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Zwangsschließung unsere Sportanlage 2017 und die Fortsetzung


1913

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kein Mensch wird sich aufregen wenn ein SV tatsächliche Mängel aufzeigt. Keiner sollte wirkliche Sicherheitsmängel verdrängen.

In unserem Fall sind Forderungen gestellt worden die ein gesunder Menschenverstand nicht nachvollziehen kann.

nur die Beispiele Bleche um die Schützenbeine zu sichern oder eine kleine Lücke zwischen Hochblendenpfeiler und Böschung schließen lassen. Bitte, wo seht ihr einen Sinn, die Sicherheit zu erhöhen. ich bin Techniker und sehe Zusammenhänge, hier sehe ich nur Willkür, keinen Sicherheitsgewinn.

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Bearbeitet von 1913
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vor 4 Stunden schrieb johnw:

Macht es Sinn gleich von vorneherein auf Krawall gebürstet die Auseinandersetzung zu suchen, oder ist nicht manchmal vernünftiger im Rahmen eines kooperativen Gesprächs die Situation auszuloten? 

Bin ich grdsl bei dir.

In dem Fall hier begebe ich mich aber rechtzeitig auf SV-Suche und reiche das Gutachten rechtzeitig ein.

Da muss ich vorher nichts klären, bringe Leute unnötig auf Gedanken usw.

 

Die Lage ist insoweit klar und was meinst du wie man sich ärgert, wenn man von der Behörde die Auskunft bekommt "Ne, wir suchen den SV aus". Dann dagegen vorgehen? 

Oder einfach die Lage nehmen wie sie ist und danach handeln?

 

In Grenzefällen bin ich wie gesagt bei dir. Das hier ist aber keiner. Eine Frage zuviel kann ein Problem erst entstehen lassen, wo vorher vll. keines gewesen wäre. 

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Da fällt mir nur ein Spruch meines Vaters ein:" Sachverständiger müssen nicht unbedingt Verstand von der Sache haben. "

 

Ich bin bisher noch keinem mit Verstand von der Sache begegnet. Sie fallen bei mir in die gleiche Kategorie wie ehrliche Politiker und arbeitende Beamte/Behörden.

Man hat von Ihnen gehört, trifft sie aber kaum.

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vor 6 Stunden schrieb JPLafitte:

Ich bin bisher noch keinem mit Verstand von der Sache begegnet. Sie fallen bei mir in die gleiche Kategorie wie ehrliche Politiker und arbeitende Beamte/Behörden.

Das ist glaube ich auch gar nicht so einfach, denn die Tätigkeit entspricht nahezu der Quadratur des Kreises: Einerseits soll man (und muß im Fall des vereidigten Sachverständigen) die Sache neutral und eben sachlich angehen. Andererseits hat wer ein Gutachten bestellt eine gewisse Erwartungshaltung, und wenn die nicht erfüllt wird, dann werden Gutachten in Zukunft woanders bestellt. Erfolg leitet sich also daraus ab, daß das Ergebnis so nahe an der Erwartung des Auftraggebers dran liegt wie es möglich ist, ohne daß man seinen Ruf dauerhaft in die Tonne tritt oder sich gar strafbar macht.

 

Das ist so ähnlich wie beim Vermögensberater: Wer seinen Kunden erklärt, daß die gängige akademische Lehrmeinung ist, daß es aussichtslos ist, nach überdurchschnittlichen Gewinnen mit Börsentips zu jagen, und man besser in die billigsten Indexprodukte investiert, der wird keine Provisionen einsammeln können und muß sich deshalb aus dem Markt verabschieden. (Der Markt für Vermögensberater, die nicht aus Provisionen sondern direkt bezahlt werden, ist im Privatkundengeschäft vernachlässigbar.)

 

Insofern ist die bisweilen fragwürdige Qualität gewisser Sorten von Expertenrat vermutlich hauptsächlich der Situation geschuldet.

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Ein Gutachten hat sich an Tatsachen und Fakten zu orientieren. Einerseits an den Sicherheitsrichtlinien (diese sollten auch welche sein und keine Fantasien eines einzelnen SV) die festgeschrieben werden und Sinn machen. Anderer Seitz den Gegebenheiten der Schiessanlage. Die Anlage muss sicher sein, da gibt es auch kein wenn und aber. Der SV sollte seinen Entscheidungsspielraum jedoch nutzen und nicht aus Angst vor Verantwortung die unmöglichsten Anforderungen stellen weil sie, ja irgend wann so geschrieben wurden. Solche Beispiele sind bei unserer Anlage mehrere zu finden.

Klar ist, wenn ich eine Anlage im flachen Norden in die Landschaft setze, daß der seitliche Schutzwall keine Lücke lassen darf. Wie er zu bauen ist, ist in der Richtlinie festgeschrieben.

Liegt die Anlage in einer U-Förmigen Mulde an einem Berghang, an dem der Hang seitlich an der Kugelfangmauer ein paar Meter weiter zum Berg verläuft, macht es absolut keinen Sinn, diese dreieckige Lücke noch zusätzlich zu schließen, da das verirrte Geschoss nur im Hang verschwinden kann.

 nur mal dieses Beispiel.

Bearbeitet von 1913
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vor 15 Minuten schrieb erstezw:

Es lohnt sich vielleicht, mal in die aktuellen Schießstandrichtlinien zu schauen. Das erklärt den einen oder anderen Unfug. 

Aus anderen Gründen habe ich mich mit diesem Machwerk beschäftigt. Kafka hätte es nicht hingekriegt.

Deutschtum auf die Spitze getrieben, jede nur denkbare Eventualität berücksichtigt, vernünftiges Verhalten der Schützen wird per se nicht vorausgesetzt.

 

Jede KD Box, und auch jeder 300m Stand in der CH würde bei einem D Sachverständigen zur sofortigen Auflösung führen, wie ein Vampir den man in die Sonne setzt.:lol:

 

Natürlich stehen da auch vernünftige Dinge drin, aber in der Summe ein Albtraum.

 

Und für den Thread Initiator: Ja wenn man eine Sandgrube hat Muss Stahl an die theoretisch beschiessbare Wand dran bis man 270 cm Sand hat waagerecht (macht in etwa 1m unter dem Rand). Egal ob da 100cm Stahlbeton sind oder 20m Erde.

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

Jede KD Box, und auch jeder 300m Stand in der CH würde bei einem D Sachverständigen zur sofortigen Auflösung führen, wie ein Vampir den man in die Sonne setzt.:lol:

Wir sind letztes Jahr vom San Bernadino den Rhein entlang gefahren. Mein (13 jähriger) Sohn hat sich kaputt gelacht, man sieht unterwegs ein paar Stände (Pistole/ Gewehr) an der Autobahn. Kommentar: „Überall Tempolimit und kein Beton um die Schießstände!“ 

Dass der Verkehr bei uns gefährlicher ist als die Schießstände in der Schweiz war ihm direkt klar.

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vor 17 Stunden schrieb joker_ch:

Jede KD Box, und auch jeder 300m Stand in der CH würde bei einem D Sachverständigen zur sofortigen Auflösung führen, wie ein Vampir den man in die Sonne setzt.:lol:

Jedes mal wenn ich zum Juratreff in Niederbipp bin, überkommt mich ein seltsames Gefühl von Freiheit, so ganz ohne Hochblenden.:00000733:

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Am 6.6.2018 um 14:04 schrieb 1913:

Ein Gutachten hat sich an Tatsachen und Fakten zu orientieren. Einerseits an den Sicherheitsrichtlinien (diese sollten auch welche sein und keine Fantasien eines einzelnen SV)

Ich rechne fest damit, dass wenn der SV S....s seine "Bibel" , einschließlich seiner Fantasien fertig hat, werden viele Waffenbehörden diese  Eins zu Eins umsetzen.

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Am 6.6.2018 um 19:39 schrieb joker_ch:

jede nur denkbare Eventualität berücksichtigt, vernünftiges Verhalten der Schützen wird per se nicht vorausgesetzt.

Und man erzieht die Schützen auch noch genau in diesem Sinne.

Irgendwann möchte man bald meine, es bräuchte diesen ganzen Aufwand wirklich. Ich meine wenn man sich die Stände mal anschaut ;)

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Am ‎05‎.‎06‎.‎2018 um 14:54 schrieb 1913:

kein Mensch wird sich aufregen wenn ein SV tatsächliche Mängel aufzeigt. Keiner sollte wirkliche Sicherheitsmängel verdrängen.

In unserem Fall sind Forderungen gestellt worden die ein gesunder Menschenverstand nicht nachvollziehen kann.

nur die Beispiele Bleche um die Schützenbeine zu sichern oder eine kleine Lücke zwischen Hochblendenpfeiler und Böschung schließen lassen. Bitte, wo seht ihr einen Sinn, die Sicherheit zu erhöhen. ich bin Techniker und sehe Zusammenhänge, hier sehe ich nur Willkür, keinen Sicherheitsgewinn.

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übrigens

so sah der Kugelfang 1995 aus.

 

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Wird seinen Zweck schon erfüllt haben, ist aber halt so unzulässig.

 

Wie es aussehen muss, steht in den Schießstandrichtlinien.  An denen kommt eigentlich auch der Sachverständige nicht vorbei.

 

Um "Sinn" geht es dabei nicht. Ist halt Vorschrift. Schau dir Stände im Ausland an, die meisten von denen sind sinnvoll aufgebaut, entsprechen örtlichen Vorschriften und erfüllen voll ihren Zweck. 

 

Oder mal einen Biathlonstand, da hatte halt der Deutsche Skiverband die Hand drauf und nicht der DSB... 

 

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Einen Erdwall ohne Dach und Wanne als Kugelfang aber nicht mehr...

 

PS: dem, der sie liest helfen sie aber im Vorfeld zu erkennen was möglich ist und was nicht - das schränkt auch mögliche Schikane durch einen SV ein

Bearbeitet von erstezw
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Ist doch nur mal so erwähnt damit man sehen kann was hinter dem heutigen  Kugelfang zu finden wäre.

Ich zweifel die Richtlinien ja nicht an, lediglich einige Details. Sie sollen ja nicht nur reine Vorschriften, sondern auch die Sicherheit aufzeigen.

Die Abnahme ist ja gelaufen und die Freigabe wird wohl in den nächsten Wochen erfolgen. Mir lag daran hier über Sinn und Unsinn eine Diskussion loszutreten und auch zu warnen vor dem was auf den einen oder anderen Verein zukommt.

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Punkt 1.6 Schießstandrichtlinien 2012

Abweichen von den Richtlinien (Zusammenfassung)

Im begründeten Einzelfall sind Abweichungen erlaubt, wenn dadurch keine Gefahren entstehen. Grund der Abweichung und Gefahrenverhütung sind detailliert zu benennen.
Darüber hinaus können im Rahmen des Bestandschutzes Abweichungen in Betracht gezogen werden, sofern keine sicherheitstechnischen Erfordernisse dagegensprechen.

Bei allen Abweichungen sind insbesondere immissionsschutz- und bodenschutzrechliche Belange zu berücksichtigen.

 

Es kommt also immer auf den Gutachter und die Begründung an.

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