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Entwurf WaffG 2018?


Floppyk

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wenns denn dann auch konsequent so gehandhabt werden würde und nicht reihenweise Austauschläufe (insbesodnere bei KW) als Wechselläufe eingetragen werden würden ........

 

die Bezeichnung ist auch (begründet in der genannten "falschen" waffenrechtlichen Definition) inkonsistent mit den Wechselsystemen und Wechseltrommeln.

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vor 7 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Und das ist ja der Fall. Auch wenns immer noch nicht alle begriffen haben.

Jo. Und beim Auto ist es natürlich auch verkehrt. Da müsste es auch "Wechselmotor" statt Austauschmotor heissen. Oder Wechselgetriebe statt Austauschgetriebe. Beide müssen ja auch noch vom Mechatroniker angepasst werden.

Merkst du was?

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Aber du machst einen Reifenwechsel, wenn du dir einen neuen Gummi auf die Felge ziehen lässt.

Manchmal wechselt man da sogar den Hersteller und tauscht ihn nicht einfach aus ;)

Bearbeitet von Gast
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Am 13.7.2018 um 15:24 schrieb alzi:

wenns denn dann auch konsequent so gehandhabt werden würde und nicht reihenweise Austauschläufe (insbesodnere bei KW) als Wechselläufe eingetragen werden würden ........

 

Hierzu mal zwei Fragen aus Neugier:

 

1. Gibts überhaupt KW mit Wechselläufen (lt. Definition WaffG) ? Falls nicht, sind diesbezügliche Falscherfassungen in der Tat nicht nachvollziehbar.

2. Woher soll die Waffenbehörde bei Langwaffen wissen, ob AL oder WL ? (ausgenommen mal die allgemein bekannten Fälle der Blaser-"Baukastensysteme", Sauer 202 + 404, Merkel Helix und Mauser M03)

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vor 15 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Gibts überhaupt KW mit Wechselläufen

Laut WaffG ist ein Wechsellauf doch einer, der durch den Büchsenmacher im Austausch gegen den alten Lauf eingebaut wird, und der alte wird entsorgt. Im Gegensatz dazu ist ein Austauschlauf einer, der durch den Anwender selbst nach belieben hin und her gewechselt werden kann.

 

So gesehen gibt es per Definition keine Waffe mit Wechsellauf, weil der ja beim Büchser bleibt.

 

Mit Austauschlauf (umgangssprachlich auch Wechselsystem) gibt es das aber schon: z.B. Desert Eagle

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Das stimmt zwar, aber es gibt halt noch gar keinen Entwurf über den man diskutieren könnte.

Deswegen kann man wie so oft auf WO erstmal Unsinn verbreiten. Die Diskussion ist ja nicht neu , insbesondere wenn es um die Magazinkapazität geht. Im vorauseilenden Gehorsam hat man in entspr. threads schon Lösungsmöglichkeiten zur Kapazitätsbegrenzung erarbeitet, wie es sich für brave Bürger gehört.

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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

1. Gibts überhaupt KW mit Wechselläufen (lt. Definition WaffG) ? Falls nicht, sind diesbezügliche Falscherfassungen in der Tat nicht nachvollziehbar.

es gibt meines Wissens Revolver mit (Wechsel-)Laufsystemen, da legt dann jeweils ein Büchser Hand an und die Läufe bleiben dann auch beim/dem Besitzer erhalten. es sei denn das wäre tatsächlich auch (Austausch-)Laufsysteme, wenn man hier nur auf die Nachbearbeitung/Einpassung abhebt und nicht auf die Notwendigkeit der Ausführung durch einen Büchsenmacher.

 

die ganze Unterscheidung "wechsel"/"austausch" ist sowas von unglücklich, da der jeweils andere Begriff ja auch zur Definition des besagten Begriffes wendet wird. einfach nur Murx!

 

bei Trommeln ohne Nachbearbeitung/Einpassung ist es "wechsel", bei Läufen "austausch"......MUrx MuRx MUrX!!!

 

Austauschtrommeln und Austauschsysteme sind waffenrechtlich nicht existent, praktisch aber doch wohl eher die Regel als die Ausnahme! murX mUrx muRx murX!

 

vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Laut WaffG ist ein Wechsellauf doch einer, der durch den Büchsenmacher im Austausch gegen den alten Lauf eingebaut wird, und der alte wird entsorgt.

eine Entsorgung in dem Zusammenhang ist dem WaffG doch egal, es geht waffenrechtlich lediglich um die Art des Austausches bzw. Wechsels, d.h. den Arbeitsumfang bzw. -aufwand dabei.

Bearbeitet von alzi
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vor 20 Minuten schrieb Direwolf:

Wenn ich mir für die X-Five einen Wechsellauf mit Gewinde für Kompensator kaufe, dann ist das eben einer. Was ist daran unverständlich? 

Unverständlich, wäre ein Austauschlauf nicht die bessere Alternative, oder bist du "einbauberechtigt" i.S.WaffG?

Abgesehen vom "Einbaurecht" hast Du natürlich recht, die Welt wird davon nicht untergehen...

Bearbeitet von Bulldog
Farbe vergessen
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Ich finde diese Detaildiskussionen etwas ermüdend. Ich bin da eher für einfachere Lösungen. Welche Partei ist explizit gegen Waffenrechtsverschärfungen und gegen totalitären EU-Wahn mit versoffenen Wracks an ihrer Spitze? Da mach ich mein Kreuz. Die, die ihr Kreuz da machen wo sie es immer machen können gerne exzessiv weiter ausdiskutieren wie breit, wie lang, wie dick und wie geformt denn die Schaufel sein darf, mit der ihr Grab ausgehoben wird. Viel Spass dabei.

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Grade in einer eGun-Auktion eines nicht unbekannten Händlers gefunden:

 

Achtung: nach EU Richtlinie, welche Mitte des Jahres in Kraft treten soll/wird, ist der Verkauf von Langwaffenmagazinen mit mehr als 10 Schuß, nur noch mit Ausnahmegnehmigung erlaubt. Ausnahmen sind nur zu erteilen , für Sammler, Museen und Sportschützen, welche nachweislich an Schießen teilnehmen ( im Ausland ) wo größere Magazine erforderlich sind. Sollten sie noch Bedarf haben, kaufen sie vorher ein !!!!

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Was ist daran neu? Ausser das auch nicht unbekannte Händler sich im Kaffeesatz lesen versuchen? Ebenso werden Ex 712er beworben....

Man könnte es auch Marketing Strategie nennen....

Bearbeitet von chapmen
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vor 16 Stunden schrieb chapmen:

Deswegen kann man wie so oft auf WO erstmal Unsinn verbreiten. Die Diskussion ist ja nicht neu , insbesondere wenn es um die Magazinkapazität geht. Im vorauseilenden Gehorsam hat man in entspr. threads schon Lösungsmöglichkeiten zur Kapazitätsbegrenzung erarbeitet, wie es sich für brave Bürger gehört.

Das kann nun wirklich nicht verkehrt sein.

Es braucht funktonierende Lösungen am Markt, wenn es soweit ist.

Wer verkaufen will, muss eben möglichst als erstes den Markt bedienen.

 

Ich hatte bspw. eine 2 Schuss Regelung für AR15 produktionsfertig, als das HA Jägerurteil auftauchte.

Gut, dass es nicht notwendig wurde.

Man hat dabei eben auch das wirtschaftliche Risiko.

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vor 1 Minute schrieb e9754:

Also mir wäre es schon neu, wenn große magazine nur mit Ausnahmegnehmigung verkauft werden dürften.

In diese Richtung geht aber die Richtlinie und diese wird auch umgesetzt werden.

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vor 20 Minuten schrieb schiiter:

Es braucht funktonierende Lösungen am Markt, wenn es soweit ist.

Wer verkaufen will, muss eben möglichst als erstes den Markt bedienen.

 

Du weisst also jetzt schon wie die technischen Vorgaben, Stichwort Umbau/Rückbau / allgemein gebräuchliches Werkzeug aussehen werden?

Der Holzklotz, heutzutage aus Kunststoff, wirds wohl alleinig nicht werden.

Der Laser zum anbringen der Individual Nummer auf bereits im Besitz befindlichen Magazinen sowie neuen wesentlichen Teilen wäre wirtschaftlicher......

Bearbeitet von chapmen
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Weil da oben jemand vom "totalitären EU-Wahn" schrieb darf ich mal darauf hinweisen, dass

 

(1) die Mitgliedschaft in der EU freiwillig ist und durch Austritt beendet werden könnte

(2) die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die EU-Mitgliedschaft befürwortet, von Britannien abgesehen, da ist es seit unvordenklicher Zeit Kopf an Kopf.

(3) Man mit einem gewissen Mindestmaß an strategischem Überblick erkennen muß, dass wir ohne EU verraten und verloren wären.

 

Es gibt an der Vefanstaltung also nichts Totalitäres und es handelt sich nicht um Wahn. Außerdem muß man schon vor den Schrank gelaufen sein, um nicht zu erkennen, daß die Strippenzieher oft genug - so auch hier - aus nationaler Ebene stammen, oder glaubt hier jemand ernsthaft daran, es gäbe eine Richtlinie mit diesem Inhalt ohne Deutschland ? Ich bin es leid, immer wieder diesem Unverstand und seinen Auswürfen zu begegnen.

Bearbeitet von reverend
tibpfählerr
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vor 14 Minuten schrieb reverend:

(2) die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die EU-Mitgliedschaft befürwortet, von Britannien abgesehen, da ist es seit unvordenklicher Zeit Kopf an Kopf.

Ich glaube, den meisten es mangels anderer Alternativen einfach egal. Die wollen eigentlich nur Ihre Ruhe haben und möglichst wenig Steuern zahlen... Egal an wem...

Wie sollen die denn Austreten?

 

vor 15 Minuten schrieb reverend:

Außerdem muß man schon vor den Schrank gelaufen sein, um nicht zu erkennen, daß die Strippenzieher oft genug - so auch hier - aus nationaler Ebene stammen, oder glaubt hier jemand ernsthaft daran, es gäbe eine Richtlinie mit diesem Inhalt ohne Deutschland ?

Hier in diesem Forum hat wohl jeder kapiert, dass die EU nur das Feigenblatt ist, hinter dem man sich versteckt, um seine Verbotsphantasien durchzudrücken...

Problem ist nur, in jedem Land haben die Politiker eine andere Agenda, die sie hintenrum einführen wollen...

Und wir haben dann die Summe von allen dummen Dingen gesammelt durch das Feigenblatt EU....

 

Vielen Dank

 

 

 

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