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IGNORED

Verboten? Tee, daneben eine Flasche Rum


webnotar

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vor 3 Stunden schrieb HBM:

zu 1., das ist keine Hypothese von mir, sondern eine Rückfrage ob derjenige, der sich als Schießstandbetreiber identifiziert hat

- ein Angestelter auf dem Schießstand

- ein Vorsitzender des Betreibervereins

- der Besitzer / Hauptpächter / gewerblicher Vermieter

ist?

Wenn Du auf meine Frage nicht antworten möchtest, analog zu

, dann brauchst Du nur zu schreiben "Geht Dich nichts an." oder auch "Ich möchte nicht weiter mit Dir diskutieren.".

 

zu 2., aufgrund der Schilderung von Dir

und in Verbindung mit Deiner Info zur schriftlichen Darstellung vor Gericht

bin ich von einer zumindest "intensiven Diskussion" auf dem Schießstand ausgegangen. Mein Fehler bzw. da ich nicht dabei war kann ich nur nachfragen was genau von wem gesagt / erwiedert wurde. Eine "aufgeheizte Stimmung" entsteht aber normalerweise nicht, wenn nach einer klaren Ansage, selbst incl. Beschimpfungen, Belehrungen und Beleidigungen, die Ansage akzeptiert wird und der Aufforderung des Standbetreibers umgehend gefolgt wird. Aber auch da kann ich mich in Deinem speziellen Fall irren da ich ja nicht selbst dabei war.

Die Antwort bin ich noch schuldig. Jeder, der schon mal vor Gericht ein Versäumnisurteil erlebt hat hätte auch gedacht, dass ein Gericht aufgrund der Abwesenheit einer Partei ein Versäumnisurteil erlässt. Warst Du überrascht?

Ich habe versucht, hier alles abstrakt und theoretisch zu halten, um Schwarmwissen zu nutzen, wollte aber aufgrund der laufenden Verfahren keine neuen Angriffspunkte zu bieten. Ich wurde dann  hier leider nur vereinzelt mit Wissen und häufiger mit starken Behauptungen über angebliche "No Gos" und z.T. fundamentalistischen Meinungen über das, was "man" zu tun oder zu lassen habe, konfrontiert. 

 

Zu Deiner Information und Meinungsbildung:
zu 1 Die Anordnung auf dem Schießplatz, alles wegzunehmen wurde von einer Person erteilt, die in diesem Augenblick vehement behauptete, der Standbetreiber zu sein und als solcher handle. Mehr möchte ich über seine Identität und Position nicht sagen. Im Ergebnis war die Behauptung wohl falsch. Die tatsächliche Betreibereigenschaft (Inhaberschaft an der Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 WaffG) dürfte bei dem Handelnden gar nicht vorgelegen haben. 

 

Das Standnutzungsverbot wurde durch dieselbe Person später schriftlich und mit dem ausdrücklichen Hinweis auf seine angebliche Betreibereigenschaft erteilt. Die Gerichtsverfahren habe ich deshalb auch ausschließlich gegen diese Person geführt, nicht gegen den Verein. Im Hinblick auf drohende Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs und sonstiger denkbarer Unnettigkeiten musste das Ganze notwendig schnell, sauber und endgültig geklärt werden. Da es eilte und ich aus leidvoller Erfahrung bereits wusste, wie Schachspiele mit Tauben enden, habe ich geklagt. Die Gerichtsentscheidung basierte dann i.W. darauf, dass der Beklagte seine Betreibereigenschaft nicht nachgewiesen hat.

 

Es wurde ausdrücklich auch bei der Erteilung des schriftlichen Standnutzungsverbotes ein "Vorbehalt" dahingehend erklärt, dass der Verein gesondert eine eigene Position zum Vorfall einnehmen werde. Dies ist auch geschehen; ich wurde als erstes mal mit lächerlich inquisitorischen Fragen überzogen, dann wurde ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Ich habe mich klar positioniert und auch die Ablösung der Person verlangt. Zwischenzeitlich bot mir der "Betreiber" das "Du" an. Zu guter Letzt besannen sich die Verantwortlichen und es wurde mir in einem dokumentierten Gespräch bestätigt, dass mein Verhalten zwar nicht von allen gut gefunden würde aber keinen wirklichen Grund zur Beanstandung gegeben habe und dass keine Sanktion des Vereins mehr beabsichtigt sei.


zu 2 Es gab auf dem Stand keine Diskussion; der Vorfall erschöpfte sich weitgehend in einer wütenden, einseitigen, herabwürdigenden Tirade, mit der ich vor ca. 40 Personen "runderneuert" wurde. Ich konnte die relevanten Tatsachen nicht nachprüfen und habe - nach Hinweis auf die völlige Korrektheit meines Verhaltens - geduldet, gehorcht und geschwiegen. Die Aufarbeitung geschah dann im Nachgang, vollumfänglich erfolgreich, war aber aufwändig und kostspielig.  So etwas braucht kein Mensch!

 

Fazit: Man kann nicht in Frieden leben (und seinem Hobby nachgehen), wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Ich kann nur hoffen, dass der Betreffende seine Lektion gelernt hat und mich endlich in Ruhe meinen Sport treiben lässt.

 

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vor 12 Minuten schrieb webnotar:

Das Standnutzungsverbot wurde durch dieselbe Person später schriftlich und mit dem ausdrücklichen Hinweis auf seine angebliche Betreibereigenschaft erteilt. Die Gerichtsverfahren habe ich deshalb auch ausschließlich gegen diese Person geführt, nicht gegen den Verein. Im Hinblick auf drohende Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs und sonstiger denkbarer Unnettigkeiten musste das Ganze notwendig schnell, sauber und endgültig geklärt werden.

Diese Infos reichen mir und dann verstehe ich auch die Klage gegen jemand, der anscheinend, zumindest nicht klar, als Standbetreiber berechtigt ist ein solches Verbot auszusprechen. Ob es nicht besser gewesen wäre denjenigen vom "echten Standbetreiber" zurück pfeiffen zu lassen kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, daher wohl ok..

vor 12 Minuten schrieb webnotar:

Die Gerichtsentscheidung basierte dann i.W. darauf, dass der Beklagte seine Betreibereigenschaft nicht nachgewiesen hat.

Sehe ich anders, siehe meine Anmerkungen zum Thema "Versäumnisurteil".

vor 12 Minuten schrieb webnotar:

... dann wurde ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Ich habe mich klar positioniert und auch die Ablösung der Person verlangt. Zwischenzeitlich bot mir der "Betreiber" das "Du" an. Zu guter Letzt besannen sich die Verantwortlichen und es wurde mir in einem dokumentierten Gespräch bestätigt, dass mein Verhalten zwar nicht von allen gut gefunden würde aber keinen wirklichen Grund zur Beanstandung gegeben habe und dass keine Sanktion des Vereins mehr beabsichtigt sei.

Ich möchte jetzt nicht "oberlehrerhaft" klingen, aber bist Du wirklich der Meinung, dass eine öffentliche Diskussion in einem Forum für die weitere Zusammenarbeit bzw. das Zusammenleben förderlich ist?

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vor 3 Minuten schrieb HBM:

 bist Du wirklich der Meinung, dass eine öffentliche Diskussion in einem Forum für die weitere Zusammenarbeit bzw. das Zusammenleben förderlich ist?

Nein, deshalb habe ich wenig geschrieben und erst auf Deine Frage hin etwas mehr. Der Verein ist hier wichtig. Bei dieser Person dürfte es aber nach all den Erfahrungen von mir wohl nahezu ausgeschlossen sein, an gedeihliche Zusammenarbeit oder Zusammenleben zu glauben.

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vor 23 Stunden schrieb German:

Ich würde gar nicht erst durch das Anbieten von Alkohol Anlass dazu bieten. Aber der Gedanke liegt natürlich viel zu fern.

Auf exakt diesem Stand wird auch ganz normal Bier angeboten, wenn auch erst nach dem Schießen und nur dann, wenn man kein Kfz führt.

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