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IGNORED

Erfahrung: Export Zielfernrohr aus USA (Leupold)


jtomasek

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Hallo zusammen,

ich denke in der Kategorie Waffenrecht müsste ich richtig sein, wenn ich meine eigene Erfahrung bzgl. Export Zielfernohr aus den USA weitergeben möchte. 

Heute habe ich hier ein Zielfernrohr von Leupold erstanden (1/3 des Preises in DE), das morgen mit zurück nach Deutschland geht.

Bezüglich ITAR und den Exportkomplikationen habe ich so einige Stunden im Internet verbracht... und unterm Strich hat man eher den Eindruck, dass Zielfernrohr-(Waffenteile)export aus den USA verboten ist bzw. einer Exportgenehmigung bedarf. So auch bei vielen Internethändlern zu lesen.

Unterm Strich folgendes: Sofern das Zielfernrohr nicht "manufactured to military specifications" ist, gibt es keine Probleme. Habe extra 2 Stunden mehrere Leupold Kundenberater durchtelefoniert und erhielt dann eine elementare Email, die hier zitiere:

Zitat

Leupold’s PN 115387 Mark AR Mod 1 1.5-4x20mm P5 Matte Firedot SPR riflescope that you are inquiring about falls under the licensing jurisdiction of the Department of Commerce and is classified under ECCN 0A987.  The combination of the country of destination and the ECCN determines if an export license is required.  Under ECCN 0A987 Germany is a “non-licensable” country and, therefore, does not require an export license.

To ensure you do not have any issues with U.S. Customs, I would encourage you to have documentation with you that includes the following information:

§  Part Number

§  Description

§  Value

§  Country of Origin: USA

§  ECCN: 0A987

§  HTS: 9013.10.1000

Lasst euch bei eurer nächsten Reise also vom Hersteller einfach besagte ECCN Nummer geben und ihr seid auf der sicheren Seite. Die ECCN betrifft auch andere Waffenteile. 

Gilt auch wenn ihr  etwas online bestellen wollt ! Viele Händler scheuen aufgrund der  auf den ersten Blick "unsicheren" Rechtslage den Aufwand bzw. das Risiko Ware ins Ausland zu verschicken.

 

Beste Grüße

 

 

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Gehst Du beim Zoll in Deutschland dann auch durch den roten Durchgang?

 

Und was machst Du denn, wenn an dem Zielfernrohr was dran ist und es repariert werden muss?

vor 16 Minuten schrieb jtomasek:

Die ECCN betrifft auch andere Waffenteile. 

Ja, die, die davon erfasst sind. Und das sind bei Waffenteilen die Wenigsten.

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vor 2 Minuten schrieb German:

Gehst Du beim Zoll in Deutschland dann auch durch den roten Durchgang?

 

Und was machst Du denn, wenn an dem Zielfernrohr was dran ist und es repariert werden muss?

Ja, die, die davon erfasst sind. Und das sind bei Waffenteilen die Wenigsten.

Prinzipiell sind alle Waffenteile davon erfasst. Verwechsele es nicht mit Seriennummern o.ä. Sowie ich es begriffen habe, sind mittlerweile alle Hersteller von Waffenteilen in den ITAR registriert, unabhängig davon ob sie fürs Ausland produzieren oder nur für den US Markt. Und alle müssen ihre hergestellten Teile klassifizieren lassen. Die wenigsten drucken aber die ECCN Nummern auf Teile oder in beigefügte Dokumentationen. Und ja, sofern meine Waren mehr als 430 Öcken ausmachen, nehme ich gerne den roten.

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vor 56 Minuten schrieb jtomasek:

Verwechsele es nicht mit Seriennummern o.ä.

:rolleyes:

 

vor 58 Minuten schrieb jtomasek:

Sowie ich es begriffen habe, sind mittlerweile alle Hersteller von Waffenteilen in den ITAR registriert, unabhängig davon ob sie fürs Ausland produzieren oder nur für den US Markt. Und alle müssen ihre hergestellten Teile klassifizieren lassen.

Ja, nein. Du hast weder ITAR begriffen noch wie das Ganze zusammenhängt und funktioniert.

Daher ist zwar die "Erfahrung" eine nette Anekdote, aber "Tipps" sollte man dann lieber nicht geben...

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vor einer Stunde schrieb German:

:rolleyes:

 

Ja, nein. Du hast weder ITAR begriffen noch wie das Ganze zusammenhängt und funktioniert.

Daher ist zwar die "Erfahrung" eine nette Anekdote, aber "Tipps" sollte man dann lieber nicht geben...

Also ich hab eher das Gefühl, dass du einfach nur einen Grund zum rumpaulen suchst.

Es ist wie ich gesagt habe... Man lasse sich die ECCN geben, schaut dann in der Commerce Control List (CCL) nach welche Restriktionen vorliegen, dann ob sie für entsprechendes Zielland (Commerce Country Chart) gelten, und wenn nicht, bedarf es keiner Exportgenehmigung. Für Zielfernrohre der Klassifizierung ECCN 0A987 gilt Firearms Convention (FC) Col.1 und und Crime Control (CC) Col1. 

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Und wenn das betreffende Produkt unter ITAR fällt, gilt das halt alles nicht mehr. Auch wenn Du das noch nicht so ganz verstanden hast...

 

Daher: Nein, ich "suche keinen Grund zum rumpaulen" (was auch immer das sein soll), ich warne nur vor gefährlichem Halbwissen.

 

Aber hier ist ja (fast) jeder selber groß und sollte wissen, was er tut und ob er "Tipps" geben sollte. Oder halt auch nicht.

 

vor 7 Minuten schrieb jtomasek:

Es ist wie ich gesagt habe...

Eben nur für einige Fälle und für den Großteil der Waffenteile nicht.

 

Und damit stimmt...

vor 2 Stunden schrieb jtomasek:

Prinzipiell sind alle Waffenteile davon erfasst.

...schlicht und einfach nicht.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb German:

Und wenn das betreffende Produkt unter ITAR fällt, gilt das halt alles nicht mehr. Auch wenn Du das noch nicht so ganz verstanden hast...

 

Daher: Nein, ich "suche keinen Grund zum rumpaulen" (was auch immer das sein soll), ich warne nur vor gefährlichem Halbwissen.

 

Aber hier ist ja (fast) jeder selber groß und sollte wissen, was er tut und ob er "Tipps" geben sollte. Oder halt auch nicht.

 

Eben nur für einige Fälle und für den Großteil der Waffenteile nicht.

 

Und damit stimmt...

...schlicht und einfach nicht.

 

 

Also echt sry, kein Plan was dein Problem ist. Ja wir sind alle Erwachsen, jeder ist für sich selbst verantwortlich und das was er tut. Ich teile meine Erfahrung, die kann man nun nutzen um sich seine eigene Meinung zu bilden oder es bleiben lassen. Mach doch nicht so einen großen Aufriss. 

Erst checkt man ob es ITAR unterliegt ITAR United States Munitions List

wenn nicht, geht es rüber zu EAR.

 

Hat man allerdings vom Hersteller eine ECCN verkürzt sich der Weg .......

§738.4 Determining whether a license is required.

 

Summa summarum unterliegen i.d.R. normale Zielfernrohre (ohne NV oder TV) ECCN0A987, es sei denn sie sind ausgesprochen military grade. Leupold hat außerdem eine Liste online mit ZF die ITAR unterliegen, weil sie so "special" sind. Meist MARK 4/6.

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vor 1 Minute schrieb jtomasek:

Also echt sry, kein Plan was dein Problem ist.

Deine Aussagen. Sie sind falsch.

vor 1 Minute schrieb jtomasek:

Mach doch nicht so einen großen Aufriss. 

Stell' keine falschen Behauptungen auf, dann ist das nicht notwendig.

 

vor 2 Minuten schrieb jtomasek:

Ich teile meine Erfahrung, die kann man nun nutzen um sich seine eigene Meinung zu bilden oder es bleiben lassen.

Nein, Du teilst Dein "durch einige Stunden im Internet" erworbenes Halbwissen und triffst Aussagen, die nicht korrekt sind und Dritte in die Irre führen können. Mit ggf. gravierenden strafrechtlichen Folgen.

 

"Sich seine eigene Meinung bilden" sollte man halt nicht ausschliesslich mit diesem Halbwissen. Daher wiederspreche ich Dir.

 

vor 1 Minute schrieb jtomasek:

Summa summarum unterliegen i.d.R. normale Zielfernrohre

Ahja.

 

Und warum redest Du von...

 

vor 3 Stunden schrieb jtomasek:

Die ECCN betrifft auch andere Waffenteile. 

 

vor 2 Stunden schrieb jtomasek:

Prinzipiell sind alle Waffenteile davon erfasst.

...und stellst damit Sachverhalte verfremdet dar?

 

Mein erster Beitrag in diesem Thread ist schon aus ganz speziellen Gründen genau so formuliert, wie er da steht.

 

 

Auf die zollrechtlichen Aspekte, insbesondere die sich daraus ergebenden speziellen Probleme im Gewährleistungsfall, bin ich gar nicht erst eingegangen. Das ist dann letzten Endes rein Dein Problem und Geiz ist schliesslich geil.

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vor 29 Minuten schrieb German:

 

Auf die zollrechtlichen Aspekte, insbesondere die sich daraus ergebenden speziellen Probleme im Gewährleistungsfall, bin ich gar nicht erst eingegangen. Das ist dann letzten Endes rein Dein Problem und Geiz ist schliesslich geil.

Ich akzeptiere deine Kritik und fasse sie positiv auf, falls ich in meinem Beitrag etwas falsch darstelle.

Hinsichtlich Gewährleistungsfall kann ich auch hier nur für das Beispiel Leupold sprechen, deren Garantie/Gewährleistung nicht dadurch berührt wird, dass der Artikel exportiert wird. Man kann seinen Anspruch national geltend machen, aber auch, mit Umständen verbunden den Artikel ins HQ in den U.S. einsenden. Abgesehen hiervon, bleibt die Frage, ob man sich das antun möchte bei einem EP von unter 250. Nichtsdestotrotz hat man Lifetime Warranty außer auf die elektronischen Teile.

 

Eine andere Frage an dich wäre, was man jetzt nach meinen Darlegungen falsch macht, wenn man vom Hersteller die ECCN erfragt (falls der Artikel eine hat),und selber nachforscht oder mit der ECCN den Zoll befragt ob man damit ausreisen darf. Es geht doch im Prinzip darum, beim Ausreiseprozess etwas u.U. bzw. im Zweifelsfall anzumelde. Das schlimmste was man machen kann, ist einfach so durch die Kontrollen zu gehen.

Bei einem klaren Fall kann man das machen, bei nur ein bisschen Zweifel fragt man am Airport entsprechende Autoritäten und im schlimmsten muss der Artikel da verbleiben.

 

Ganz explizit geht es mir darum mit dem Vorurteil aufzuräumen, ZF zu exportieren sei verboten. Es steht einfach generell auf jeder Händlerseite ITAR, ITAR ITAR und daher No.

Bearbeitet von jtomasek
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Ich fasse zusammen: Er ist sich sicher dass es kein Problem geben wird. Er fragt um zu hören, dass er ein cooler Typ ist der günstig einkauft. Tut ihm doch den Gefallen.

In 3 Tagen freuen wir uns mit ihm zusammen wenn er uns ein Foto postet das ihn mit dem Scope in Deutschland zeigt.

Falls es nicht klappt hören wir ja vielleicht auch was über die Konsequenzen.

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Manche zollrechtlichen und ausfuhrrechtlichen Sachverhalte sind kompliziert. Wenn man aber gründlich recherchiert und ggf. bei Behörden auch noch nachfragt und die Waren beim Zoll brav anmeldet (zur Ausfuhr/Einfuhr), wo soll dann der strafrechtliche Vorwurf sein? Schlimmstenfalls muss man das Leupold Glas dann halt in den USA lassen, aber wenn man sich mit großer Sorgfalt vorher um die ausfuhrrechtliche Seite bemüht hat und ggf. dabei falsche Aussagen bekommen hat, dann sehe ich eigentlich keine strafrechtliche Konsequenz. Da fehlt es doch an der kriminellen Intention komplett!

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vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

dann sehe ich eigentlich keine strafrechtliche Konsequenz. Da fehlt es doch an der kriminellen Intention komplett!

Zur Verurteilung ist eine kriminelle Intention nicht nötig.

 

 Die Beschreibung des Verfahrens im Eingangspost ist aber durchaus interessant.

 

Nicht außer Acht zu lassen ist im Gesamtkontext, dass es immer schon einige gestört hat, dass Selbstimporteure an ihrem vermeintlichen Monopol kratzen. Komischerweise heult keiner auf, wenn jemand ein ZF aus der Schweiz importieren wollte. Da gilt ITAR aber auch. Oder auch nicht.

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vor 3 Stunden schrieb jtomasek:

oder mit der ECCN den Zoll befragt ob man damit ausreisen darf.

Der Zoll ist nicht für ITAR zuständig und wird Dir da keine rechtssichere Auskunft geben können. Die unterstützen höchstens das DDTC bei der Durchsetzung.

 

vor 3 Stunden schrieb jtomasek:

bei nur ein bisschen Zweifel fragt man am Airport entsprechende Autoritäten

Die sitzen aber nicht am Flughafen. Und der Zoll dort kann Dir keine rechtsverbindliche Auskunft zur Exportgenehmigungspflicht von ITAR Gütern geben. Die treffen, wenn überhaupt, Aussagen zu EAR. Und genau um diesen Unterschied geht's hier aber.

Wie man auch hier im Forum immer wieder liest, ist der Zoll sowohl in den USA als auch hier mit waffenrechtlichen Themen nur am Rande befasst und die meisten Mitarbeiter sind in dieser Materie alles andere als firm, zumal sich die ITA Regulationen, die der USML unterliegenden Produkte und die Definitionen von SME regelmäßig ändern und kaum einer ausser DDTC einen Überblick über die Registered Manufacturers haben wird.

 

Das Problem an den USA ist, dass dort Datenschutz und Querübermittlung von Daten ganz anders gehandhabt wird als in Deutschland und so z.B. via Kreditkarte getätigte Käufe noch Jahre später von Behörden überprüft werden können. Das Risiko, einer ggf. falschen Auskunft aufzusitzen und dadurch vermeintlich unwissentlich strafbare Handlungen zu begehen ist einer der Gründe, warum die meisten US-Händler davon aus guten Gründen Abstand nehmen und warum hier Leute sich einen Beruf daraus machen, rechtssicher Waffenteile nach Deutschland zu importieren. Da braucht keiner glauben, mit ein paar Stunden Internetrecherche das waffenrechtliche Ei des Kolumbus zu entdecken.

 

Das Einzige, was Du entdeckt hast, ist der Umstand, dass tatsächlich einige Produkte nicht unter die exportbeschränkten USML-Produkte fallen. Bei Zielfernrohren sind das einige, bei Waffenteilen eben fast nichts. Das hast Du in Deinem Eifer aber behauptet.

 

vor 3 Stunden schrieb jtomasek:

Es geht doch im Prinzip darum, beim Ausreiseprozess etwas u.U. bzw. im Zweifelsfall anzumelde. 

Nein, genau darum geht es nicht.

 

Fällt ein Produkt unter ITAR, muss VOR der Ausreise eine Exportgenehmigung bestehen, der Hersteller des Produktes muss zum beim State Department / DDTC als Registered Manufacturer geführt sein und der Verkäufer muss neben der Registrierung vorher auch eine Einzelgenehmigung für den jeweiligen Export einholen. Das kann in einigen wenigen Ausnahmen bei geringen Werten entfallen, dann muss der Exportvorgang aber dennoch registriert sein. All das kann eben nicht einfach am Flughafen bei der Ausreise erfolgen, alleine schon aus dem Grund, dass am Flughafen niemand von den betreffenden Behörden sitzt, unabhängig davon, dass der Registrierungsprozess und Genehmigungsprozess Tage und u.U. Wochen dauert.

 

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Wenn man aber gründlich recherchiert und ggf. bei Behörden auch noch nachfragt und die Waren beim Zoll brav anmeldet (zur Ausfuhr/Einfuhr), wo soll dann der strafrechtliche Vorwurf sein?

Falsche Recherche schützt also vor Strafe? Upps, ich hab' gar nicht den Passus im Gesetz gefunden, in dem der Transport von Kokain verboten ist...?

 

Er kennt ITAR, er schreibt selber, dass die meisten Händler einen Export von vielen bis allen Teilen ablehnen. Er meint, er ist klüger als alle anderen und schafft das "mit ein paar Stunden Internetrecherche" schon selbst. Und gibt dann "Tipps", die falsch sind.

 

Wo würde da wohl der strafrechtliche Vorwurf sein, wenn er oder jemand, der auf seine Tipps gehört hat damit bei einem illegalen Export von Produkten, die ITAR unterliegen auf die Schnauze fällt? "Hab' ich bei WO gelesen, dass das geht" ist sicherlich nicht das Brüller-Argument vor einem amerikanischen Gericht oder wenn hier die Polizei in Rechtshilfe vor der Tür steht...

 

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

aber wenn man sich mit großer Sorgfalt vorher um die ausfuhrrechtliche Seite bemüht hat und ggf. dabei falsche Aussagen bekommen hat, dann sehe ich eigentlich keine strafrechtliche Konsequenz. Da fehlt es doch an der kriminellen Intention komplett! 

Ähm, ja. Ich hoffe, dass meinst Du jetzt nicht ernst...

 

vor einer Stunde schrieb erstezw:

Die Beschreibung des Verfahrens im Eingangspost ist aber durchaus interessant.

Die Erkenntnis, dass Gegenstände, die von ITAR nicht erfasst sind, dem normalen Exportrecht liegen, halte ich jetzt nicht für besonders bahnbrechend.

 

Hier wird IMHO primär der Gewährleistungsfall interessant. Insbesondere bei der Frage, ob es eine Zollrechnung für die Einfuhr gibt oder nicht, wenn das Produkt zurück in die USA muss. Aber da ist jeder seines eigenen Glückes Schmied, denn da geht's letzten Endes nur um Geld...

 

vor einer Stunde schrieb erstezw:

Nicht außer Acht zu lassen ist im Gesamtkontext, dass es immer schon einige gestört hat, dass Selbstimporteure an ihrem vermeintlichen Monopol kratzen.

Grundsätzlich richtig. Grade wenn unverschämte Aufschläge verlangt werden.

Wenn (Kostenmehr-)Aufwand und Nutzen aber im Verhältnis stehen, ist der Mehrwert durch einen rechtssicheren Ex- bzw. Import nach D und die Vorteile einer Gewährleistungsabwicklung durch einen deutschen Verkäufer aber durchaus vorteilhaft. Dazu sollte der Kunde allerdings den Nutzen verstehen, was leider die wenigsten in Gänze überblicken. Sieht man ja auch hier wieder.

 

vor einer Stunde schrieb erstezw:

Komischerweise heult keiner auf, wenn jemand ein ZF aus der Schweiz importieren wollte. Da gilt ITAR aber auch. Oder auch nicht. 

Korrekt. Da sind aber die Vertragsverhältnisse anders gestaltet als wenn man direkt aus den USA etwas bestellt. Hier ist primär der Verkäufer ausserhalb der USA in der Pflicht, die Einhaltung der ITAR-Regularien sicherzustellen, zu der er sich bei seinem Export aus den USA verpflichtet hat. Da kann der Käufer sich schon eher auf Unwissenheit berufen als bei einem ungenehmigten Eigenexport.

Aber auch solche Fälle gab es schon.

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vor einer Stunde schrieb German:

Dazu sollte der Kunde allerdings den Nutzen verstehen, ...

Der halt auch gegeben sein müsste. Ich sehe den aber nicht immer (oft noch weniger), vor allem bei Produkten die so geringwertig sind, dass ich sie auch bei "Made in Germany" einfach abschreiben würde wenn sie irgendwann dahin sind. Kleinteile, Hebelchen, Magazine, ...

Ich hab mal einen verzweifelten Versuch unternommen, für die M41 kurzfristig Magazine zu bekommen. Der Preis war eigentlich egal. Es wollte aber niemand sich die Mühe machen, auch oder schon gar nicht der Generalimporteur. Aus USA waren die in einer Woche da, die Abholung beim Zoll war eine reine Formsache.

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vor 6 Stunden schrieb Schwarzwälder:

@GermanDer Begriff Verbotsirrtum ist Dir aber schon geläufig? 

 

Man kann sich aber nicht mehr mit einem Verbotsirrtum herausreden, wenn man die ITAR Problematik kennt, ihre Auswirkungen aufgrund falscher Recherche, falschen Vermutungen und falscher Interpretationen aber nicht erfasst und der Meinung ist, dass alle doof sind, man selber aber nach ein paar Stunden im Internet die Lösung findet, die alle anderen nicht sehen...

 

vor 7 Stunden schrieb erstezw:

Aus USA waren die in einer Woche da, die Abholung beim Zoll war eine reine Formsache.

Und jetzt halt nur noch der Nervenkitzel bei einer eventuellen Einreise in die USA... ^_^

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Im Verein letztens noch ein Leupold gesehen, das auf ganz anderem Weg nach Deutschland kam. Haben wir früher auch selber gemacht, habe aber keine entsprechenden Kontakte mehr. Einen hier stationierten amerikanischen Soldaten fragen, der bestellt das für sich an seine "Militäradresse " und bekommt das hierher geliefert wie wenn er in den USA wäre. Scheint immer noch zu Funktionieren. Wie schwarz oder weiss, oder auch grau das ist kann ich aber nicht sagen, nur das es noch funktioniert.

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Wie schwarz oder weiss, oder auch grau das ist kann ich aber nicht sagen, nur das es noch funktioniert. 

Wenn Du regelmäßig AFN hörst, wirst Du immer wieder mal Hinweise vernehmen, dass diese "Methode" verboten ist und sowohl dienstrechtliche als auch strafrechtliche Folgen für den Bekannten zur Folge haben kann. Grade zur Weihnachtszeit werden die wiederholt gesendet...

 

Und auch ein Versand an eine APO-Adresse ausserhalb der USA ist ein genehmigungspflichtiger ITAR-Export, sofern das bestellte Produkt darunter fällt. Ansonsten ist es halt "nur" Zollbetrug.

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Also Leute, alles verlief ohne Probleme. Wie gesagt, wenn das ZF nicht ein ausgesprochen spezielles made-to-military-specs ist und keine Nachtsicht Gen2 oder mehr hat (also in die genannte ECCN klassifiziert ist) gibt es keine Probleme bei der Rückreise nach DE.

Bearbeitet von jtomasek
Rechtschreibung
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vor 6 Stunden schrieb BigMamma:

Muss er, weil nur er ist hier der absolut und einzig Wissende und das muss er eben allen immer wieder mitteilen... das ist eine Zwangsneurose...

Das Du - mal wieder - nicht im Ansatz verstehst, worum es geht, war zu erwarten. Dass Du Deine Zwangsneurose, das allen gleich mitzuteilen ausleben musst, ebenfalls.

 

So muss halt jeder seine Rolle im Spiel des Lebens spielen... :unknw::rolleyes:

vor 5 Stunden schrieb jtomasek:

Wie gesagt, wenn das ZF

 

Du hast falsche Aussagen über Waffenteile getroffen und darüber dann rumdiskutiert.

Das Billig-ZF war da nicht das Thema...

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Am 8.11.2018 um 22:57 schrieb jtomasek:

Also Leute, alles verlief ohne Probleme. Wie gesagt, wenn das ZF nicht ein ausgesprochen spezielles made-to-military-specs ist und keine Nachtsicht Gen2 oder mehr hat (also in die genannte ECCN klassifiziert ist) gibt es keine Probleme bei der Rückreise nach DE.

Was hast Du denn jetzt dabei gespart?

 

Ich will mir im Januar eine RCBS Set in den Koffer legen mit passenden Matrizen. Natürlich bleibe ich unter den magischen 430 €. Die Ersparnis beträgt etwa 50 % gegenüber den günstigsten Preisen in Deutschland.

 

Laut meiner Recherche sind Wiederladeteile von ITAR ausgenommem. Werde mir aber den betreffenden Artikel noch ausdrucken. Ein Zielfernrohr wäre aber auch noch ein nettes Mitbringsel. Ich prüfe das auch noch mal.

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