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IGNORED

GK Schießen im eigenen Keller?


walthi

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Hallo,

 

vorab kurz zum rechtlichen:

 

§10 Abs.5 des WaffG sagt "Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt"

 

§12 Abs.4 des WaffG sagt "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig ...<wenn man mit Spielzeug schießt>..." und außerdem Abs.5 "Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen."

 

zum Thema Schießstätten gibt es dann natürlich noch §27, Abs1 ... den zitiere ich an der Stelle aber nicht, der ist zu lang.

 

Nun zur Frage: Welche rechtliche Situation stellt sich dar, wenn man im eigenen Keller auf ca. 20m sportlich mit einer GK-Waffe trainieren will, ganz ohne eigenen Verein oder gewerbliche Nutzung? Gilt die gleiche Regelung, die jede Schießstätte betrifft, mit dem ganzen behördlichen Spießrutenlauf, den teuren Umbaumaßnahmen und den zickigen Gutachtern? Oder erkennt die Behörde schon mal eben an, dass weder Murmeln (z.B. bis 7.000 Joule) noch Lärm den Keller verlassen können, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt ist und es jedem selbst überlassen ist, ob er "Pulverdampf" einatmen will (Rauchen ist ja auch legal)? Oder gibt es Irgendwas dazwischen? Was wären "besondere Gründe" gemäß §12 Abs.4, ich muss immerhin 10km zur nächsten Schießstätte fahren und würde wirklich gerne meinen CO2-Fußabdruck verringern?

 

Hat in jüngerer Zeit jemand ne Erlaubnis bekommen, auf eigenem Grund und Boden zu Schießen ... oder ist sowas praktisch Utopie bzw. etwas für Leute mit zu viel Zeit und zu viel Geld? Falls es möglich ist, wie stellt man es am besten an?

 

MfG, walthi

Bearbeitet von walthi
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Ich lebe jetzt noch nichtmal im Einzugsbereich des WaffG (Gott sei Dank), aber der Blick ins Gesetz, namentlich §27, scheint schnell weiterzuhelfen. Einmal unterstellt, daß Dir ein geeigneter Kugelfang und eine Belüftung vorschweben und Du nicht im Kamikaze-Verfahren ausprobieren willst, ob zuerst die Kellerwand ein Loch hat oder wegen eines Abprallers Dein Gesicht, wird es sich wohl handeln um eine "ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient" und somit um eine Schießstätte.

 

In ländlichen Gegenden in Amerika richten sich die Leute gerne mal einen Außenschießstand auf dem Grundstück ein, aber das ist oft auch durch Satzungen des Kreises oder der Gemeinde (wenn man nicht gemeindefrei wohnt, was auf dem Land in Amerika nicht unüblich ist) geregelt oder eben verboten. Außer ein paar richtig reichen Säcken oder Leuten bei denen das Hobby Beruf wurde wird wohl kaum jemand einen eigenen Innenstand haben.

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ergänzend hierzu würde ich empfehlen solche Gedanken keiner Behörde zu offenbaren. Nachdem unser Horst das "super effiziente" Bayrische subjektiv gefühlte Gestapo Gesetz als Bundesgesetz einführen möchte, sind die Gedanken nicht mehr frei. Geh einfach auf einem Schießstand, da gibts ne menge netter Leuts und auch gesseliges Treiben. Das ist die bessere Alternative. Ach ja.......und versichert bist Du auch.

 

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Die o.a. Regelungen des WaffG sind klar. 

Du musst den Schiessstand auf dem eigenen Grundstück genauso genehmigen lassen wie ein Verein. 

Wenn Du wissen willst was Dich  zukommen würde - rufe einen SSV Kollegen aus der Nähe an und schildere ihm einen konkreten Plan. Der gibt Dir dann sicher auch Hinweise wie Du es realisieren könntest und wo du weitere Infos hinsichtlich der Kosten bekommst. 

 

(BTW - fahr einfach auch nen vorhandenen Stand und geh‘ schießen :)

Ich habe den Gedanken schon lange verworfen. Bin u.a. Betreiber und in Vorständen mit Schiessanlagen. Für mich privat - auch wenn Geld keine Rolle spielt - ne ne. - als offenes Projekt ja.

Außerdem ersetzt das alleine schießen kein Training mit anderen Schützen)

 

 

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@walthi deine Frage lässt sich einfach wie folgt beantworten:

 

Die Einrichtung einer "privaten" Schießstätte im Keller eines Wohngebäudes stellt "baurechtlich" eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung der Räumlichkeiten dar und bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde darf die Erlaubnis erst erteilen, wenn die bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt sind § 27 WaffG / Nr. 27 ff WaffVwV).

 

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html

 

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

 

Mir ist eine Person bekannt, welche mit viel Eigenleistung einen privaten Großkaliber-SAchießstand sich genehmigen lassen hat.

 

Es ist machbar, kostet aber auch einiges an Kohle!

 

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in den Fällen des §27 Abs.2 WaffG bedarf es keiner behördlichen Erlaubnis, um die Vorgaben der Schießstandrichtlinie wird man aber auch hier nicht herumkommen.

 

...und um die sonstigen Anforderungen auch nicht.

Bearbeitet von alzi
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Grundsätzlich ist das kein Problem behaupte ich mal ganz frech. Heribert Bettermann hat gerade seinen neuen, ich glaube 10m Stand in einer der letzten Visier vorgestellt. Auch im Keller eines Hauses. Allerdings mit Lüftung und allem Zip und Zapp. Eine Summe stand dort nicht, aber das es sich um einen mittleren 5 Stelligen Betrag handeln soll, wurde erwähnt.

 

Je nach dem wie die Gegebenheiten sind und du handwerklich und organisatorisch geschickt bist, dürfte so etwas für 20000.- zu realisieren sein...........

 

Edith: https://www.all4shooters.com/de/Zeitschriften/VISIER-im-Web/Archiv/Inhalt-VISIER-3-2018/

Bearbeitet von callahan44er
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vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Grundsätzlich ist das kein Problem behaupte ich mal ganz frech.

Nö, das kostet nur Geld. Ein "Problem" ist das erst, wenn man nicht bereit oder in der Lage ist, das in Kauf zu nehmen.

 

vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Je nach dem wie die Gegebenheiten sind und du handwerklich und organisatorisch geschickt bist, dürfte so etwas für 20000.- zu realisieren sein...........

Wenn weniger handwerklich und organisatorisch geschickt aber auch schnell das Doppelte oder mehr. Oder wenn die Waffenbehörde entsprechende Auflagen macht.

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Naja, in den 80iger (ist schon lange her) galt allerdings auch der Grundsatz (Grundsatz > es kann davon abgewichen werden) , das private Anlagen nicht genehmigt werden sollen, weil die Besorgnis bestünde, das „Combat Schießen“ trainiert werde.

 

War das mal im DWJ? 

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vor 9 Minuten schrieb Wuni:

Im Keller gibt es keine Genehmigungspflicht oder Auflagen. Muss nur bei der Behörde gemeldet werden. (in Bayern)

https://www.eap.bayern.de/informationen/leistungsbeschreibung/761423131459

 

Zitat

Wenn Sie eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde.

:huh:

 

Der angestrebte Nutzungszweck in diesem Thread erfüllt ja nicht diese Voraussetzungen:

Zitat

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

 

 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb Wuni:

Im Keller gibt es keine Genehmigungspflicht oder Auflagen. Muss nur bei der Behörde gemeldet werden. (in Bayern)

Das sehe ich leider anders!

Genehmigungsfrei ist das private Schießen auf dem eigenen Grundstück nur mit

Luftdruckwaffen, 4mm , 6mm und 9mm Flobert

WENN

das Grundstück umfriedet ist und die Projektile das Grundstück nicht  verlassen können.

 

Abgesehen von Großgrundbesitzern ist dies im Freien nur mit 6 und 9mm Schrot

zu bewerkstelligen. Ansonsten Keller, Garage, Scheune oder sonstige Baulichkeiten.

 

oswald

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Genehmigungsfrei ist das private Schießen auf dem eigenen Grundstück nur

mit Luftdruckwaffen, 4mm , 6mm und 9mm Flobert

WENN dem Geschoß nicht mehr Energie als 7,5 Joule erteilt wird,

das Grundstück umfriedet ist und die Projektile das Grundstück nicht  

verlassen können.

Weder Kaliber noch Antriebsart sind reglementiert.

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vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:

Naja, in den 80iger (ist schon lange her) galt allerdings auch der Grundsatz (Grundsatz > es kann davon abgewichen werden) , das private Anlagen nicht genehmigt werden sollen, weil die Besorgnis bestünde, das „Combat Schießen“ trainiert werde.

Afair war in den Entwürfen zum 2003 WaffG auch vorgesehen, daß private (?) oder zumindest Schießstände von Sachverständigen (da stand nicht von vereidigten/beamteten/besonders besseren SV...) erlaubnisfrei sind. Auch da hatten die schon länger regierenden Angst vor Bürgern die dann pöhses Combatschießen üben (oder Gladio reaktivieren oder was weiß ich)

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vor 38 Minuten schrieb EkelAlfred:

Und die Folgen wären DRAMATISCH!

 

Da dürfte dann der Betroffene lange Zeit mit 7.5 Joule klar kommen dürfen ...

Nö, das gibt ein Waffenverbot.

Da fallen dann auch die freien Waffen drunter.

 

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