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IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


EkelAlfred

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Das funktionert genauso einfach, wie das schon immer funktioniert hat.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass es solche Verbote gibt.

Ist mit ein paar Euro Aufwand bewerkstelligt.

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Eben, alles schonmal dagewesen.

 

Man erinnere sich an die Umbauten von Kriegswaffen vor 2003, als ein im Magazinschacht eingeschweißter Stift das Einführen "normaler" Magazine verhinderte.

Angepasste Magazine, die dann auch auf 5 Schuß beschränkt waren, passten aber eben rein.

 

Ein analoges Verfahren wäre hier schlimmstenfalls anzuwenden. Was dummerweise bedeuten würde daß zigtausende Magazinschächte angepasst werden müssten ... :mad1:

 

Bleibt die Hoffnung daß es tatsächlich "nur" um das tatsächliche Nutzen großer Magazine geht.

 

Auf einem anderen Blatt steht dann das faktische Besitzverbot für solche großen Magazine für Inhaber passender Gewehre.

DAS könnte man mit solch einem Sperrstift umgehen .....

 

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vor 37 Minuten schrieb erstezw:

Toll. Dann machen sich Terroristen beim Anschlag endlich strafbar. 

VErteufelt noch eins. Auf diesen Kniff hätte man aber auch schon früher kommen können.

Nun bin ich beruhigt und fühle mich viel befreiter.

Auf den nächsten Volksfesten können wir dann die Merkelpoller wieder weglassen und endlich laufen auch weniger Polizisten mit Maschinenpistolen rum.

Deutschland ist schließlich so sicher wie "nie".

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Uns hier ist allen klar - die "Folterinstrumente" in Form des sog. Weißbuches von C. Malmström & Konsorten lagen schon Jahre zuvor in der Schublade.

 

Mit "Handelsharmonisierung", wie vorgegeben, hatte das allenfalls ganz am Rande zu tun, es ging und geht um knallhartes "EU-Waffenrecht".

Und die Terrorismus-Geschichte 2015 hat man als Anlass, um politisch "Drive" zu haben, genommen (übliche Polit-Vorgehensweise..).

 

Wir als LWB hatten diese Punkte ja in die öffentliche Diskussion des EU-Firearms-Amendment eingebracht.

Man hat tatsächlich einige üble Punkte abdämpfen oder verhindern können.

Aber im Grundsatz - s.o., als "Anlass"-Gesetzgebung ohne echte Wirkung, und von einer unzuständigen Stelle - lief die Sache durch.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Wir als LWB hatten diese Punkte ja in die öffentliche Diskussion des EU-Firearms-Amendment eingebracht.

Man hat tatsächlich einige üble Punkte abdämpfen oder verhindern können.

Aber im Grundsatz - s.o., als "Anlass"-Gesetzgebung ohne echte Wirkung, und von einer unzuständigen Stelle - lief die Sache durch.

Das hat übrigens die FDP verhindert. Sie hat dagegen gestimmt, die EU Richtlinie zu verändern.

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Es fehlt der Politik halt am Mut, alles "am Stück" zu verbieten. Und als Jäger braucht man uns noch als nützliche Idioten, um die Arbeit für die Schweinezüchter (-> ASP) zu erledigen und dafür noch Geld mitzubringen.

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Ihr lacht, ist aber andernorts (Canada) Realität:

Zitat
  • Semi-auto centerfire long guns: 5 rds (yes, seriously: five lousy rounds)
Zitat
  • Any belt/link designed for belt fed machine guns — designed before 1945 — is exempted from the 5-round rule. (Before you get too excited: a .223 belt would NOT be exempt; the .223 wasn’t designed until the ’60s…)

http://www.gunownersresource.com/faq/canada-guns-general/#magcapacity

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Am 13.5.2018 um 22:32 schrieb Dynamite Harry:
Am 5.5.2018 um 09:15 schrieb joker_ch:

HA Langwaffen die eine Magazin aufnehmen können von mehr als 10 Schuss wird zur verbotener Waffe...

Und das ist EU Recht das eure Regierung befürwortet hat.

 

 

HIER liegt der Hase im Pfeffer. Wenn das eins zu eins umgesetzt wird, dann gute Nacht. Dann kann JEDER HA per Pinselstrich verboten werden, wie will man denn umsetzen, daß ein Magazin mit 30, 80, 120 oder mehr Schuß in die besessene Waffe NICHT PASST !!!

Die Formulierung in der Richtlinie lautet aber:

Zitat

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

D.h., wenn Du eine Kat B Waffe besitzt oder auch nur die Genehmigung hast*, eine zu besitzen, darfst Du gleichzeitig keine LW-Magazine mit mehr als 10 und kein KW-Magazine mit mehr als 20 Schuss besitzen.

 

Wenn Du das das doch tust, soll man Dir die "Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen werden". 

 

Da steht nichts von einem generellen Verbot von Waffen, die Magazine mit höherer als der jeweils erlaubten Kapazität aufnehmen könnten. 

 

*Könnte für einen Jäger, der ein altes AK Magazin rumliegen hat ein Problem werden. 

Bearbeitet von Direwolf
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vor 3 Minuten schrieb Direwolf:

D.h., wenn Du eine Kat B Waffe besitzt oder auch nur die Genehmigung hast, eine zu besitzen, darfst Du gleichzeitig keine LW-Magazine mit mehr als 10 und kein KW-Magazine mit mehr als 20 Schuss besitzen.

Rechtlich unzulässig. Entweder für alle verboten oder für keinen.

 

Evtl. soll auch nur das deutsche Modell Europaweit übernommen werden - Verwendung von Magazinen mehr als 10/20 verboten. Besitz ok.

Bearbeitet von LordKitchener
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Gerade eben schrieb Direwolf:

Genau! Deshalb dürfen Jäger auch "Anscheinswaffen/HA" mit weniger als 42cm LL haben und Sportschützen nicht. 

Dafür gibt es einen Sachgrund: Jäger benötigen solche Waffen zur Nachsuche im dichten Unterholz.

 

Das mit den Magazinen ist wie: "Besitzer eines Kombis dürfen keine Gasflaschen besitzen" oder "Muslime dürfen keine Messer besitzen". Dafür liegt kein Sachgrund vor. 

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vor 6 Minuten schrieb LordKitchener:

Dafür gibt es einen Sachgrund: Jäger benötigen solche Waffen zur Nachsuche im dichten Unterholz.

 

 

Doofe Begründung, besitze auch einen HA mit Lauflänge unter 42 cm und ich bin kein Jäger. Dies geht problemlos südlich des Rheins.

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vor 33 Minuten schrieb LordKitchener:

Dafür gibt es einen Sachgrund: Jäger benötigen solche Waffen zur Nachsuche im dichten Unterholz.

...

Äh... - Nö.

vor 23 Minuten schrieb LordKitchener:

Die Regelung ...Aber in sich ist sie wenigstens logisch begründet.

Äh... -Nö.

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