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IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


EkelAlfred

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Es gibt immer eine Alternative.

Wer die wählt, die ihm die Sache eingebrockt haben, muss sich hinterher nicht wundern.

Wer nicht wählt, hat keine Möglichkeit der Mitwirkung.

Also ganz einfach.

Die Spinner, welche das eingebrockt haben abwählen.

 

Eigentlich einfach zu verstehen.

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vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Mit kurzen HA mit Klappschaft, mit fest angebautem 11er Magazin,...

Dann hätte es auch klip und klar so dort gestanden. Anstatt wird nebulös geschrieben mit dem Tenor deckt euch ein.

 

Fazit so genau weiss es niemand ausser die Fassung der Fedpol, wo ich glaube das wird am Schluss die endgültige sein. Es gibt dafür auch einen triftigen Grund, denn es ist unsinnig eine Waffe nur zu verbieten wenn sie ein Magazin innehat, sondern es macht sinn alle HA zu verbieten mit denen es möglich mehr als 10 Schuss ab zu geben.

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Es steht doch klipü ind klar da, was mit den Mags nur die CH falsch sehen wollen.

Eure LEute wollen euch eins überbraten, was nichtmal verlangt wrid.

 

So hat es di Richtlinie beschrieben. So beschreiben es hier eindeutig die AUT und auch nirgends anders sind mir abweichende Bemerkungen bekannt.

Zitat

Welche Waffen betrifft dies? Nach der EU-Waffenrechtsrichtlinie betrifft dies jedenfalls halbautomatische Langwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 11 Schüsse abgegeben werden können, sofern entweder eine fixe Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen eingebaut ist oder ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird. Das heißt es werden nicht nur die „großen Magazine“ an sich verboten, sondern die gesamte Waffe, sofern eben ein derartiges Magazin eingesetzt wird.

Nicht kann. WIrd.

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vor 4 Minuten schrieb joker_ch:

[...] sondern es macht sinn alle HA zu verbieten mit denen es möglich mehr als 10 Schuss ab zu geben. [...]

Nein, es ergibt überhaupt KEINEN Sinn.

Wer mit diesem Gedanken spielt, hat sich bereits die kranke Denkweise der EU und unserer Innen- und Justizminister, die der EU-Kommission diesen Unsinn ermöglicht haben, zu eigen gemacht.

Es ergibt nur einen Sinn, wenn ich sowieso jeglichen privaten Waffenbesitz verbieten möchte.

Dann ist das ein vorzüglicher Hebel dazu.

Erst die pösen Halbautomaten ...

 

Bedenklich ist, dass von den üblichen Verdächtigen gar nix kommt.

 

vor 22 Minuten schrieb schiiter:

[...] Die Spinner, welche das eingebrockt haben abwählen.

 

Eigentlich einfach zu verstehen.

Ja, aber um mal nicht ganz so große Geister zu zitieren:

Nun sind sie halt dran.

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Das ist jetzt nicht meine Aussage, sondern ein Zitat der Ösis.

Die Zitatfunktion des Forum lässt dich leicht anders aussehen.

Allerdings ist die Aussage der IWÖ eine andere. ;)

Magazinverbot und bei Einsatz auch Waffenverbot. Ob die sglobal (im Sinne von weltweit) so ist hat jedoch keine Bedeutung.

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Der entsprechende Magazinerwerb soll dann nur noch mit Bedürfnis möglich sein, also wenn man eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung hat weil man international IPSC schießt, Schiffe gegen Piraten verteidigt oder sowas.

Einen Halbautomaten und ein größeres Magazin was dazu passt* zu besitzen ist laut EU nicht mehr statthaft und führt zum Lizenzentzug der Kat B.

IIRC wäre aber auch eine Ausnahmegenehmigung aus Bestandsschutzgründen politisch machbar.

 

*Nachtrag - Korrekter: Waffe(nlizenz) der Kat. B und ein größeres Magazin (>10 bzw. >20), das generell an Zentralfeuer-Halbautomaten oder auch Repetierwaffen (!) passt.

 

Nochmal der Leitsatz zur Einstufung:

The mere possibility of fitting a loading device with a capacity exceeding 10 rounds for long firearms or 20 round for short firearms does not determine the classification of the firearm in a specific category.

 

https://www.gunsweek.com/sites/default/files/archive/contents/current/news/eu-gun-ban-approved/Direttiva-ITA.pdf

 

Bearbeitet von tar
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vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

Es gibt dafür auch einen triftigen Grund, denn es ist unsinnig eine Waffe nur zu verbieten wenn sie ein Magazin innehat, sondern es macht sinn alle HA zu verbieten mit denen es möglich mehr als 10 Schuss ab zu geben.

Ja es macht sinn alle HA zu verbieten mit denen es möglich mehr als 10 Schuss ab zu geben, hast mich überzeugt!

Bin jetzt auch ein Fan der Chantal Galladé, fühlt sich echt toll an so als frischgebackener Gutmensch. :)

Der ganze Widerstand macht keinen Sinn, Waffen sind böse, ich habs jetzt endlich eingesehen.

Jetzt müssen wir nur noch das restliche Forum konvertieren!

Bearbeitet von tar
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vor 6 Stunden schrieb tar:

Ja es macht sinn alle HA zu verbieten mit denen es möglich mehr als 10 Schuss ab zu geben, hast mich überzeugt!

Bin jetzt auch ein Fan der Chantal Galladé, fühlt sich echt toll an so als frischgebackener Gutmensch. :)

Der ganze Widerstand macht keinen Sinn, Waffen sind böse, ich habs jetzt endlich eingesehen.

Jetzt müssen wir nur noch das restliche Forum konvertieren!

Sinn für diejenigen die glauben das man Terroristen und Amokläufer abhält mit solchen bescheuerten Gesetzten.

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vor 20 Minuten schrieb joker_ch:

Sinn für diejenigen die glauben das man Terroristen und Amokläufer abhält mit solchen bescheuerten Gesetzten.

Die, die diese Gesetze aushecken, glauben das nicht. Genau wie niemand den Diebstahlsschutz für Waffen verbessern wollte, indem die Schrankklassen A/B gestrichen wurden.

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Am 4.6.2018 um 23:52 schrieb joker_ch:

Sinn für diejenigen die glauben das man Terroristen und Amokläufer abhält mit solchen bescheuerten Gesetzten.

Ein Vorort von Chicago hat gerade eine (rechtswidrige, nicht bloß wegen der Verfassung sondern auch wegen eines spezifischen einzelstaatlichen Gesetzes) Verordnung zum Verbot von "Sturmwaffen" und normal großen Magazinen erlassen. Begründung: Es erhöhe "das Gefühl von Sicherheit." Kein Witz.

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Am 4.6.2018 um 23:55 schrieb schiiter:

Magazinverbot und bei Einsatz auch Waffenverbot. Ob die sglobal (im Sinne von weltweit) so ist hat jedoch keine Bedeutung.

Es steht eben nichts von einem Magazin-Verbot in der Richtlinie. Global, im Sinne von "Allgemein", bleibt der Verkauf von Magazinen mit höherer Kapazität erlaubt. Es betrifft nur Personen, die Kat B Waffen besitzen oder besitzen dürfen. Wenn der Gesetzgeber ein Totalverbot draus macht, dann übererfüllt er die Vorgaben aus Brüssel. 

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Ich kann mir inzwischen alles vorstellen, von "Kuhhandel mit Bremen, ihr macht beim Abschieben mit, dafür folgen wir Euren Vorstellungen beim WaffG" bis zu "Brauchtumspflege und Heimat, volle Rückendeckung für Legalwaffenbesitzer bei minimaler Umsetzung von europäischen Unsinnsregelungen." Und das weniger aus inhaltlicher Überzeugung, sondern mehr aus "politischem Pragmatismus". Wie sieht das zeitlich in bezug auf die BY Landtagswahlen aus?

 

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Am ‎04‎.‎06‎.‎2018 um 21:48 schrieb joker_ch:

Genau und deswegen soll man sich vorher mit diesen Waffen eindecken....Damit  man einen Besitzschutz hat.

Sollte ein neues Gesetz die HA für Sportschützen etc. zu illegalen Waffen deklarieren, wird man vermutlich nicht auf Bestandschutz hoffen können. Ähnlich der Änderung des WaffG von 2017 wird es dann sehr wahrscheinlich eine einjährige Amnestie mit der Aufforderung zur Waffenabgabe geben und danach ist man Straftäter.

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vor 4 Stunden schrieb schiiter:

DIe Möglichkeiten anderer PErsonen dürften für den einschlägig Betroffenen unwichtig sein.

Es entsteht aber hier ständig der Eindruck, JEDER wäre betroffen und sowohl High-Cap Magazine als auch HA-Gewehre, in die solche Magazine passen, würden gem. der Richtlinie verboten. Dem ist nicht so. Natürlich können die nationalen Gesetzgeber in der Hinsicht machen was sie wollen und die Richtlinie als Feigenblatt benutzen, so wie das in der Schweiz wohl laufen soll.

 

Das wäre auch klarer, wenn man sich als Schütze mal die Mühe macht und die Richtlinie durchliest:

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=EN

 

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