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IGNORED

Schaden auf Schießstand (Versicherung)


z-legend

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Hallo Leute,

 

folgende Situation:

Person X mietet sich als Gastschütze in einem Schießstand ein und erzeugt mit einem Fehlschuss beim Einschießen der Waffe einen Schaden an der Anlage.
Wird hierbei die private Haftpflichtversicherung aktiv, oder ist dies vom Standbetreiber durch seine Versicherung abgedeckt?

Hat hierbei jemand schonmal Erfahrung gesammelt?

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vor einer Stunde schrieb z-legend:

oder ist dies vom Standbetreiber durch seine Versicherung abgedeckt?

Optimist. Und das bei Schiessstandkosten, über die jeder rumjammert...

 

vor 35 Minuten schrieb Mittelalter:

Wird ja wohl vorher vereinbart worden sein?

Meinst Du, das schaut sich im Allgemeinen jemand ernsthaft im Detail an? Wenn, dann meist nur jemand mit (negativen) einschlägigen Vorerfahrungen.

 

Und ist es nicht vereinbart, dürfte das Verursacherprinzip greifen.

 

 

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vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Was steht denn da in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu versicherten Risiken und der Deckungshöhe?

---genau das ist der Knackpunkt. Versicherungen schwatzen dir alles mögliche auf und du meinst, im Himmel hast du erste Klasse.--- nix da. Ganz einfach, wenn es um's  Bezahlen geht, drücken sie sich und verweisen auf das klein-Gedruckte.

Ich habe seit langem nur noch gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen: KFZ-Haftpflicht und Krankenkasse.

Wenn jemand bei mir in der Bude einbricht und mein Zeug ausräumt- Pech gehabt. Und meinen Herd habe ich noch nicht bis zum Wohnungsbrand mit Pommes und Öl unbeaufsichtigt  gelassen. Mit dieser Einstellung lebe ich seit Jahren zufrieden, nach dem Motto: Je weniger Versicherungen, desto gescheiter. Jeder Wirtschaftsspezi hat gesagt: die Deutschen sind überversichert.

 

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vor 27 Minuten schrieb gorm:

Wenn jemand bei mir in der Bude einbricht und mein Zeug ausräumt- Pech gehabt.

Eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung halte ich auch für sinnvoll. Ersteres verlangt die Bank eh, letzteres kostet nicht viel und schützt im Fall der Fälle* vor Totalverlust.

 

*... das muss kein Einbruch sein, bei dem etwas weg ist

Bearbeitet von erstezw
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vor 2 Stunden schrieb z-legend:

Hat hierbei jemand schonmal Erfahrung gesammelt?

Erst einmal haftet der Verursacher für den von ihm fahrlässig und somit schuldhaft verursachten Schaden.

Ob die eigene Privathaftpflicht solche Schäden abdeckt steht in den/deren Versicherungsbedingungen.

Ob der Standbetreiber für solche Fälle eine Versicherung hat ist Sache des Standbetreibers. Ich glaub nicht dran, denn sowas wäre ziemlich teuer. In der Regel bieten Standbetreiber nur eine Tagesversicherung an, das merkt man beim bezahlen.

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vor 48 Minuten schrieb gorm:

Versicherungen schwatzen dir alles mögliche auf und du meinst, im Himmel hast du erste Klasse.--- nix da. Ganz einfach, wenn es um's  Bezahlen geht, drücken sie sich und verweisen auf das klein-Gedruckte.

Eine Privathaftpflichtversicherung kostet nicht viel, zahlt oder wehrt Ansprüche des Gegeners ab und schütz vor finanziellem Ruin. Die nicht zu haben ist sehr leichtsinnig.

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vor 11 Minuten schrieb bigtao-7:

z.B. besteht für BDS-Mitglieder auch eine Haftpflichtversicherung über ben Verband

Für selbstverursachte Schäden an der Schiessanlage?

 

Bist Du Dir da sicher?

 

Ich weiss es nicht, kann's mir aber auch nicht so recht vorstellen. 

Bearbeitet von German
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Weil es mich grundsätzlich interessiert, hab ich mal gegoogelt. Ergebnisse

1) http://www.ziel-im-visier.de/inhalt/Versicherungsschutz_bei_Veranstaltungen/ für Mitgliederwerbung in den Landesverbänden des DSB. Zum Glück sind die sich einig... Was genau versichert ist, bleibt erst einmal unklar.

2) Etwas konkreter wird es dann beim Badischen Sportschützenverband https://www.bsvleimen.de/sonstige_formulare.html

3) Noch konkreter wird es dann bei der ARAG https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/vereine-verbaende/merkblatt_bsbs.pdf

 

Ich interpretiere das so, dass auch Schäden, die ein Mitglied oder Gast dem Verein verursacht, grundsätzlich mitversichert sind. Zumindest im exemplarisch betrachteten Verband.

Bearbeitet von erstezw
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vor 12 Minuten schrieb German:

Für selbstverursachte Schäden an der Schiessanlage?

Den Deckungsumfang kenne ich nicht.

Zitat

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen und schon bestehenden Haftpflichtversicherung für die BDS-Mitglieder (Deckungssumme 5 Mio Euro) ...

https://www.bdslv4.de/sportbetrieb/versicherung/versicherung_schaden.htm

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Nach welchem Gesetz soll denn eine Haftpflichtversicherung für die Mitglieder von Schützenvereinen vorgeschrieben sein?

Eine WBK geht ganz ohne Versicherung. Nur für Waffen- und Jagdschein müssen Versicherungen nachgewiesen werden.

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vor 3 Stunden schrieb z-legend:

Hallo Leute,

 

folgende Situation:

Person X mietet sich als Gastschütze in einem Schießstand ein und erzeugt mit einem Fehlschuss beim Einschießen der Waffe einen Schaden an der Anlage.
Wird hierbei die private Haftpflichtversicherung aktiv, oder ist dies vom Standbetreiber durch seine Versicherung abgedeckt?

Hat hierbei jemand schonmal Erfahrung gesammelt?

Freundin arbeitet bei Versicherung und hatte genau diesen Fall, Haftung wurde abgelehnt mit der Begründung :

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vor 11 Minuten schrieb Fantasy:

Freundin arbeitet bei Versicherung und hatte genau diesen Fall, Haftung wurde abgelehnt mit der Begründung :

 

Gibt es dazu auch Urteile?

 

Natürlich kann eine Versicherung Ansprüche auch erstmal ablehnen; die rechtlich letztgültige Entscheidung würde aber ein Gericht treffen.

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Dass ein Auto einmal eine Beule bekommt, ist auch normal, damit müsste der Vermieter rechnen. Deswegen kann man es trotzdem Versichern (VK).

 

Eine gute Privathaftpflicht deckt das Risiko beim typischen Fehlschuss auch ab. Exemplarisch:

Zitat

4711

a)Wir sichern Sie bei erlaubtem privatem Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ab.

b) Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, finden Sie vor allem in 08/15.

Das wäre ja auch der Schießstandbesuch. In 08/15 heißt es:

Zitat

08/15:

Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden durch Hieb-, Stoß- und Schusswaffen, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

– Der Schaden resultiert aus dem unerlaubten Besitz der Waffe;

– Der Schaden resultiert aus dem Besitz oder Gebrauch der Waffe zum Zweck der Jagd;

– Der Schaden resultiert aus dem Gebrauch der Waffe zum Zweck der Begehung einer Straftat.

Das Gleiche gilt für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Munition und Geschosse.

b. Versicherungsschutz besteht dagegen in den unter 4711 a. beschriebenen Fällen.

Da bin ich schon der Meinung, der typische Fall von "Ups, das war jetzt aber überraschend" ist da inklusive.

Bearbeitet von erstezw
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vor 2 Stunden schrieb gorm:

Ganz einfach, wenn es um's  Bezahlen geht, drücken sie sich und verweisen auf das klein-Gedruckte.

Was dem Schädiger im Falle Privathaftpflicht vermutlich wurschd ist. Der Schießstandbetreiber wird dann wohl keinen Vertrag mehr mit ihm abschließen, dumm gelaufen.

vor 16 Minuten schrieb Fantasy:

Haftung wurde abgelehnt mit der Begründung :

Verrätst Du, wer das war? Gerne auch per PM. Eigentlich warte ich seit Jahrzehnten darauf, daß mal einer mit der Gefahrengemeinschaft kommt. Danke im Voraus für die Info, bleibt gerne vertraulich.

Und @z-legend Schildere halt dem Vermittler (oder online usw.? tja ...) den Fall, mußt Du ja eh und warte ab. 

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