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IGNORED

Verkauf Deko AK74


regu

Empfohlene Beiträge

Huhu,

ich habe hier eine Deko AK74, deaktiviert nach alter Gesetzgebung. Ich darf sie also nicht verkaufen.

Bei eGun habe ich jedoch gerade jemanden gefunden, der seine AK47 aufgeteilt auf 5 Auktionen in Einzelteilen verkauft (http://www.egun.de/market/list_items.php?mode=user&nick=Hannaspapa). Ist das erlaubt? Welche Teile darf ich nicht verkaufen?

 

Danke!

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Hallo regu

 

nein, die Deko Waffe darfst du, dank EU, nicht mehr verkaufen.

Ich würde es auch nicht bei egun einsetzen. Auch nicht mit dem Trick, alle Teile einzeln zu verhöckern. Eine Hausdurchsuchung, und wenn sie vieeeel später erfolgt, liegt damit in greifbarer Nähe.

Sobald du 5 Beiträge geschrieben hast, kannst du PN (persönliche Nachrichten) empfangen. Dann könnten wir weiter reden.

 

Steven

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Welche der alten Gesetzgebung?

Bolzen im Lauf +  6 Löcher, Verschluss 45 Grad abgeschliffen, patronenlager verschweißt, kein schlagbolzen.

 

Was sind denn die bösen Teile? Wenn ich alles ohne Lauf verkaufe sollte es doch gut sein oder?

 

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Hallo regu

 

die EU-Bürokratie ist der Meinung, dass sich Terroristen mit Dekowaffen, hier speziell die AKs, eindecken und sie wieder (mit wenigen Handgriffen) in vollfunktionsfähige Sturmgewehre umändern. Um die Terrorgefahr zu bannen, haben sie angeordnet, dass die EU-Länder in einem Gesetz verschiedenen Änderungen bzgl. Dekowaffen erlassen. Gleichzeitig haben sie (obwohl dies rechtlich offenbar nicht möglich ist) den Handel mit sogenannten Altdekowaffen untersagt. Es besteht noch Bestandsschutz. D. H. du darfst die Dekowaffe besitzen, aber weder verkaufen, noch verschenken oder vererben.

Dein Trick ist schon ganz gut. Die Waffe ohne lauf und Verschluss verkaufen. Danach den Lauf und Verschluss extra verkaufen. Da sind schon viele drauf gekommen. Aber, durch ähnliche Sachen gebrandmarkt, sehe ich diese Handlungsweise als gefährlich an. Evtl. wird genau dies untersagt und rückwirkend (obwohl ein Gesetz eigentlich nicht rückwirkend Wrikung zeigen sollte oder darf) könnten da einige Behörden Egun durchforsten und rums, kann dir früh morgens die tür nach innen fliegen.

 

Steven

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Naja, die AK wäre ja dann schon verkauft. Da gäbe es dann in meiner Wohnung nichts mehr zu holen... . Es ist also noch erlaubt, einzelne ungefährliche Teile zu verkaufen? Ist es noch erlaubt Lauf und Verschluss einzeln zu verkaufen? Ich kann doch nicht jetzt schon die Gesetzgebung der Zukunft erahnen.

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Der Verkauf in Einzelteilen scheint toleriert zu werden, zumindest ist mir kein Verfahren diesbezüglich aus jüngster Vergangenheit bekannt. Im Endeffekt handelt jeder eigenverantwortlich- eine rechtssichere Antwort wirst du weder auf WO noch sonst wo finden, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.

Carcano könnte vielleicht etwas zu sagen, sofern er möchte.......

Bearbeitet von chapmen
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vor einer Stunde schrieb erstezw:

 

- nach deutschem WaffG ist das keine Schusswaffe mehr

- ich wüsste kein Gesetz, dass den Verkauf von Altmetall regelt

- warum genau sollte jetzt der Verkauf in Deutschland zu beanstanden sein?

Hallo erstezw

 

alles richtig. Nach dem Gesetz nur Alteisen. Keine Waffeneigenschaft. Aber, jetzt kommt die EU. Die sagt: ganz ganz böse. und der Deutsche Michel wird es in ein Gesetz packen, dass dieses Altmetall ganz ganz böse ist und der Besitz strafbar.

 

Steven

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vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Noch gilt doch: Keine Bestrafung ohne Gesetz?

Hallo erstezw

 

so sollte es sein.

Aber ich würde nicht mehr die Hand ins Feuer legen, dass nach der Gesetzesänderung der Verkauf vor der Gesetzesänderung nicht sanktioniert wird.

Grundgesetz hin oder her, wer schert sich heute noch darum?

 

Steven

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vor 12 Stunden schrieb steven:

Hallo erstezw

 

so sollte es sein.

Aber ich würde nicht mehr die Hand ins Feuer legen, dass nach der Gesetzesänderung der Verkauf vor der Gesetzesänderung nicht sanktioniert wird.

Grundgesetz hin oder her, wer schert sich heute noch darum?

 

Steven

Naja noch ist das Bundesverfassungsgericht neutral. Aber nervig wirds und der Weg bis dahin teuer und steinig.

 

Und wenn man dann Recht bekommen hat, sind die Plempen schon durch den Hochofen.

 

Aber Recht MUSS Recht bleiben.

 

Und ja, der Fred hat Potential...

Bearbeitet von chr
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Hallo chr

 

ich hatte es schon in einem anderen Brief geschrieben:

sollte ein Gesetz kommen, dass mir den Verkauf meiner Dekowaffen untersagt, werde ich Klage einreichen.

Einen Wert, den ich legal erworben habe und legal besitze, kann man mir im Nachhinein nicht kalt enteignen. Das schreit nach gerichtlicher Klärung. Und bei mir ist der Wert ziemlich hoch.

 

 

Steven

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vor 21 Minuten schrieb steven:

sollte ein Gesetz kommen, dass mir den Verkauf meiner Dekowaffen untersagt, werde ich Klage einreichen.

 

Was liest du sonst aus der Richtlinie? Das Deutschland sich quer zur EU stellt? Da ändert auch das androhen einer Klage in gefühlten 100 WO threads nichts.

Du bist nicht der einzige der entspr. Werte zu Hause hat, auch wenn dich dies sicher enttäuschen wird.

Hattest du nicht erklärt du wirst persönlich durch deine Kontakte dafür sorgen das die AfD dies und andere Sachen ändert?

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Mich würde allerdings auch interessieren, wie es mit den Teilesätzen zum Beispiel von ZIB aussieht. 

 

Ich hatte dort mal angefragt und mir wurde gesagt, dass man von einem Bestandsschutz ausgeht. 

 

Wenn ich zum Beispiel einen Teilesatz eines MG42 dort kaufe, legal ohne Lauf und Verschluss, so bin ich ja aktuell rechtlich sicher. Ist denn zu erwarten, dass der reine Besitz rückwirkend verboten werden kann? 

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