Zum Inhalt springen
IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Das sind natürlich Fake News.

Das Gesetz kann werder nachgearbeitet werden, noch zurück ins Parlament verwiesen werden.

Fertigt der BuPrä das gesetz nicht aus (wozu es keinen grund gibt), käme dagegen nur die Organklage vor dem BVerfG in Frage.
Ansonsten ist ein neues Gesetz durch den geamten Weg zu bringen.

Der VDB Newsletter ist auch falsch interpretiert.

Das BKA arbeitet an Richtlinien, Vorlagen, Auslegungen (technischer Details), aber nicht am Gesetz.

 

P.S.: Wenn man sich die Seite auf dem Link mal durchliest, .... dann ignoriert man am besten alles was da steht.

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn nun doch erst eine Veröffentlichung im Herbst angepeilt ist, sollte man aber nicht wieder ein 3/4 Jahr als Waffenlobby Stillschweigen bewahren, sondern wenigstens bei einigen hochproblematischen/extrem bürokratischen oder schlicht verunglückten Regelungen Nachbesserungen verlangen.

  • Klarstellungen bei WBK gelb (erwerben vs. besitzen, altgelb vs. mittelaltgelb vs neugelb)
  • Klarstellungen bei den Magazinrohrlängen im Flintenbereich
  • Klarstellungen bei den Magazinkörperverboten (es wäre noch immer Gelegenheit, dieses praktisch kaum handhabbare Verbot auf die simple, EU-weite Regelung einer 10/20-Schussbegrenzung mit üblichen Blockierungen zu reduzieren)
  • ggf. Überarbeitung der Verfassungsschutzüberprüfungsmassnahmen auf maßvolle Involvierung desselben
  • Klarstellungen bezüglich "Schulterwaffen" und deren Verbote/Einschränkungen wie im EU-Ausland und der Schweiz ("keine schlafenden Hunde wecken" = es kommt dann ein Totalverbot "über Nacht")
  • kleine Verbesserungen bei Anscheinswaffen (Freigabe KK etc.)
  • Konkretisierungen, welche IPSC-Schützen etc. Kat.A-Waffen bewilligt bekommen (bitte nicht als "Bitte an das BMO", sondern im Gesetzestext verankern)
  • Altbesitzerregelungen (z.B. Magazine) entbürokratisieren und die Weiterbenutzung im bisherigen Umfang erlauben.
  • Detailregelungen zu wesentlichen und führenden wesentlichen Teilen so überarbeiten, dass sie praktikabel und handhabbar sind und über die EU-Mindestvorgaben nicht inausgehen, um unnötige Kosten und Beschwernisse zu vermeiden

Ich hoffe nur, die Lobby zieht sich jetzt nicht wieder ein halbes Jahr in den Winterschlaf zurück, sondern nutzt diese einmalige Chance und mobilisiert die Basis - aber so richtig!

 

 

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Also wenn nun doch erst eine Veröffentlichung im Herbst angepeilt ist

 

Sagt wer? Dieses Gerücht hier...?

 

Was die Klarstellungen angeht, gebe ich dir ja im Prinzip recht. Aber Klarstellungen werden bzw. müssen im untergesetzlichen Regelwerk, insbesondere der VwV, noch kommen. 

Ob wir von denen dann begeistert sind, mag auf einem anderen Blatt stehen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Das Gesetz kann werder nachgearbeitet werden, noch zurück ins Parlament verwiesen werden.

Fertigt der BuPrä das gesetz nicht aus (wozu es keinen grund gibt), käme dagegen nur die Organklage vor dem BVerfG in Frage.
Ansonsten ist ein neues Gesetz durch den geamten Weg zu bringen.

Als die im Jahr 2002 innerhalb von vier Wochen so sinnvolle Dinge beschlossen haben, wie dass Zehnjährige selbst unter Aufsicht der Eltern nicht mehr mit Druckluft schießen dürfen, da hat es sechs Monate gedauert, bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlich wurde.

 

Wenn man wollte(!), dann könnte man das alte Gesetz rauszögern und bis dahin ein Waffenrechtsänderungsgesetzänderungsgesetz verabschieden.

 

Wie realistisch das ist? Naja... wie will man in einer surrealen Welt diese Frage beantworten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die VwV interessiert ja nichtmal die Verwaltung ;)

 

 

Hat sie aber zu interessieren - denn sie bindet das Ermessen der Verwaltung, also die Verwaltungsausübung. 

 

Nur hat sie keine direkte Außenwirkung. Das dann wieder indirekt, durch entsprechend immer gleiche Verwaltungsausübung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sehr sie es zu interessieren hat, siehst du an gelebter Praxis und geführten Gerichtsverhandlungen.

Abweichende Rechtsauffassung ist die gängige Vokabel und sonst bemüht man hier auch gern die Remonstrationspflicht.

 

Im Grunde handelt die Behörde vollkommen richtig, wenn sie anderer Auffassung ist und dann handelt.

Das zieht sich auch durch das gesamte Verwaltungshandeln. Überall gab und gibt es Vorschriften und ebenso dauerhaft werden diesen nachgebessert, weil sie eben nicht dem geltenden Recht enstprechen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist zwar hinter einer Paywall, aber ich würde behaupten, das haben wir unseren beiden Petenten zu verdanken. Immerhin ist bei mindestens zwei Fraktionen in der Petitionssitzung die Forderung nach einer Differenzierung aufgekommen
Schlagzeile:
 

„BKA WEIST DIES NICHT AUS“

Ministerium weiß nicht,
ob Tatwaffen illegal sind

 
 
Inhalt des Berichtes wurde auf Facebook in der Waffenlobbygruppe gepostet. Hier der Inhalt:

Ministerium weiß nicht, ob Tatwaffen illegal sind

Berlin – Terror-Attacken, Rocker-Kriege: Immer wieder kommt es zu Straftaten mit Schusswaffen!
DOCH: Die Regierung weiß nicht, wie viele der Taten mit legalen oder illegalen Waffen begangen worden sind.��Auf BILD-Nachfrage bestätigte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (46, CSU), dass „die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA dies in der Tat nicht ausweist“.
Das habe ganz unterschiedliche Gründe, u.a. seien die Tatwaffen oft „nicht auffindbar“.

Die Dimension der Waffenkriminalität ist groß. Laut „Lagebild Waffenkriminalität“ gab es 2018:
► 40 105 Verstöße gegen das Waffengesetz
► 37 545 Tatverdächtige;
► 3819-mal wurde mit Schusswaffen gedroht
► in 4524 Fällen fiel ein Schuß.

FDP-Innenexpertin Sandra Bubendorfer-Licht (50) hält es für einen „skandalösen Vorgang“, dass das Innenministerium „keinen Überblick über Straftaten mit legalen oder illegalen Waffen“ habe.��Das BMI räume damit ein, „dass die Waffenrechtsverschärfungen nur auf einem Bauchgefühl, nicht aber auf Fakten beruhten

 

Der letzte Absatz bestätig genau was wir seit Jahren schon sagen. 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das sind natürlich Fake News.

Das Gesetz kann werder nachgearbeitet werden, noch zurück ins Parlament verwiesen werden.

Fertigt der BuPrä das gesetz nicht aus (wozu es keinen grund gibt), käme dagegen nur die Organklage vor dem BVerfG in Frage.
Ansonsten ist ein neues Gesetz durch den geamten Weg zu bringen.

Der VDB Newsletter ist auch falsch interpretiert.

Das BKA arbeitet an Richtlinien, Vorlagen, Auslegungen (technischer Details), aber nicht am Gesetz.

 

P.S.: Wenn man sich die Seite auf dem Link mal durchliest, .... dann ignoriert man am besten alles was da steht.

 

kannst du den Newsletter hier einstellen ? Würde mich interessieren, danke !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Der Link sollte funktionieren. Allerdings datiert das Dokument auf den 15.10.2019

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 

vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Hallo @gunvlog

der Link funktioniert leider nicht. 

Hast Du die AWaffV, also die Kabinettsversion, verfügbar? 

 

Wieso kommt da was in den BT ohne dass vorher die Lobby offen informiert wird? Oder ist das alles urdemokratische Geheimdiplomatie? 

So wie ich es verstehe, ist das die Fassung die am 14.02 beschlossen werden soll. 
 

Was den Link betrifft, ich habe den Link gepostet Die Forensoftware hat es umgemodelt

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir fehlen da aber wichtige Teile, zumindest habe ich sie beim überfliegen nicht gefunden. 40 Seiten Wort für Wort habe ich aber nicht durchgearbeitet. Finde zb nix zu den Magazinen oder zu den 10 Waffen auf gelbe wbk und wie da zu verfahren ist. Auch wie zusätzliche Lower zb von AR gehandhabt werden sollen habe ich nicht gefunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb PetMan:

Mir fehlen da aber wichtige Teile, zumindest habe ich sie beim überfliegen nicht gefunden. 40 Seiten Wort für Wort habe ich aber nicht durchgearbeitet. Finde zb nix zu den Magazinen oder zu den 10 Waffen auf gelbe wbk und wie da zu verfahren ist. Auch wie zusätzliche Lower zb von AR gehandhabt werden sollen habe ich nicht gefunden.

Geht mir genauso. Finde auf Anhieb nichts zu den Magazinverboten, Waffenverbotszonen, etc.

Nue Deko, Salut, Deaktivierung und NWR

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wieso kommt da was in den BT

Das verlinkte Dokument ist Adressiert an den Bundesrat, nicht an den Bundestag..... und datiert imho auf VOR der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss ( 11.11.2019 )

Ich denke das ist nix aktuelles.......

@gunvlog Wo hast du das her ?

 

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Das verlinkte Dokument ist Adressiert an den Bundesrat, nicht an den Bundestag..... und datiert imho auf VOR der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss ( 11.11.2019 )

Ich denke das ist nix aktuelles.......

@gunvlog Wo hast du das her ?

 

Wurde mir via WhatsApp zugeschickt, heute früh

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb PetMan:

Und wie weit vertraust du der " Quelle "? Im Bundestag ist für die Sitzungswoche vom 10. bis 14.02.20 bishernur ein Thema veröffentlicht,das mit Tierschutz zu tun hat. 

Ich habe gerade nachgeschaut. Terminiert ist das Thema als Top 38 in der Bundesrats Plenarsitzung am 14.02

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/tagesordnung-985.html

 

Und dort wird auf das o.g. Dokument verlinkt.

 

Das Dokument liegt anscheinend beim Bundesrat.
Ich hatte nicht geschrieben, dass es in den BT kommt, sondern nur das Dokument gepostet.

 

Und ich vertraue der Quelle sehr.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb PetMan:

Mir fehlen da aber wichtige Teile, zumindest habe ich sie beim überfliegen nicht gefunden. 40 Seiten Wort für Wort habe ich aber nicht durchgearbeitet. Finde zb nix zu den Magazinen oder zu den 10 Waffen auf gelbe wbk und wie da zu verfahren ist. Auch wie zusätzliche Lower zb von AR gehandhabt werden sollen habe ich nicht gefunden.

Warum sollte dazu was in der AWAFFV stehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Jack_Oneill:

kannst du den Newsletter hier einstellen ? Würde mich interessieren, danke !

Nein.

Ich zitiere aber mal auszugsweise die Passage, welche anscheinend missinterpretiert wird.

Der Bezug ist ausdrücklich nur für Softair und ist ebenfalls nur vage und keine bestätigte Tatsache.

Zitat

Status:
Unserer Information nach war dieser  „handwerkliche“ Fehler nicht beabsichtigt. Nach Auskunft des BMI wird dort derzeit geprüft, ob es eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung der betroffenen Produkte vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes geben wird.
 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 1.2.2020 um 10:27 schrieb mwe:

Gibt es dazu eigentlich Neuigkeiten, ob das tatsächlich kommt?

 

Im Referentenentwurf vom 4.1.2019 zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung steht es so wie oben zitiert drin:

www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/waffaendvo-3-aus-2019.pdf (auf Seite 22)

 

Meine Frage ist, ob diese - ausnahmsweise - schöne Teiländerung nach jetzigem Stand tatsächlich kommt und wann sie voraussichtlich rechtskräftig wird.

Jetzt ist die AWaffV in Bearbeitung und findet sich der dir bekannte Teil

Zitat

2. In § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „42 Zentimeter“ durch die Wörter „40 Zentimeter“ ersetzt.

Zitat

Zu Nummer 2 Die für das sportliche Schießen minimal zulässige Lauflänge von derzeit 42 cm wird um zwei Zentimeter abgesenkt, um international übliche Sportwaffen, die häufig eine Lauflän-ge von 16 Zoll (40,64 cm) haben, auch in Deutschland zum sportlichen Schießen zulas-sen zu können

Muss aber auch noch angenommen werden.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.