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IGNORED

Technische Probleme Zuverlässigkeit NRW


callahan44er

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Die Hinweise zum KWS finde ich hingegen nicht so abwegig, weil man sich aus vielfachen Gründen zur Selbstverteidigung so nicht ausrüsten sollte, weil man sonst sein Gefährdungspotential eher erhöht und SRS-Waffen dazu auch schlichtweg weder konzipiert noch geeignet sind.

Von welcher Kaderschulung hast Du denn das mit bekommen? Ein überzeugend vorgetragener Gebrauch des Spielzeugs sieht doch auch nicht anders aus als ein Warnschuß? Hast Du das Antifa - Video aus Hamburg gesehen, als der Polizist in der Annahme, einem Kameraden und nicht nur einem Bürger helfen zu müssen (stand damals so in den Mittelstrahlmedien) einen Warnschuß (ohne geeigneten Kugelfang) abgegeben hat? Sind alle gelaufen wie die Hasen. DAS hätte mit dem Silvesterkracher auch geklappt.

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vor 3 Stunden schrieb Tyr13:

Da der KWS die einzige Möglichkeit für den Bürger ist, eine erlaubte Defensiv-Waffe überhaupt bei sich zu tragen, erübrigt sich die Diskussion über die Eignung. Ich würd' mir ja 'nen Gummiknüppel oder besser sogar einen Teleskopschlagstock einstecken, darf ich aber nicht mehr nach 42a.

Genau DAS ist der Punkt!

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vor 7 Minuten schrieb erstezw:

Das ist dann aber auch noch keine 3 Monate beantragt.

Hab ich auch nicht gesagt. Aber trotzdem ist das eine Frechheit. In anderen Behörden NRWs geht es ja! Bei der KFZ Zulassung würde das keiner akzeptieren wenn ewig die Software streikt. Solln sie halt telefonieren oder wo hingehen. 

Bearbeitet von callahan44er
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Am 19.4.2018 um 08:18 schrieb Sachbearbeiter:

Laut XWaffe-Katalog wäre die Waffe wie folgt zu erfassen:

 

Hersteller: H&R (siehe Code 683)

Modell: M1 Garand

 

Den (anderen) Hersteller Garant gibt's im übrigen wirklich (siehe Code 602).

Man erlaube mir bitte die OT Frage: Würdest Du mir dazu raten, den Eintrag abändern bzw korregieren zu lassen? Also sobald die Systeme wieder laufen?

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Am ‎20‎.‎04‎.‎2018 um 11:55 schrieb VP70Z:

Von welcher Kaderschulung hast Du denn das mit bekommen?

Empfehlung des Ministeriums für Inneres, Digitales und Migration Baden-Württemberg vom 30.05.2017 für eine Auflage des verdeckten Führens: Nur als solche erkennbare Amtsträger und uniformierte Sicherheitskräfte tragen ihre Waffen offen, weshalb für Sie ein vergleichbares privates Interesse in den Hintergrund rückt. Für besorgte Bürger besteht im Falle eines offenen Führens rasch Verwechslungsgefahr mit einer scharfen Originalwaffe, was durch eskalative Panikreaktionen zu unvorhersehbaren Folgen führen kann. Das offene Führen einer Waffe kann von Dritten auch als gezielte Machtdemonstration bzw. Provokation gewertet werden, was konsequent zu vermeiden ist. Zudem wird der persönliche Schutzzweck des Trägers beim verdeckten tragen verstärkt, weshalb die Auflage auch den Zweck der Grunderlaubnis unterstützt.

Auch die Kriminalpolizei rät aufgrund ihrer täglichen Erfahrungen auf den Straßen aus mehreren Gründen strikt davon ab, sich SRS-Waffen zur Selbstverteidigung anzuschaffen. Schon vom Handling her sind Tierabwehrsprays insbesondere für nicht den Umgang mit Waffen gewohnte Bürger in großem Vorteil. Sie können bei Bedarf in der Handfläche sofort anschlagsbereit mitgeführt werden und in Notwehr in sekundenschnelle gegen einen Angreifer (in diesem Fall egal ob Tier oder Mensch) eingesetzt werden.

 

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vor 4 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

Auch die Kriminalpolizei rät aufgrund ihrer täglichen Erfahrungen auf den Straßen aus mehreren Gründen strikt davon ab, sich SRS-Waffen zur Selbstverteidigung anzuschaffen. Schon vom Handling her sind Tierabwehrsprays insbesondere für nicht den Umgang mit Waffen gewohnte Bürger in großem Vorteil. Sie können bei Bedarf in der Handfläche sofort anschlagsbereit mitgeführt werden und in Notwehr in sekundenschnelle gegen einen Angreifer (in diesem Fall egal ob Tier oder Mensch) eingesetzt werden.

 

Hast du dafür eine Quelle?

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Am ‎21‎.‎04‎.‎2018 um 19:10 schrieb erstezw:

Das ist dann aber auch noch keine 3 Monate beantragt.

Und dieser falsche Hinweis auf die pauschale Zuverlässigkeitsüberprüfung nach jedem Antrag ist auch total daneben. Hängt doch total davon ab, wie lange die letzten Überprüfungen her sind und wie deren Ergebnisse waren. Kein Wunder, dass die Polizei in manchen Regionen total mit der Bearbeitung von Zuverlässigkeitsanfragen überlastet ist.

 

Liest man § 4 WaffG weiter und dort den Absatz 3, findet sich eine Mindestüberprüfungsfrequenz von alle drei Jahre. Demnach könnte man auch zum Schluss kommen, dass zwischendurch gar nicht mehr geprüft werden muss und § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG im Regelfall nur den Erstantragsteller betrifft.

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vor 3 Stunden schrieb Klaus U.:

Man erlaube mir bitte die OT Frage: Würdest Du mir dazu raten, den Eintrag abändern bzw korregieren zu lassen? Also sobald die Systeme wieder laufen?

In erster Linie muss die Eintragung im NWR stimmen. Ob die Berichtigung in der WBK in diesem Fall vorgenommen werden sollte, würde ich mit der zuständigen Waffenbehörde abklären. Kann man so oder so sehen und z.B. auch einfach beim nächsten Ein- oder Austrag einer Waffe miterledigen.

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vor 45 Minuten schrieb chapmen:

Hast du dafür eine Quelle?

Ja, siehe z.B. hier auf Seite 6. https://www.hfpol-bw.de/files/pdf/hfpol/menue_infothek/fakultaet_3/Waffenrecht/01 WaffG_Behörden_Polizei.pdf

 

"Weiter wurden aus der Tatsache, dass Gas- und Schreckschusswaffen in erheblichem Umfang zu kriminellen Zwecken missbraucht werden, Konsequenzen gezogen. Sie machen etwa die Hälfte aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Waffen aus."

 

Genau aus diesem Grund wurde bereits vor 15 Jahren auch der Kleine Waffenschein eingeführt.

 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Empfehlung des Ministeriums für Inneres, Digitales und Migration Baden-Württemberg vom 30.05.2017 für eine Auflage des verdeckten Führens: 

Daß das Innenministerium in BW sich mal wieder nicht darauf beschränken will, das BUNDES WaffR schlicht anzuwenden wundert mich wieder mal nicht. Mit der Argumentation könnte man ja bald den Jägern wegen des offenen Führens der Jagdwaffen an die Eier gehen. OT:  Im verlinkten Dokument sind aber reichlich Rechtschreibfehler, ist ja auch ein böses Wort. So was hätte ich als Schüler einer allgemeinbildenden Lehranstalt in BW nicht abgeben dürfen.

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vor 16 Stunden schrieb chapmen:

Eine von dir aufgezeigte kriminalpolizeiliche Empfehlung von Tierabwehrsprays sehe ich dort nicht.

Ja, die gibt es aber auch. Siehe neben diversen Leitfäden der LKA z.B. hier:

 

https://kundesucht.de/pfefferspray-test

https://www.welt.de/wirtschaft/article150790063/Das-sind-die-Gefahren-beim-Einsatz-von-Pfefferspray.html

http://www.polizeiladen.de/polizei--security/abwehrspray--holster/index.php

 

Warum wohl setzt die Polizei selbst Pfefferspray schon seit Jahren zur Selbstverteidigung ein ?

 

Empfohlen wird daneben auch der Schrillalarm.

 

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Ich sehe auch dort keine Empfehlung für CS/Pfeffer von polizeilicher Seite- und um diese Aussage von dir geht es.

Im Gegenteil- es wird ausschliesslich der Schrillalarm von polizeilicher Seite empfohlen.

 

Bearbeitet von chapmen
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Zurück zum Thema:

 

Heute wurde mir zugetragen, dass  angeblich die Zuverlässigkeit der Antragsteller von Schalldämpfern neu geprüft wird. Ganz gleich ob bereits Erlaubnis erteilt,  Schalldämpfer erworben und eingetragen oder Erwerb gerade angemeldet.

 

Aber nur ein nicht geprüfter Hinweis. Muss nicht zutreffend sein.

 

 

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vor 6 Minuten schrieb P22:

Und was ist daran jetzt neu?

Daß man früher während der Gültigkeitsdauer des gelösten JJS/3JJS auch als Schütze/Sammler/restliche Exoten schlicht zuverlässig war? Ohne daß uns der Himmel täglich auf den Kopf gefallen ist?

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Ich habe in zwei Waffenrechtlichen Angelegenheiten im Moment mit der Behörde zu tun (PP Köln). Da es u.A.  um einen Voreintrag für mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition geht (kriminellste Waffenart) wird da zumindest bei meiner Behörde bei diesen Vorgängen stets eine komplette Zuverlässigkeits-Prüfung durchgeführt. Macht irgendwie Sinn, ein Kauf auf gelbe WBK ist ja keine Neuerteilung einer Erlaubnis sondern die Pflege einer fortdauernden Erlaubnis. Der Voreintrag ist aber "neu" und somit löst er den Abfrage-Kladderadatsch aus.

Mein SB (fairer Mann) sagte mir, daß es tatsächlich Probleme beim Abfrage-System gegeben hat, diese aber mittlerweile besser wären. Er bekäme Anfragen mittlerweile mit Laufzeiten von ~1-2 Wochen zurück. Anfragen, die vor mehr als 3 Wochen gestellt worden sind, werden aber noch vermisst. Die 2 Monate Untätigkeit in dem Thread-Auslösefall sind damit aber nicht zu erklären.

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vor 3 Stunden schrieb Tyr13:

Macht irgendwie Sinn, ein Kauf auf gelbe WBK ist ja keine Neuerteilung einer Erlaubnis sondern die Pflege einer fortdauernden Erlaubnis. Der Voreintrag ist aber "neu" und somit löst er den Abfrage-Kladderadatsch aus.

 

Sehe ich anders, weil die gelbe WBK die Voreinträge bereits beinhaltet. Ein Argument mehr, nach Ersterteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis in der Regel erst nach drei Jahren (§ 4 Abs. 3 WaffG) erneut die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen. Ob jetzt jemand z.B. 5 oder 6 Waffen hat, macht doch keinen Unterschied für eine Prüfung zwischendurch.

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vor 26 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Sehe ich anders

Warum ?

Wenn ich auf eine Gelbe WBK kaufe und eintragen lasse: keine Neue Erlaubnis

Voreintrag (gibts nur auf Grün): Neue Erlaubnis, Kladderadatsch...

 

Ich fürchte, wir meinen dasselbe und haben uns missverstanden :knuddel01:

 

Bearbeitet von Tyr13
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