Zum Inhalt springen
IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb Hunter375:

... irgendwann wird man erfahren wie die Altbestandregelung gehandhabt wird, also einfach mal abwarten was kommt und dann logisch handeln.

 

Ja, was anderes wird wohl - trotz aller geltend gemachten Einwände, Argumente etc. - auch nicht übrig bleiben.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb karlyman:

 

Ja, was anderes wird wohl - trotz aller geltend gemachten Einwände, Argumente etc. - auch nicht übrig bleiben.

 

 

Die Geheimdiplomatie läuft doch.......mehr ist von Seiten "LWB" nicht zu erwarten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Hunter375:

Ach Leute... irgendwann wird man erfahren wie die Altbestandregelung gehandhabt wird, also einfach mal abwarten was kommt und dann logisch handeln.

 

Na du bist ja lustig. Wenn selbst das betroffene Frankreich großzügige Erlaubnisse bei den Magazinen schafft, dann geht man doch nicht mit einer Forderung nach Altbestandsregelung ins Rennen - und redet dann auch noch von "Ach Leute". :crazy:

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der wirklich allergrößte, extrem praxisferne Bullshit dabei ist der von den Magazin-Gehäusen/-körpern.

 

Das "haut" mit einem Mal die meisten - selbst aus Sport-/Jagd-Gründen heute schon kapazitätsreduzierten - Magazine aus dem Rennen, und hat massiv Kriminalisierungs-Potenzial.

Selbst wenn man mit der neuen EU-Regelung hadert, die Franzosen haben sie wenigstens noch praxisgerecht umgesetzt.

 

Zur deutschen Regelung lt. Entwurf fällt einem hingegen nichts mehr ein (höchstens Kraftausdrücke).... das darf so nicht ins Gesetz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das kommt, dann sind "Deko" Besitzer ja schon eine Grauzone. Was macht man mir "großen Magazinkörpern"? Für teuer Geld versuchen eine Eintragung zu bekommen? Den Eltern oder einem Freund "schenken"? Entsorgen? Oder vergraben, wie es mein Urgroßvater gemacht hat (pöse, ich mach's nicht!)?

Wenn jetzt schon ein Stück geschliffener Stahl 3CR13  länger als 8 cm Länge gegen das Waffengesetz verstößt, ist das nicht gut. 
Wenn aber jetzt eine Hülle aus Plastik eine Straftat wird, dann hat der Staat nichts, aber auch gar nichts, verstanden! 
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb speedjunky:

dann hat der Staat nichts, aber auch gar nichts, verstanden

 

Und ob er das hat.

 

Es gibt eben zwei Ansätze zum Staatsverständnis.

Das eine besagt, dass der Staat alle Macht zu haben habe, und dem Untertan ggf. das ein oder andere Recht - auf Widerruf - gewähren könnte. Das ist jenes Verständnis, was den glücklichen Untertanen mit ihrer verkackten Sklavenmoral recht gut zupass kommt - und den Haltern sowieso schon.

 

Und das andere besagt, dass der Staat dem Bürger zu dienen habe, wo doch alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und der Staat überhaupt von der Beschneidung der Freiheiten des Individuums Abstand zu nehmen habe. Diese Haltung ist jedoch heutzutage sehr aussenseiterisch, denn das ist irgendwie voll Nazi und so. Da schaudert es den Sklaven in seinem Stall, und die Halter warnen ebenfalls eindringlich davor!

Bearbeitet von ED2
  • Gefällt mir 13
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 50 Minuten schrieb karlyman:

 

Das "haut" mit einem Mal die meisten - selbst aus Sport-/Jagd-Gründen heute schon kapazitätsreduzierten - Magazine aus dem Rennen, nd hat massiv Kriminalisierungs-Potenzial.

Hallo Karlyman

 

Auch die HA Flinten sind ALLE davon betroffen.

Ich bin nicht sicher, ob auch Repetierer. Dann wären die Pumpen auch.

 

Steven

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Weiternutzung der normalen, nicht-kastrierten Magazine kommt nur dem enteignungsgleichen Eingriff zuvor. Der Brief strotzt vor Schlafsand. Verkauft wird das den "doofen" Allerweltspolitikern als "1:1 Umsetzung der Waffenrichtlinie". Der Knackpunkt mit Magazinen, Magazinkörpern und kleinstmöglichem Kaliber als Maßstab geht durch, wir werden administrativ bedroht, genötigt und genudged, den Waffenbesitz aufzugeben.

 

Auch nach meiner Lesart sind von der Kategorisierung dermaßen viele Grenzen eingeebnet worden, daß zunächst Halbautomaten und demnächst auch die Repetierer auf der Abschussliste der Behörden und Ministerialbürokratien stehen. Wechselmagazine mit hoher Kapazität sollen also in der Summe nur noch den Staatsorganen freistehen, die Frage bleibt: weshalb ? Wofür brauchen die Sicherheitsorgane und das Militär überlegene Feuerkraft gegenüber den Bürgern ?

 

Traurig und beschämend ist nur, daß man aus der Historie der Liberator Pistol nichts gelernt hat. Sämtliche Entwaffnungs-Phantasien scheitern doch letztlich an zwei Dingen. 1.) Die Waffenträger des Staats sind letztlich auch nur Mit-Bürger, 2.) Waffen sind klein, haltbar und einfach zu verstecken.

 

Waffen sind selbst in primitivster Form so stark, daß ein Einzelner Mensch egal mit welcher Konstitution eine erhebliche Stärkung gegen Gewalt erfährt. Staatliche Willkür oder kriminelle Straftat ist dabei gleichermaßen abwehrbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 38 Minuten schrieb steven:

Ich bin nicht sicher, ob auch Repetierer.

 

 

Die Rede ist von Selbstladelangwaffen.

 

Allerdings, bei den Magazinen, Achtung: "dual use".... Es gibt Mags, die sind bekanntlich in Repetierern wie auch in bestimmten HAs nutzbar.

Da würde dann künftig (sofern man beides "passend" hat) gelten: 10er-Kapazitätsgrenze für HA.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

Wofür brauchen die Sicherheitsorgane und das Militär überlegene Feuerkraft gegenüber den Bürgern ?

 

Niemand hat vor eine Mauer zu bauen das Militär gegen den Bürger einzusetzen, und die Feuerkraft von Militär und Sicherheitsbehörden ist doch schon lange der des Bürgers überlegen. Das, was da jetzt kommen soll ist pure Verarschung unter dem Mäntelchen des weltweiten Terrorismus. Wobei, wer hat da eigentlich alles seine Finger drin?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb knight:

 

Na du bist ja lustig. Wenn selbst das betroffene Frankreich großzügige Erlaubnisse bei den Magazinen schafft, dann geht man doch nicht mit einer Forderung nach Altbestandsregelung ins Rennen ..

Das Rennen ist doch längst gelaufen.. mehr als eine Altbestandsregelung wirds kaum geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb schmitz75:

Die Bundesregierung prüft gerade ob im Zuge der Waffengesetzändeurung Ausnahmen für das Verbot von Nachtzielgeräten für die Jagd geschaffen werden sollen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/097/1909754.pdf

Und dann noch der Erwerb SD per Bedürfnis, ist das klasse. Endlich mal eine WaffG. Änderung die nur Vorteile bringt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich stelle mir gerade vor:

Jemand mit einer Glock 17 mit einem legalen Magazin zwischen >10 und <=20 Schuss, der im Besitz einer roten Sachverstaendigen-WBK ist, bekommt zum testen fuer sagen wir 8 Wochen eine halbautomatische Langwaffe mit Glock-Lower....

ZACK.... isses passiert?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zack, bekommt der auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung, grade in dieser Konstellation sollte das machbar sein. Entweder vom BKA oder von der lokalen Waffenbehörde, abhängig davon, der diesen sinnlosen Schlamassel dann an die Backe gebunden bekommt und ausbaden darf. 

Quelle? Mit mehreren Behörden erste Gespräche drüber geführt. Alle sind da recht entspannt und empfehlen, erstmal abzuwarten, was am Ende überhaupt rumkommt. Auf ausführender Ebene ist man sich meist bewusst, was für ein Unsinn das ist und was das verwaltungstechnisch bedeuten würde. Wenn das nach der Überarbeitung übrig bleibt (kann ja durchaus sein), dann kann man zumindest auf pragmatischen Umgang damit hoffen. Time will tell...

 

 

Bearbeitet von German
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 6.5.2019 um 21:55 schrieb Hunter375:

Das Rennen ist doch längst gelaufen..

Solch ein feiner Spruch ist immer eine gute Gelegenheit, selbst ein paar Sprüche rauszukramen. Wer sich wehrt, kann verlieren. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren. 

 

Es ist für mich eine offenkundige Tatsache, daß in Bezug auf den Referenten-Entwurf wieder einmal ein Verschärfung des WaffG kommen soll. Nachdem man die Einstiegshürden mit sinnfreien und nutzlosen Verschärfungen zur Aufbewahrung teurer und höher gemacht hat, kommt jetzt die Verfolgung von normalgroßen Magazinen. Interessanterweise nicht über Straf-Vorschriften, sondern über den Entzug der Erlaubnisse rein administrativ. Sogar mit einer Ungleichbehandlung von Erlaubnisinhabern und Nicht-LWB. Normale Magazine, die früher frei verfügbar waren, werden nun zu verbotenen Gegenständen, gleichauf mit Schieß-Kugelschreibern und Gift-Regenschirmen.

 

Das Schlimmste aber ist: OBWOHL jedem denkfähigen Menschen klar sein muss, daß die gesamte Argumenten-Schiene logisch so löchrig ist wie eine 300 Jahre alte Cola-Dose, wird wegen des bestehenden Erfüllungssystems der Eurokratie ein komplizierter Quatsch in die Gesetzbücher aufgenommen, von dem jeder (s.o.) Willige weiß, daß es keinerlei Effekt auf das Problem von Kriminalität, Terrorismus und Gewalt hat, sondern nur zur Einengung, Bevormundung, Gängelung und Schikane einer Gruppe von staatstragenden Bürgern geht, die in der öffentlichen Debatte gerne als Waffennarren diffamiert werden.

 

Damit kann man sich sicher abfinden. Ich denke, wir sollten stärker an unsere Abgeordneten kommunizieren, daß sich dadurch unser Wahlverhalten ändert. Sobald das Gesetz in Form gegossen ist, werden gerichtliche Schritte erforderlich werden, diesen Schlag ins Gesicht sollte unseren Staat reichlich Zeit und Geld kosten, wenn 100.000 Entschädigungsklagen die Gerichte beschäftigen, dann wird man schon aufmerken. Dieser rechtsstaaliche Protest wird jeden von uns Geld kosten, aber ich bin nicht mehr bereit, Alles was von Oben kommt klaglos hinzunehmen.

 

Wenn es dann am Ende nur 137 Leute sind, die aktiv werden, dann werde ich zumindest mir nicht vorwerfen lassen, ich wäre nicht dabeigewesen. Diese Reform ist für mich ein Casus Belli. Im Rahmen von Rechtsstaat und FDGO, aber dennoch. Mir Reicht's.

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 44 Minuten schrieb MichaSailor:

..... der im Besitz einer roten Sachverstaendigen-WBK ist, bekommt zum testen fuer sagen wir 8 Wochen eine halbautomatische Langwaffe mit Glock-Lower....

 

 

 

Im Entwurf ist vorgesehen die bestehende 3 Monatsfrist ohne Erwerbsanzeige für Inhaber der 18er auf die allgemein gültigen 14 Tage zu ändern. Also etwas Beeilung beim testen.......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Im Entwurf ist vorgesehen die bestehende 3 Monatsfrist ohne Erwerbsanzeige für Inhaber der 18er auf die allgemein gültigen 14 Tage zu ändern. Also etwas Beeilung beim testen.......

Hmm, ich dachte in §37a Abs 3 Satz 2 sollte das wieder auf 3Monate stehen, also quasi nur an anderer Stelle. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.