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IGNORED

Amnestie - Waffenabgabe führt zur Strafanzeige


speedjunky

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vor 33 Minuten schrieb schiiter:

Das ist am Ende das Dilemma wenn man einerseits fortgesetzten Rechtsbruch legitimiert und andererseits dann doch wieder nicht.

Viel schlimmer ist aber, dass man bei der Gesetzesflut in Deutschland niemals sicher sein kann, ob man sich gesetzeskonform verhält. Jeder von uns kann zum Straftäter werden oder zumindest eine OWI begehen! Auch wenn man sich ohne Ausnahme gesetzeskonform zu verhalten versucht.

Das bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Beachtung von Gesetzen quasi frei gestellt sind, ist eine riesen Sauerei. Es betrift uns LWB aber nur mittelbar. 

 

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vor 3 Stunden schrieb OldHand:

dem unbedarften Bürger

...mit den zwei illegalen Maschinenpistolen. :rolleyes:

 

vor 3 Stunden schrieb johnw:

Wieder mal ein Vorgang, wo das Grundübel der heutigen Zeit aufgezeigt wird. Es gibt nur noch legal und illegal und genau danach wird entschieden, ohne Rücksicht auf irgendetwas.

Früher gabe es auch noch eine dritte Abstufung und die lautete "legitim". Oder anders ausgedrückt, man hat auch mal ein Auge zugedrückt. Und das wäre in diesem Falle ja wohl mehr als angebracht gewesen.

Ähmja. Feinste WO-Prosa. :good:

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Naja,..............wird er alles sicherlich schon seit ü40 Jahren in seinem Besitz gehabt haben und ist sicherlich nichts mit passiert.

In den richtigen Händen passiert auch mit solchen Sachen nichts, siehe Legalbesitz in der Schweiz, Luxemburg & Co..

Aber wenn man etwas verteufeln will, dann findet sich immer ein Weg alles schlecht zu machen.

 

@German

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit waren zu seiner Zeit der Erwerb und Besitz dieser zwei MP's völlig legal. So etwas hat es auch mal hier in "D" gegeben, er hat sie einfach nur nicht angemeldet, wie viele andere Leute auch nicht.

1972 wurde von ca. 20 Mio. Waffen nur ca. 3 Mio. angemeldet, u.a. weil man die WBK's auf 5 Jahre befristet hat.

 

Vom Prinzip hat dieser ältere Herr in der selben Situation gesteckt wie wir jetzt mit unseren Vorderladern, Uppern, Lower, Dekos, Magazinen, usw..

Bearbeitet von Christian 555
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vor einer Stunde schrieb German:

Ähmja. Feinste WO-Prosa.

 

vor einer Stunde schrieb German:

...mit den zwei illegalen Maschinenpistolen.

Er wollte einfach die Amnestie nutzen. Wenn er sich durch 200 Seiten Juristen Sprache gewuselt hätte, wären die Teile vielleicht im Dorfteich gelandet. WO-Prosa Fehler den er gemacht hat? Vielleicht wären sie dann aber auch im Garten eines Gutmenschen gelandet ... Wir wissen es nicht, aber er hat definitiv nicht kriminell gehandelt. (Meine persönliche Meinung, du kannst natürlich eine andere haben)

Mach mal einen Vorschlag, wie er sich jetzt hätte verhalten sollen. 

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vor 44 Minuten schrieb VP70Z:

Oder 1972 einfach mal auf WBK grün eingetragen wurden.

Ist mit so einigen F-Luftdruckwaffen, M712, M2 und Stgw 43/44/45 passiert.

Deswegen "vergleichen" die ja bei der Kontrolle vor Ort auch so gerne die S-Nrn., gerade bei den alten '72&76 WBK's.

Bearbeitet von Christian 555
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vor 6 Stunden schrieb VP70Z:

Beamte die nur ihre Pflicht getan haben sind ja eine deutsche Spezialität und Tradition. Hat man wenigstens gleich noch das Auto als Tatmittel beschlagnahmt (noch besser "sichergestellt" wegen freiwilliger Herausgabe) oder war kein Platz im Hof?

Hmmm...... steht nicht auch im Gesetz, dass aus einem sicheren Drittland einreisende Flüchtlinge an der Einreise gehindert werden müssen? 

Anscheinend sind auch deutsche Beamte sehr selektiv darin, welche Gesetze sie einhalten und welche nicht. 

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vor 6 Stunden schrieb schmitz75:

Wartet einfach mal 2 Wochen, dann kommt raus dass die MPs Deko Waffen waren. Die Walther MP kann er ja kaum aus dem Krieg behalten haben.

 

Wobei die Sten dürfte doch gar keine Kriegswaffe sein, da vor 1945 produziert?

Wäre ja mal interessant, ob die Sten noch schussfähig war oder so rostig "daß sie ihre Schusswaffeneigenschaft verliert"

Aber ok, wieder einer, dem die Augen aufgehen

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Revolver kenn ich nich (open top?)

Abgesehen von den MPis eine 1911er, eine C96, eine Browning - und 2 Pistölchen in .25? Die rechte davon auch Colt? Linke deutsch?

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vor 1 Stunde schrieb Creeper45:

Revolver kenn ich nich (open top?)

Abgesehen von den MPis eine 1911er, eine C96, eine Browning - und 2 Pistölchen in .25? Die rechte davon auch Colt? Linke deutsch?

Revolver ist Colt 1860,

"Browning" ist Tokarev in 7,62,

linke .25er ist Beretta, rechte ist FN 1906 oder Nachbau aus Frankreich ( Unique ) / Spanien

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Diese Ähnlichkeit bei den im weiteren Sinne europäischen Taschenkanönchen... bäh

Es gab auch mal ne Colt in .25, klar wie Kloßbrühe daß die der Browning ähnlich ist :D

 

@rwlturtle: Wie kommst du auf "Frau"? LOL

Bearbeitet von Gast
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vor 21 Stunden schrieb Tauri:

... und hätte sich selbst strafbar gemacht. Die Polizei muss nun mal bei solchen Straftaten -und nichts anderes ist es- Anzeige erstatten. Anders sieht es bei OWIs aus.

Das ist ja alles schön und richtig so, aber es nutzt dem Bürger trotzdem nichts.

 

Das Auge-zudrücken wurde uns bei den Einhandmessern auch versprochen und wir können hier täglich mitverfolgen, wie Deutschland sicherer wird, weil man einem Handwerker sein Teppichmesser und einem Autofahrer sein Rettungsmesser wegnimmt und die zugehörigen Verfahren auf den Weg bringt. Also selbst da, wo das Opportunitätsprinzip möglich wäre, passiert das ja trotzdem nicht so, wie versprochen. Da kann man schon auf die Idee kommen, das die gewisse Quoten bringen müssen.

 

Was das "muss" hier betrifft: Na und? Selbst wenn man das akzeptiert, bleibt die Frage offen, weshalb in der Polizei / in den Behörden keiner diesen Unsinin erkennt und dagegen opponiert? Das gehört dem Chef auf den Tisch geknallt nebst der Feststellung, dass man so nicht mit den Leuten umgehen kann und wenn der das nicht lösen kann, dann soll er das seinem Chef auf den Tisch knallen, bis irgendeiner erreicht ist, der das lösen kann. Wenn man aus der Polizei heraus einen 42a fordern kann, dann kann man aus der Polizei heraus auch fordern, dass Gesetze so gemacht werden, dass sie sich gegen die richtigen Leute richten.

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Dazu müsste man erst mal in der Lage sein, Sinn und Unsinn voneinander trennen zu können... Wenn man zu dieser Unterscheidung fähig ist, kommt das das nächste Problem: Will man sich diesen Kampf gegen Windmühlen antun? Wenn ja, wie lange hält man das durch?

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@Knight

deine Empörung in Ehren, auch mir wäre es (menschlich) zuwider so handeln zu müssen. Leider haben wir nun aber mal das Legalitätsprinzip. Und "die Sache" dem Chef auf den Tisch zu knallen bringt nichts, aber auch gar nichts, denn der hat sich eben auch an die bestehenden Gesetze zu halten. Wem willst du es also vorlegen? Genau, dem Gesetzgeber. Bis sich da was bewegt, wenn überhaupt, ist der Opa schon längst tot. 

Ich würde jedenfalls eine Anzeige schreiben, allein schon wegen der vorhandenen Beweismittel oder würdest du die konsequenter Weise "verschwinden" lassen und zusätzlich auch noch deine Kollegen zum Mitwisser/-täter machen? Ich würde mich jedenfalls nicht einer Verfolgung wegen Strafvereitelung im Amt aussetzen. Das bringt mir nichts und dem Opa auch nichts, weil dann ein anderer die Anzeige gegen ihn schreibt.

Ihr könnt hier gern noch eine Weile über das Legalitätsprinzip rumheulen, geändert wird es sowieso nicht werden und das ist auch gut so; denn sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Bearbeitet von Tauri
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vor 3 Stunden schrieb knight:

Das Auge-zudrücken wurde uns bei den Einhandmessern auch versprochen und wir können hier täglich mitverfolgen, wie Deutschland sicherer wird, weil man einem Handwerker sein Teppichmesser und einem Autofahrer sein Rettungsmesser wegnimmt und die zugehörigen Verfahren auf den Weg bringt. Also selbst da, wo das Opportunitätsprinzip möglich wäre, passiert das ja trotzdem nicht so, wie versprochen. Da kann man schon auf die Idee kommen, das die gewisse Quoten bringen müssen.

Die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist nun mal größer!

vor 3 Stunden schrieb knight:

Was das "muss" hier betrifft: Na und? Selbst wenn man das akzeptiert, bleibt die Frage offen, weshalb in der Polizei / in den Behörden keiner diesen Unsinin erkennt und dagegen opponiert? Das gehört dem Chef auf den Tisch geknallt nebst der Feststellung, dass man so nicht mit den Leuten umgehen kann und wenn der das nicht lösen kann, dann soll er das seinem Chef auf den Tisch knallen, bis irgendeiner erreicht ist, der das lösen kann. Wenn man aus der Polizei heraus einen 42a fordern kann, dann kann man aus der Polizei heraus auch fordern, dass Gesetze so gemacht werden, dass sie sich gegen die richtigen Leute richten.

Nun muß ich tatsächlich lachen, ich mußte meine Chefs eher bremsen dass sie nicht noch mehr Unsinn durchließen.

Diese Art von Strafanzeigen werden in der Regel von der Staa. eingestellt, wenn einige Dinge erfüllt sind. (z. B. nicht vorbestraft, einsichtig, reuig u.s.w.)

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vor 2 Stunden schrieb Andrè1:

Dazu müsste man erst mal in der Lage sein, Sinn und Unsinn voneinander trennen zu können...

Da das immer weniger können werden eben vorsorglich Strafanzeigen gefertigt und bekommt anstelle Schulte ein Schulterklopfen.

vor 2 Stunden schrieb Andrè1:

Wenn man zu dieser Unterscheidung fähig ist, kommt das das nächste Problem: Will man sich diesen Kampf gegen Windmühlen antun? Wenn ja, wie lange hält man das durch?

Es ist ein harter Kampf, meine Pensionierung hat mich dann gerettet.

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vor 19 Minuten schrieb karlyman:

Die, die ... anweisen, ... , müssen dies ihrem Wahlvolk dann politisch erklären ...

Der Deutsche ist Untertan und nicht "Wahlvolk" und dem muss man gar nichts erklären, weil er es in seiner geistigen Schlichtheit ohnehin nicht verstehen würde.

Zitat

"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."

Gustav von Rochow, preussischer Innen- u. Staatsminister, 1792 - 1847

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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