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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Das ist der Standard. Sie nehmen aber schon war ob sich mehr Protest oder weniger bis keiner bemerkbar macht.

Ob sie sich davon beeindrucken lassen, ist wieder eine ganz andere Sache.
 

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kan man rechtlich da etwas machen ?

 

Ich meine, das Ganze war doch von seiten Komission als europaweite Handelsharmonisierung gedacht. Wie kann es sein, dass dann da jeder sein eigenes Süppchen kocht ?

Wieso funktioniert Harmonisierung nur in eine Richtung ?

Bearbeitet von Thrawn
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vor 2 Stunden schrieb Thrawn:

Ich meine, das Ganze war doch von seiten Komission als europaweite Handelsharmonisierung gedacht. Wie kann es sein, dass dann da jeder sein eigenes Süppchen kocht ?

Weil die Erwähnung der Harmonisierung ganz offensichtlich lediglich dazu dient, daß die EU sich für zuständig erklären kann. Ist übrigens von den Amis geklaut. Das Verbot von Vollautomaten (außer Altbestand, und dann mit Papierkram und Strafsteuer) z.B. dient auch angeblich der Handelsharmonisierung und der Steuererhebung (obwohl der Handel verboten ist und die Steuer nicht bezahlt werden kann).

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Ich habe der Frau Lindholtz einen Brief geschrieben, mit der freundlichen bitte von der Verfassungsschutzprüfung abzusehen, oder "sanft" umzusetzen (Anfrage nur bei Erstantrag)

Die Frau habe ich schon ein paar mal auf Parteiveranstaltungen persönlich getroffen, die ist recht kompetent.

Bringen wird's nichts, aber Nichtstun bringt noch weniger.

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Der umgekehrte Weg (Verfassungsschutz meldet an zuständige Waffenbehörde bei Erkenntnissen) wäre wünschenswert, zielführend und für alle Beteiligten mit weitaus weniger Aufwand verbunden. Massenanfragen beim LfV ins Blaue hinein mit 99% Rücklaufquote "keine Erkenntnisse" führen nur zu Auskunftsstau, wie wir ihn jetzt schon bei den Polizeianfragen haben.

 

Es könnte sooo einfach sein...

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vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Der umgekehrte Weg (Verfassungsschutz meldet an zuständige Waffenbehörde bei Erkenntnissen) wäre wünschenswert, zielführend und für alle Beteiligten mit weitaus weniger Aufwand verbunden. Massenanfragen beim LfV ins Blaue hinein mit 99% Rücklaufquote "keine Erkenntnisse" führen nur zu Auskunftsstau, wie wir ihn jetzt schon bei den Polizeianfragen haben.

 

 

Was da jetzt angefangen werden soll, eben die Massenanfragen "ins Blaue hinein", ist allein politisch gewollt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Fachmann bzw. eine Fachfrau für so etwas ausspricht.

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vor 17 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Der umgekehrte Weg (Verfassungsschutz meldet an zuständige Waffenbehörde bei Erkenntnissen) wäre wünschenswert, zielführend und für alle Beteiligten mit weitaus weniger Aufwand verbunden.

Es könnte sooo einfach sein...

Das machen die aber nicht, wenn es denen nicht in den Kram passt. Das kennen wir doch schon zur Genüge in Verbindung mit echten Verbrechen.

Da hält man sich bedeckt.

 

Nichts ist einfach , wenn Geheimdienste ind Spiel kommen und es gehört sich nicht.

ICh halte das für ein echtes Übel mit dem geheimdienst gegen im Grunde unbescholtene Bürger vorzugehen.

Das war eigentlich immer ein schlechtes Signal

Bearbeitet von Gast
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vor 59 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das machen die aber nicht, wenn es denen nicht in den Kram passt. Das kennen wir doch schon zur Genüge in Verbindung mit echten Verbrechen.

Da hält man sich bedeckt.

Wie denn auch, jedenfalls wenn die Quelle der Information eine im engeren Sinne geheimdienstliche ist und nicht einfach z.B. eine öffentlich dokumentierte Äußerung? Soll man wegen eines einfachen Verwaltungsakts einen mühsam aufgebauten V-Mann hochgehen lassen? Das machen die ja, wie Du bereits angedeutet hat, selbst bei Mord nur äußerst widerwillig oder gar nicht.

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Nichts ist einfach , wenn Geheimdienste ind Spiel kommen und es gehört sich nicht.

ICh halte das für ein echtes Übel mit dem geheimdienst gegen im Grunde unbescholtene Bürger vorzugehen.

Man kann sich ja mal die Republik vorstellen, wenn man grundsätzlich und regelmäßig andere Minderheiten in der Gesellschaft pauschal durch den VS überprüfen lassen wollte. Die gleichen, die das bei uns laut schreiend fordern, die würden sowas toben!

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vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Wie wäre es damit, Einwanderer zu prüfen anstelle von bereits überprüften Inländern 😞

Wird schwierig mit teils mehreren Identitäten, Pass verloren, nass geworden, verbrannt, verkauft, aber zum Glück das Smartphone gerettet..... und alle mit biometrischen Daten zu registrieren, da schreit dann auch wieder wer....

 

Also wendet man sich den wirklich „gefährlichen“ Leuten in diesem Land zu, den LWB. Überprüft von oben bis unten, das auch noch regelmäßig, und noch einen oben drauf. Warum fragt man nicht gleich noch den russischen, amerikanischen und israelischen Geheimdienst? Könnte doch sein das irgendeiner etwas findet.....

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vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

..... und alle mit biometrischen Daten zu registrieren, da schreit dann auch wieder wer....

Wozu auch? Die suchen ja nur Schutz hier, äh, nur hier Schutz... Ach Mist, auf jeden Fall sind alle ganz lieb und eventuelle Zwischenfälle und Irrfahrten sind rein subjektiv.

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Eigentlich paßt das hier besser in den Wahnsinnsfaden,

aber einen gewissen Bezug zur Verschärfung des WaffG gibt es schon:

Zitat

Für den Versuch, vier Panzerfäuste als Schinken getarnt von Bosnien nach Deutschland zu schmuggeln, ist ein 44 Jahre alter Mann zu einem Jahr und neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt ging in dem Urteil am Montag von versuchter Einfuhr verbotener Kriegswaffen aus. (AZ 6340 Js 204928/18)

Ein Bekannter des kroatischen Angeklagten [...]

[...] Gericht und Staatsanwaltschaft deuteten ihm gegenüber eine Bewährungsstrafe an, wenn er das Verfahren auf diese Weise abkürzen würde. Strafverschärfend fielen zahlreiche Vorstrafen ins Gewicht, darunter eine Verurteilung wegen Mordversuchs zu achteinhalb Jahren Haft 2006.

Quelle: FAZ vom 21.10.2019 - Urteil gegen Waffenschmuggler - Panzerfäuste als Schinken getarnt

So sieht das aus, Mädels!

 

Diesmal ging´s schief.

Macht aber nix, gibt Bewährung für den unbescholtenen Bürger ...

So, jetzt machen wir uns mal schön Sorgen um unsere auf zehn Schuß gesperrten 20er Magazine.

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Ja, aber das darf doch nun eigentlich niemanden wundern. Ärgerlich ist das politisch natürlich schon wenn die netten lieben Beamten so einen Glückstreffer landen, naja ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. Jetzt gilt es das möglichst zu ignorieren und dem politischen Gegner moralische Perversion zu unterstellen sobald dieser den Sachverhalt auch nur erwähnt.

 

Aber die Grenzkontrollen hat man doch schon ewig aufgegeben... Jegliche Erwartungshaltung, dass das lediglich den LEGALEN Handel zum erblühen bringt und Handelshemmnisse abbaut...

 

Ach, aber a bissle realitätsfremde Einstellung hat ja auch was GUTES 😉

 

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@fa.454 Hör doch auf augrund eines unwichtigen Einzelfall darauf rumzureiten, du willst das nur künstlich aufbauschen und polarisieren. Setz Deine Energie lieber für etwas vernünftiges ein - den Kampf gegen rääächtz. Aber als LWB gehörst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowie zu den Nahrtzuies und bist NICHT zu RETTEN.

 

....

 

Gut, dass wir alle bald vom Verfassungsschutz durchleutet werden - das neue Gebäude amortisiert sich dann entsprechend schneller....

 

D und EU: Mit Vollgas in den Sozialismus... Ich freu mich drauf.

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Am 20.10.2019 um 16:52 schrieb Valdez:

Was ein Schwachsinn, den du da schreibst.

Die Zeit läuft ideologisch + ohne argumentarische Gegenwehr einfach gegen uns. That´s all.

 

 

Nö, Du hast offenbar nicht die Dimension der Problematik voll erfasst. Deine Argumente stimmen, beschreiben aber nicht alles. Ich war lange genug mit diesen Typen zusammen und kenne deren Einstellung aus erster Hand. Die haben mental mit allem ein Problem, was ihre Ziele gefährden könnte - egal, wie wahrscheinlich.

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Zitat

An alle Mitglieder des BDS

Liebe Mitglieder,

am vergangenen Freitag, den 18.Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz. Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“:

Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen. Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!

Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal.

Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb der ersten Waffe.

Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser Art werden zu „verbotenen Gegenständen“. Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar.

Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene Langwaffe passt.

Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind. Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI-Entwurf ignoriert.

Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten „bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt. Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar.

Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären, was geschehen soll. In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt.

In der Kürze der Zeit hat dieses Schreiben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Highlights können und werden vermutlich noch folgen.

Bitte unbedingt beachten:
Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten.

Es liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU).

Es muss betont werden: die Abgeordneten können für diesen „grandiosen“ Entwurf nichts!

Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv.

Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten,

1.    den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen,

2.    viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben,

3.    vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten,

4.    die Schießsportverbände zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und

5.    diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern.


Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns bedeutet.

Und nochmals zur Klarstellung: Dem Bundesministerium des Innern stehen nicht Personen vor, die der Partei „Die Grünen“ angehören… auch wenn es momentan so aussieht.

Friedrich Gepperth

BDS Präsident

Es sollen also die schlimmsten Befürchtungen wahr werden. Wer immer noch glaubt, die CDU/CSU sei das geringere Übel, dem ist nun wirklich nicht zu helfen. 

Bearbeitet von Direwolf
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