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Waffenrechtliche Relevanz - Als deutscher Mitglied im holländischen Verein


StonieGAN

Empfohlene Beiträge

vor 24 Minuten schrieb Kai:

Es ist zwar nur zur Begründung der Aufrechterhaltung eines Bedürfnisses aber warum soll es dann nicht auch zur Begründung eines neuen Bedürfnisses anerkannt werden.

Weil die Anforderungen an die Neuerteilung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses andere sie als die an den Erhalt eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. Welche Anforderungen das für eine Erteilung sind, steht in Beitrag #2 und #4 dieses Threads.

 

vor 24 Minuten schrieb Kai:

warum nicht auch mal zu Gunsten des Schützen?

Weil hier Deutschland ist.

 

Man kann ja mit Glück etwas Glück haben, aber die Wahrscheinlichkeit ist halt eher gering als groß.

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Am 1.10.2018 um 15:40 schrieb PetMan:

Die Frage des TE ist eigentlich beantwortet, was noch fehlt ist eine Lösung: Such dir auf deutscher Seite einen Verein und sitze dein Jahr dann dort ab. Mit der dann gekauften Flinte kannst du dann auch , mit dem Europäischen Feuerwaffenpass , auch in Holland schiessen. Oder Besorg dir dein Bedürfnis in Holland und lass die Waffe da.

Vielen Dank noch mal an alle! 

Mittlerweile habe ich jedoch einen deutschen Verein gefunden, welcher in erreichbarer Entfernung liegt. Dies jedoch auch nur durch Nachfrage bei der Kreisjägerschaft, welche den Stand betreibt.

Die Suche im Internet via Google hatte diesen Verein auch nicht zu Tage gefördert. Wie auch immer, Ende gut - alles gut! ?

 

 

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