Zum Inhalt springen
IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 15 Minuten schrieb CiscoDisco:

Du kannst eine Abfrage an das NWR richten. Habe ich gemacht und alle meine über das Jagdbedürfnis erworbenen Waffen sind aufgelistet.

OT, aber Fehlerfrei im gesamten Datensatz?

 

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb gunvlog:

Funktionieren kann das aber nur, wenn alle Waffen, zivil wie behördlich und Militär dort registriert werden. Ansonsten ist es wie immer nur ein Placebo

Die Kritik begleitet das NWR schon seit dem Aufbau. Und das zu Recht. Ich weiß nicht, wie es heute geplant ist, aber früher gab es tatsächlich mal den Plan, da auch Behördenwaffen zu registrieren. Kann aber sein, dass das nur von kurzer Dauer war und nie bis in die offiziellen Präsentationen geschafft hat. Vielleicht hat man mal überlegt, was denn passiert, wenn in einem Gerichtsprozess herauskommt, dass eine hier verwendete Waffe von der Polizei verloren wurde oder von der BW an die Peschmerga geliefert wurde. Käme sicher nicht so gut. Animal Farm und so...

 

Nur so am Rande, weil hier eigentlich off topic: https://www.tagesspiegel.de/berlin/sek-waffe-berliner-polizei-verliert-eine-maschinenpistole/25016454.html

 

Interessant hierbei ist ein ganz anderer Aspekt: Gerade die Polizeigewerkschaften hatten gerne so argumentiert, dass die Polizei, wenn sie zu einem Einsatz an eine Adresse gerufen wird, aus Eigenschutzgründen herausfinden können muss ob und welche Waffen dort im Haushalt sind. Das betrifft jetzt also nicht nur NWR, sondern auch der Eintrag bei den Meldebehörden.

 

Ich habe damals zwei Polizeigewerkschaften angeschrieben und gefragt, ob sie denn nicht auch wissen wollten, ob Waffen im Haus sind, wenn sie zu einem behördlichen Waffenträger gerufen werden. Sowas kommt ja schließlich auch vor und da müsse ja auch Eigenschutz wichtig sein. Beide Gewerkschaften haben identisch geantwortet: "Nee, das muss nicht extra registriert werden. Die Polizeien wissen ja, wo ihre Kollegen wohnen und können das Wissen daher nehmen. Da braucht man nichts registrieren." (Natürlich nicht, wie konnte ich nur fragen....)

 

Dann habe ich nachgehakt: Der letzte Polizist, mit dem ich hier mal länger geredet habe, der wohnt 40 Kilometer weit weg in einem anderen Bundesland. Ich wäre mir da nicht so sicher, ob die lokale Polizei das weiß. Und wie ist es mit Mitarbeitern von Zoll, Bundespolizei, Bundeswehr, Bundesbank, etc.? Das weiß die lokale Polizei doch garantiert nicht.

 

Darauf haben beide Gewerkschaften wieder gleich geantwortet: Nämlich nix.

 

Animal Farm und so...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 44 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das Parlament hat das entschieden und dann hat das ein Richter anzuwenden.

Was höchstrichterlich bedeutet, ist dir klar?

AFAIK hat das Parlament diesen "Grundsatz" nie direkt beschlossen. Die Gerichte leiten das aus dem Bedürfnisprinzip und aus dem Erwerbsstreckungsgebot ab. Wobei ich meine, dass die Ursprünge dazu sogar schon weit vor dem Waffenrecht von 1972 liegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor allem wissen sie nicht, ob illegale Waffen vorhanden sind. Damit ist die Behauptung des Schutzes der Beamten wieder hinfällig.

Man muss immer gleich vorsichtig an die Sache herangehen.

DAS NWR bietet keinen zusätzlichen Schutz. Die Lage ist unverändert.

Es kann auf der Gegenseit leider dazu führen das unnötige und überzogene Maßnahmen zur Anwendung kommen.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb knight:

AFAIK hat das Parlament diesen "Grundsatz" nie direkt beschlossen. Die Gerichte leiten das aus dem Bedürfnisprinzip und aus dem Erwerbsstreckungsgebot ab. Wobei ich meine, dass die Ursprünge dazu sogar schon weit vor dem Waffenrecht von 1972 liegen.

Das PArlament hat das Gesetz geschaffen und der Richter kann das nur beurteilen.

Würde das PArlament eine andere Ansicht vertreten, würden sie das entsprechende Gesetz ändern.

 

Wir kennen das jüngst zu den HA und künftig zu den SD.

 

Der begründende Passus ist übrigens dieser

Zitat

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen,

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb chapmen:

OT, aber Fehlerfrei im gesamten Datensatz?

 

Datenbereinigung musste bis 31.12.2017 abgeschlossen sein. (Beginn 2013)

Viele Behörden haben aber schlicht gepennt und erst 2016/2017 angefangen. Da war dann nicht mehr viel mit bereinigen. Entsprechend sehen die Datensätze mancher Behörde aus. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb schmitz75:

Wo soll das bitte stehen?

Zitat

...Die Anzahl der aus Sicht der Verfassungsschutzämter ungeeigneten Personen dürfte zahlenmäßig deutlich geringer sein als die aktuell ca. 960.000 Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis....

Zur Vermeidung von Lücken, Übertragungsfehlern und Missverständnissen sollten die Verfassungsschutzdienststellen die Daten der als ungeeignet für Waffenbesitz geltenden Personen in regelmäßigen Abständen gegen den Datenbestand des Nationalen Waffenregisters prüfen. Ein solcher Abgleich sollte standardisiert und vollautomatisch verfolgen

Zitat aus der gutachterlichen Stellungnahme von Herrn N. Heinrich, Seite 3+4.

Es geht Herrn Heinrich offenbar auch darum, die Verfassungsbehörden definieren zu lassen, wer für Waffenbesitz ungeeignet ist - und diese "als ungeeignet für Waffenbesitz geltenden Personen" dann mittels vollautomatischem Datenabgleich mit dem NWR rauszufischen.

"vollautomatisch" heißt für mich, es findet keine sorgfältige Analyse des Einzelfalles statt, steht man drin, ist man fällig (bzw. seine Waffen los).

Dass Verfassungsschutzbehörden hier so massiv in Verwaltungsentscheidungen eingreifen dürfen/sollen, ist einfach haarsträubend. 

Wie an anderer Stelle von mir verwiesen, steht man den Entscheidungen der Verfassungsschutzbehörden praktisch wehrlos gegenüber, weil Geheimhaltungspflichten und Informantenschutz immer überwiegen. Man erfährt dann nix und kann sich so auch kaum wehren: 

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Schwarzwälder:

gutachterlichen Stellungnahme von Herrn N. Heinrich

Der Hamburger Polizeibeamte Heinrich schreibt ja auch am Stück, daß die Verbotszonen ganz toll und sehr wichtig seien. Und eigentlich nichts bringen. (Aus dem Gedächtnis kurz zusammengefaßt) Und betont in epischer Breite daß er als Privatperson als Sachverständiger sich äußert. 

 

Aber wir werden ja sehen, welche Änderungen aus den Sachverständigenvorträgen tatsächlich einfließen werden. Oder nicht. Oder nach Diskussionen oder ohne solche.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Es geht Herrn Heinrich offenbar auch darum, die Verfassungsbehörden definieren zu lassen, wer für Waffenbesitz ungeeignet ist - und diese "als ungeeignet für Waffenbesitz geltenden Personen" dann mittels vollautomatischem Datenabgleich mit dem NWR rauszufischen.

"vollautomatisch" heißt für mich, es findet keine sorgfältige Analyse des Einzelfalles statt, steht man drin, ist man fällig (bzw. seine Waffen los).

Dass Verfassungsschutzbehörden hier so massiv in Verwaltungsentscheidungen eingreifen dürfen/sollen, ist einfach haarsträubend. 

Wie an anderer Stelle von mir verwiesen, steht man den Entscheidungen der Verfassungsschutzbehörden praktisch wehrlos gegenüber....

 

Selbst ohne den konkreten Wafenbezug - das ist ein prinzipielles Thema von Bürgerfreiheiten bzw. Rechtsstaat.

Da kommen wir wirklich schon in "Randzonen" staatlichen Handelns gegenüber dem Bürger...

Und ähnlich verhält es sich mit anlasslosen Kontroll- und Durchsuchungsbefugnissen in Zusammenhang mit den kruden, aber evtl. kommenden "Waffen"-Verbotszonen.

 

Diese beiden Rechststaats- und Freiheitsthemen wären eigentlich Themen par excellence für die FDP im Bundestag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der Seitenhieb auf die Jägerschaft könnte sich als Eigentor entpuppen und ist in jedem Fall unnötig.

Sehe das eher als Hinweis und die unterschiedlichen Regelungen für die beiden Bedürfniskreis nach wie vor für verfassungsschutzrechtlich höchst bedenklich. Bei zahlreichen Waffenbehörden dürfte dies zu Remonstrationen führen. Verpflichtet dazu sind sie zumindest immer dann, wenn sie zu rechtswidrigem Handeln aufgefordert werden. Und einfach umgekehrt Jäger auch auf Aktivität prüfen geht ja mangels gesetzlicher Grundlage gar nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe ein viel breiteres Problem bei der ganzen Sache.

 

Wir haben zig Parteien, die sich "Recht" irgendwie zusammenschrubbeln. Wir haben die Grünen, die fast schon marxistische Vorhaben und Ideen anbringen.

Die SPD und CDU das gleiche. Wir haben eine EU Kommission, die genauso Allmachtsphantasien an den Tag legen. Dort sind alle Parteien vertreten.

Diese werden aber nicht vom Verfassungsschutz nennenswert beobachtet.

 

Genau die Parteien sind es aber, die es zu überwachen gilt, damit sichergestellt werden kann, dass insbesondere die regierenden Parteien ihre Politik auch verfassungsgemäß auslegen und im Sinne der Bürger agieren und nicht im Sinne ihre eigenen Partei oder Gesinnung.

 

Stattdessen wird von den etablierten verlangt, dass Parteien die ihnen gefährlich werden, vom Verfassungsschutz überwacht werden.

War es nicht gerade erst ein CDU POlitiker, der den berühmten Gruß getätigt hatte? Warum verlangt da keiner nach dem Verfassungsschutz?

 

Gibt es fragwürdige Menschen in unserem Sport? Ja, die gibt es. Das bestreitet auch keiner. Kaum ein Verein wird sich da rausnehmen können, ggf. den ein oder anderen in ihren Reihen zu haben.

Allerdings ist die Frage, die ist im Grunde das relevante, ob von dieser fragwürdigen Person eine latente Gefahr ausgeht?

In 99% der Fälle nicht und damit gibt es keinen Grund dieser Person eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen.

 

Wir haben zig Straftaten mit Waffen, die von angeblichen Flüchtlingen gegen Deutsche/Christen gerichtet sind. Da passiert nichts, aus politischer Sicht.

Jetzt erst, nachdem ein Clanchef nach seiner Abschiebung erneut hier ist und Asyl beantragt, will Horsti endlich die Grenzen dicht machen, teilweise jedenfalls.

 

Alles was seit 2015 hier passiert, ist verfassungswidrig und hat auch nichts mit Humanität zu tun. Humaität, wenn wir den Seeweg betrachten, ist selbstredend das Retten von Menschen. Mit Humanität hat es nichts mehr zu tun, ihren Weg weiter zu verfolgen und in das gewünschte Zielland zu verbringen. Korrekt wäre es, sie direkt zurück zum Ausgangspunkt zu bringen.

Auch dieses Verhalten ist in meinen Augen verfassungswidrig.

 

Somit stellt sich doch die Frage im allgemeinen, was gilt noch in diesem Land als Verfassungsgemäß und was als Verfassungswidrig? Etwa nur die Auslegung der etablierten Parteien?

 

Scheinbar, denn sobald man nicht deren Meinung vertritt, gilt man als Rechts oder gleich als Nazi.

 

 

Was nun noch das Thema der Überprüfung durch den Verfassungsschutz betrifft, nun der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst. Und was macht ein Geheimdienst? Richtig, er ermittelt im Geheimen, unter dem Radar und gibt nun mal keine Infos raus.

Deswegen haben die Ermittler es auch so verdammt schwer an die relevanten Themen zum NSU Prozess zu kommen.

 

Wird also jemand vom Verfassungsschutz beobachtet, oder ist er dort gespeichert, so wird dieser wohl nicht mitteilen, das dies so ist, da sie sonst ihre Ermittlungen ggf. gefährden würden.

 

Es muss also bei einer solchen Überprüfung auch, sofern überhaupt Infos bereitgestellt werden, sichergestellt werden, dass genau nicht nach dem Antrag der Grünen vorgegangen wird und die reine Vermutung von verfassungswidrigen Verhalten dazu führt, keine Waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten oder die vorhandene abgenommen zu bekommen.

 

Noch leben wir in einer Demokratie und einem Rechtstaat, in dem der Angeklagte so lange als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Alles andere wäre hochgradig verfassungswidrig!

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Und betont in epischer Breite daß er als Privatperson als Sachverständiger sich äußert. 

Aber wir werden ja sehen, welche Änderungen aus den Sachverständigenvorträgen tatsächlich einfließen werden. Oder nicht. Oder nach Diskussionen oder ohne solche.

Nichts gegen Herrn Heinrich persönlich. Aber als ich das alles gelesen hatte, war mir einiges klar. Wenn das die Denkweisen in den Behörden sind - ganz einfach, weil Behörden nunmal so funktionieren, dann ist auch klar warum Gesetze so verkorkst sind. Weil nämlich diese Denkweisen in die Gesetzentwürfe übertragen werden und man völlig ignoriert, dass sich außerhalb einer Behördenakte die Welt da draußen trotzdem weiter dreht, obwohl die noch nicht abgestempelt ist.

 

Zu den Sachverständigeneingaben insgesamt: Wenn man die liest, dann steht da im Großen und Ganzen eins: Stopp! Einstampfen. Neu machen!

 

Katja Triebel stellt korrekt den Bezug zu der Umfage der EU her. Hier fehlt ein wichtiges Detail. Ich habe damals an der Umfage teilgenommen. Alle Fragen waren in der Art formuliert: "Soll das Waffenrecht in diesem Punkt so bleiben oder soll es verschärft werden?" Die Antwortmöglichkeit, dass es vereinfacht / liberalisiert werden soll, die gab es gar nicht! Und wenn man dann den Mittelwert über die Teilnehmer bildet, dann ist ja klar, dass der in Richtung Verschärfung verschoben ist, weil nämlich die Umfrage gar keine andere Antwortmöglichkeit erlaubte.

Bearbeitet von knight
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Sehe das eher als Hinweis und die unterschiedlichen Regelungen für die beiden Bedürfniskreis nach wie vor für verfassungsschutzrechtlich höchst bedenklich.

 

Man kann da natürlich so lange drauf herumreiten, bis für den bisher noch etwas "liberaler" gehandhabten Bedürfniskreis auch eine Verschärfung herauskommt.

Denn dass beide Bedürfniskreise in die liberale Richtung einander angepasst werden - darauf kann man ja in D nicht ansatzweise hoffen...

 

P.S.:

"Verfassungsschutzrechtlich" oder doch eher "verfassungsrechtlich"?

 

 

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb gunvlog:

Noch leben wir in einer Demokratie und einem Rechtstaat, in dem der Angeklagte so lange als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Alles andere wäre hochgradig verfassungswidrig!

Der Trick dabei ist ja, dass du nicht bestraft wirst, weil du in einer Datenbank des Verfassungsschutzes stehst. Du darfst halt nur keine Waffen haben. Aber das ist ja nur die Versagung eines "Privilegs" und keine Bestrafung.

 

Dass sowas nicht mehr mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bervölkerung in Einklang zu bringen ist, ist wiederum nicht mit dem Rechtsempfinden von Behördendenke in Einklang zu bringen.

 

Und wenn man das dann weiter denkt, dann ist sowas hier die logische Folge - und das ist bereits heute real angekündigt und keine Verschwörungstheorie:

 

https://forum.waffen-online.de/topic/459336-bundestag-waffenrechtliche-erlaubnis-rechtsextremer/page/2/?tab=comments#comment-2885332

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 54 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Bei zahlreichen Waffenbehörden dürfte dies zu Remonstrationen führen. 

Danke für das Stichwort. Habe gerade mal versucht, die Anzahl der Fälle von Remonstration zu ergoogeln. Ich war leider sehr erfolglos, nur Treffer zu trockenen juristischen theoretischen Diskussionen. Kannst Du mir etwa weiter helfen? Mit Zahlen? Am besten Bundesrepublik 1949 - heute?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb schmitz75:

Soll um 14:00 Uhr auf bundestag.de übertragen werden, auf der Seite des Parlamentsfernsehn ist das aber nicht gelistet im Programm für heute.

Bitte, bitte ein wenig Verständnis dafür - unmöglich für die Veranstaltung noch eine Werbetrommel zu rühren - ausserdem kann es ja auch mal aus technischen/diversen Gründen passieren das so etwas LEIDER nicht LIVE gesendet werden kann...

 

Ich hoffe auf rege Teilnahme unserer Berliner Schützen - Stimmung 😉

 

Abwarten ... 😉

 

@Katja Triebel @Friedrich Gepperth Nochmal: Viel Erfolg und viel Spass - wir stehen hinter EUCH !!!

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Diese beiden Rechststaats- und Freiheitsthemen wären eigentlich Themen par excellence für die FDP im Bundestag.

Als die FDP was zu sagen hatte (hatte sie das eigentlich jemals?) waren jetzt Bürgerrechte auch nicht wirklich im Fokus.  Deswegen würde es diesbezüglich auch etwas an Glaubwürdigkeit mangeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb Schwarzwälder:

4. Der größte Hammer kommt aber bei den Vorschlägen, allen Verfassungsschutzbehörden Vollzugriff auf das NWR zu geben und "aus Sicht der Verfassungsschutzämter ungeeigneten Personen" im NWR selbständig zu brandmarken, d.h. diese bekommen einen Vermerk der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde, dass sie für Waffenbesitz ungeeignet sind, fertig. Eine weitere Prüfung durch Ordnungsamt/Behörden vor Ort folgt dann nicht mehr, alle Waffen werden sofort (mittels SEK, klar) eingezogen.

Das wäre nur dann problematisch, wenn nicht gerichtsverwertbare Erkenntnisse ungeprüft in ein Widerrufsverfahren münden würden.

 

Deshalb wäre es am einfachsten, wenn der Verfassungsschutz zu Erkenntnismeldungen jeweils mitteilt, ob Tatsache oder nur Vermutung oder besser noch nur dann eine Meldung absetzt, wenn die Erkenntnis klar belegbar als Tatsache verwertbar ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb tt22:

Was aber im NWR tatsächlich nicht gespeichert ist, sind Jagdscheine und ihre Inhaber (erübrigt sich aber, das wohl fast alle Jäger auch WBK-Inhaber sind)...

Zu 95% haben JS-Inhaber auch eine WBK oder sind zumindest Mitinhaber in einer solchen. Es gibt aber auch Jäger, die nie eine WBK beantragen und jahrelang nur Waffen ausleihen (wahrscheinlich, weil sie nur recht selten jagen gehen oder sich das Gedöns mit Tresornachweis, Kontrolle vor Ort dazu, Regelprüfung etc. ersparen möchten).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.