftig auch der DIN EN 1143-1 aus dem Juli 2019 entsprechen. 🤨???

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vor 1 Stunde schrieb harry tasker:

und Munition aufbewahrt werden, künftig auch der DIN EN 1143-1 aus dem Juli 2019 entsprechen. 🤨???

Es soll nur ergänzt werden, da steht dann 2012 oder 2019

 

 

Aus der angenommenen Beschlussdrucksache 495/19(B)

Zitat

§ 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 werden jeweils die Wörter „oder Juli 2012“ durch die Wörter „ , Juli 2012 oder Juli 2019“ ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird … < weiter wie Vorlage > …‘

 

Begründung: Das Ausgabedatum der aktuellen Fassung der Norm DIN EN 1143-1 (Juli 2019) wird jeweils ergänzt.

Also keine Sorge, der gerade erst Angeschaffte Nuller/Einser bleibt legal.

 

 

Positiv: die 42cm (§6) gehören der Vergangenheit an. ab jetzt internationaler Standard, sprich 16 Zoll für Sportschützen möglich. Jetzt die Verbände schubsen, damit sie Ihre Sportordnung anpassen, wo das  nicht von vorneherein möglich war (Vor der Änderung halt nur mit nicht-Anscheinswaffen)

Bearbeitet von ASE
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vor 3 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ob 16 oder 16,5 Zoll - 40cm oder 42cm - was genau bringt das?

 

Gut und toll wären 10 Zoll gewesen...

Amerikanische Massenware kann ohne viel Brimborium importiert werden.

Ja ok, bis auf die Feinheiten wie sear cuts und so - aber irgendwas ist ja immer 😎😎

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vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:

Ob 16 oder 16,5 Zoll - 40cm oder 42cm - was genau bringt das?

 

Gut und toll wären 10 Zoll gewesen...

Nun, das die Auswahl größer wird und kein US-Hersteller mehr dubbellige US-DE-Läufe bauen muss um damit ob der 20mm längeren Lauflänge teutsche Sicherheitsbedenken beruhigt werden.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Speedmark:

ich wiederhole, den kurzen können sie behalten und sich in die Haare schmieren.

Muss man deswegen so schreien? Wie wärs mal mit Selbststudium? Ach ne, das sollen die anderen für einen machen...

 

Sagt es ihm  nicht, der soll es sich selber raussuchen.

Bearbeitet von ASE
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