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IGNORED

Waffe beim Preisschießen zu gewinnen - und dann?


Shiva

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

Waffen-Braun macht gerade (oder hat gerade) ein Preisschießen gemacht und will unter der Teilnehmern eine Pistole verlosen.

 

Meine Frage wäre, ob ein solcher Preis in Deutschland sinnvoll ist, bzw. was würde passieren wenn ich zufällig die Pistole gewinnen würde. Theoretisch kann die Waffe jemand gewinnen der keine WBK hat, die Waffe also nicht mitnehmen darf. Aber auch wenn der Gewinner eine WBK hätte, dürfte er sie nicht mitnehmen, da er ja trotzdem noch ein Bedürfnis+Voreintrag braucht. Heißt für mich, dass da Waffen-Braun einen Preis auslost, der praktisch niemals fällig wird.

 

Oder?

 

 

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vor 21 Minuten schrieb Shiva:

Meine Frage wäre, ob ein solcher Preis in Deutschland sinnvoll ist

Ich finde das auch da wo es rechtlich kein Problem ist (Background Check und dann nach drei Tagen mitnehmen) eigentlich suboptimal. Verkaufen fühlt sich irgendwie undankbar an und ist mir Wertverlust verbunden, und dann steht halt eine kaum benutzte Kanone im eh schon vollen Schrank. Für den ersten Preis bei einem wirklich wichtigen Wettbewerb, bei dem der Gewinner dann auch lange Zeit mächtig stolz ist und das Ding als eine Art besonderen Pokal in Ehren hält gerne, aber sonst scheint mir diese Sitte eher witzlos.

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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Ich finde das auch da wo es rechtlich kein Problem ist (Background Check und dann nach drei Tagen mitnehmen) eigentlich suboptimal. Verkaufen fühlt sich irgendwie undankbar an und ist mir Wertverlust verbunden, und dann steht halt eine kaum benutzte Kanone im eh schon vollen Schrank. Für den ersten Preis bei einem wirklich wichtigen Wettbewerb, bei dem der Gewinner dann auch lange Zeit mächtig stolz ist und das Ding als eine Art besonderen Pokal in Ehren hält gerne, aber sonst scheint mir diese Sitte eher witzlos.

da bin ich anderer Meinung. 

Die Waffe kann bis zur Bedürfniserlangung(was für ein Wort) eingelagert werden.

Verkaufen könnte mit Wertverlust verbunden sein, muss aber nicht. Außerdem: selbst mit Wertverlust hat man doch immer noch einen Gewinn oder?

Die Waffe muss auch nicht unbenutzt im Schrank rumstehen. Vielleicht hat man sich ja gerade um den Kauf eine solchen Waffe Gedanken gemacht? Oder kann eine ältere Waffe dafür abgeben? 

Ich würde mich jedenfalls freuen.

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Wird das bei einem Berechtigten - also WBK-Inhaber - nicht so gehandhabt wie bei Erbwaffen? Also auch ohne Bedürfnis eingetragen, möglicherweise ohne Mun-Erwerb, der aber nachgetragen wird, wenn ein Bedürfnis vom Verband vorliegt? Ich meine, unsere Behörde macht das so...

 

zweifelnde Grüße,

Lochstanze

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vor 1 Minute schrieb Lochstanze:

Wird das bei einem Berechtigten - also WBK-Inhaber - nicht so gehandhabt wie bei Erbwaffen? Also auch ohne Bedürfnis eingetragen, möglicherweise ohne Mun-Erwerb, der aber nachgetragen wird, wenn ein Bedürfnis vom Verband vorliegt? Ich meine, unsere Behörde macht das so...

 

 

Hmm. Wäre witzig. Mun-Erwerb wäre dank Pulverschein irrelevant.

 

vor einer Stunde schrieb alzi:

....für jeden sachkundigen ist dieses Thema mal wieder vollkommen überflüssig....zu eröffnen....

 

WO ist kein Fachforum sondern der Stammtisch für Waffenbesitzer. Die Thema ist daher völlig on-topic. Mich reizt es zu Waffen-Braun zu fahren, is so ein Haben-Wollen-Reflex, wobei Glock gar nicht mag. :-) Und gleichzeitig frag ich mich, was ich davon hätte wenn ich tatsächlich gewinnen würde. In den USA würde ich mir die Knarre ein paar Wochen an die Wand hängen und dann vermutlich vertickern. Aber in Deutschland?

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vor 7 Minuten schrieb Shiva:

WO ist kein Fachforum sondern der Stammtisch für Waffenbesitzer. Die Thema ist daher völlig on-topic.

Farbe vergessen oder hast den thread nur versehentlich in Waffenrecht (statt off-topic) eingestellt?

 

 

wenn das Dein Ernst ist...... dann wundert mich bei Dir nix mehr.......AUA.... AUA....

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vor 2 Stunden schrieb Lochstanze:

Wird das bei einem Berechtigten - also WBK-Inhaber - nicht so gehandhabt wie bei Erbwaffen? Also auch ohne Bedürfnis eingetragen, möglicherweise ohne Mun-Erwerb, der aber nachgetragen wird, wenn ein Bedürfnis vom Verband vorliegt? Ich meine, unsere Behörde macht das so...

 

zweifelnde Grüße,

Lochstanze

Defintiv nicht. Es ist wie ein ganz normaler Waffenkauf zu sehen. Der Händler trägt sie in seinem Handelsbuch aus und du bekommst sie nach Erhalt des Voreintrages eingetragen

 

Erben kannst du gar nicht, da du nicht Berechtigter bist (siehe Erbrecht)

Das kann gar keine Behörde so machen. Die unterliegen der Dienstaufsicht vom LKA. Und wenn im Rahmen einer Überprüfung die erforderlichen Unterlagen nicht da sind ......

 

DVC

 

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vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

als wenn das immer so ohne Probleme ablaufen würde! und nicht einmal jeder aktive Sportschütze könnte das erfüllen!

 

Ich habe solche Fälle schon mehrfach im LV4 bearbeitet. Es ist kein Problem.

Man unterliegt zwar auch in solchen Fällen der Befürwortungsrichtlinie. Aber in so einem Fall kann man in der Regel von einem aktiven Sportschützen ausgehen, der auch an Wettkämpfen teilnimmt.

 

DVC

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