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IGNORED

Was tuhn mit einem Altdeko StGw77 ???


Quetschkopf

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Ein Schützenkolege der altersbedingt seine Waffe reduzieren möchte hat mich gefragt was er mit einem Altdeko StGw77 mit etwas Zubehör den noch machen (im sinne von Veräußern)  kann. Das Deko wurde vor ca. zehn Jahren gekauft und steht seit dem halt rum. Als ich ihm vorgeschlagen habe es beim LRA ab zu geben hat er mir einen Vogel gezeigt.

Was gibt es da für Möglichkeiten?  Kann man das Teil zu Geld machen (LEGAL) oder kann man es wirklich nur abgeben?

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Ein deutsches Gesetz dazu gibt es (noch) nicht.

Nach der EU-Verordnung dürfen DEKOs ohne die neue

Bescheinigung nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Das "in Verkehr bringen" ist nach EU-Regeln das erstmalige

in Verkehr bringen - also neu Umgebaute oder Importierte.

Bereits vorhandene Dekos sind davon gar nicht betroffen.

Der Hype diente aber dazu die Preise zu treiben...

 

Bearbeitet von WOF
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Das ist nach dem deutschen Strafrecht so,

nicht im deutschen Handelsrecht.

Die EU hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Die deutsche Interpretation ist auch irrelevant,

es zählt das was die EU gemeint hat. Und da

geht es zweifellos um das Inverkehrbringen in

der EU - das meint Import oder Herstellung.

 

Bearbeitet von WOF
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Am 25.8.2018 um 16:23 schrieb Quetschkopf:

Als ich ihm vorgeschlagen habe es beim LRA ab zu geben

Nimm Dir ein Fleißkärtchen. Er soll es behalten als tägliche Erinnerung daran, daß er in diesem Land gut und gerne lebt.

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Am 25.8.2018 um 16:23 schrieb Quetschkopf:

... was er mit einem Altdeko StGw77...

Altdeko heißt wohl nicht nach neuer Richtlinie deaktiviert? In dem Fall:

 

Zitat

Jede Dekowaffe, welche ab dem 08.04.16 gehandelt wird (Privat-Privat, Handel-Privat, Privat-Handel) – unabhängig ob national oder international, muss ab diesem Zeitpunkt den neuen Spezifikationen entsprechen und eine Deaktivierungsbescheinigung (Artikel 3 Nr. 4) besitzen.

https://german-rifle-association.de/eugunban-vdb-informiert-ueber-neue-dekowaffen-richtlinie/

 

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vor 21 Stunden schrieb Steinpilz:

Bei ZIB auf der Startseite steht das hier:

 

Die Verordnung tritt am 14.09.2018 in Kraft.

 

Ich denke, die werden als betroffener Händler schon genauere Infos haben.

 

 

Bestimmt. Sie könnten Einzelheiten mitteilen, müssten dann aber.......James Bond und so.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Am ‎27‎.‎08‎.‎2018 um 17:32 schrieb Steinpilz:

Bei ZIB auf der Startseite steht das hier:

 

Die Verordnung tritt am 14.09.2018 in Kraft.

 

Ich denke, die werden als betroffener Händler schon genauere Infos haben.

 

 

Vor allem wollen die noch schnell viel Umsatz machen :)

 

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Ganz ehrlich, ich gönn ihnen den "fetten" Umsatz mit ihren reduzierten Preisen ;-)

 

Die sind durch diesen EU-Scheiß ziemlich gebeutelt worden.

wenn alles was Deko betrifft jetzt demnächst komplett wegfällt bzw. so stark reguliert wird, daß sich das niemand mehr antun will, dann bricht ein großer Teil ihres Geschäftes weg.

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Warum Panik?

Daß dieser Bereich demnächst kaputtreguliert wird, ist ja eine Tatsache.

 

Und wenn man sagt, es gibt demnächst solche Dinge nicht mehr frei zu kaufen bzw. sie werden strenger reguliert, dann ist das keine Panikverbreitung, sondern Tatsachenverbreitung.

 

Irgendwie scheint man sich schon wieder damit abgefunden zu haben, daß halt wieder einige Salamischeiben gefallen sind. Es hätte ja schließlich noch schlimmer kommen können. (Was dann halt das nächste Mal kommt)

 

Ich find das echt seltsam.

Verschärfungen werden beschlossen.

Die Umsetzung dauert, aber sie kommt.

Alle, die das ansprechen, werden als Panikmacher bezeichnet.

 

Ob man Panik haben muss, oder nicht, die Salami ist jedenfalls schon verdammt kurz und die nächsten Scheiben sind schon angepeilt.

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