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IGNORED

"Migrantenschreck"


micky123

Empfohlene Beiträge

@erstezw

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

Linke werden in der Tat nicht so entschlossen verurteilt wie Rechte.

Z.b. Die Sachlage mit den irren Reichsbürgern die automatisch Unzuverlässig sind.

Typen der Antifa, die bewusst Gewalttaten sowie Sachbeschädigungen begehen sind nicht automatisch, aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Antifa unzuverlässig

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vor 2 Stunden schrieb bumm:

Und trotzdem halte ich mich weitestgehend an die Gesetze und Regeln und muß mit Kosequenzen rechnen wenn ich es nicht tue. [...]

Genau so!

Und ich kann erwarten, dass es sich bei anderen, egal welcher Gesinnung ebenso verhält.

Das ist der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält.

Wenn das einseitig zugunsten oder zulasten einer Gruppierung nicht mehr funktioniert, steht die Gesellschaft vor der Auflösung.

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vor 6 Stunden schrieb heletz:

So billig wie in Deutschland kommt man damit in den USA nicht davon!

????

 

Im von Dir zitierten Fall handelte es sich darum, daß jemand eine Belohnung ausgelobt hatte für den Ersten, der Beweise liefert, daß der Holocaust stattgefunden hat. Die Belohnung musste der Auslobende natürlich zahlen nachdem jemand das Angebot angenommen hat. Das ist nicht anders als wenn ich eine Belohnung auslobe für den Ersten, der den Schnee vor meiner Garage wegschaufelt--wenn jemand schaufelt muß ich zahlen. Von einer Strafbarkeit oder sonstigen Verfolgung der Holocaustleugnung kann deswegen aber in Amerika keine Rede sein, und das würde schon am ersten Verfassungszusatz scheitern. Du darfst in Amerika vollkommen folgenlos den Holocaust leugnen, genauso wie die historische Existenz Julius Caesars, oder was auch immer du leugnen willst. Du darfst sogar behaupten, die Welt sei vor zwanzig Minuten geschaffen worden (mitsamt Erinnerungen usw.), mithin die ganze Geschichte bis vor zwanzig Minuten leugnen.

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@Proud NRA Member

Das dachte ich auch, klingt aber für mich anders:

Zitat

 August 5, 1985, Judge Robert A. Wenke entered a judgment based upon the Stipulation for Entry of Judgment agreed upon by the parties on July 22, 1985. The judgment required IHR and other defendants to pay $90,000 to Mermelstein and to issue a letter of apology to "Mr. Mel Mermelstein, a survivor of Auschwitz-Birkenau and Buchenwald, and all other survivors of Auschwitz" for "pain, anguish and suffering" caused to them.[2]

https://en.wikipedia.org/wiki/Mel_Mermelstein#The_Institute_for_Historical_Review

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vor 16 Minuten schrieb howagga:

Das dachte ich auch, klingt aber für mich anders:

40.000 gab's noch mal zu den versprochenen 50.000 obendrauf für die Behandlung des Preisgewinners nachdem er seinen Preis einfordern wollte. Er wurde wohl unter anderem als Lügner bezeichnet. Es ging also um seine persönliche Ehre, nicht um die Holocaustleugnung an sich. Wie das Gericht auf die Idee mit dem Brief gekommen ist, weiß ich jetzt nicht, und ich konnte auf die Schnelle keinen Urteilstext finden. Zumindest für eine Entschuldigung an alle Überlebenden scheint schon deshalb die Basis zu fehlen, weil die nicht Parteien des Prozesses waren. Die Schadenersatzhöhe fiel eher hart aus, aber es ist auch in meinem Beispiel mit dem Schneeschaufeln so, daß wenn ich nachdem mir jemand die Einfahrt geschaufelt habe dann behauptet, er sei ein Betrüger und der Schnee sei schon vorher weggewesen, das Ärger geben kann, sowohl in Deutschland wie in Amerika. So oder so war es jedenfalls ein Prozeß um Streitigkeiten aus Vertragsbruch, der nichts mit der Redefreiheit, den Holocaust und jeden anderen historischen Sachverhalt zu bestreiten, zu tun hat. Es war dazu vermutlich auch so, daß der Beklagte sich miserabel verteidigt hat, nämlich durch Bestreiten einer offenkundigen Tatsache anstatt durch irgendwie geartete rechtliche Argumente, warum kein weiterer Schadenersatz oder nur ein geringerer fällig sei. Man hätte wohl z.B. argumentieren können, daß der Schaden sich deswegen in Grenzen hält, weil die Anschuldigungen gegen den Überlebenden für alle sichtbar hirnverbrannt sind--aber es wird ein Holocaustleugner natürlich nicht vor Gericht mit der offensichtlichen Dummheit seiner Behauptungen argumentieren. Bei einem "summary judgement" ist es dann auch so, daß der Richter gar nicht die Angemessenheit der Ansprüche zu prüfen hat, sondern nur festzustellen hat, daß der Beklagte nichts vorgebracht hat, das das Urteil beeinflussen könnte. Um in einem Prozeß wegen emotional distress und Verleumdung dahinzukommen muß man sich schon arg dackelhaft verteidigen. Eine Hauptverhandlung bekommen auch schlechte Argumente, sofern man überhaupt welche vorträgt--nur die Leugnung des Holocaust ist halt kein solches.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Zitat

 SUPERIOR COURT OF THE STATE OF CALIFORNIA
		       FOR THE COUNTY OF LOS ANGELES

MEL MERMELSTEIN.                )    No. C 356 542
         Plaintiff,             )
vs.                             )    JUDGMENT
                                )
INSTITUTE FOR HISTORICAL        )
REVIEW, et al.                  )
         Defendants.            )

     Pursuant to the Stipulation for Entry of Judgment executed on July 22,
1985, the Court renders the following judgment:

    1.  Defendants LIBERTY LOBBY, WILLIS CARTO, ELISABETH CARTO, LEGION FOR
SURVIVAL OF FREEDOM, INSTITUTE FOR HISTORICAL REVIEW, and NOONTIDE PRESS,
and each of them, are jointly and severally liable to plaintiff MEL
MERMELSTEIN for the sum of One Hundred Fifty Thousand Dollars ($150,000.00),
reduced to the sum of Ninety Thousand Dollars ($90,000.00) payable as
follows:
       (a) Fifty Thousand Dollars ($50,000.00) on August 1, 1985, and
delivered to the law offices of ALLRED, MAROKO, GOLDBERG & RIBAKOFF;
       (b)  Twenty Thousand Dollars ($20,000.00) on September 1, 1985;
       (c)  Twenty Thousand Dollars ($20,000.00) on October 1, 1985.
    2.  Should any of the installments not be made by the defendants against
whom judgment herein is entered within the time period provided, plaintiff,
at his sole option and discretion, shall have the following options:
       (a) To rescind the Stipulation for Entry of Judgment and proceed to
trial and any payments received by plaintiff to that date from defendants
shall not be returned to said defendants; or
       (b) Plaintiff may request entry of Judgment against each of said
defendants, jointly or severally, in the sum of One Hundred Fifty Thousand
Dollars ($150,000.00).
    3.  Defendants LIBERTY LOBBY, WILLIS CARTO, ELISABETH CARTO, LEGION FOR
SURVIVAL OF FREEDOM, INSTITUTE FOR HISTORICAL REVIEW, and NOONTIDE PRESS,
shall issue and execute, by a duly authorized representative, a Letter of
Apology to Mel Mermelstein, as follows:
  "Each of the answering defendants do hereby officially and formally
  apologize to Mr. Mel Mermelstein, a survivor of Auschwitz-Birkenau and
  Buchenwald, and all other survivors of Auschwitz for the pain, anguish and
  suffering he and all other Auschwitz survivors have sustained relating to
  the $50,000 reward offer for proof that "Jews were gassed in gas chambers at
  Auschwitz".

DATED: AUG 5, 1985

                                          ROBERT A. WENKE, JUDGE
                                          SUPERIOR COURT

APPROVED AS TO FORM AND CONTENT:

G. G. BAUMEN
Attorney for Defendants
INSTITUTE FOR HISTORICAL REVIEW,
LEGION FOR SURVIVAL OF FREEDOM,
ELISABETH CARTO and NOONTIDE PRESS

VON ESCH & ASSOCIATES
Attorneys for Defendants
LIBERTY LOBBY and WILLIS CARTO


*****  B  *****  B  *****  B  *****  B  *****  B  *****  B  *****  B  *****


			    STATEMENT OF RECORD
				    AND
		    LETTER OF APOLOGY TO MEL MERMELSTEIN

     "WHEREAS, the Legion for Survival of Freedom, and the Institute for
Historical Review, sent by letter dated November 20, 1980, directly to Mel
Mermelstein, a survivor of Auschwitz-Birkenau and Buchenwald, an exclusive
reward offer in a letter marked "'personal'" dated November 20, 1980,
offering Mr. Mermelstein a $50,000 exclusive reward for "'proof that Jews
were gassed in gas chambers at Auschwitz'" "and further stating that if Mr.
Mermelstein did not respond to the reward offer "'very soon"', "the
Institute for Historical Review would ' publicize that fact to the mass
media' ..."
     "WHEREAS, Mr. Mermelstein formally applied for said $50,000 reward on
December 18, 1980; and
     "WHEREAS, Mr. Mermelstein now contends that the Institute for
Historical Review knew, or should have known, from Mr. Mermelstein's letter
to the editor of the Jerusalem Post dated Autust 17, 1980, that Mr.
Mermelstein contended he was a survivor of Auschwitz-Birkenau and
Buchenwald; knew, or should have known, that Mr. Mermelstein contended that
his mother and two sisters were gassed to death at Auschwitz; and knew, or
should have known, of his contention that at dawn on May 22, 1944, he
observed his mother and two sisters, among other women and childred, being
lured and driven into the gas chambers at Auschwitz-Birkenau, which he later
discovered to be Gas Chamber No. 5; and
     "WHEREAS, on October 9, 1981, the parties in dispute in the litigation
filed cross-motions for summary judgment resulting in the court, per the
Honorable Thomas T. Johnson, taking judicial notice as follows:
  "'Under Evidence Code Section 452(h), this court does take judicial
  notice of the fact that Jews were gassed to death at the Auschwitz
  Concentration Camp in Poland during the summer of 1944'" and "'It just
  simply is a fact that falls within the definition of Evidence Code Section
  452(h).  It is not reasonably subject to dispute.  And it is capable of
  immediate and accurate determination by resort to sources of reasonably
  indisputable accuracy.  It is simply a fact.'"
     "WHEREAS, Mr. Mermelstein and other survivors of Auschwitz contend that
they suffered severe emotional distress resulting from said reward offer and
subsequent conduct of the Institute of Historical Review; and
     "WHEREAS, the Institute for Historical Review and Legion for Survival
of Freedom now contend that in offering such reward there was no intent to
offend, embarrass or cause emotional strain to anyone, including Mr.
Mermelstein, a survivor of Auschwitz-Birkenau and Buchenwald Concentration
Camps of World War II, and a person who lost his father, mother and two
sisters who also were inmates of Auschwitz;
     "WHEREAS, the Institute for Historical Review and Legion for Survival
of Freedom should have been aware that the reward offer would cause Mr.
Mermelstein and other survivors of Auschwitz to suffer severe emotional
distress which the Institute for Historical Review and Legion for Survival
of Freedom, now recognize is regretable and abusive to survivors of
Auschwitz.

		    LETTER OF APOLOGY TO MEL MERMELSTEIN

  "Each of the answering defendants do hereby officially and formally
apologize to Mr. Mel Mermelstein, a survivor of Auschwitz-Birkenau and
Buchenwald, and all other survivors of Auschwitz for the pain, anguish and
suffering he and all other Auschwitz survivors have sustained relating to
the $50,000 reward offer for proof that "Jews were gassed in gas chambers at
Auschwitz".

DATED: 7/24/85             G. G. Baumen
                           Attorney for Defendants
                           Legion For Survival of Freedom,
                           Institute for Historical Review,
                           Noontide Press, and Elisabeth Carto

DATED: 7/24/85             MARK F. VON ESCH
                           Attorneys for Defendants
                           Liberty Lobby and Willis Carto

 

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vor 12 Stunden schrieb WOF:

Der Volksgerichtshof hat auch jede Menge Mist entschieden.

 

Ja, das ist eine beliebte Taktik der Rechtsextremen,
1. Die Verhältnisse eines Unrechtsstaates gleichzusetzen mit denen eines Rechtsstaates
2. Das Sondergericht eines Unrechtsstaates dann gleichzusetzen mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Rechtsstaates

 

Aber so ein Blödsinn führt sich selbst ad absudum, dazu brauche ich nichts weiter zu sagen

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Gefühlter Inhalt dieses Threats bisher:

Antworten zur Ausgangsfrage: 1%

Provokation eines 'grünlinksversifften Gutmenschen, 2%

97% Bashing der grünlinksversifften Gutmenschen, Relativierung des Holocaust, Verteidigung der (EIGENEN) Meinungsfreiheit, Beleidigung von Mitgliedern mit anderer Meinung, und jede Menge mimimimimi. 

Typisch WO!

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vor 21 Stunden schrieb MP%:

Wieso hätte man die Hetze auf den Händler unterlassen sollen ?

Der Penner ist schon aufgrund seiner REchtsextremität wegzusperren gewesen

unäbhängig davon, das er auch gegen das Waffenrecht verstoßen hat

Ich bin dafür dumme Linke an die Wand zu stellen, wenn schon den Rechtsstaat und die Demokratie mit so einem verquirlten  Scheiß abschaffen, dann bitte mit allen Konsequenzen.

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vor 13 Minuten schrieb bigbore:

1°) Relativierung des Holocaust,

2°) Verteidigung der (EIGENEN) Meinungsfreiheit,

1°) Dir ist schon klar das du den Schreibern hier skandalöses unterschiebst was glatt gelogen ist.

2°) So etwas aber auch die eigene Meinungsfreiheit verteidigen in Opposition zu ?

 

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Also aus den Zeitungsartikeln konnte ich jetzt nichts genaues entnehmen.

Deshalb nochmal meine Frage, weiß irgendjemand worum es genau in der Verhandlung geht ?

 

Wenn ich das richtig verstanden habe illegaler Waffenhandel.

Hat der die Waffen von DE aus vertrieben oder aus Ungarn heraus, wenn letzteres wo ist dann da die Strafbarkeit nach deutschem Recht.

Oder ist das dann nur so ein "präventivverfahren" um jemanden kaltzustellen?

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Und ich finde da nichts konkretes.

 

Alles was ich finde, ist die Info das er aus Ungarn heraus an deutsche Staatsbürger Waffen verkauft hat.

Und das ist definitiv nicht strafbar.

 

Im Gegenteil laut EU Recht darf er sogar keine Kunden aus einem anderen EU Land ablehnen, kein Geoblocker im Internetshop usw.

Der jeweilige Besteller hat dafür Sorge zutragen das das was er kauft auch legal in sein Heimatland eingeführt werden darf.

 

Alles andere wäre ja noch irrer,ich kenne doch nicht die gesetzlichen Regularien von 26 EU Ländern.

Bearbeitet von micky123
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Also Ungarn prüft gar nicht das Auslieferungsbegehren der deutschen Behörde. (Willkomen in der EU)

Wenn eine rümänische Nutte dich bei der rumänischen Polizei wg. vergewaltigung anzeigt, stellt das dortige Amtsgericht einen HB gegen dich aus und die deutschen nehmen dich hier fest und du wirst nach Rumänien ausgeliefert.

Und die deutschen Regularien verbieten keinem Unternehmen in der EU Waren an einen Kunden zu schicken.

 

Wie gesagt, wir versenden auch an deutsche Kunden Waffen die in deutschland WBK pflichtig sind, bei uns oben aber frei ab 18 Jahren.

Der Kunde versichert das er (er ordert das ja) diesen Gegenstand legal in DE einführen darf.  

 

Also ist es ein politisches Verfahren, die deutschen moralisieren wieder und wollen allen anderen vorschreiben wie ihre Waffengesetze auszusehen haben und wenn sie beliefern dürfen.

Mir reichte da schon der Filmbeitrag vom MDR mit den beiden Typen vom Verband deutscher Büchsenmacher ?

Wo der eine sagt das kein Deutscher so eine Waffe bestellen oder in die Hand nehmen dürfe.

 

Das ist Bullshit und gelogen. Jeder deutsche darf nach Ungarn fahren und sich dort so ein Teil kaufen er darf es sogar bestellen, er darf es sich nur nicht nach DE liefern lassen.

Es gibt im gesammten deutschen Waffengesetz oder in irgendeinem anderen deutschen Gesetzestext irgendwo eine Stelle die das kaufen und bestellen untersagen könnte.

 

Desweiteren gilt deutschen Recht schon seit 1945 nicht mehr in Ungarn, ich weiß ich weiß, viele in der deutschen Justiz wollen das immer noch nicht wahrhaben.

Und Hetze wie auch der deutsche Gruß sind im Netz nicht starfbar wenn die Sachen im Ausland ins Netz gestellt werden.

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Hallo

 

bisher wirklich wenig Substanz. Gekeife, Nebelkerzen und Fäkalsprache. Wie halt die Linken mit den "Rechten" umgehen.

Wenn ich eine Druckluftpistole in Egun anbiete (die hat natürlich ein F im Fünfeck), ein Engländer ersteigert die, überweist mir das Geld und ich schicke ihm die in Deutschland freie Waffe zu, sind einige merkwürdige User also der Meinung, ich hätte mich nach Englischem Strafrecht strafbar gemacht und müsste nach England ausgeliefert werden, damit mir der Prozess gemacht wird.

Ist das soweit Richtig?

Herr, lass Hirn vom Himmel fallen.

 

 

Steven

 

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