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Waffenrechtliche Zuverlässigkeit & frühere Verfehlungen


GustavGans

Empfohlene Beiträge

vor 12 Minuten schrieb Harald B.:

Hallo Gustav,

Du brauchst keinen Waffenschrank bei der Beantragung! Ich habe vor einem Jahr bei der Neubeantragung meiner Wbk`s, in der Zeile wo ich die Aufbewahrung nachweisen soll, folgendes geschrieben. Mit Erteilung der Wbk, spätestens beim Kauf einer Waffe, werde ich mir einen Waffenschrank mit der erforderlichen Sicherheitsstufe zulegen.

Den Kauf werde ich Ihnen dann umgehend durch den Kaufvertrag/ Foto nachweisen.

Das ist alles.

Gruß, Harald

Danke für die Erklärung! Ich konnte Carcano hier leider nicht ganz folgen. Ich wusste nicht das diese Möglichkeit besteht, ich dachte ohne Safe zuhause ist eine Beantragung gar nicht möglich. Das heisst ich kann es so machen und das Foto dann zur Abholung der WBKs vorlegen?

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vor 39 Minuten schrieb GustavGans:

Danke für die Erklärung! Ich konnte Carcano hier leider nicht ganz folgen. Ich wusste nicht das diese Möglichkeit besteht, ich dachte ohne Safe zuhause ist eine Beantragung gar nicht möglich. Das heisst ich kann es so machen und das Foto dann zur Abholung der WBKs vorlegen?

Bei mir war es so: Beantragung der WBK ohne Nachweis möglich. Abholung der fertigen WBKn nur mit Nachweis (Rechnung, Lieferschein) möglich.

 

Rede mit Deinem SB. 

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@GustavGans

 

Hallo Gustav,

 

Mach dich nicht verrückt. Ich denke nicht, dass das noch ein Problem sein wird. Das ist sicher gelöscht, wenn du dir in der Zwischenzeit nichts anderes zu Schulden kommen lassen hast. Du kannst ja einen Auszug aus dem BZR anfordern. Da wird nichts mehr drin stehen. Die Behörden holen sich aber auch Infos aus dem Staatsanwältlichem Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizei. Je nachdem, wie da mit der Löschung da verfahren wurde, kann es im höchst seltenen Fall sein, dass bei der Polizei noch etwas drin steht. Wenn der Sachbearbeiter davon Kenntnis erlangt, kann er eventuell deine Zuverlässigkeit anzweifeln. Das ist aber sehr unwahrscheinlich... Wenn du ganz sicher gehen willst, nimm einen Fachanwalt und opfere das Geld. Den Sachbearbeiter darauf hinweisen solltest du im Vorfeld auf keinen Fall, dazu bist du auch nicht verpflichtet.

Ich würde übrigens mit dieser deiner Vergangenheit im Schützenverein vorsichtig umgehen, es gibt ja immer dämliche Plaudertaschen. Und, ganz nebenbei bemerkt, wenn es doof läuft, könntest du auch ein psychologisches Gutachten z.b. vom Tüv machen lassen - in der Regel besteht man das auch.

 

Wenn du mich fragst, ich würde abwarten und einfach weiter schön schießen gehen. Tresor musst du übrigens nicht im Vorfeld kaufen. Die WBK ausgehändigt bekommst du aber nur mit Kaufbeleg und Fotos..

 

Alles Gute

Jack

 

 

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vor 17 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Hallo Gustav,

Mach dich nicht verrückt.

Es wurde zwar schon alles geschrieben, aber gut, dass Du es uns noch mal mitgeteilt hast.

https://forum.waffen-online.de/topic/454396-waffenrechtliche-zuverlässigkeit-frühere-verfehlungen/?do=findComment&comment=2672175

https://forum.waffen-online.de/topic/454396-waffenrechtliche-zuverlässigkeit-frühere-verfehlungen/?do=findComment&comment=2672255

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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Zum Sachverhalt mehrere gleichlautende Meinungen. Eine prima Sache. Mir passiert es, dass z.b. die Karre was hat, dann recherchiere ich im Internet, wo das Problem sein könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas richtiges dabei heraus kommt ist höher, wenn mehrere gleicher Meinung sind zum Sachverhalt.

Bearbeitet von Nakota
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Geb ich auch noch meinen Senf dazu: 14 Jahre sind eine lange Zeit und wenn danach alle Register sauber sind, wird es für jede Waffenbehörde schwierig, sich auf die Altverfehlungen zu beziehen.

 

Andererseits sind Alkohol- oder Drogenprobleme natürlich immer ein heißes Eisen, weil die Rückfallgefahr bekannterweise recht hoch ist. Ggf. erfolgt als sanftere Maßnahme auch nur eine Einbestellung der Behörde zur persönlichen Vorsprache, um sich unter vier Augen ein genaueres Bild vom Antragsteller zu machen. Hockt der mit geröteten Augen und zittrigen Händen oder Einstichnarben in der Elle blassfahl da, wird er Zweifel säen. Merkt man, dass sich der Mensch zu damals total gewandelt hat, sieht es gut aus.

 

Die Vorlage einer alten MPU zur Fahreignung spielt im Waffenrecht im übrigen keine Rolle, da anderweitige Untersuchung und Fragestellung für das Gutachten. Es ersetzt kein Gutachten nach § 4 AWaffV. Abgesehen davon sollte so eine Begutachtung recht aktuell sein, um eine höhere Aussagekraft zu haben.

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Am 21.5.2018 um 18:34 schrieb _peti:

Bei mir war es so: Beantragung der WBK ohne Nachweis möglich. Abholung der fertigen WBKn nur mit Nachweis (Rechnung, Lieferschein) möglich

Zum Beispiel in Baden-Württemberg hat es das Ministerium eigens auch per Erlass ("Vollzugshinweise") erklärt:

Zitat

"Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis erstmals beantragen, müssen der Waffenbehörde den Nachweis über die Anschaffung eines entsprechenden Sicherheitsbehältnisses spätestens dann vorlegen, wenn ihnen nach Prüfung ihres Antrags die Waffenbesitzkarte erteilt, beziehungsweise ausgehändigt oder übersandt werden kann."

https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Hinweise_IM_Vollzug_Waffenrecht.pdf

 

Carcano

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Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird hier soweit ich sehe ohnehin nicht (mehr) tangiert.

Dann wäre da noch §6 Persönliche Eignung. Aber auch hier denke ich wird es schwierig hier unter den genannten Bedingungen die Voraussetzungen als erfüllt zu betrachten

 

§ 6
Persönliche Eignung

(1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  1. [...]
  2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
  3.

[...]

 

 

Der bloße einmalige Besitz (alles was hier nachweisbar ist) rechtfertigt höchstens die Annahme des Konsums aber nicht einer Abhängigkeit, welche hier vorausgesetzt wird. Weder bei Alkohol noch bei "anderen berauschenden Mitteln".

Wenn man diesen Paragrafen so ansetzen würde, dass jeder der mal mit einer Flasche Bier erwischt wurde, Abhängigkeit unterstellen könnte, gäbe es wohl keinen einzigen Waffenbesitzer hierzulande ;) 

Bearbeitet von Gast
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Abhängigkeit von Alkohol kann im Waffenrecht ab einem festgestellten Wert von ca. 1,6 Promille BAK als Tatsache angenommen werden, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründet. Dann ist das amts- oder fachärztliche Gutachten fällig. Ansonsten müssen als o.g. Tatsache schon kräftige Ausfallerscheinungen zu Tage treten. Grenzwertig wird es mit Sicherheit aber bereits dann, wenn ein WBK-Inhaber mehrfach mit Alkoholfahne bei der Waffenbehörde vorspricht.

 

Bei Drogen ist der Nachweis einer Abhängigkeit schwieriger.

 

Wer einmal wegen Alkohol oder Drogen im Fokus steht, wird mit einer besonderen Beobachtung rechnen müssen.

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Vielen Dank nochmals für eure Einschätzungen! Ich habe vor ca 1,5 Wochen den Einblick in das BZRG zu meiner Person angefordert. Dieser sollte im Laufe der kommenden Woche bei meinem Amtsgericht eintreffen. Dann schau ich mir den mal an. Lustigerweise habe ich die netten Damen und Herren auf dem Amtsgericht damit total überfordert (wollte nur wissen wann und wie ich erfahre wenn ich Ihn einsehen kann). Das scheint vor mir wohl noch nie jemand freiwillig gemacht zu haben, daher musste ich mich erstmal durch mindestens vier Abteilungen durchfragen wie das nun funktioniert. Aber wird schon werden.

 

Einem persönlichen Gespräch mit dem SB zu meiner Person und Einstellung würde ich ruhig entgegen sehen, ich hoffe in so einem Fall lediglich auf eine objektive und faire Bewertung meiner Person.

 

Aber ich weiss, es macht sehr wenig Sinn sich im Vorfeld über alles Gedanken zu machen.. - ist nur nicht so einfach. <_<

 

Beste Grüße!

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vor 6 Minuten schrieb GustavGans:

 

Einem persönlichen Gespräch mit dem SB zu meiner Person und Einstellung würde ich ruhig entgegen sehen, ich hoffe in so einem Fall lediglich auf eine objektive und faire Bewertung meiner Person.

 

 

 

Da haben sich schon viele überschätzt und in falscher Hoffnung gewogen.

 

 

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Am 1.6.2018 um 06:28 schrieb Sachbearbeiter:

Bei Drogen ist der Nachweis einer Abhängigkeit schwieriger.

Wobei man sich da natürlich auf den Standpunkt stellen kann, daß jemand der ohne weitere Probleme (verbotene) Drogen nimmt, sich offenbar ungern an vom ihm als willkürlich empfundene Vorschriften hält...

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vor 11 Stunden schrieb GustavGans:

Einem persönlichen Gespräch mit dem SB zu meiner Person und Einstellung würde ich ruhig entgegen sehen

Ein persönliches Einstellungsgespräch? Du bekommst die WBK oder nicht (weil Gesetze dagegen sprechen), aber ein "Einstellungsgespräch" würde ich erst gar nicht anfangen, nicht das du dich noch verplauderst.

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@GustavGans

Das wird schon werden, mach dir keinen Kopf, das bringt jetzt eh nichts. 

Für den bei dir eher unwahrscheinlichen Fall, dass es Probleme gibt, würde ich auf keinen Fall mit dem Sachbearbeiter "plaudern" und ihm eventuell versehentlich weitere Versagensgründe liefern.. Da haben sich schon viele kluge Leute um Kopf und Kragen geredet. Wenn dir die WBK versagt wird, solltest du einen guten Waffenrechtsanwalt nehmen, mit dem du in deinem Fall sicher Recht bekommen würdest.

 

Ich weiß, es gibt hier immer Vögel, die Neulingen einreden, mit einem persönlichen Gespräch mit dem SB sei alles getan. Im privaten Umfeld mag das stimmen. Aber der SB ist halt nicht immer dein Freund... Und dass man ansonsten freundlich und sachlich bleibt, versteht sich ohnehin.

Bearbeitet von Gast
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  • 3 Wochen später...
Am 21.5.2018 um 12:28 schrieb cartridgemaster:

Hallo, Gustav!

Willkommen im Club!

 

Mach es Dir nicht so kompliziert.

Fordere beim Bundesamt für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html;jsessionid=6A4A9E8D56CEDE7F68E422189E28D192.1_cid386

eine unbeschränkte Selbstauskunft aus dem BZR gem. § 42 BZRG an (nicht Führungszeugnis!!!), es kostet Dich genau einmal das Porto für einen Standardbrief.

Es dauert ca. 10-14 Tage und Du erhältst die selben Informationen wie bei einer Behördenabfrage.

Der BZR-Auszug wird vom BfJ an das für Dich zuständige Amtsgericht geschickt und kann dort von Dir eingesehen werden.

Steht nix drin, dann bist Du "clean" und kannst völlig sorgenfrei bei Deiner zuständigen Behörde die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen.

 

Viel Erfolg!

 

CM

 

Hallo zusammen!

 

Kurzes Update hierzu. Ich habe mich ja an den Rat von cartridgemaster gehalten und eine unbeschränkte Selbstauskunft angefordert. Diese habe ich gestern bei meinem Amtsgericht eingesehen.

Ich muss ehrlicherweise gestehen, dass ich mir nach dem ganzen Wirbel, der um so eine Auskunft veranstaltet wird, etwas mehr erwartet habe. Ich dachte das es sich hier um einen kompletten Auszug meines "Lebensweges" handelt, und nicht nur um eine andere Art von Führungszeugnis (den genauso sah es aus).

40km Hin und Rückweg zum Gericht, Kontrolle via Metalldetektor am Eingang, Protokollführung über das Öffnen des versiegelten Briefes und Anschliessender Vernichtung im meinem Beisein, Verbot von fotografieren des Auszuges usw, usw... Man möchte meinen ich hüte irgendwelche Staatsgeheimnisse.

 

Das Ergebniss im Endeffekt: Keine Eintragungen. Im Nachhein wohl eigentlich zu erwarten gewesen nach über 14 Jahren.

 

Trotzdem war es mir das wert, da ich nun zumindest ruhiger der Beantragung entgegesehen kann. Anfang August ist es soweit, dann werde ich das erledigen und sehen was passiert. Werde dann berichten.

 

Vielen Dank euch allen nochmals für die vielen guten Tipps und Kommentare. Hat mir wirklich sehr geholfen!

 

Beste Grüße

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  • 2 Monate später...

Hallo zusammen!

 

Wollte ein kurzes Update geben. Anfang August habe ich mir von meinem Schützenmeister die Bedürfnisbestätigung unterschreiben/abstempeln lassen und diese an den Verband geschickt. Das mein Antrag dort bereits bestätigt wurde weiss ich schon, er sollte dann die kommenden Tage wieder bei mir eintreffen. Dann gehts zum Landratsamt und wird wirklich interessant, insbesondere wie die Reaktionen sein werden, wenn ich ohne bereits vorhandenen Schrank den Antrag abgeben möchte. Aber wir werden sehen. Sollte die SBine damit einverstanden sein, rechne ich nochmals gute vier Wochen bis zur endgültigen Entscheidung.

 

Werde dann berichten.

 

Danke euch allen und bis dahin.

 

Beste Grüße

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