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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Wie schrieb die Abgeordnete des Europaparlaments meiner Region so schön, nachdem es trotz Vermittliung unseres direkt gewählten Bundestagsabgeordneten nicht zu einem Gesprächstermin kommen konnte:

Zitat

[...] Wir von der CDU werden als Mitglieder der EVP im Europaparlament dafür sorgen, dass die berechtigten Belange der Jäger und Sportschützen gewahrt bleiben. [...]

Falls noch jemand Zweifel hat ...

 

vor 2 Stunden schrieb grimme:

[...] Je tiefer man sich bückt, desto leichter kann man Jemand in die Kimme treten.

Das war es nicht, was ich ausdrücken wollte.

Wie zitierte jemand im anderen Forum so treffend:

"I wanna get kissed, before I get fucked!"

 

Es wäre so einfach, wenn man denn wollte:

1. Analog der Magazinregelung für Jäger Verbot des Gebrauchs großer Magazine bei der Sportausübung.

    Gesperrte Magazine fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen.

    Wo nötig, wird eine Ausnahmegenehmigung für die großen Magazine auf Antrag erteilt.

2. Und wo wir einmal beim Ändern sind:

    Wegfall der Anscheinsschai$$e für KK-Halbautomaten, da kein bisschen deliktrelevant.

 

Voila, fertig.

Mehr braucht es nicht.

Bearbeitet von fa.454
Zu doof, vollständige Beiträge zu posten ...
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vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Je nach Umfang der Beweiserhebung eher nicht.

 

Schon an diesem Punkt ist klar ersichtlich das es nicht um die Umsetzung von EU Vorgaben geht, sondern diese lediglich wie auch die Ziele vorgeschoben werden.

Dann bist du in den 14 Tagen eben nur so weit gekommen. Kannst du auch nichts dafür.

 

Der Hintergrund dürfte sein, dass man online jederzeit über den Aufbewahrungsort der Waffe Kenntnis haben möchte.

Daher auch die überzogenen Auflagen an die Händler und Büchsenmacher.

 

Deutsche Bürokratie at it´s best. Alles muss immer und überall in Listen erfasst sein.

Wir wollen die totale Kontrolle.

Bearbeitet von Gast
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Eventuell sind sie mit der Abarbeitung beschäftigt.

Was soll der Entwurf den als Info bezwecken?
Wer will kennt ihn ohnehin.

Aus der eingeschränkten Sicht von Sportschützen und Jägern (anhand derer eigener Regularien) ist die Sache nicht weiter dramatisch. Magazine waren eh schon immer beschränkt. Der Rest relativ uninteressant.
Die Mitglieder schauen in ihren Bestand und sehen das naturgemäß etwas anders.

 

Der VDB ist übrigens auch ein Verband (und Mitglied im FWR) und hat seine Mitglieder involviert.

Bearbeitet von Gast
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@Raiden

Da sind wir uns in der Beurteilung uneingeschränkt einig.

Aber es gilt jetzt die EU-Vorgabe zu erfüllen (die in Deutschland ja eh schon umgesetzt ist).

Das ginge schon einfach, unbürokratisch und ohne Nachteil für die rechtmäßigen Besitzer.

Andere Mitgliedsstaaten können das auch.

Falls sich noch jemand erinnert:

Ich habe schon damals gesagt, es ist nicht "die EU", sondern es sind unsere eigenen Minister, die für den Mist im Ministerrat verantwortlich zeichnen.

q. e. d.

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vor 1 Stunde schrieb Shortcut:

Ich lese das Dokument so das von Langwaffen und nicht nur von halbautomatischen langwaffen gesprochen wird und dann ist der UHR auch dabei.

 

Die große Frage ist... wie können wir LWB diesem Blödsinn entgegen wirken, und zwar wirksam?

 

Gruss

Carsten

Habe die Synopse zum Entwurf gerade ausführlich studiert, gerade wegen der UHR und der Vorderladerwaffen (und für einige Kollegen auch wegen Vorderschaftrepetierflinten):

Die Kapazitätsbeschränkung bei Langwaffen auf weniger als 12 Schuss (sh. Neubewertung Kat. B Waffen) bezieht sich zunächst auf Magazin allgemein +1 Schuss im Patronenlager. 

Halbautomaten für Zentralfeuer (Randfeuer bleibt außen vor) sind als EINZIGE Waffen auch betroffen, wenn sie ein fest eingebautes (also z.B. ein Röhrenmagazin) Magazin haben. Darüber hinaus sind ALLE Langwaffen betroffen, die entsprechende Wechselmagazine oder Magazingehäuse (definiert als Teile von Wechselmagazinen und NICHT als fest eingebaute Magazine, sh. Anlage 1 des Entwurfes, 4.4 bis 4.7) aufnehmen können. Gilt z.B. also auch für den Archangelschaft für die Moisin-Nagant, die dann auch ein Wechselmagazin aufnehmen kann. Wegen des Passus mit dem Magazingehäuse sind auch z.B. auf 1o Schuss blockierte 20er Magazine verbotene Gegenstände.

Nicht-Halbautomaten mit fest eingebauten Magazinen sind  eben nicht von der 10 Schuss Regel betroffen, also kann man seinen UHR getrost weiter benutzen, ebenso den Vorderschaftrepetierer (sh. Anlage 2 des Entwurfes, 1.2.4.3 bis 1.2.7).

 

Härter finde ich für viele Bürger und Sportschützen die geplante Regelung für Vorderlader. Die dürfen als historische Nachbauten in Zukunft nur noch von WBK-Inhabern erworben und besessen werden. Nur noch Originale sind dann frei erhältlich! Außerdem muss man die Vorderlader dann auch anmelden und erhält dann eine Anzeigebescheinigung (keine blaue WBK, wie mal im Gespräch...). Ich denke, das wird viel mehr Leute betreffen, als die sich vorstellen...

 

Stichtag für den Altbesitz von Magazinen ist übrigens ab dem 13.6.2017. Danach und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt nur eine Abgabemöglichkeit und die vage Chance, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (kann man wohl gleich vergessen) zu stellen.

Bei den Vorderladern gilt als Altbesitz immerhin der Tag, an dem das Gesetz in Kraft tritt....

 

Da es sich bei den Magazinen dann ja um verbotene Gegenstände handelt, fürchte ich, dass die Nachweispflicht für das Kaufdatum beim Anzeigenden liegt. Fehlt dieser, ist es dann wohl eher im Sinne der Allgemeinheit, solche "gefährlichen" Gegenstände zu beseitigen, zu Lasten des ehemals legalen Besitzers. Wer hier glaubt, dass man eher zu seinen Gunsten in einem solchen Fall entscheidet, ist wohl im Schlaraffenland aufgewachsen.... (leider).

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Ich habe bei diesem Entwurf jetzt den Kanal richtig voll - mich stört mit welchen Mitteln hier gegen uns ANLASSLOS und DAUERHAFT total sinnlos und dreist vorgegangen wird.

 

Ich kann nur hoffen dass es vielen so geht und unsere Verbände gemeinsam mit Jagd und Händler eine Demo , gerne Ende Januar in Berlin , organisieren?! Bevor es zu spät ist!

 

Anreise von x100km ist mir jetzt egal, so geht es ja nicht. Wir haben schon ein beschissen strenges Waffengesetz, wir könnten uns eher Mal über Entschärfung unterhalten....

 

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vor 13 Minuten schrieb Kanne81:

(...)unsere Verbände gemeinsam mit Jagd (...)

 

Das hat man doch ganz geschickt in diesem Entwurf schon verhindert. Die Verschärfungen treffen nur die Sportschützen, die Jäger bekommen ihre Schallis sogar entlich erlaubt. Da kann ich mir schwer vorstellen, dass der schwerfällige DJV gemeinsam mit dem BDS, BDMP, DSB gemeinsam aktiv wird.

Bearbeitet von sniper-k98
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Der DJV ist weniger schwerfällig als die anderen Verbände.

Der hat immerhin schonmal eine Großdemo organisiert.

Das die Verschärfungen nur die Sportschützen treffen ist nicht korrekt.

Den erhöhten Verwaltungsaufwand haben alle zu bezahlen.

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Umso mehr sind die Sportschützenverbände gefordert auch irgendwann einmal etwas auf die Beine zu stellen.

Die Verbände sind doch unter einem Dach der politischen Interessenvertretung zusammengeschlossen.

Da müssten die sich eben abstimmen.

Der DJV ist aber nachgewisenermaßen nicht der Lahmarschige.

Die grooooße Masse sind die DSB Schützen. Mit Druckluft und KK auch nicht sonderlich beeindruckt von den Verschärfungen.

 

Ich sehe jetzt keinen Grund auf den DJV zu blicken oder gar zu meckern.

Selbst muss man etwas tun und Engagement zeigen.

Und zwar keine Petitionen, Mails oder Briefe.

 

Wenn dann der DJV nicht mitzieht, kann man das beklagen.

Zuerst müsste man aber überhaupt was anzubieten haben.

 

Ich sehe aber keinen Grund jetzt bereits wieder untereinander alles zu zerfasern.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Minuten schrieb knight:

 

Hat schon jemand die Stelle in der EU-Richtlinie gefunden, wonach Magazingehäuse zu regulieren sind?

Das leitet man sich wieder her, weil sonst "das Verbot der EU-RL nicht sicher umsetzbar" sei.
 

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vor 2 Stunden schrieb sniper-k98:

Das hat man doch ganz geschickt in diesem Entwurf schon verhindert. Die Verschärfungen treffen nur die Sportschützen, die Jäger bekommen ihre Schallis sogar entlich erlaubt. Da kann ich mir schwer vorstellen, dass der schwerfällige DJV gemeinsam mit dem BDS, BDMP, DSB gemeinsam aktiv wird.

Ich kann mir vorstellen das der DSB wieder dem BDS und dem BdMP in den Rücken fällt 

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vor 7 Stunden schrieb Witigis:

Härter finde ich für viele Bürger und Sportschützen die geplante Regelung für Vorderlader. Die dürfen als historische Nachbauten in Zukunft nur noch von WBK-Inhabern erworben und besessen werden. Nur noch Originale sind dann frei erhältlich! Außerdem muss man die Vorderlader dann auch anmelden und erhält dann eine Anzeigebescheinigung (keine blaue WBK, wie mal im Gespräch...). Ich denke, das wird viel mehr Leute betreffen, als die sich vorstellen...

Da ist mir auch noch nicht klar, ob die Vorderlader nur angemeldet werden müssen oder ob eine WBK (ohne Bedürfnis) erforderlich ist. Kritisch ist hier auch die Aufbewahrung. Ich hoffe nicht, dass die in einen min. 0er Schrank müssen.

Ein Bekannter schießt Kanone (Nachbau in Originalgröße). Bisher reichte es, wenn er die in der Garage einschloß. Die in einen Tresor zu bekommen dürfte recht schwer werden.

Ich bin mir sicher, dass in Deutschland mehr als 1.000.000 bislang freie Vorderlader unterwegs sind. Wenn die das wirklich durchziehen wird das entweder ein gigantischer Verwaltungsaufwand oder es gibt von heute auf morgen eine Menge illegaler Waffen mehr.

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Viele schätzen die Behörden falsch ein.

Der Aufwand oder das Funktionieren dieser Verwaltungsangelegenheiten ist vollkommen belanglos.

Es ist ein Mittel im Raum, wenn man mal was feststellt.

Dann hat man die Leute an den Eiern.

Man gibt sich keinesfalls der Illusion hin, dass alles einfach umsetzbar wäre.

Maßregeln kann man. Das ist alles. Das ist aber auch das Ziel.

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vor 18 Minuten schrieb black_friday:

Da ist mir auch noch nicht klar, ob die Vorderlader nur angemeldet werden müssen oder ob eine WBK (ohne Bedürfnis) erforderlich ist. Kritisch ist hier auch die Aufbewahrung. Ich hoffe nicht, dass die in einen min. 0er Schrank müssen.

Ein Bekannter schießt Kanone (Nachbau in Originalgröße). Bisher reichte es, wenn er die in der Garage einschloß. Die in einen Tresor zu bekommen dürfte recht schwer werden.

Ich bin mir sicher, dass in Deutschland mehr als 1.000.000 bislang freie Vorderlader unterwegs sind. Wenn die das wirklich durchziehen wird das entweder ein gigantischer Verwaltungsaufwand oder es gibt von heute auf morgen eine Menge illegaler Waffen mehr.

Laut Entwurf wird das zunächst  nur diese Anzeigebescheinigung (§37c?). Ebenso wurde die Aufbewahrung ja erst 2017 verschärft (einfacher Verschluss). Aber ich gehe konform in der Annahme, dass sich hier die nächsten Verschärfungen schon abzeichnen. Zumal dann innerhalb von Familie auch wieder die "vor Unbefugten" sichere Aufbewahrung zwangsläufig ins Gespräch kommt, oder darf bei deinem Bekannten die Familie die Garage nicht mehr betreten? Und wenn schon Salutwaffen in Zukunft ein Bedürfnis brauchen, ist das auch bei den Vorderladern nicht mehr weit. Die Zahl der Besitzer dürfte schwer zu schätzen sein, aber der Vorderladerboom war meines Wissens so ab den 70ern. In 50 Jahren kommt da ganz schön was zusammen. Gelackmeiert sind doch vor allem die, die zwar vom Opa das alte Gewehr noch im Partykeller hängen haben, aber sonst keinen Bezug zum Waffenrecht besitzen und daher diese Verschärfung vielleicht überhaupt nicht mitbekommen (wer rechnet denn mit sowas?) und dadurch regelrecht kriminalisiert werden. Wer die Diskussion um die EU-Waffenrichtlinie mitverfolgt hat, wird auch nicht umhin kommen, die bösartige Vermutung zu bekommen, dass so einigen Urhebern des Ganzen eine Zunahme der illegalen Waffen gar nicht ungelegen käme, um weitere Verschärfungen begründen zu können....

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vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:

Deutsche Bürokratie at it´s best. Alles muss immer und überall in Listen erfasst sein.

Wir wollen die totale Kontrolle.

Und die Zugriffsdokumentationspflicht des NWR wird über die Schnittstelle für Geheimdienste ausgehebelt werden, wer weiss wer darüber dann noch zugreift...

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