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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 15 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@Der GroßkalibrigeVielen Dank für die Info. Immerhin weiß man: Die Veranstaltung fand tatsächlich statt. Schade, dass sonst niemand die Sache online stellt. Ich habe kein Facebook-Konto.

 

 

Die Veranstaltung wird mit prominenter Beteiligung in einer Stadthalle in Oberfranken 'wiederholt':

 

https://www.bssb-ofr-nord.de/images/stories/kurzzeitig/Einladung_zum_Vortrag_und_zur_Podiumsdiskussion.pdf

 

 

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Der BSSB scheint eine sehr eifrige und löbliche Ausnahme zu sein.
Solche Podiumsdiskussionen mit Politikern sind sehr nachhaltig.

Da muss man sich dem Wahlvolk stellen.

Ein Lob auch den dazu bereiten Politikern. Auch wenn man das als selbstverständlich ansehen sollte.

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Auf einer Podiumsdiskussion mit einem CDU MdB war ich vor 3 Jahren in Sachen Waffenrechtsverbesserung über die EU auch ein mal. Der MdB im Sportausschuß u.a.m. DSB, BDS und FWR hochkarätig vertreten. Alles freundlich höflich wie sich das unter zivilisierten Menschen ziemt, teilweise ist man coram publico per Du mit dem MdB. Wenn ich mich jetzt nur an das Ergebnis oder wenigstens folgende klare Positionen zu unseren Gunsten erinnern könnte dann wäre alles super.

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@HighpowerWas ändert das?
Vom BSSB kommen mit Abstand die meisten Aktionen, Stellungnahmen, Hinweise.

Beim BSSB tut sich was!

Der BDS tritt nun nach Einladung auch einmal hinzu. Auch löblich. Eigene Aktionen/Initiativen?

FG hat übrugens auch noch einmal sehr deutlich auf die Hilfestellung des DSB hingewiesen.
Ohne DSB wäre bei allen schon lange das Licht aus.

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vor 1 Minute schrieb Josef Maier:

Auf einer Podiumsdiskussion mit einem CDU MdB war ich vor 3 Jahren in Sachen Waffenrechtsverbesserung über die EU auch ein mal. Der MdB im Sportausschuß u.a.m. DSB, BDS und FWR hochkarätig vertreten. Alles freundlich höflich wie sich das unter zivilisierten Menschen ziemt, teilweise ist man coram publico per Du mit dem MdB. Wenn ich mich jetzt nur an das Ergebnis oder wenigstens folgende klare Positionen zu unseren Gunsten erinnern könnte dann wäre alles super.

Das ist das Problem der verinzelten Aktionen. Egal welcher. Flächendeckend würde das spürbar sein und jeder Politiker at auch ein Gespür für seinen Wahlkreis.

Mag das Sportschuützenwesen aber alles nicht.

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vor 20 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das ist das Problem der verinzelten Aktionen. Egal welcher. Flächendeckend würde das spürbar sein und jeder Politiker at auch ein Gespür für seinen Wahlkreis.

Mag das Sportschuützenwesen aber alles nicht.

Dazu müssten aber die Politiker auch Interesse und Zeit haben - oder besser gesagt, sich Zeit nehmen.

 

Und die Vereine es personell/materiell/finanziell im Kreuz haben, eine solche Veranstaltung zu 'wuppen'.

 

Der Verein in Lichtenfels hat in seinem Schützenhaus bereits im Oktober eine Infoveranstaltung zum Waffengesetz angeboten:

https://www.bssb.de/verband-blog/2099-infoveranstaltung-zum-waffenrecht-bei-der-kgl-priv-ssg-lichtenfels.html

 

Nun weicht man wohl (wegen der Nachfrage?) in die Stadthalle aus; die wiederum hat laut Homepage je nach Gebäudeteil bestuhlt Platz für 300 bis zu 2400 Personen.

Da geht was...

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Es ist jetzt halt die Frage, ob mit den Informationsabenden Aktionen im Dezember nur noch der Kompromiss "erklärt" werden soll oder ob die Abende dazu dienen sollen (und noch können), die Waffengesetzgebung aktiv von der Basis zu beeinflussen.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Da ich Facebook-Texte nicht kopieren kann (nicht mal markieren), hier in Kürze die Zusammenfassung des Users Niclas Schwartbeck:

Herr Henrichmann habe als bisherigen Konsens zwischen den Abgeordneten und Verbänden folgenden Sachstand genannt:

 

KW-Magazine über 20schuss und LW-Magazine über 10schuss sollen erlaubnispflichtig werden. Man könne eine Genehmigung kriegen, wenn man nachweist, das das Magazin für eine Disziplin benötigt wird.

Vor Mitte 2017 (erworben) soll Bestandsschutz gelten, wobei man laut Aussage nicht in der Beweispflicht für's Kaufdatum ist...

Waffen mit Röhrenmagazin dürfen nicht mehr als 10 Schuss fassen. Ist z.B. eine Halbautoflinte mit 12/70 beschossen gilt nicht mehr als 10 Schuss 12/70.

 

Bedürfniserhalt: 1x pro Quartal je LW und KW oder 6x pro Jahr.

Nach 10 Jahren - Vereinsmitgliedschaft.

 

 

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vor 1 Minute schrieb Der Großkalibrige:

 

Waffen mit Röhrenmagazin dürfen nicht mehr als 10 Schuss fassen. Ist z.B. eine Halbautoflinte mit 12/70 beschossen gilt nicht mehr als 10 Schuss 12/70.

 

 

 

 

Der Absatz zu Waffen mit Röhrenmagazine gelten aber nach meinem bisherigen Kenntnissen nur für halbautomatische Waffen nicht für Repetierer bps. UHR.

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vor 3 Minuten schrieb Der Großkalibrige:

Da ich Facebook-Texte nicht kopieren kann (nicht mal markieren), hier in Kürze die Zusammenfassung des Users Niclas Schwartbeck:

Herr Henrichmann habe als bisherigen Konsens zwischen den Abgeordneten und Verbänden folgenden Sachstand genannt:

 

KW-Magazine über 20schuss und LW-Magazine über 10schuss sollen erlaubnispflichtig werden. Man könne eine Genehmigung kriegen, wenn man nachweist, das das Magazin für eine Disziplin benötigt wird.

Vor Mitte 2017 (erworben) soll Bestandsschutz gelten, wobei man laut Aussage nicht in der Beweispflicht für's Kaufdatum ist...

Waffen mit Röhrenmagazin dürfen nicht mehr als 10 Schuss fassen. Ist z.B. eine Halbautoflinte mit 12/70 beschossen gilt nicht mehr als 10 Schuss 12/70.

 

Bedürfniserhalt: 1x pro Quartal je LW und KW oder 6x pro Jahr.

Nach 10 Jahren - Vereinsmitgliedschaft.

 

 

Hier der Facebooktext kopiert:

 

"...Es waren ca 150 Interessenten da, und zuerst hat der Herr Henrichmann den ganzen Werdegang der Umsetzung der Eu Feuerwaffenrichtlinie in DE beschrieben.

Um es jetzt aufs Wesentliche zu reduzieren, hier einmal die Fakten, wie es momentan aussieht, bzw was momentaner Stand nach langen Gesprächen zwischen den Abgeordneten und Verbänden ist.

Langwaffenmagazine > 10 Schuss und Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss:
Werden zu Erwerbspflichtigen Gegenständen.
D.h.: man kann eine Genehmigung bekommen, wenn man den Nachweis für eine Disziplin erbringt, wo diese Magazine benötigt werden.
Vor Mitte 2017 Bestandsschutz, wobei man laut Aussage nicht in der Beweispflicht für das Kaufdatum ist... also ne ziemliche Grauzone.
Dort kommt dann wahrscheinlich eine Meldepflicht für Magazine.

Waffen mit Röhrenmagazinen, wie Halbauto Flinten, dürfen nicht mehr als 10 Patronen des Beschusskalibers fassen. Bedeutet, ist die Flinte mit 12/70 beschossen/ eingetragen zählt dieses Kaliber als Maß!

Auch hier gilt eine Altbestandsregelung.

So und zu dem größten Haufen Schwachsinn den die sich erst ausgedacht haben - dem Bedürfnisnachweis.

Im Entwurf war die Rede von 18 Trainingseinheiten pro Waffe, wobei an einem Tag nur eine Trainingseinheit geltend gemacht werden kann.

Das ist jetzt vom Tisch.
Momentan sieht es wie folgt aus:
Das Bedürfniss wird in 2 Kategorien aufgeteilt, in Kurz-, und Langwaffenbedürfniss.
Das Bedürfniss für alle besessenen Langwaffen ist erfüllt, wenn:
Jedes Quartal im Jahr 1mal geschossen wurde, oder 6 mal im Jahr.
Bei Kurzwaffen genauso.

Nach 10 Jahren reicht für ein Fortlaufendes Bedürfniss die Mitgliedschaft in einem Verein."

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vor 4 Minuten schrieb Katechont:


Vor Mitte 2017 Bestandsschutz, wobei man laut Aussage nicht in der Beweispflicht für das Kaufdatum ist... also ne ziemliche Grauzone.
Dort kommt dann wahrscheinlich eine Meldepflicht für Magazine.

 

 

Hört sich für mich an nach: "Besitz anzeigen/melden.... Erwerbsdatum möglichst glaubhaft geltend machen". 

 

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vor 13 Minuten schrieb Katechont:

 

So und zu dem größten Haufen Schwachsinn den die sich erst ausgedacht haben - dem Bedürfnisnachweis.

 

 

Den haben sich streng genommen einige Bundesländer (wohl die "üblichen Verdächtigen" anti LWB dort....) ausgedacht, und über den Bundesrat recht spät noch eingebracht.

Hoffen wir, dass wenigstens die genannte, einigermaßen pragmatische Lösung nun durchgeht bzw. auch vor dem BR Bestand hat (wobei ich mich wirklich frage, was eigentlich der "Eifer" der Länder dabei ist, die ja ohnehin nur das Bundesrecht vollziehen...). 

 

Zu dem Thema wurde ja schon darauf hingewiesen (auch in Antwortschreiben von MdBs), dass die Bundestagsfraktionen der Union und wohl sogar(!) der SPD große Zweifel bekamen, dass bzw. ob eine "12/18 pro Waffe"-Bedürfnisanforderung praktikabel, vollziehbar und zumutbar wäre... Man hat da wohl noch einigermaßen gesunden Menschenverstand angewandt. 

 

Bearbeitet von karlyman
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Was gilt weiss keiner. Auch nicht was der Berichterstatter wiedergegeben (Hörerverständnis) hat und was dieser obendrein noch korrekt wiedergegeben hat.

Manche wollten ja auch Mayer und Seehofer beim Wort nehmen ;)

BEvor nichts nachlesbar, kann nichts bewertet werden.

 

Insgesamt scheinen nict mal die vollkommen wahnwitzigen Hürden gestrichen worden zu sein, allenfalls etwas abgemildert.
Es bleibt ein großer brauner Haufen der ziemlich eklig stinkt.

Bearbeitet von Gast
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vor 56 Minuten schrieb Katechont:

... man kann eine Genehmigung bekommen, wenn man den Nachweis für eine Disziplin erbringt, wo diese Magazine benötigt werden.

Daran wird es dann im Einzelfall scheitern, weil die zuständigen Erlaubnisbehörden den Antragstellern klar machen werden, dass man 20 Schüsse in einem Disziplinendurchgang auch mit 2 10er Magazinen und einem Nachladevorgang schießen kann. :heuldoch:

[Vergl. § 6 (1) 3. AWaffV]

Klatsch.

Den Einwand, dass deutsche Schützen in den dynamischen Disziplinen international dadurch Wettbewerbsnachteile erleiden, wird man mit einem Schulterzucken beantworten, IPSC ist schließlich nicht oympisch.

Bearbeitet von cartridgemaster
Textergänzung
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Das ist das was ja vorher schon in den Auszügen "ist in keiner Disziplin erforderlich" ausgedrückt wurde.

Es ist unmöglich ein entsprechendes Bedürfnis geltend zu machen. Das dürfte wohl die nebelkerze des Jahres sein.

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