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IGNORED

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein.


bumm

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vor 18 Stunden schrieb bumm:

Ich trinke meinen Kaffee schwarz, bin ich ein Rassist?

Bedienung fragt:

Wie hätten Sie denn ihren Kaffee?

 

Antwort:

So schwarz wie die Hand die ihn pflückt,

und weiß wie starke Hand die die Aufsicht hat.

 

Kann man so sagen, muss man nicht.

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vor 2 Minuten schrieb heletz:

Na, ja, es gibt in der Tat eine reichsdeppische Interpretation, daß der gute Franz dazu gar nicht befugt war, also in Wahrheit die Krone gar nicht niedergelegt hat.

Das war auch die Position des gesamten(!) württembergischen Landtags als der nach zehnjähriger Pause und nach neuem Wahlrecht gewählt 1815 wieder zusammentrat. Da entstand eine faszinierende Flugschriftenliteratur dazu. Nach ein paar Jahren hin und her mit dem König und einem Thronwechsel hat man sich dann aber auf eine neue Verfassung geeinigt, immerhin in Vertragsform zwischen Land und König.

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Eigentlich völlig einleuchtend, wenn z.B. ein Arbeitgeber nur solche Mitarbeiter und Angestellte haben möchte, von denen er weiss, dass sie loyal zu ihm halten.

 

Frage: 
Sollte er das tun dürfen? Können? Oder gar müssen? 

Wie ist die aktuelle Lage dazu?

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vor 44 Minuten schrieb bumm:

Welchen Beamten ich da frage ist völlig hupe, es ist nicht in Ordnung jemanden die bereits "erarbeiteten" Alterseinkünfte weg zu nehmen.

 

Ja, leider!

 

Die werden dann nach Abschluß des Disziplinarverfahrens in der Gesetzlichen Altersversicherung nachversichert.

 

Typisches Alter, sein "Erwachen" zu zeigen ist so zwischen 50 und 60 Jahren.

 

Da ist es sehr schwer, noch eine neue Anstellung zu bekommen.

 

Die Rentenzahlungen sind also nicht nur auf 12 pro Jahr begrenzt, sondern auch von der Höhe her erheblich reduziert.

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vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Das war auch die Position des gesamten(!) württembergischen Landtags als der nach zehnjähriger Pause und nach neuem Wahlrecht gewählt 1815 wieder zusammentrat.

 

Schon.

 

Nur: Nach über 210 Jahren damit daherkommen und die ganzen Verfassungen ignorieren, die seitdem erlassen wurden, ist dann doch etwas ... kühn.

 

Damit kommen sie auf jeden Fall denjenigen ins Gehege, die die Verfassung von 1871 als die einzig wahre ansehen.

 

;)

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

- haben keine Zuverlässigkeit nach der Oktoberfestverordnung

Meinst Du

"(1) Auf der Festwiese dürfen nur durch das Kreisverwaltungsreferat überprüfte und für zuverlässig befundene Bewachungsmitarbeiterinnen und Bewachungsmitarbeiter eingesetzt werden. Das Kreisverwaltungsreferat holt hierfür - auch im Vorfeld des Oktoberfestes - insbesondere eine Stellungnahme der Polizei ein, ob Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, dass Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen."

 

oder

"(4) Jede auf der Festwiese eingesetzte Bewachungsmitarbeiterin und jeder auf der Festwiese eingesetzte Bewachungsmitarbeiter ist verpflichtet, sichtbar auf dem äußersten Kleidungsstück im Brustbereich einen Ausweis zu tragen. Der Ausweis wird jährlich durch das Kreisverwaltungsreferat ausgestellt und verliert seine Gültigkeit mit Ende des jeweiligen Oktoberfestes.

Der Ausweis enthält folgende Mindestangaben:

·        ein aktuelles Lichtbild der Inhaberin bzw. des Inhabers des Ausweises,

·        den Vor- und Zunamen der Inhaberin bzw. des Inhabers des Ausweises, wobei dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf der Rückseite des Ausweises angebracht wird,

·        den Namen des Bewachungsunternehmens,

·        die Ordnernummer.

Das Kreisverwaltungsreferat kann auf dem Ausweis bei Bedarf weitere Angaben anbringen." ?

Wobei das zweite Thema ja nur für private Sicherheitskräfte aber nicht für die Polizei gilt.

Bearbeitet von HBM
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In Schleswig-Holstein hat ein Firmeninhaber und Waffenbesitzer einen Staatsangehörigkeitsausweis

beantragt und ausgestellt bekommen.

 

Das zuständige Ordnungsamt hat über den Verfassungsschutz Wind davon bekommen und nur aufgrund dieses Vorganges mit Sofortvollzug die waffenrechtlichen Genehmigungen ohne Anhörung widerrufen.

Die Waffen wurden über einen Büma verkauft

 

Im Widerspruchsverfahren wurde dann der Grund für die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweis "anerkannt": Der Firmeninhaber benötigte diesen Nachweis für die Eröffnung eine Auslandsfiliale.

Es wurden dann neue Waffenbesitzkarten ausgestellt.

 

Zu den Kostenfolgen ist mir leider nichts bekannt.

 

Gruß,

 

frogger

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Dieses Beispiel zeigt wunderbar wie wirksam die fortgeschrittene Hirnwäsche ist. Selbst bei Menschen die es auf Grund ihrer Tätigkeit - eigentlich - besser wissen müssten, in sie dem lernten jede aufgestellte These durch Beweis und Gegenbeweis so lange zu prüfen bis ein zweifelsfreies Ergebnis feststeht.

Heute reicht es jemanden als "Nazi" oder "Reichsbürger" zu diffamieren um den Betroffenen seiner beruflichen und/ oder gesellschaftlichen Stellung zu berauben. Kein Beweis, kein wie auch immer gearter Beleg, die einfache Behauptung reicht aus. Und gerade Akademiker die es besser wissen sollten applaudieren. Passt wohl nicht zum eigenen Weltbild, da können Grundsätze der Lehre und Forschung gern mal unter den Tisch fallen.

In der Wikidingsda finden sich über etlichen Beiträgen der Hinweis auf fehlende Quellen oder der auf Verletzung des Neutralitätsgebotes. Diese Bausteine täte einigen Sichtweisen hier gut.

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vor 22 Minuten schrieb HBM:

Meinst Du

 

Nun, ich meine VG München (Beschl. v. 20. 9. 2018 – M 22 E 18.4518)

 

Zitat

Der Antragsteller, der für eine Münchner Brauerei als Ausfahrer tätig ist, begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Antragsgegnerin verpflichtet werden soll, ihm für das bevorstehende Oktoberfest einen sog. personalisierten Zufahrtskontrollbeleg auszustellen, um ihm im Rahmen entsprechender Weisungen seines Arbeitsgebers die Anlieferung von Getränken zu Kunden auf dem Festgelände zu ermöglichen.

Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Oktoberfest (Oktoberfestverordnung; MüABl. 2016, S. 361) kann für Fahrzeuge, die (u.a.) zur Belieferung der Betriebe dienen, auf Antrag eine widerrufliche Erlaubnis zum Befahren der Wiesn- und Anlieferstraßen erteilt werden. Darüber hinaus bestimmt § 3 Abs. 6 der Oktoberfestverordnung, dass Kraftfahrzeuge die Festwiese nur befahren dürfen, wenn sowohl die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer als auch die weiteren Insassen sicherheitsrechtlich überprüft und für zulässig befunden wurden (Satz 1). Das Kreisverwaltungsreferat holt hierfür insbesondere eine Stellungnahme der Polizei ein, ob Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, dass Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen (Satz 2). Für die Überprüfung ist ein Antrag beim Kreisverwaltungsreferat zu stellen (Satz 3). Die sicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit wird durch einen Zufahrtskontrollbeleg bestätigt (Satz 4).

 

Betrift also durchaus nicht ein Hobby, sondern die berufliche Existenz.

 

Das Schöne ist: Man kann einen anderen nicht als Reichsbürger denunzieren, das müssen die schon selbst machen.

 

Beispiel der Polizist, den das VG Trier aus de,m Dienst entfernte:

 

Zitat

Der beklagte Polizeibeamte des zugrunde liegenden Falls habe sich mit seinem Verhalten eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Dieser habe in mehreren an den Dienstherrn gerichteten Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und weder die Legitimation noch die Funktion seines Dienstvorgesetzten akzeptiere.

 

Lustig, was dioe Reichis in ihren Kommentaren dazu für strafwürdig erachten.

 

Zitat

 

ein nur entfernen ist wegen dieser intentionalen

grund und menschenrechtsverweigerung nicht ausreichend.die sache stellt den straftatbestand

der menschenrechtswidrigkeit und somit einen angriff auf die geistigen grundlagen der zivilisation dar.

 

:rotfl2:

 

Meine obige Liste ist noch durch verbeamtete Lokführer zu erweitern (sorry, hatte ich nicht mehr drangedacht)

Da der Gute zuletzt Lokomotivbetriebsinspektor war, kann man sich asurechnen, daß er ungefähr 62 Jahre alst ist (plus/minus ein bißchen was), da die Bahn ja keine Beamten mehr einstellt.

Auch da ist die Altersversorgung empfindlich niedriger. Und privat krankenversichert ist er dann auch nicht mehr.

Zitat

Auf die Frage, wie sich seine Auffassungen auf die Tätigkeit als Lokführer ausgewirkt haben könnte, kommt es nicht an. Ebenso kann auf sich beruhen, dass es bisher nicht zu konkreten Beanstandungen seiner Dienstausübung gekommen ist. Denn die Treueverpflichtung des Beamten auf die Verfassungsordnung stellt ein personenbezogenes Eignungsmerkmal dar. Es betrifft das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten des Beamten gleichermaßen.


OVG Münster, Beschluss vom 24. 10. 2018, 3d B 1383/18 BDG

 

 

 

 

 

 

 

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vor 9 Minuten schrieb heletz:

Das Schöne ist: Man kann einen anderen nicht als Reichsbürger denunzieren, das müssen die schon selbst machen.

Wenn der Vorgang wie von frosch beschrieben stimmt:

vor 48 Minuten schrieb frosch:

In Schleswig-Holstein hat ein Firmeninhaber und Waffenbesitzer einen Staatsangehörigkeitsausweis

beantragt und ausgestellt bekommen.

 

Das zuständige Ordnungsamt hat über den Verfassungsschutz Wind davon bekommen und nur aufgrund dieses Vorganges mit Sofortvollzug die waffenrechtlichen Genehmigungen ohne Anhörung widerrufen.

Die Waffen wurden über einen Büma verkauft

 

Im Widerspruchsverfahren wurde dann der Grund für die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweis "anerkannt": Der Firmeninhaber benötigte diesen Nachweis für die Eröffnung eine Auslandsfiliale.

Dann kommt das einer "Denunziation" schon sehr nahe (auch wenn Du wahrscheinlich keinen "fremden" Behördenmitarbeiter, sondern Nachbarn, etc. gemeint hast).

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Ach, so! Weil im EP steht, die Sachsen dürften Reichsbürger sein.

Wie ich schon sagte: dürften sie schon. Sie müssen dann allerdings die Konsequenzen tragen:

 

Zitat

Dem Antragsteller, einem Polizeihauptmeister, sei ein schweres außerdienstliches Dienstvergehen gemäß § 60 Abs. 1 BBG zur Last zu legen, weil er angesichts seiner aktenkundigen Schreiben die Existenz der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt infrage stelle, sich so entgegen § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG nicht durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekenne und nicht für deren Erhaltung eintrete. Zudem werde sein Verhalten außerhalb des Dienstes nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht, die sein Beruf erfordere (§ 61 Abs. 1 Satz 3 BBG). Er spreche dem Ordnungsamt Pirna das Recht ab, hoheitlich zu handeln, halte seinen Personalausweis für gegenstandslos und leugne seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland. Im Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes habe er das Ordnungsamt Pirna als private Gesellschaft bezeichnet (Schreiben vom 7. September 2015 und 14. November 2015), behauptet, dessen Mitarbeiter seien für ihr behördliches Handeln mit ihrem Privatvermögen haftbar, sowie Bußgeldbescheid und Mahnung als Amtsanmaßung angesehen. Am 17. Dezember 2015 habe er der Stadtverwaltung einen Vertrag übersandt, der ohne Unterschrift und Zustimmung der Gegenseite in Kraft treten und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu Schadensersatz verpflichten sollte, da ihnen mangels besatzungsrechtlicher Autorisierung das Recht zu öffentlich-rechtlichem Handeln fehle.

Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 – 6 B 215/17.D

 

Die 35 € Verwarngeld zu zahlen, wäre eigentlich günstiger gewesen, aber die Reichis wollen's ja immer gleich grundsätzlich.

 

Bearbeitet von heletz
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vor 10 Minuten schrieb HBM:

"Denunziation" schon sehr nahe

 

Finde ich nicht.

 

Denunziation ist etwas ganz anderes.

 

Da ich den Fall nicht kenne, kann ich nur Vermutungen äußern.

 

Vom Fall des Panthers im Keller und der Staatsanwältin, die gerne Tiere vorschnell und zu billig verkaufte, wissen wir, daß es in SH wohl Beamte gibt, die schnell handeln. Wobei wohl schnell vor gründlich geht.

 

Es könnte aber auch sein, daß der LWB mit seiner Information, daß der Schein aber nötig sei (mit den dazu erforderlichen Nachweisen) etwas oder sehr lang zugewartet hat, so daß es dazu kommen konnte.

 

Oder es war eine Kombination aus beidem.

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vor 3 Stunden schrieb Tante Dörte:

Man kann der Presse nicht alles glauben.

Das war aber schon immer so.

 

Aber deshalb gleich alles verteufeln.

Nö warum denn?

Man kann doch nicht jeden auch die sogenannten Reichs...… über einen Kamm scheren ! Das ist fast das selbe wie vor einigen Jahren geschehen ist, das

der Junge von seinen Vater die Waffe nahm und jemanden erschossen hat was schon schlimm genug ist, da werden gleich alle W- Besitzer als böse

Menschen angesehen und was auch noch Wochenlang im Fernsehen breit getreten wurde und die Grünen sowie die EU da müsse wieder eine Gesetztes

Änderung her ! 

Ist und wird auch so bleiben, einer macht was und die anderen müssen darunter leiden, ich komme mir schon vor wie in einen Ameisenstaat !

Bearbeitet von daimler01
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vor 8 Minuten schrieb heletz:

Finde ich nicht.

Denunziation ist etwas ganz anderes.

...

Es könnte aber auch sein, daß der LWB mit seiner Information, daß der Schein aber nötig sei (mit den dazu erforderlichen Nachweisen) etwas oder sehr lang zugewartet hat, so daß es dazu kommen konnte.

So können Meinung auseinander gehen. :-)

Wenn ich von "Sofortvollzug" lese und Du schreibst "mit seiner Information, daß der Schein aber nötig sei ... sehr lang zugewartet hat...", dann scheinst Du "Sofortvollzug" nicht zu kennen, aber natürlich kennen wir beide den Sachverhalt nicht. Allerdings gehst Du ja, selbst bei Diesem Sachverhalt, nicht von Denunziation aus und das ist dann schon sehr realitätsverzerrend. ist aber Dein Problem, nicht meins.

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Wobei die Reichis ja schon einen gewissen Unterhaltungswert haben, das kann man nicht bestreiten.

Heike aus der Familie Werding, ihres Zeichens "Reichspräsidentin" der "Deutschen Stämme und Völker", erklärt uns die Sache mit dem "Wegegeld".

Die Römer haben die Wege gebaut und deshalb zahlen wir seit dem 11. Jhd. Steuern an den Vatikan....

Vorhin wäre mein Kaffee fast auf dem Bildschirm gelandet!

 

:rotfl2:

 

 

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vor 2 Stunden schrieb ED2:

Eigentlich völlig einleuchtend, wenn z.B. ein Arbeitgeber nur solche Mitarbeiter und Angestellte haben möchte, von denen er weiss, dass sie loyal zu ihm halten.

 

Frage: 
Sollte er das tun dürfen? Können? Oder gar müssen? 

Wie ist die aktuelle Lage dazu?

In meinem Vertrag steht was von Arbeit, nicht von Loyalität und schon garnichts von rückwirkend vermisster Loyalität.

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vor 2 Minuten schrieb bumm:

In meinem Vertrag steht was von Arbeit, nicht von Loyalität

 

Kommt immer drauf an, wo man arbeitet.

 

Der Berliner Folxleerer wehrt sich ja gegen seine Entlassung, aber als angestellter Lehrer hat er eben ähnliche Verpflichtungen wie ein verbeamteter.

 

Und wenn man - auch wenn außerhalb des Unterrichts - rechtsextreme Thesen verbreitet, dann ist das ein Verstoß gegen die Pflichten und das Vertrauen des Arbeitgebers weg.

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