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IGNORED

Voreintrag läuft ab


Fastback

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Hallo,

 

Mit erschrecken habe ich festegestellt dass mein Voreintrag aufgrund eines Jagdscheines für eine KW sehr bald abläuft.

Da ich mir jetzt nicht unnötigen Stress machen will und auf Gedeih und Verderb irgendwas kaufen, wollte ich nur sichergehen dass mir daraus kein Nachteil entsteht wenn der Voreintrag einfach abläuft ohne dass ich eine entsprechende Waffe erworben habe. D.h. ich kann einfach einen neuen beantragen, der Platz gilt als nicht belegt?

 

Oder kann man den Voreintrag auch verlängern lassen?

 

Vielleicht ne dumme Frage, aber bevor ich einen Platz vergeude frag ich mal lieber ;)

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße,


Fastback

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Manche Waffenbehörden verlängern (ggf. nach geeigneter Begründung) auch die Gültigkeit eines Voreintrages.

Ob Deine Waffenbehörde das so handhabt, findest Du nur heraus, wenn Du sie fragst.

Einen Rechtsanspruch hast Du darauf nicht, wie Joe07 richtig feststellt.

 

vor 16 Minuten schrieb Fastback:

Da ich mir jetzt nicht unnötigen Stress machen will und auf Gedeih und Verderb irgendwas kaufen

Ja, das ist schon fürchterlich. Diese Auswahl, und dann nur ein Jahr Zeit. Und bevor man den Voreintrag hat, kann man sich dazu keine Gedanken machen... :acute:

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Du kannst den Voreintrag ablaufen lassen und dann neu beantragen. Musst halt nochmal dafür zahlen.

 

Solange der Voreintrag noch gültig ist und sich die Lieferung einer speziellen Waffe hinzieht, würde ich mir eine Bestätigung vom Händler holen und der Waffenbehörde mittteilen - das scheint aber beim Threadersteller nicht der Fall zu sein.

 

Ein einfachsten: gleich kaufen! ?

 

Was hindert Dich am Erwerbe einer KW solange der Voreintrag noch gültig ist?

 

IMI

(Dem auch mal ein KW Voreintrag ablief, da die entsprechende Waffe nicht vom Händler geliefert wurde, obwohl er diese angeblich im Sortiment hatte.)

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Wieso eigentlich erst den Voreintrag machen lassen? :confused:

 

-Waffe kaufen

-Vom Händler die Seriennummer geben lassen

-Auf's Amt und Voreintrag + Fertigeintrag in einem Ritt

-Foto der WBK + Kontaktdaten der Behörde an den Verkäufer

-Versand

 

Habe ich bisher bei all meinen Waffen so gemacht.

(Waren allerdings alles Online-Käufe)

 

 

Bevor Diskussionen aufkommen:

Kaufen ≠ Erwerben

Bearbeitet von GunsRus
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vor 1 Minute schrieb GunsRus:

-Auf's Amt und Voreintrag + Fertigeintrag in einem Ritt

Das habe ich einmal probiert, mache ich nie wieder, gibt nur großen Streß.

 

Der Fertigeintrag ist die Erwerbsanzeige, erfolgt per Definition daher erst nach dem Erwerb. Der Voreintrag ist die Erwerbsberechtigung, erfolgt daher per Definition vor dem Erwerb.

 

Mein Waffenhändler ist mehr oder weniger gegenüber der Behörde. Da wollte ich das einmal kombinieren, die Papiere abholen, dann die Waffe, und fertig. Das war mit meinem SB auch vorab per E-Mail abgesprochen. Leider war er dann gerade an dem Tag (mal wieder) krank. Die Kollegin wollte mir dann einen Strick draus drehen, da ich entweder ohne Voreintrag erwerben, oder ohne Erwerb eintragen lassen würde. Sie hat die WBK vorerst behalten, und das mit "höheren Stellen" besprochen, hätte mir aber am liebsten gleich alles eingezogen. Das ist nur deshalb nicht weiter hoch gekocht, weil mein SB ihr Vorgesetzter ist, und der das mit mir genau so besprochen hatte: Kaufvertrag mitbringen, Vor- und Fertigeintrag vornehmen, rüber laufen, Waffe mitnehmen.

 

Geld gespart habe ich dabei auch nicht, also gehe ich weiterhin den vorgesehenen Weg.

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Boah, ihr könnt Sachbearbeiter haben...

Da hat sich aber jemand schwer was aus den Amtsbüchlein zusammengereimt und an den Haaren herbei gezaubert.:bump:

 

Muss man bei euch die Waffe dann auch erstmal austragen lassen wenn man sie zum Büchsenmacher schafft?

 

Da kann man wirklich froh sein, wen man so umgängliche SB's hat wie hier. :hi2:

 

 

vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Geld gespart habe ich dabei auch nicht, also gehe ich weiterhin den vorgesehenen Weg.

Geld spart mir das auch nicht, aber einen Haufen Zeit!

Ich habe etwa eine Stunden fahrt zur Behörde... :huh2:

 

 

 

 

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Wenn sich dein KW-Bedürfnis aus dem Jagdschein ergibt, dann spielt es nicht so wirklich die Rolle, ob der Voreintrag abläuft oder nicht. Den Grund für die Neuerteilung eines Voreintrages hast du ja weiterhin durch den Jagdschein.

 

Die einzige sinnvolle Antwort ist eh, dass du dich hierzu an deine Behörde wendest. Wenn die vom Ergebnis her denkt, dann verlängert sie ihn halt um ein Jahr ohne, dass du dafür extra zahlen musst und gut ist. Wenn die vom Prozess her denkt, dann verlängert sie den Eintrag, indem sie einen neuen Voreintrag erteilt, sich und dir Arbeit macht und dir darüber hinaus noch Kosten.

 

Ich hatte mal den Fall, dass ein Voreintrag fast abgelaufen wäre. Die Waffe war seit Monaten bestellt, aber halt nicht geliefert. Da hat der Händler das mit der Behörde geklärt. Am Ende hat es gerade so gereicht, aber die Behörde hätte den Voreintrag auch verlängert, wenn es notwendig gewesen wäre.

 

Ich persönlich würde eher die Verlängerung anstreben oder zur Not einen neuen Voreintrag beantragen, als einen Schnellschuss (Achtung, Wortspiel ;) ) zu machen und dann hinterher neben dem neuen Voreintrag noch den Wertverlust für einen Fehlkauf zu haben.

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vor 4 Minuten schrieb BergKrähe:

Jetzt haben wir einen neuen SB und schon hab ich "nur" den Voreintrag bekommen und muss nochmal 40km fahren

Voreintrag holen.

Rausgehen und 5 Minuten warten.

Wieder rein mit dem Kaufvertrag über die Waffe (Datum heute).

"Ich möchte den Erwerb einer Waffe anzeigen!"

:D

 

Das Gesicht des SB, unbezahlbar! :rofl:

Bearbeitet von GunsRus
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Die Kollegin wollte mir dann einen Strick draus drehen, da ich entweder ohne Voreintrag erwerben, oder ohne Erwerb eintragen lassen würde. Sie hat die WBK vorerst....

Hahaha... immer wieder köstlich wenn irgendwelche unwichtigen D****n mit Mindestlohn glauben sie hätten was zu melden.

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vor 2 Stunden schrieb GunsRus:

Boah, ihr könnt Sachbearbeiter haben...

Da hat sich aber jemand schwer was aus den Amtsbüchlein zusammengereimt und an den Haaren herbei gezaubert.:bump:

Weil das nicht alle machen. Bekannter ist mal hin und hat sich den Voreintrag geholt und sagte können sie direkt eintragen, Erwerbsanzeige dabei. Er hatte die Waffe, Privatkauf schon auf Leihschein. Es hieß ne geht nicht. Er ist raus, 5min später wieder rein. Auf die Frage was das solle, fragte er wieviel Zeit denn dazwischen liegen müsse. Darauf hin gab's den Eintrag.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 16 Stunden schrieb Fastback:

Da ich mir jetzt nicht unnötigen Stress machen will und auf Gedeih und Verderb irgendwas kaufen.....

 

Ja, ist schon ein Riesen-Stress, bei diesem in D "trockenen" Markt für Kurzwaffen.

Keine Auswahl unter Herstellern und Modellen, und auch der Neu- und Gebrauchtmarkt ist wie leergefegt.

Da ist das Gültigkeitsjahr dann so schnell um...

 

Im Ernst, bei Eintragsgrundlage JS ist das kein wirkliches Problem. Wie schon gesagt:

Wenn der Voreintrag "verfallen" ist, auf JS neu beantragen. Kostet halt wieder Verwaltungsgebühr, und evtl. eine Nachfrage der Behörde, warum's nicht in der Zeit möglich war.

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