Shiva 6446 Posted January 15, 2019 Hallo, die gelbe WBK habe ich mir nur proforma geholt. Irgendwann will ich mir mal ein Mauser-Gewehr kaufen, aber bislang habe ich noch nichts passendes gesehen. Frage: Kann die gelbe WBK ablaufen? Viele Grüße Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 33481 Posted January 15, 2019 Wohl eher nicht, hätte das Amt Zweifel an deiner Sportschützeneigenschaft würden sie die Karte einziehen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Harry Callahan 5584 Posted January 15, 2019 Bei mir war es so, dass das Amt nach einiger Zeit ohne Erwerb die gelbe WBK eingezogen hat mit dem Hinweis darauf, dass ich ja anscheinend kein Bedürfnis habe, wenn ich keine Waffe kaufe. Hatte dann die Wahl, irgendwas zu kaufen, das ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben. Kenne aber die genaue Rechtslage nicht. War es mir nicht wert, dafür zu kämpfen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 33481 Posted January 15, 2019 Du kannst ja auch mit der Gelben leihen, ohne nicht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Alex90 234 Posted January 15, 2019 vor 7 Minuten schrieb Harry Callahan: Bei mir war es so, dass das Amt nach einiger Zeit ohne Erwerb die gelbe WBK eingezogen hat mit dem Hinweis darauf, dass ich ja anscheinend kein Bedürfnis habe, wenn ich keine Waffe kaufe. Hatte dann die Wahl, irgendwas zu kaufen, das ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben. Kenne aber die genaue Rechtslage nicht. War es mir nicht wert, dafür zu kämpfen. soweit ich weiß (stand damalige sachkunde) hat das amt damit recht. eine "leere" gelbe kann ablaufen. die frist weiß ich aber auch nicht aus dem Stand. zur Lösung wir sich doch aber was ganz biliges gebrauchtes finden. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Harry Callahan 5584 Posted January 15, 2019 vor 2 Minuten schrieb Alex90: zur Lösung wir sich doch aber was ganz biliges gebrauchtes finden. Viel billiger als knapp 100 Euro wird es nicht werden. Dann Eintragungsgebühr und ggf. noch ein passender Tresor. Das für eine Waffe, die man nicht will und nicht braucht. Da ist die Neubeantragung der Gelben, wenn sie benötigt wird, billiger. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Schwertmaid 7625 Posted January 15, 2019 Ich denke mal, die Gelbe ist nicht deine einzige WBK... dann wäre die Begründung von HC doch schon hinfällig. Man bekommt die WBK ja auch nicht abgenommen, wenn die nicht vollgeschrieben ist. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Alex90 234 Posted January 15, 2019 n älteres kk sportgewehr bekommt mal schon günstig. oder ne schrankleiche aus nem verein oder so. der rest stimmt natürlich. grade Tresore schlagen da zu buche. aber die hat man dann ja auch länger. neu bescheinigen und neu beantragen kostet auch. das kann man sich aber ausrechnen ob es lohnt oder nicht. wbk behalten hat aber den Vorteil dass man transportieren darf (zb vereinswaffen). ich mutmaße mal dass das mit "pro forma" gemeint war vom te. Quote Share this post Link to post Share on other sites
callahan44er 5248 Posted January 15, 2019 vor 17 Minuten schrieb Harry Callahan: Viel billiger als knapp 100 Euro wird es nicht werden. Dann Eintragungsgebühr und ggf. noch ein passender Tresor. Das für eine Waffe, die man nicht will und nicht braucht. Da ist die Neubeantragung der Gelben, wenn sie benötigt wird, billiger. Da hast du Recht. Die erstmalige Ausstellung hat aber auch gekostet. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Shiva 6446 Posted January 15, 2019 vor 6 Minuten schrieb Alex90: ich mutmaße mal dass das mit "pro forma" gemeint war vom te. Nö. Ich habe beim letzten Voreintrag holen gleich noch einen Antrag auf eine gelbe WBK mitgemacht. Ohne das ich eine konkrete Waffe im Hinterkopf habe. Einfach aus der Überlegung das ich dann ja eine Waffe kaufen kann, sobald mir irgendwo was passendes über den Weg läuft. Über einen Fristablauf habe ich mir keine Gedanken gemacht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
sas26 118 Posted January 15, 2019 Gelbe WBK ist nach 1 Jahr wenn nichts gekauft wird wieder zurückzugeben ! Sobald eine Waffe eingetragen ist läuft sie nicht mehr ab. Amt kommt aber meist nach längerer Zeit an dich heran, also kauf endlich was ! Gruß Quote Share this post Link to post Share on other sites
Gunny Highway 9438 Posted January 15, 2019 vor 2 Minuten schrieb sas26: Gelbe WBK ist nach 1 Jahr wenn nichts gekauft wird wieder zurückzugeben ! Wo steht das? Ich kenne Leute die hatten ihre gelbe 20 Jahre bis zum ersten Kauf. 4 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Alex90 234 Posted January 15, 2019 vor 2 Minuten schrieb sas26: Gelbe WBK ist nach 1 Jahr wenn nichts gekauft wird wieder zurückzugeben ! wenn jetzt noch jmd weiß wo das geschrieben steht sollte alles klar sein. ich konnte leider grade nicht auf die schnelle finden. Quote Share this post Link to post Share on other sites
sas26 118 Posted January 15, 2019 Quelle : mein Amt / SB ..... Was dein SB sagt musst du ihn selbst fragen, kann sein das er anders entscheidet. Gruß Quote Share this post Link to post Share on other sites
Ringo58 63 Posted January 15, 2019 vor 2 Minuten schrieb Alex90: wenn jetzt noch jmd weiß wo das geschrieben steht sollte alles klar sein. ich konnte leider grade nicht auf die schnelle finden. Findet man auch beim Langsamsuchen bestimmt nicht, meine GELBE ist seit 15 Jahren "jungfräulich" und es hat bis jetzt keinen gestört. Quote Share this post Link to post Share on other sites
sas26 118 Posted January 15, 2019 Jede Behörde macht das halt anders Quote Share this post Link to post Share on other sites
karlyman 27240 Posted January 15, 2019 "Ablaufen" würde sie im formalen Sinne dann, wenn dies gesetzlich so bestimmt wäre, oder die WBK im Einzelfall mit einer Befristung erteilt worden wäre. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Schwertmaid 7625 Posted January 15, 2019 Wenn die ablaufen sollte, wird dich wohl auch keiner anschreiben um dir dies mitzuteilen. Du wirst es erfahren, wen du etwas eintragen lassen willst. Also, frag beim "Amt" nach Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 892 Posted January 15, 2019 (edited) So ist es. Und wie schon geschrieben, kann sie z.B. auch nur aus Gründen der Leihe beantragt worden sein. Solange alle Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 WaffG weiterhin vorliegen, ist man auch zum Besitz einer leeren gelben WBK berechtigt. Edited January 15, 2019 by Sachbearbeiter Wegen zwischenzeitlichem Posting: meine Antwort bezog sich auf Karlyman. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
sonnyboy 93 Posted January 15, 2019 vor einer Stunde schrieb sas26: Gelbe WBK ist nach 1 Jahr wenn nichts gekauft wird wieder zurückzugeben ! Sobald eine Waffe eingetragen ist läuft sie nicht mehr ab. Amt kommt aber meist nach längerer Zeit an dich heran, also kauf endlich was ! Gruß Steht wo? WaffG? AWaffV? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Alex90 234 Posted January 15, 2019 das mit dem Jahr kann sich natürlich auch mal wieder um so einen fest gewachsenen Stammtischmythos handeln. kann das aus zeiten der "alten gelben" kommen? (leider vor meiner Zeit) Das eine leere Gelbe WBK entzogen wird kann ich mir trotzdem gut vorstellen wenn es zu einer Überprüfung kommt. zb weil es den Anschein macht dass das Bedürfnis nicht fortbesteht oder ähnliches. Quote Share this post Link to post Share on other sites
tar 530 Posted January 15, 2019 Na, solange man Sportschütze ist, hat man auch ein Bedürfnis für die WBK für Sportschützen, gell? Quote Share this post Link to post Share on other sites
jimmypop 467 Posted January 15, 2019 vor 23 Minuten schrieb Alex90: Das eine leere Gelbe WBK entzogen wird kann ich mir trotzdem gut vorstellen wenn es zu einer Überprüfung kommt. zb weil es den Anschein macht dass das Bedürfnis nicht fortbesteht oder ähnliches. Dann wird m.W. auch eine volle WBK entzogen... Quote Share this post Link to post Share on other sites
alzi 5148 Posted January 15, 2019 (edited) Es gibt waffenrechtlich keine Ablauffrist. Wenn die Behörde aber der Meinung ist man hätte kein entsprechendes Bedürfnis, dann kann sie selbstverständlich widerrufen werden. Manche Behörden machen das regelmäßig. Eine entsprechende Vermutung kann nach mehrjähriger Jungfräulichkeit der gelben WBK schon aufkommen und wenn noch weitere Erlaubnisse (grüne WBK etc.) vorhanden sind, dann zieht auch die "Leihe/Transport"-Karte nicht. Edited January 15, 2019 by alzi 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted January 15, 2019 Also meine Behörde beruft sich auf §10 Abs.1, sprich ein Jahr. Der Kommentar war, wenn nach einem Jahr keine Waffe eingetragen ist, muss die gelbe neu ausgestellt werden. Die Behörde wird die WBK nicht einziehen, wenn nach einem Jahr nix drauf ist, sondern schlicht den Eintrag verweigern bzw. durch Einwurf von Münzen eine neue WBK ausstellen. Da das bei mir praktisch keine Relevanz hatte (ne gebrauchte Flinte gibt es für kleines Geld), hab ich das nicht hinterfragt. Spannend wäre zu sehen wie die Behörde reagiert wenn eine 15 Jahre jungfräuliche WBK zum Eintrag vorgelegt wird. Quote Share this post Link to post Share on other sites