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IGNORED

Entwurf WaffG 2018?


Floppyk

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Welcher Entwurf? Der dürfte wohl momentan beim BMI als Entwurf des Entwurfes vorhanden sein.

Manchmal lohnend am Anfang des threads mit dem lesen zu beginnen.....

Bearbeitet von chapmen
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Am 7.7.2018 um 18:49 schrieb steven:

Hallo

 

mal eine Frage in die Runde mit der Hoffnung, dass irgend wer das weiß:

Wer hat so einen Entwurf des neuen Waffengesetzes?

Gehen wir mal vom Bundestag aus. Haben alle Abgeordneten so einen Entwurf?

Oder nur die Abgeordneten, die bei der inneren Sicherheit firm sind?

Haben Landtagsabgeordnete auch so einen Entwurf?

Wem würdet ihr zutrauen, so einen Entwurf zu besitzen?

Und wie ist so ein Entwurf einzustufen? Als Geheim? Als Vertraulich? Oder kann man damit ganz offen umgehen und an seine Parteifreunde verteilen wie geschnitten Brot?

 

Steven

Wozu brauchen die einen Entwurf?

 

Merkel sagt denen wie die abzustimmen haben, fertig.

 

 

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Klassischerweise wird ein Entwurf im Bundesinnenministerium vorbereitet. Irgendwann oder parallel dazu finden dann Konsultationen mit den Ländern statt, ggf. auch mit Behörden.

 

In so einer frühen Phase müsstest du also einen Informanten im Bundes- oder in einem der Länderinnenministerien haben. Ggf. hilft auch ein Sachbearbeiter, wobei ich eher denke, dass die nicht den kompletten Entwurf bekommen, sondern eher Fragestellungen zu gewissen Themen.

 

Evtl. bekommen die Verbände bzw. ein Verband im Rahmen der Geheimdiplomatie auch schon Fragen zu gewissen Themen. Ob sie den Entwurf in toto bekommen? Keine Ahnung.

 

Irgendwann geht das als Vorlage zum Bundeskabinett und ab da ist das dann quasi öffentlich. Soweit ich das recherchieren konnte, gibt es zur Bundesregierung aber keine so ausgeprägte Onlinedatenbank der Vorgänge, wie es das vom Bundestag oder Bundesrat gibt. D.h. real öffentlich ist es erst dann, wenn es entweder geleaked wird oder wenn der Bundestag / Bundesrat es bekommt.

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vor 11 Stunden schrieb knight:

Ob sie den Entwurf in toto bekommen? Keine Ahnung.

In der Vergangenheit war das, was die Verbände im Vorfeld ankündigen konnten und das was dann kam nicht deckungsgleich. Lex Taschenmesser, "verbesserte" Aufbewahrung, hier v.a. der Bestandsschutz.

Ich glaube eher, daß da 10 Entwürfe, sauber abgestuft von sch* bis sehr sch* in den Schubladen liegen. Nur mein Glaube als alter weißer (Hautfarbe, so gescheit wie die Jungen und Grünen bin ich nicht)  Mann.

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Ich vermute mal stark, daß das Thema "notwendige Waffenrechtsreform nach EU-Richtlinie" im Moment etwas in den Hintergrund tritt, da gibt es, dank Heißluft-Horst, dringendere Aufgaben.

Eine weitere Vermutung von mir ist, daß sich in den Amtsstuben viele auf der Idee ausruhen, daß ja deutsches WaffG ausreicht, eine neue Kategorie für Vorderlader, ein erweiterter §6 AWaffV, diesmal auch für Jäger, der 10 als max-Kapazität für LW und 20 für KW vorgibt, fertig, so denkt man vielleicht. Sowas kompliziertes wie Registrierungspflicht für Magazine ist doch gar nicht zu realisieren, technische Richtlinien zum Umbau von Magazinen sin Quark, und dual Use wird noch nicht einmal verstanden.

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Ich vermute das schon heute viele im ministerium glauben jäger auch nur 10 Schuss aufm Stand. Schlussendlich wurde doch die Richtlinie sehr aufs deutsche Recht geprägt. Keine Schulterwaffe die sich unter 60 cm schieben lassen kann. Die ist nunmal auch eine kurzwaffe.......

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vor 46 Minuten schrieb Tyr13:

Ich vermute mal stark, daß das Thema "notwendige Waffenrechtsreform nach EU-Richtlinie" im Moment etwas in den Hintergrund tritt, da gibt es, dank Heißluft-Horst, dringendere Aufgaben.

 

Eine weitere Vermutung von mir ist, daß sich in den Amtsstuben viele auf der Idee ausruhen, daß ja deutsches WaffG ausreicht, eine neue Kategorie für Vorderlader, ein erweiterter §6 AWaffV, diesmal auch für Jäger, der 10 als max-Kapazität für LW und 20 für KW vorgibt, fertig, so denkt man vielleicht. Sowas kompliziertes wie Registrierungspflicht für Magazine ist doch gar nicht zu realisieren, technische Richtlinien zum Umbau von Magazinen sin Quark, und dual Use wird noch nicht einmal verstanden.

 

Ad 1:

Die erstere Vermutung habe ich auch. Im Moment hat der BMI-eigene Ministerial-Apparat evtl. ein "geringfüigig" prioritäres, anderes Thema zu beackern...

 

Ad 2:

Das mit der Registrierungspflicht für Vorderlader-Nachbauten sowie Salut-Waffen sollte man auch verwaltungsmäßig nicht auf die leichte Schulter nehmen; die Waffenbehörden, die gesamte "Waffenverwaltungsbürokratie", wird das schon wegen der zu erwartenden Masse absehbar für eine längere Zeit "zustopfen".

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Der Arbeitsaufwand evtl. Registrierungspflichten interessiert niemanden, hat beim kleinen Waffenschein, dem NWR sowie halbjährlichen bzw. anlassbezogenen Zuverlässigkeitsprüfungen auch keinen gejuckt.

Ein Grossteil der waffenrechtlichen Behörden ist seit Jahren personell unterbesetzt.

Bearbeitet von chapmen
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vor 27 Minuten schrieb karlyman:

Ad 2:

Das mit der Registrierungspflicht für Vorderlader-Nachbauten sowie Salut-Waffen sollte man auch verwaltungsmäßig nicht auf die leichte Schulter nehmen; die Waffenbehörden, die gesamte "Waffenverwaltungsbürokratie", wird das schon wegen der zu erwartenden Masse absehbar für eine längere Zeit "zustopfen".

In jedem Gesetzesentwurf werden die Folgekosten geschätzt. Ich denke nicht, dass man mit neuen Gesetzen den Ländern und Kommunen beliebigen Aufwand auferlegen kann. Das hat sicher Grenzen.

 

Was speziell die VL betrifft. Ich denke, im EU Papier steht doch sinngemäß drin, dass Nachbauten von historischen Waffen sollen ...., wenn keine nationalen Regelungen vorhanden sind. Wahrscheinlich gibt es diesbezüglich keinen Änderungsbedarf in Sachen VL.

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vor 16 Minuten schrieb Floppyk:

In jedem Gesetzesentwurf werden die Folgekosten geschätzt. Ich denke nicht, dass man mit neuen Gesetzen den Ländern und Kommunen beliebigen Aufwand auferlegen kann. Das hat sicher Grenzen.

Im Zweifel nimmt man dir halt höhere Gebühren ab. Insgesamt eh egal, es zahlt immer alles der Bürger.

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Solange es als Erhöhung der inneren Sicherheit verkauft wird jucken niemanden irgendwelche Kosten.

Allerdings finde ich es bewundernswert das wiedereinmal nach dem Motto " wird schon nicht so schlimm werden " gedacht wird.

Bearbeitet von chapmen
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vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Ein Grossteil der waffenrechtlichen Behörden ist seit Jahren personell unterbesetzt.

Bei uns wurden zwar extra zwei Stellen geschaffen für die Kontrolletis, aber die beiden Sachbearbeiter bekommen immer mehr Arbeit aufgewälzt. Waren die Wartezeiten auf einen Eintrag vor 5 Jahren noch wenige Minuten, sind heute bis zu zwei Wochen durchaus üblich. Persönlich vorbei kommen und die Urkunden mitbringen geht gar nicht mehr, bearbeitet wird nur noch auf dem Postweg.

vor 2 Stunden schrieb Floppyk:

In jedem Gesetzesentwurf werden die Folgekosten geschätzt.

Ja, und die Alternativen erörtert. Ebenso finden drei Lesungen und eine fachliche Debatte statt. Gilt aber alles nicht bei besonderer Dringlichkeit. Also immer.

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Weil oben geschrieben wurde, kein Parlament, keine Demokratie: Das EU-Parlament hat das Ding verabschiedet. Es muß immer abstimmen, über alles. Das gilt seit Lissabon, also eigentlich schon ziemlich lange. Ich finde es bedauerlich, daß hier auf einem Kenntnisstand aus der Zeit vor dem Vertrag von Lissabon diskutiert wird. Die Zeiten des "über Eck Spielens" sind seither vorbei und das EU-Parlament hat diverse Vorstöße des Rates und der Kommission bereits in der Vergangenheit abgeschmettert und erledigt (Software-Patente, Upload-Filter etc), leider nicht im Waffenrecht.

 

Dann aber kann man wieder sehen, daß das, was bei der Abstimmung eines Parlaments herauskommt, sei es nun das EU-Parlament oder der Bundestag, keineswegs gut sein muß.

 

Die Diskussion der Spitzenvertreter, auf die oben hingewiesen wird, ist - von Seiten des Ministeriums - so geführt worden, wie man das kennt: Pflaumenweiche Worte "Wir wollen die gesetzestreuen Bürger nicht belasten", "wir wissen den Wert ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu schätzen" und dergleichen. Man werde nicht über die Richtlinie hinausgehen, heißt es. Und doch, versteckt in Andeutungen, kündigt man genau das an: Die Registrierung der Repliken. Genau das aber ist den Mitgliedsstaaten freigestellt. Man empfiehlt es zwar, Richtlinie, Erwägungsgrund 27, schreibt es aber nicht vor. Man sieht also über die Initiative der EU über den Rat, daß es auch in der Bundesregierung selbst massive Tendenzen gibt, das Waffenrecht salami-artig weiter zu verschlimmbessern.

Bearbeitet von reverend
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vor 9 Stunden schrieb reverend:

Das EU-Parlament hat das Ding verabschiedet.

Das stimmt zwar aber:

Dir WaffRL ist durch die Kommission eingebracht worden. Solange Du nur mit Ja oder Nein antworten darfst, bist Du irgendwie nicht richtig beteiligt. Das ärgert ja eben auch den deutschen BT, wenn das Küchen-Kabinett sich was ausdenkt, unjd dann per Fraktionsdisziplin abgenickt wird. Diejenigen, die bei diesem System nicht mitmachen (E. Steinbach) werden sanktioniert.

 

Die RL wurde in Gremien erarbeitet, die nicht dem Parlament unterstehen, das ist der Kernpunkt. Das Parlament hat sich gewehrt und über die Ausschüsse ein wenig Milderung erreicht, aber letztendlich war es wieder nur Legitimationsstempel einer nicht-gewählten Regierung namens EU-Kommission.

 

Der aufgebaute Druck, eine sofortige Abstimmung herbeizuführen war in diesem Zusammenhang auch seltsam, damit wurde ein zweites Verhandlungsverfahren vermieden.

Bearbeitet von Tyr13
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Was denkt ihr euch eigentlich?

WIR haben ein Waffenregister.

Also werden wir auch alles da reinpressen und alles ....pflichtig machen.

WIR haben schließlich eine Datenbank und die wollen wir auch schön voll machen.

 

Nächster Halt: Munition.

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