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Novellierung WaffG Österreich


Gast

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https://kurier.at/chronik/oesterreich/neues-waffengesetz-messerverbot-fuer-alle-asylwerber/400137662

 

Zitat:

"- EU-Richtlinien: Magazine mit großer Kapazität (20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn Schuss bei halbautomatischen Langwaffen) sind künftig verboten.
Der Umbau einer Schusswaffe hat keine Auswirkung mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Wird also eine vollautomatische Schusswaffe zu einer halbautomatischen (damit wäre sie in einer anderen Kategorie) umgebaut, bleibt sie dennoch eine verbotene Waffe. Zum Besitz einer solchen Schusswaffe bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums."

 

Gibt es dazu näheres, z.B."Altbesitz" etc.?

Über google hab ich nichts finden können.

 

 

Bewusst hier eingestellt, als Denkanstoss für die kommende Umsetzung in Deutschland.

Bearbeitet von chapmen
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Noch ist es ein Entwurf:

 

Zitat

Denn durch die Novelle des Waffengesetzes wird auch eine entsprechende Richtlinie der EU umgesetzt. Der aktuelle Entwurf enthält allerdings jede Menge Zündstoff.

https://www.krone.at/1783968

Schrotflinten werden meldepflichtig:

Zitat

Schrotflinten ab jetzt meldepflichtig
Schrotflinten waren bisher frei zu erwerben, sie fallen künftig in die meldepflichtige Kategorie „Jagdwaffen“ und müssen entsprechend registriert werden. Das betrifft allerdings auch alle bereits in Umlauf befindlichen Schrotflinten.

Für Asylbewerber wird alles verboten:

 

Zitat

So wird über Personen aus Drittländern, die über keinen dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich bzw. der EU verfügen (allen voran Asylwerber) ein rigoroses Waffenverbot verhängt. Für sie sind nicht nur Schusswaffen, sondern künftig auch Messer, Pfeffersprays, Schlagstöcke und Co. tabu.

Schalldämpfer für Jäger werden erlaubt, die Magazinaussage ist sehr schwammig:

Zitat

Die Kapazität von Magazinen wird auf 20 Schuss beschränkt. Sportschützen sind ausgenommen.

Alle Zitate aus dem "Krone" Artikel.

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vor 35 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Für Asylbewerber wird alles verboten:

 

 

 

So nicht richtig :

 

"Künftig ist für Drittstaatsangehörige (Asylwerber, illegal aufhältige Personen, Menschen ohne EU-Aufenthaltstitel) „der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition verboten“. Das entspricht einer wesentlichen Verschärfung: Bisher galt das Verbot nur für Schusswaffen, künftig dürfen alle Asylwerber auch keine Hieb- und Stichwaffen mehr tragen.

Messer sind damit allerdings nur teilweise umfasst. Springmesser oder Butterflys fallen auf jeden Fall darunter, Küchenmesser oder Jagdmesser hingegen nicht."

Bearbeitet von chapmen
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