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Umsetzung der EU Waffenrichtlinie in Österreich


fritzthemoose

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Wien (APA) - Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist auf Schiene. Der entsprechende Entwurf, mit Verschärfungen, aber auch Erleichterungen, wird am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).



Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Waffen.

In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, "verbotene Waffen", wofür eine Genehmigung erteilt wird.



Anders als beim Verbot der Pumpguns, die nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab.

Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe "nur"

Kategorie B und kann von anderen Berechtigten weiterhin erworben und mit den "kleinen" Magazinen verwendet werden. Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.



Erstmals werden die Sportschützen in Österreich nach der Maßgabe der EU-Richtlinie als solche definiert. Als Mitglied in einem solchen Verein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen sukzessive erhöht werden. Dank der Novelle kann er über eine Periode von 20 Jahren nach und nach zehn Waffen erwerben. Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. Diese Prüfung konnte früher beliebig oft wiederholt werden. Wer nun durchfällt, ist für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt.



"Wesentliche Verschärfungen dienen dem Kampf gegen den Terrorismus", betonte der Ressortchef. So sieht die Umsetzung der Richtlinie vor, dass Waffenhändler bei verdächtigen Transaktionen meldepflichtig sind. Etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht gewiss ist oder der Käufer mit großen Bargeldbeträgen Waffen einkaufen will. Die Überlassung einer Schusswaffe jeglicher Kategorie muss zudem angezeigt werden, um den Besitzer ausfindig machen zu können.

Bisher war beim Erwerb einer Waffe im Ausland die Angabe eines Vorbesitzers nicht nötig gewesen. Schrotflinten mussten nur registriert werden, wenn diese nach 2012 gekauft wurden. Diese müssen nunmehr ebenfalls eingetragen werden.



Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.



Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige.

Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl: "Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren." Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.



Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen wie Polizisten einen Waffenpass. Besonders durch die berufliche Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial befänden sich diese Berufsgruppen in einer vergleichbaren Situation wie Polizisten, für die die Kaliberbegrenzung als sachlich nicht zu rechtfertigend gestrichen wurde.



Erfüllt wird ein Wunsch der Jägerschaft: Die weitverbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden. Diese durften bisher nur bei Berufsjägern Verwendung finden, ab 2019 auch bei allen anderen Jagdkartenbesitzern. Anders als in Hollywood bleibt der Schuss in der Realität bei Verwendung eines Schalldämpfers weiter laut hörbar

- ist jedoch nicht mehr gesundheitsschädlich.



Künftig wird es den Weidmännern auch erlaubt, eine Faustfeuerwaffe bei der Jagdausübung mitzuführen. Damit soll der erhöhten Gefahr bei der Nachsuche, vor allem in der Nacht und in schwierigem oder dicht bewachsenem Gelände begegnet werden.

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vor 12 Minuten schrieb 1913:

was ist bei euch im Alpenland mit Perkussionswaffen wie Steinschlossgewehr und Perkussionsgewehr und Pistole? Bei uns soll sogar die Dekowaffe rgistriert werden.

 

Was sich da neu tut muss man abwarten bis der tatsächliche Text bekannt ist. Was dann nächste Woche sein sollte.

 

Bis dato sind D und C Waffen ab 18 frei verkäuflich. Also auch jegliche Art von Steinschloss oder Perk usw. Für solche Kurzwaffen ist eine WBK notwendig sie nehmen aber keinen Platz auf der WBK weg.

 

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vor 9 Stunden schrieb boarhunter416:

Da ist sogar die rechtsorientierte österreichische Regierung vor dem EU Diktat umgefallen.

 

Daran ist die ÖVP mit dem Blender Kurz schuld, angeblich hatte Kickl einen viel liberaleren Entwurf in vorbereitung während die ÖVP Halbautomaten komplett verbieten wollte, positiv ist das große Magazine weiterhin bei Wettkampfteilnahme gekauft werden können.

 

Was ist mit SV als Bedürfniss?

Geht das noch?

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vor 18 Minuten schrieb Marder:

Daran ist die ÖVP mit dem Blender Kurz schuld, angeblich hatte Kickl einen viel liberaleren Entwurf in vorbereitung während die ÖVP Halbautomaten komplett verbieten wollte, positiv ist das große Magazine weiterhin bei Wettkampfteilnahme gekauft werden können.

Dann sollten sie doch eigentlich die jeweiligen Positionen dem Wähler erläutern. Meinungsunterschiede gehören ja zur Demokratie, aber man sollte schon wissen, wofür man mit der Stimme für eine Liste eigentlich stimmt.

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In Deutschland werden Begrenzer wohl kaum reichen, da muss ein was digitales her, mit direkter Datenverbindung zum Amt, so dass der aktuelle Füllstand und die maximale Kapazität stets in Echtzeit geprüft werden können. Das System soll im Frühjahr 2145 verfügbar sein, und wird 671 Milliarden Euro kosten.

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vor 2 Stunden schrieb Marder:

Daran ist die ÖVP mit dem Blender Kurz schuld, angeblich hatte Kickl einen viel liberaleren Entwurf in vorbereitung während die ÖVP Halbautomaten komplett verbieten wollte, positiv ist das große Magazine weiterhin bei Wettkampfteilnahme gekauft werden können.

 

Was ist mit SV als Bedürfniss?

Geht das noch?

Wir müssen noch voraussichtlich bis Montag warten. Da geht das in die Begutachtung. Bis jetzt ist ja nur "klar" was ein paar Journalisten in ihren Artikeln schreiben oder geschrieben haben. 

 

@boarhunter416 Es war von vornherein klar, dass die Richtlinie von unseren Parteien ganz umgesetzt wird.  

Bearbeitet von Turbo
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vor 14 Minuten schrieb BigMamma:

Also nichts mit freiheitlichem pro-Ösi Kurswechsel... da hättet ihr auch bei den Sozen bleiben können...

 

Kurswechsel? Wir sind Pro-Europa. Die EU Richtlinie muss umgesetzt werden. 

 

Mit ÖVP/FPÖ haben wir es recht gut erwischt. Für mich als Jäger wird es wahrscheinlich ein paar Zugeständnisse geben. 

 

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vor 21 Minuten schrieb BigMamma:

. da hättet ihr auch bei den Sozen bleiben können...

Dann gäbs keine HA mehr in Österreich. Die ÖVP wollt sie ganz abschaffen, die FPÖ Oldtimer wie das M1 Carabine von aktuell A in B stecken. Das ist die Verhandlungsmasse aus beiden Positionen. 

Mit der SPÖ......könnt ihr euch ja denken.

Bearbeitet von kulli
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vor 19 Minuten schrieb BigMamma:

Also nichts mit freiheitlichem pro-Ösi Kurswechsel... da hättet ihr auch bei den Sozen bleiben können...

Wenn ich die "Querschüße" vom Dr. Zakrasjek richtig verstehe, dann war das große Problem schon immer die Schwarzen (die Grünen sind ja in felix Austria auf einem sicheren Platz derzeit)  und weniger die Roten. Parallelen zu D zu suchen gilt dabei als "nicht hilfreich".

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vor 1 Minute schrieb kulli:

Schwarze einflussreiche Jäger würden lieber heut als morgen sowieso gerne die ganze "Kriegsscheiße" verbieten.

So bläst der Wind in Össterreich auch ohne EU-Richtlinie.

Die Jäger haben sicher eine bessere Lobby als die Sportschützen und, zumindest der Jagdverband, kaufen sich viel politisches Kapital indem er sich aktiv gegen Sportschützen stellt. Sowas wird von der Politik natürlich gewünscht und ausgenutzt. Auf der anderen Seite wird Politik halt von Politikern gemacht sprich von Menschen aus der absolut untersten Schublade der menschlichen Gesellschaft. Also was soll man erwarten. Wenigsten haben wir in Österreich zumindest einen gewissen Anteil an Pro-Waffen Politikern in der Regierung was den Unterschied zw. dem österreichischen und z.B. dem deutschen Waffengesetzt erklärt

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vor 12 Stunden schrieb VP70Z:

Deswegen haben die für den Van der Bellen getrommelt?

Falls Du den schmierigen ö. Exvizekanzler Josef P. und nunmehrigen NÖ. Jandesjägermeister meinst, der war nie ein Lobbyist für die Jäger, nur für sich selber.

Jäger sind ihm vollkommen egal, das zeigte er schon bei der Vorgeschichte zur EU-Richtlinie.

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