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Bedürfnisbescheinigung BDS Hessen - Art, Hersteller, Modell


sh73

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

Ich habe eine Frage zur Bedürfnisbescheinigung BDS Hessen. Bisher habe ich mein Bedürfnis immer über den DSB beantragt. Seit Anfang des Jahres bin ich aber auch Mitglied im BDS da ich Disziplinen für Selbstladebüchsen/AR-15 (z.B.: 3114 100 m Schießen Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm optische Visierung (SG SL b. 6,4 mm opt.Vis.) schießen möchte. Beim Ausfüllen der Bedürfnisbescheinigung ist mir aufgefallen dass hier folgendes abgefragt wird:  Art, Hersteller und Modell + Kaliber - Typ und Kaliber ist klar aber ich dachte bisher immer das ich mir einen Voreintrag holen kann ohne mich direkt auf einen Hersteller und Modell festlegen zu müssen. Reicht es aus dort Typ und Kaliber anzugeben (Selbstladebüchse, Kaliber .223)? Geht ihr schon vorher einkaufen und die Waffe beim Händler und lasst dann erst den Eintrag machen? 

 

Danke und LG

 

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Nein.

Ist ein "Service" deines LV, der dir ggf nochmal einen Hinweis gibt falls die gewünschte Waffe für die Disziplin nicht zugelassen ist.

Auf der Bescheinigung (und in Folge Voreintrag) wird in diesem Fall nur die SLB in .223 stehen -> und du könntest auch was anderes kaufen.

 

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vor 5 Minuten schrieb icegregor:

Nein.

Ist ein "Service" deines LV, der dir ggf nochmal einen Hinweis gibt falls die gewünschte Waffe für die Disziplin nicht zugelassen ist.

Auf der Bescheinigung (und in Folge Voreintrag) wird in diesem Fall nur die SLB in .223 stehen -> und du könntest auch was anderes kaufen.

 

Super, ich danke Dir für die schnelle Antwort. Ich kann hier also einen Hersteller und Modell angeben ohne mich direkt festgelegt zu haben. So habe ich mir das vorgestellt. 

 

LG

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vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

Du brauchst es auch gar nicht anzugeben, falls Du es noch nicht weißt.

Moin,

 

da bin ich mir nicht sicher, ich habe meine Bedürfnisse immer mit einem festen Waffentyp, Kaliber und der dazugehörigen Diziplin abgegeben. Zurück kam, wie Icegregor schon schrieb, z.B. Revolver .357 Magnum wenn im Antrag Colt Python, 6 Zoll, Kaliber .357 Mag. Diziplin XXXX stand.

 

Alles in allem ein sehr kundenorientierter Verband :hi:

 

Ciao

 

Weissblau

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Die genauen Angaben zur Waffe, welche man gedenkt zu kaufen, müssen angeben werden. Wie sonst soll

 

"Dabei ist durch eine Bescheinigung des anerkannten Verbandes glaubhaft zu machen, dass
... die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist." *

 

überprüft umd bestätigt werden?

 

Naja, gibt am besten deine Handynummer an, vermutlich wird dich Doc anrufen, wenn´s nicht vollständig ist.

 

* http://bdshessen.de/content/download/Hessen_Bund-2014.pdf

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vor 1 Stunde schrieb Hitman:

Die genauen Angaben zur Waffe, welche man gedenkt zu kaufen, müssen angeben werden. Wie sonst soll

So genau wie nötig. Nicht so genau wie möglich.

 

Ich habe vor einigen Jahren zwei Anträge für SingleAction Revolver gestellt (für Western). Ich wußte zu dem Zeitpunkt aber nicht, ob es Pietta oder Ruger wird. Warum auch, ist unerheblich, und hängt oftmals massiv von Lieferbarkeiten ab. Wer sich da selbst einschränkt, ist selbst schuld.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Du brauchst es auch gar nicht anzugeben, falls Du es noch nicht weißt.

Nun ja, dann gibt es aber schnell Nachfragen, alles schon selbst erlebt.....

 

vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Aber Hersteller und Modell braucht es noch nicht.

Gibt man dies nicht genau an, kann es Rückfragen geben.

Ich musste dann per Mail noch mal genauestens Hersteller und Modell angeben.

 

Und dies trotz Grundkontigent.

 

Einen Kommentar über die Sinnhaftigkeit dieser Forderung seitens des LV erspare ich uns jetzt mal.... 

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vor 5 Stunden schrieb sh73:

Super, ich danke Dir für die schnelle Antwort. Ich kann hier also einen Hersteller und Modell angeben ohne mich direkt festgelegt zu haben. So habe ich mir das vorgestellt. 

Ja, das wäre aber auch ein Ding,  wenn sich der LV dann später an dich wendet und dir vorwirft, dass du dir eine andere Waffe ( Hersteller usw.)  als im Antrag angegeben gekauft hast.

Letzteres düfte ersichtlich werden, wenn man bei der Aufzählung deiner Waffen bei späteren Anträgen diese mit deinen  damaligen Angaben in den Anträgen vergleicht.

  

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Die Landesverbände möchten vielleicht nicht, daß man was vom Schießsport ausgeschlossenes kauft, sich wenn es hoch kommt doof stellt (die haben aber gesagt ... :s84:) und das dann allen Sportschützen irgend wann auf die Zehen fällt?

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vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

Die Landesverbände möchten vielleicht nicht,

Und ich möchte mich nicht vorab festlegen, ob ich einen Pietta SAA Tombstone, Tombstone2 oder Bisley kaufen darf. Alles sind SingleActionArmy-Revolver, alle von Pietta, aber verschiedene Modelle. Oder statt 5" doch lieber 7". Das entscheidet sich u.U. einfach daran, was lieferbar ist. Das hat im Antrag nichts verloren.

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Und ich möchte mich nicht vorab festlegen, ob ich einen Pietta SAA Tombstone, Tombstone2 oder Bisley kaufen darf. Alles sind SingleActionArmy-Revolver, alle von Pietta, aber verschiedene Modelle. Oder statt 5" doch lieber 7". Das entscheidet sich u.U. einfach daran, was lieferbar ist. Das hat im Antrag nichts verloren.

 

Lies mal genau, was die Leute schreiben und dann denk mal ein paar Minuten nach. Manch mal hilft das schon, um zu verstehen.

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