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IGNORED

Technische Probleme Zuverlässigkeit NRW


callahan44er

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vor 30 Minuten schrieb Flohbändiger:

Nein, ...

Schön was du dir da zusammenfantasierst. Aber auch für die Behörde gilt das Waffengesetz mit der dazu gehörenden den Verordnung bzw. Verwaltungsvorschrift.

 

Natürlich kann jeder Fürst etwas dazu erfinden. Rechtmäßig muss es deswegen noch lange nicht sein.

 

Ein Denkanstoß: Der Händler bucht die von dir gekaufte Waffe aus und meldet dies wie vorgeschrieben. Du meldest die Waffe an, sie wird aber nicht eingetragen (auf unbestimmte Zeit, also bis zu 3 Monaten). Wo bleibt sie denn solange im NWR? Was geschieht im Fall einer Kontrolle, du hast nur den uralten Kaufbeleg, aber keine WBK (weder mit noch ohne Eintrag, die liegt ja auf dem Amt)... 

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vor 9 Minuten schrieb erstezw:

Schön was du dir da zusammenfantasierst.

Jupp, und du setz mal wieder deinen Aluhut auf und entwickle weiter Verschwörungstheorien.

 

vor 10 Minuten schrieb erstezw:

Aber auch für die Behörde gilt das Waffengesetz mit der dazu gehörenden den Verordnung bzw. Verwaltungsvorschrift.

Na dann lass uns doch an deinem offenbar profunden Sachwissen teilhaben und schlüssel mal auf, gegen welche Vorschriften die Behörde da wie verstößt. Bitte, bitte ...

 

vor 13 Minuten schrieb erstezw:

Wo bleibt sie denn solange im NWR?

Na wo soll sie denn bleiben? Wenn es sich um eine Neuwaffe handelt oder der Händler sie als Gebrauchtwaffe bereits vor Ende 2012 erworben hat, ist sie im NWR noch gar nicht erfasst. Ist sie im NWR erfasst und auf den Händler ausgetragen, bleibt sie dem solange zugeordnet, bis sich die Behörde die Waffe von dort zieht. Und nun?

 

vor 16 Minuten schrieb erstezw:

Was geschieht im Fall einer Kontrolle, du hast nur den uralten Kaufbeleg, aber keine WBK (weder mit noch ohne Eintrag, die liegt ja auf dem Amt)... 

Was soll denn passieren, wenn man den Kontrollkräften genau das erzählt? Nichts! Oder was soll derjenige dafür können, wenn die Behörde die Waffe nicht in dem bisher üblichen Zeitraum eingetragen bekommt?

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vor 19 Minuten schrieb Flohbändiger:

Jupp, und du setz mal wieder deinen Aluhut auf und entwickle weiter Verschwörungstheorien.

 

Na dann lass uns doch an deinem offenbar profunden Sachwissen teilhaben und schlüssel mal auf, gegen welche Vorschriften die Behörde da wie verstößt. Bitte, bitte ...

 

Na wo soll sie denn bleiben? Wenn es sich um eine Neuwaffe handelt oder der Händler sie als Gebrauchtwaffe bereits vor Ende 2012 erworben hat, ist sie im NWR noch gar nicht erfasst. Ist sie im NWR erfasst und auf den Händler ausgetragen, bleibt sie dem solange zugeordnet, bis sich die Behörde die Waffe von dort zieht. Und nun?

 

Was soll denn passieren, wenn man den Kontrollkräften genau das erzählt? Nichts! Oder was soll derjenige dafür können, wenn die Behörde die Waffe nicht in dem bisher üblichen Zeitraum eingetragen bekommt?

- Schikane darf man als solche bezeichnen, ebenso Verwaltungswillkür. Dafür braucht es keinen Aluhut. Frei tragen das Haupt unbedeckt, das ist ein Privileg des Bürgers.

- Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes: kein Handeln ohne Gesetz

- Interessant, was du da an Theorien über das NWR äußerst. Wo steht denn, dass Waffen im Waffenhandelsbuch nicht ins NWR aufgenommen werden?

- Die können dir glauben, müssen aber nicht. Im Zweifel verstößt du halt gegen das WaffG, weil du die erforderlichen Papiere nicht mitführst. Ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Du kannst ja dann im Verfahren nachweisen, dass du nicht schuldhaft gehandelt hast. Hättest aber wissen müssen, dass du nicht ohne Papier führen darfst. Vorsatz?

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vor 9 Minuten schrieb erstezw:

- Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes: kein Handeln ohne Gesetz

Die gesetzliche Grundlage, nach der die Behörde dich, wenn sie Bock und die personellen Ressourcen hätte, dreimal täglich überprüfen könnte, habe ich genannt. Der Nachweis von dir, dass sie das nicht darf, steht noch immer aus.

 

vor 11 Minuten schrieb erstezw:

- Interessant, was du da an Theorien über das NWR äußerst. Wo steht denn, dass Waffen im Waffenhandelsbuch nicht ins NWR aufgenommen werden?

Weil Händler und Hersteller erst mit Inkrafttreten des NWR II am 01.01.2019 an das NWR angebunden werden. Bis dahin ist der komplette Waffenbestand eines Händlers nur in seinem Waffenhandelsbuch abgebildet.

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vor 5 Stunden schrieb schiiter:

.... , aber nicht beim FB

 

..... sondern wessen Account wurde durch wen geknackt?

 

Vielleicht durch die Organe, welche die "neuen Heere-Mitte" bekämpfen?

 

So viel Quatsch wegen solch einen Tinnef!

 

Von mir aus kann die Behörde wöchentlich meine Zuverlässigkeit überprüfen.

 

 

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vor 15 Stunden schrieb Joe07:

Von mir aus kann die Behörde wöchentlich meine Zuverlässigkeit überprüfen.

Und das Gesundheitsamt täglich deinen Blutzucker ?

Die Müllabfuhr darf präventiv Deine Grüne-Punkt-Trennung checken ?

Die Werkstatt übermittelt Deine Profiltiefe direkt an das KBA ?

Das Umweltamt installiert Geruchssensoren in Deiner Toilette ?

 

Es gibt einen guten Grundsatz: Staatliches Handlen nur wenn notwendig. Das haben wir inzwischen ausgehöhlt, mittlerweile reichen auch schwachsinnige Gesetze.

 

Die Waffenbehörden schaffen hier ein Verfahrens-Nadelöhr durch überflüssige Abfragen, es führt dazu, daß die Behörde nicht so schnell handelt, wie man es von ihr erwarten kann. Das ist nur noch Schikane, wenn ich höre: "12 Monate Wartezeit für KWS" dann weiß ich, das es nicht um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Nutzen der öSiO geht sondern um Vergrämung von lästigen Bürgern, denen man leider (noch) nicht vorschreiben kann, was sie zu tun und zu lassen haben.

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Am ‎30‎.‎04‎.‎2018 um 11:15 schrieb Joe07:

@Sachbearbeiter Das musst du mir nicht sagen!

 

Interessanter sind die unterschiedlichen Eintragungen in Spalte 3 der grünen WBK (Munitionsbezeichnung/Kaliber). Demnach sollen drei (zwei habe ich gesehen) Versionen existieren:

  1. Ohne,
  2. (z.B.) 6,5 mm und
  3. (z.B.) .243 - 7 mm.

 

Falsch, nur 1. ist laut den FAQ zum NWR-Betrieb richtig !

 

Alles andere macht auch keinen Sinn, weil ein SD nun mal kein eigenes Kaliber hat. Die o.g. Bezeichnungen zu Nr. 2 und 3 kann man aber zur Klarstellung bzw. Präzisierung der Modellbezeichnung hinzufügen.

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Am 2.5.2018 um 14:52 schrieb erstezw:

Was geschieht im Fall einer Kontrolle, du hast nur den uralten Kaufbeleg, aber keine WBK (weder mit noch ohne Eintrag, die liegt ja auf dem Amt)... 

Jein: Kaufbeleg plus Nachweis der fristgerechten Anmeldung, z. B. als WBK Kopie mit Eingangsstempel und/oder Kopie des Anmeldeschreibens/Formulars + Versandnachweis. Daß das erst mal zu intellektueller Überforderung führen wird fürchte ich leider auch.

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Ich habe zu dem Thema heute mit dem AL einer Behörde gesprochen.

Er sieht korrekterweise eine Mehrfachbelastung seiner Mitarbeiter ohne jeglichen Sicherheitsgewinn.

 

Er hat tatsächlich von "Salamitaktik und Schikane" gesprochen. Hier bekommen Käufer bei fehlender "aktueller" Zuverlässigkeitsüberprüfung einfach die WBK wieder inklusive Kopie der Anmeldung und werden zum finalen Stempeln wieder angerufen.

 

Wer auch immer diese neue Regelung im IM ersonnen hat scheint wohl nur den Fall Sportschütze mit WBK Grün und Voreintrag im Blick gehabt zu haben. Alle anderen bekommen eh nur eine ex-post Zuverlässigkeitsabfrage. Die auch exakt null Sicherheitsgewinn ist weil die Leute ja 1. eh schon weitere Waffen haben und 2. natürlich WÄHREND der nachträglichen Zuverlässigkeitsabfrage die Waffen weiterhin halten.

 

SELTENST solch einen Mist erlebt, ob das letzte rot/grüne Zuckungen im Ministerium Reul sind?

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Habe gerade mit meinem SB gesprochen. Die Weisung das bei jeder Eintragung die Regelüberprüfung nicht älter als 6 Monate alt sein darf kommt von ganz oben IM NRW.

Dies gilt für alle legalen Waffenbesitzer Sportschütze, Jäger, Sachverständiger und Sammler. Egal welche Farbe die WBK hat.

Es werden werden 3 Anfragen gestellt :

- Bundeszentralregister

- Onlinesystem Staatsanwaltschaft

- Online Sicherheitsüberprüfung

 

Dies kann zwischen 2 Wochen und sehr lange dauern und bedeutet für die SB einen extrem großen Mehraufwand. Klare Ansage vom SB war, das jeder eine Beschwerde und seinen Unmut über diese Verfahrensweise an den Landrat  bzw. an die nächst 

höhere Instanz der Waffenbehörde richtet. Wenn sich keiner beschwert ändert sich auch nix.

 

Gruß Wolfgang

Bearbeitet von wnk_de
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vor 57 Minuten schrieb kulli:

Waren diese 6 Monate den nicht schon länger in zentral NRW gang und gebe!?

 

Nein. Es war eine Verfahrensweise in wenigen Behörden. Nicht vergessen: NRW hat Stilblüten wie Ennepetal zu bieten wo mit Billigung vom damaligen IM Jäger die ganze Jäger-Magazinklage getrieben wurde.

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@Jacko5000

Die Achse Düsseldorf bis Ennepetal war auch gemeint. 

Okay ich dachte diese vorgehenseise wäre auch schon über den rhein geschwappt wesen.

Vll liegt das jetzt an eurer neuen Regierungspräsidentin.

Was hat die eigentlich vorher gemacht?

Bearbeitet von kulli
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Am 4.5.2018 um 11:31 schrieb wnk_de:

Die Weisung das bei jeder Eintragung die Regelüberprüfung nicht älter als 6 Monate alt sein darf kommt von ganz oben IM NRW.

Es ist richtig, dass dies eine der waffenrechtlichen "Erleichterungen" ist, welche in einer FDP Regierung zu Stande kommt?

Danke. Läuft.

Sind die SD schon freigegeben?

Na Donnerwetter. Wie die FDP doch alles freiheitlich und waffenfreundlich regelt.

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