Zum Inhalt springen
IGNORED

EU Richtline 2017/853: Magazin Verbot?


feedbag

Empfohlene Beiträge

Bin heute über die EU Richtline 2017/853 gestoßen, (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE), die soll ja am 14.09.2018 eingeführt werden.

 

In einem Abschnitt steht nun folgendes:

 

(3)  Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird,
wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich  im  Besitz einer Ladevorrichtung  befindet, die  an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und: 
a)  die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder 
b)  im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

es  sei  denn,  der  entsprechenden Person  wurde eine  Genehmigung gemäß  Artikel  6  oder  eine  Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt. 

 

Heist das für uns LWB keine Magazine über 10 Schuss mehr?

 

Oder wie kann ich mir das vorstellen? (Schnell noch Magazine kaufen? Altbestand? :rolleyes:)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ne. Nicht abwarten. Da wählen gehen ;) und zwar nicht die, welche das verbocken.

Aber du kannst ja ein kleines Alpaca auf Papier malen und mit der Post verschicken.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb schiiter:

Ne. Nicht abwarten. Da wählen gehen ;) und zwar nicht die, welche das verbocken.

Aber du kannst ja ein kleines Alpaca auf Papier malen und mit der Post verschicken.

 

Eu Richtlinien müssen umgesetzt werden - egal wer gerade am Ruder ist.

Deshalb kann der Wähler durch sein Wahlverhalten national auch kaum noch Druck ausüben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb boarhunter416:

Eu Richtlinien müssen umgesetzt werden - egal wer gerade am Ruder ist.

Erzähl das mal den VISEGRAD Staaten. Die pfeifen drauf. Um Stalin zu mißbrauchen: "Wie viele Divisionen hat die EU"? Um "Recht" durchzusetzen, braucht man letztendlich die Möglichkeit, Gewalt anzuwenden. Die hat die EU gottseidank (noch?) nicht. 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb boarhunter416:

Eu Richtlinien müssen umgesetzt werden - egal wer gerade am Ruder ist.

Kein Staat ist verpflichtet, Mitglied des EU-Vereins zu sein!
Der Machthaber in einem Staat kann jederzeit die Mitgliedschaft im EU-Verein beenden!
Das Volk ist nie der Machthaber!
Wählt das Volk einen anderen Machthaber, der die Mitgliedschaft beendet, dann ist das ebend so!

 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb boarhunter416:

 

Eu Richtlinien müssen umgesetzt werden - egal wer gerade am Ruder ist.

Deshalb kann der Wähler durch sein Wahlverhalten national auch kaum noch Druck ausüben.

Zu kurz gesprungen.

Nichts ist unveränderlich.

Zitat

Die AfD fordert ein wirksames Vetorecht der nationalen Parlamente gegen Entwürfe von Gesetzgebungsakten der EU-Organe. Durch das Veto eines nationalen Parlaments würde die beabsichtigte Maßnahme in dem betreffenden Land nicht umgesetzt werden dürfen. Die Unterstützung von Vorhaben, die ethisch oder moralisch kontroverse Inhalte haben (z.B. Förderung von Abtreibung zur Bevölkerungskontrolle, Legalisierung von Sterbehilfe, Forschung an embryonalen Stammzellen), gehören nicht in den Verantwortungsbereich der EU. Da die Mitgliedsstaaten unterschiedliche Wertevorstellungen haben, verlangt das Subsidiaritätsprinzip, dass Entscheidungen in diesen Fragen allein durch die nationalen Parlamente getroffen werden.

https://www.afdbayern.de/faq/zu-eu-und-zu-europa/

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ausnahmen sind auch für die Nationalstaaten problemlos machbar. Es setzt lediglich den politischen Willen voraus. Der Innenminister könnte alle LWB schlicht und ergreifend zu Mitgliedern einer wie auch immer gearteten inaktiven Reserve zu erklären und die Bewilligung von Ausnahmegenehmigungen anordnen. Das würde lediglich einer Verordnung bedürfen. Dazu müssten noch nicht einmal die Abgeordneten geweckt werden.

 

Daher wäre eine Änderung des Wahlverhaltens durchaus von Nutzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

GErn hat man es auch selbst initiiert.

Es war durchaus gewünscht auch diesmal weitere Verschärfungen über den Umweg Brüssel durchzusetzen.

Im BMI ist man auch diesmal wieder sehr kreativ.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb BigMamma:

Und wer will denjenigen am Ruder wie und womit dazu zwingen ?

Dann marschiert die luxemburgische ischiaskranke Armee ein, unterstützt von Außerirdischen. Und die belgische Marine. Und die Luftwaffe von Andorra greift an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb VP70Z:

Dann marschiert die luxemburgische ischiaskranke Armee ein, unterstützt von Außerirdischen. Und die belgische Marine. Und die Luftwaffe von Andorra greift an.

Soll welche geben, die warten genau auf diesen Tag................Systemschmelze, Re-Set, Auge um Auge.

Naja bin zu alt, kommt dann gottseidank nach mir.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 10.8.2018 um 17:44 schrieb boarhunter416:

Eu Richtlinien müssen umgesetzt werden - egal wer gerade am Ruder ist.

Deshalb kann der Wähler durch sein Wahlverhalten national auch kaum noch Druck ausüben.

Das ist ein Riesenproblem.

 

Grundsätzlich werden Bundestag und wenn betroffen auch der Bundesrat vor solchen EU Initiativen gefragt. Nur extrem selten melden die sich hier zu Wort. Und selbst dann ist die Regierung bei den Verhandlungen in Brüssel auch nicht zwingend an diese Vorgaben gebunden. Prinzipiell zwar schon. Aber es ist auch akzeptiert, dass eine eingeengte Position eine schwache Position ist. Um die Verhandlungsposition der Regierung nicht zu schwächen, hat sie daher grundsätzlich einen weiten Spielraum. Das geht sogar soweit, dass grundgesetzwidrige Regelungen akzeptiert werden, wobei auch das Grenzen hat. Aber nur mal um sich klar zu machen, wo wir mittlerweile mit der EU angekommen sind.

 

Bei der Voratsdatenspeicherung war das so, dass der Bundestag einstimmig(!) beschlossen hat, dass er die ablehnt. Mit dem Votum im Rücken ist die Justizminsterin nach Brüssel gefahren und hat verkündet "Wir wollen das auch!"

 

Da wählt das Volk den Bundestag, der Bundestag die Regierung und die Regierung handelt mit einem sehr großen Spielraum (man könnte auch sagen an der langen Leine und ohne Sanktionsmöglichkeiten des Bundestages) Regelungen aus, zu denen der Bundestag zwar das Recht hat "Nein" zu sagen. Aber eben nur "Ja" oder "Nein". Er kann nicht Teile der Regelung zurückweisen. Und dann sind wir an einem Punkt, dass in der Praxis ein "Nein" so schwerwiegend ist, dass notgedrungen auch die ungeliebten Teile hingenommen werden, also "Ja" gesagt wird.

 

Und in der Tagesschau kommt dann der Verriss über die Puppenkistenparlamente in der Türkei, China oder Russland, die zu allem "Ja" sagen, was die Regierung ihnen vorlegt.

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 6
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb knight:

Und dann sind wir an einem Punkt, dass in der Praxis ein "Nein" so schwerwiegend ist, dass notgedrungen auch die ungeliebten Teile hingenommen werden, also "Ja" gesagt wird.

Oder als so schwerwiegend verkauft wird. Tatsächlich wird EU-Recht überall ohne Konsequenzen gebrochen, und zwar da, wo es wichtig ist. Der Stabilitätspakt aus dem Maastrichter Vertrag wurde von kaum einem Land dauerhaft eingehalten, und das Verbot der Finanzierung der Schulden anderer Mitgliedsstaaten auch nicht. Deutschland ist auch der Vorreiter bei der Untergrabung der mit dem Schengenraum einhergehenden gemeinsamen Regeln zum Umgang mit Einwanderung. Bei der NATO genauso--außer den Amis und den osteuropäischen Staaten leistet da doch keiner, wozu er sich selber verpflichtet hat. Ich bin mir ziemlich sicher, daß Deutschland nicht aus der EU fliegen würde, wenn es erklären würde, daß diese EU-Richtline schon wegen offensichtlicher Unzuständigkeit gegenstandslos ist. Im Gegenzug könnte man mit der Einhaltung von Dingen, die zweifellos gemeinsame Interessen berühren und wichtig sind, anfangen, z.B. bei der Einwanderungspolitik. Dann klappt's auch mit den Nachbarn.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und genau aus diesem Grund ist die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie im Endeffekt völlig optional und lediglich getrieben von den Prioritäten der Bundestagsabgeordneten sowie der Exekutive.  Wenn das Thema ausreichend wichtig wäre, würde die Richtlinie entweder spitzfindig umgangen (siehe Tschechien oder Finnland) oder schlicht und ergreifend nicht angewendet (siehe Maastricht). 

 

Wem das Thema wichtig genug ist, kann bei den nächsten Wahlen sein Wahlverhalten ändern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 11.8.2018 um 16:03 schrieb VP70Z:

Dann marschiert die luxemburgische ischiaskranke Armee ein, unterstützt von Außerirdischen. Und die belgische Marine. Und die Luftwaffe von Andorra greift an.

Nichts gegen meine luxemburger Verwandtschaft. Ich glaube, die sind fitter wie unsere möchtegern Berufsler.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alle 3?

Also ich hatte ja bereits 2001 das gesamte luxeburgische Heer (so hiess vor Ort ;) )kennengelernt.

Im ISAF HQ saß ein alter, sehr fetter Mann bei der Quartiervergabe oder Ausweisdruckerei.

Aber er war witzig und erledigte seine Arbeit.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.