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IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb Raiden:

Ich dachte, die Klage wurde schon als unzulässig abgewiesen? Oder täusche ich mich?

Ja, du täuschst dich. Ein Eilverfahren, in welchem der Vollzug der Richtlinie ausgesetzt werden sollte, wurde vom EuGH abschlägig beschieden. 

 

https://forum.waffen-online.de/topic/453876-eugh-aussetzung-des-vollzugs-der-richtlinie-eu-2017853-abgelehnt/

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vor 41 Minuten schrieb rwlturtle:

Eben, das Magazin kauft Deine "knarrenlose" Ehefrau.

Und dann musst du als gesetzestreuer Gatte beweisen dass Sie es auch zum Kochen benutzt hat, könnten teure Schnitzel werden, aber das Verfahren dauert eh 15 Jahre weil Unsere Richter nicht ausgelastet sind, hätte ich mit 49 noch Land würde ich Anwalt werden Waffenrecht, da verdient man Sich bald ne goldene Nase da Pfeile aus im Feuer gehärtetet Haselnuss bald unters Waffenrecht fallen da panzerbrechend, mein Arm hat als Kind 3 Einschüsse überlebt, alles krank!!!!

Bearbeitet von lastunas
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vor 17 Stunden schrieb Direwolf:

[...] Politischer Druck ist ja vorhanden, schließlich will man die Visegrad-Gruppe nicht noch weiter entfremden. 

Nein, genau das Gegenteil ist der Fall.

Ohne Zustimmung und Rückendeckung des Ministerrates hätte die EU-Kommission sich das nicht getraut.

Da herrscht weitgehend Einigkeit.

Die Visegrad-Staaten werden kein Zuckerbrot bekommen, die werden diszipliniert.

Interessant könnte werden, wenn die oder Finnland mal etwas indiskret den Prozess der Meinungsfindung leaken.

Mal schauen, ob Subventionen wichtiger sind...

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So sieht es zu dem Punkt u.a. https://www.blick.ch/news/politik/nationalrat-debattiert-ueber-verschaerfung-gigantische-schlacht-ums-waffenrecht-id8434548.html wohl in der Schweiz aus.

 

Zitat daraus: 

Zitat

Umstritten war auch, wie grosse Magazine von Waffen behandelt werden. Der Bundesrat beantragte, dass nur ein grosses Magazin kaufen darf, wer eine Ausnahmebewilligung für eine verbotene Waffe besitzt. Auf Antrag der Kommission beschloss der Nationalrat jedoch, beim geltenden Recht bleiben. Heute werden die Magazine frei verkauft. Die Begründung der Mehrheit: die Vorschrift sei so nicht durchsetzbar, weil Magazine keine Seriennummer tragen müssen. Laut Justizministerin Sommaruga führt das allerdings zu einer «inkohärenten Umsetzung» der EU-Richtlinie. Ohne minimale Regulierung der Magazine sei keine Kategorisierung der Waffen möglich.

 

Bearbeitet von mühli
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Aber dann macht die EU doch wieder Dududu.

Sogar bei Nichtmitgliedern.

 

Wie hatten die Schweizer in Brüssel abgestimmt?

Bearbeitet von Gast
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Sorry ging nicht anders, Forensoftware und mein Handy...

 

die schweizer sind sind irgendwie in dem Punkt dümmer als die Deutschen. Die Schweizer machen jeden (E)Unsinn mit und stimmen noch nicht mal mit ab. Eigentlich zum Lachen.

 

Dann aber wieder eigentlich auch nicht.

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Bei Österreich hat die IWÖ (Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich) ein Statement auf ihrer Homepage rausgebracht bzgl. Magazine / Halbautomaten:

 

Zitat

In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen, wie beispielsweise Steyr AUG-Z, Oberland Arms OA15, Schmeisser AR15, SIG-Kempf SG550, etc. nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen? Oder soll man genau das Gegenteil machen und dringend versuchen vor einem Verbot samt eventueller Enteignung eine derartige Waffe zu verkaufen?

Dazu ist zu sagen, daß der Gesetzwerdungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Zwar sind die Arbeiten betreffend einen Entwurf praktisch durchgeführt, der politische Konsens ist aber noch nicht hergestellt, auch kam es noch zu keiner offiziellen Begutachtung. Dies bedeutet, daß zum derzeitigen Zeitpunkt niemand eine hundertprozentig verläßliche Vorhersage geben kann, die Politik ist eben nicht immer berechenbar.

 

Dennoch ist die Marschrichtung aufgrund der politischen Zusagen, der erteilten Informationen und der verfassungsgesetzlichen Grundlagen relativ klar:

 

Ein bestimmter Teil der halbautomatischen Langwaffen, die derzeit in die Kategorie B (Waffenbesitzkarte, Waffenpaß) eingereiht sind, werden zu Kategorie A-Waffen (nur mit Sonderbewilligung erwerbbar). Welche Waffen betrifft dies? Nach der EU-Waffenrechtsrichtlinie betrifft dies jedenfalls halbautomatische Langwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 11 Schüsse abgegeben werden können, sofern entweder eine fixe Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen eingebaut ist oder ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird. Das heißt es werden nicht nur die „großen Magazine“ an sich verboten, sondern die gesamte Waffe, sofern eben ein derartiges Magazin eingesetzt wird.

 

Weiters werden zu Kategorie A-Waffen alle halbautomatischen Langwaffen die einen Klapp- oder Teleskopschaft oder einen ohne Werkzeug abnehmbaren Schaft besitzen, wenn die Länge durch diese Vorrichtungen unter 60 cm gekürzt werden kann. Vereinfacht gesagt werden unter 60 cm verkürzbare Langwaffen zu verbotenen Waffen. Dies kann die Halbautomaten sämtlicher Hersteller betreffen, wenn eben ein entsprechender Klapp- oder Teleskopschaft, oder ein ohne Werkzeug abnehmbarer Schaft vorliegt.

 

All diese genannten Waffen werden jedenfalls verbotene Waffen werden. Nach der derzeitigen Lage und den politischen Zusagen werden weitere Halbautomaten nicht von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft.

 

Was wird nun mit den halbautomatischen Langwaffen passieren die entsprechend den oben dargestellten Regeln doch von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft werden (müssen)? Gleich vorweg, der Gesetzgeber ist hier relativ frei, es könnte daher „alles“ passieren. Dennoch ist der Weg zumindest vorgezeichnet: Eine entschädigungslose Enteignung ist nach der österreichischen Verfassung unzulässig, sodaß der Gesetzgeber bei der Festschreibung einer Enteignung viel Geld für Entschädigungen in die Hand nehmen müßte, um die Waffenbesitzer finanziell zu befriedigen. Dazu würde man sich politisch den großen Unwillen der Legalwaffenbesitzer zuziehen. Wieder basierend auf den politischen Zusagen und der Praxis des österreichischen Gesetzgeber in der Vergangenheit (Pumpguns, Umreihung von freien Halbautomaten zu genehmigungspflichtigen Halbautomaten) ist davon auszugehen, daß bei Inkrafttreten des Gesetzes legale Besitzer einer derartigen Waffe der Kategorie B eine Ausnahmebewilligung für den weiteren Besitz dieser Waffe als Waffe der Kategorie A erhalten werden. Es ist wahrscheinlich, daß sozusagen die selbe Praxis angewendet werden wird wie in der Vergangenheit bei den Pumpguns.

 

Das System, zu dem es höchstwahrscheinlich kommen wird, bedeutet daher, daß bisherige Besitzer weiterhin Besitzer dieser dann verbotenen Waffen legal bleiben dürfen; die Weitergabe derartiger Waffen (der Verkauf), aber auch die Vererbung wird aber schwieriger werden.

 

Ob diese Voraussetzungen eine Motivation zum Ankauf einer derartigen Waffe sind, oder ob man sich lieber soweit es nur irgendwie geht momentan noch davon trennen soll, muß jedem selbst überlassen bleiben. Eines ist aber klar, möchte man eine derartige Waffe, dann ist wohl jetzt die letzte Chance dazu.

 

 

Prof. DI Mag. Andreas Rippel

Präsident der IWÖ

 

Quelle:

https://iwoe.at/umsetzung-der-eu-waffenrechtsrichtlinie-in-oesterreichisches-recht-neuerungen/

 

 

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Also nachdem ich den Text aus Österreich gelesen habe, scheinen die das ja genau wie die CH zu verstehen, nämlich das Kategorie B HA zu Kat A werden, und welche sollen das sein? Eben diese die ein grosses Magazin aufnehmen können. Sonst hätte die IWO das ganze Papier gar nicht schreiben brauchen und eine Entwarnung gegeben.

 

Und so gesehen sind das 95% aller LW und Pistolen, gibt dann so Ausnahmen wie die SKS, aber selbst für die SIG210 hat sicher jemand irgendwo ein 30er Magazin gebaut...

 

Ich habe das Gefühl das Aufwachen in D wird ziemlich schmerzhaft sein...

Bearbeitet von joker_ch
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vor 51 Minuten schrieb joker_ch:

Also nachdem ich den Text aus Österreich gelesen habe, scheinen die das ja genau wie die CH zu verstehen, nämlich das Kategorie B HA zu Kat A werden, und welche sollen das sein? Eben diese die ein grosses Magazin aufnehmen können. Sonst hätte die IWO das ganze Papier gar nicht schreiben brauchen und eine Entwarnung gegeben.

 

Und so gesehen sind das 95% aller LW und Pistolen, gibt dann so Ausnahmen wie die SKS, aber selbst für die SIG210 hat sicher jemand irgendwo ein 30er Magazin gebaut...

 

Ich habe das Gefühl das Aufwachen in D wird ziemlich schmerzhaft sein...

 

Wir haben einen Riesen Vorteil ein Deutschland. (Hoffe ich doch)

Seehofer ist Innenminister, also fällt das ganze in seine Zuständigkeit.

 

14.09.2018 muss die Richtlinie umgesetzt sein.

14.10.2018 sind Wahlen in Bayern.

 

Ich denke Seehofer ist klar, wenn so etwas kommen sollte mit "muss an Berechtigten überlassen werden" aka Enteignung werden der CSU einige weitere Prozente wegbrechen.

Wir werden sehen wie Deutschland das ganze handhabt.

 

Ungeachtet dessen wird das sowieso eine Nacht und Nebel Aktion zur WM.

Bundestag beschliesst die Rechtsänderung, einen Tag später in Kraft.

 

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vor 15 Minuten schrieb nucular1:

Seehofer ist Innenminister...

...und am ende seiner politischen laufbahn angekommen!!!

watt interessiert den noch die wahlen in bayern?!? nix!!!

 

geht dem am arsch vorbei direkt in die "ablage P"!!!

 

der hat ausgesorgt...

der macht "watt mutti ihm vorschreibt"!!!

nach ihm die sinnflut!!! <_<

Bearbeitet von HangMan69
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vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

Also nachdem ich den Text aus Österreich gelesen habe, scheinen die das ja genau wie die CH zu verstehen, nämlich das Kategorie B HA zu Kat A werden, und welche sollen das sein? Eben diese die ein grosses Magazin aufnehmen können. Sonst hätte die IWO das ganze Papier gar nicht schreiben brauchen und eine Entwarnung gegeben.

Da hast du dich verlesen.

Auch die Ösis interpretieren zurecht, dass der Fall erst bei Einsetzen eines "großen" Magazins eintritt, nicht durch die bloße Möglichkeit.

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vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Da hast du dich verlesen.

Auch die Ösis interpretieren zurecht, dass der Fall erst bei Einsetzen eines "großen" Magazins eintritt, nicht durch die bloße Möglichkeit.

Genau und deswegen soll man sich vorher mit diesen Waffen eindecken....Damit  man einen Besitzschutz hat.

 

Merkst du das Problem ?

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vor 2 Stunden schrieb nucular1:

 

Wir haben einen Riesen Vorteil ein Deutschland. (Hoffe ich doch)

Seehofer ist Innenminister, also fällt das ganze in seine Zuständigkeit.

14.09.2018 muss die Richtlinie umgesetzt sein.

14.10.2018 sind Wahlen in Bayern.

Ich denke Seehofer ist klar, wenn so etwas kommen sollte mit "muss an Berechtigten überlassen werden" aka Enteignung werden der CSU einige weitere Prozente wegbrechen.

Wir werden sehen wie Deutschland das ganze handhabt.

 

Diesen Trumpf kann man durchaus spielen. Viele LWB gehören mit zur CSU-Stammwählerschaft.

 

Wichtig ist, der CSU und Herrn BMI Seehofer das sachlich, aber deutlich zu sagen. 

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Ehrlich gesagt, war glaube ich der Plan der EU war, ist das wie in New York zu machen.

 

Guckt euch einfach mal diese Video an wie ein AR-15 in New York umgebaut werden muss, damit diese erlaubt sind.

 

1.) 10 Schuss Magazin Limitierung

2.) Magazin Button darf nicht mehr funktionieren, Magazin ist nicht entfernbar.

3.) Laden ist nur noch möglich in dem die hintere Schraube des Lower gelöst wird, anschließend können Patronen in das 10 Schuss fassende Magazin eingeführt werden oder mit einem Magazin Lader (siehe zweites Video)

 

https://www.youtube.com/watch?v=aIvWXEvt9PI

 

https://www.youtube.com/watch?v=gZOAUTzhoro

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vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Sorry, aber

:rotfl2:

 

Man muss das nicht ins Lächerliche ziehen (auch wenn nicht böse gemeint).

 

In der Frage der jagdlichen Magazinbegrenzung (nach dem unsäglichen Leipziger Urteil) haben offenbar gute Kontakte in der CSU geholfen, recht schnell eine vernünftige Gesetzesänderung herbeizuführen. 

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vor 7 Minuten schrieb nucular1:

Ehrlich gesagt, war glaube ich der Plan der EU war, ist das wie in New York zu machen.

 

Die EU(-Kommission) hat ein ganzes Arsenal an "Daumenschrauben" für uns LWB vorgesehen. Stichwort "Weißbuch" von Fr. Malmström u.a.... 

Wir werden nie "sicher" sein und uns immer wehren müssen gegen sinnlose Verschärferei. 

 

Entscheidend ist aber nicht, was deren Plan oder Absicht war. Sondern, was im "Amendment" zur EU Firearms-Directive schlussendlich beschlossen wurde und enthalten ist. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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