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IGNORED

Technische Probleme Zuverlässigkeit NRW


callahan44er

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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

In Bayern versuchen sie nichtmal die Software als Ausrede vorzuschieben... Sachbearbeiter und sein Vorgesetzter sind krank. Der Rest kann das nicht.... Also gibt's auch keine Wbks... Fertig

Inhalber eines gewissen RAHMENS geht das ja auch.
Diesen Rahmen verkennt German.

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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

geht schonmal gar nichts verschütt....

Nee, dafür haben die Juristen den Terminus "in Verstoß geraten" erfunden. Klingt doch viel besser als "Wir Fehlerfreien haben den Dreck verschlampt"

 

Und das bürgerfreundliche Tool bei abgekacker EDV ist immer noch der Kugelschreiber in Verbindung mit dem kleinen Dienstsiegel. Die papierlose Akte können sie ja später ergänzen, mit oder ohne Überstunden.

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vor 17 Stunden schrieb German:

Für die Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist eine Zuverlässigkeitsprüfung notwendig?

 

Auf keinen Fall, weil es nur ein Reisedokument fürs Ausland ist und für die BRD selbst keinerlei Aussagekraft hat.

 

Zur Grundfrage: wenn vom LKA aus technischen Gründen oder warum auch immer keine Antwort kommt und ein Antrag weiterbearbeitet werden muss, könnte die Waffenbehörde auch ganz einfach bei der örtlichen Polizeidienstelle anfragen. Diese ist lt. § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG auch originär zuständig für die Auskünfte !!!

 

Ob für einen weiteren Voreintrag überhaupt eine neue Zuverlässigkeitsprüfung gemacht werden muss, ist abgesehen davon in Fachkreisen ohnehin höchst strittig. Manche verstehen unter Erlaubniserteilung auch so was, andere wiederum nur die Erteilung neuer Dokumente (z.B. WBK, WS, KWS, MES, Schießerlaubnis). Vom Gesetzgeber gemeint war wohl eher letzteres, denn mindestens alle drei Jahre erfolgt ohnehin eine erneute Überprüfung gemäß § 4 Abs. 3 WaffG.

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vor 40 Minuten schrieb callahan44er:

Wobei erzähl mal.....

Altes WaffG vor 2003 (spielt in dem Zusammenhang inhaltlich eine Rolle), weitere Kurzwaffe in bereits vorhandenem Kaliber zur Leistungssteigerung beantragt (geht ja heute anders). Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes (nicht des Vereines) habe ich vorgelegt.

 

Der SB hat bei der Abgabe des Antrags direkt ungefragt mitgeteilt, dass er das aufgrund der bereits vorhandenen Waffe ablehnen müsse. Er wollte erreichen, dass ich den Antrag wieder mitnehme, ich habe aber um einen ablehnenden Bescheid gebeten. Mündliche Rückfragen hat er mehrfach abgewimmelt, er würde noch auf die Formulierung der Begründung der Ablehnung durch die übergeordnete Dienststelle warten. Er war aber so kurzsichtig, mir nicht einfach einmal zwischenrein einen Zwischenbescheid zu schicken oder ordentliche Telefonnotizen zu machen.

Nach 12 Wochen habe ich eine Untätigkeitsklage ans VG geschickt, nach erneuter Rückfrage, ob ich wirklich den Bescheid haben wolle diesen auch bekommen und dann sofort die Möglichkeit zur Klage gegen diesen genutzt. Nach knapp zwei Jahren wurde die Sache zu meinen Gunsten entschieden. Ab da ging es auch mit den weiteren Waffen einfach und reibungslos.

 

Wenn jemand fragt warum man so etwas macht: Ich habe in den späten 80ern schon einmal eine weitere Kurzwaffe in Baden-Württemberg beantragt und diesen Antrag zurückgenommen weil Verband und Amt einen Haufen Papier haben wollten und es mir damals dann doch zu doof war. Das hat man mir Mitte der 90er in Bayern bei der Verwaltung als Argument entgegengehalten, als ich mir den Formalismus dann doch angetan habe ("Damals haben Sie doch auch eingesehen, dass Sie hinreichend ausgestattet sind"). Seither gilt "Kein Schritt zurück".

 

 

 

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vor 43 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Auf keinen Fall, weil es nur ein Reisedokument fürs Ausland ist und für die BRD selbst keinerlei Aussagekraft hat.

 

 

 

vor 43 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Auf keinen Fall, weil es nur ein Reisedokument fürs Ausland ist und für die BRD selbst keinerlei Aussagekraft hat.

 

Zur Grundfrage: wenn vom LKA aus technischen Gründen oder warum auch immer keine Antwort kommt und ein Antrag weiterbearbeitet werden muss, könnte die Waffenbehörde auch ganz einfach bei der örtlichen Polizeidienstelle anfragen. Diese ist lt. § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG auch originär zuständig für die Auskünfte zuständig.

Prima. Bei mir ist es die Kreispolizeibehörde die den Antrag bearbeitet.

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vor 35 Minuten schrieb German:

 

Da lag der Grund in der Verzögerung also nicht in einer defekten Software.

Von diesem Grund habe ich aber gesprochen...

Ich zitiere mal die einschlägig anzuwendende VwGO:

Zitat

§ 75 Untätigkeitsklage

1 Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig.

2 Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

3 Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus.

4 ...

Jetzt wären zwei Dinge zu prüfen:

1. Ist die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses gegebenenfalls einer der Fälle, bei denen eine kürzere Frist geboten ist?

2. Ist ein Softwareproblem ein zureichender Grund?

 

Zu 1: Ich bin mir sicher, dass diese Voraussetzung bei entsprechender Begründung durch den Antragsteller als gegeben angesehen wird. Angenommen man entschließt sich im zeitigen Frühjahr zur Jagd auf den Brunftbock. Jetzt muss der Feuerwaffenpass ja ggf. noch ins Gastland und wieder zurück, bevor man die Reise antreten kann. Dann ist die Erwartungshaltung, dass die Ausstellung zeitnah erfolgt sicher gerechtfertigt.

Zu 2: Wohl kaum, da es den EFP schon gab, als er noch per Kugelschreiber ausgefüllt wurde. Eine rechtliche Verpflichtung zur maschinellen Bearbeitung ist aus Waffengesetz und den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften nicht ersichtlich.

 

PS: seit damals habe ich ein Q auf der Akte, das steht offenbar für "quick!"

Bearbeitet von erstezw
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Für die Auskünfte von BZR und von örtlicher Polizeidienststelle brauicht es keine ominöse LKA-Software. Wenn die Behörden innerhalb dreier Monate nach Antragstellung keine LKA-Auskunft erhalten, müssen sie bei ansonsten positivem Rücklauf die Erlaubnis erteilen. Käme irgendwann in 4, 6, 9 Monaten tatsächlich was einschlägig Negatives vom LKA zurück, was weder BZR noch lokaler Polizei bekannt war, dann kann die Erlaubnis ja zurückgenommen werden. Aus die Maus.

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vor 10 Stunden schrieb erstezw:

Da würde ich dann weder an an Softwareproblem noch an Überlastung glauben, eher an eine interne Anweisung.

Da stecken bestimmt die Reptiloiden hinter, die wollen uns Humanoiden entwaffnen!

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vor 35 Minuten schrieb erstezw:

Gutmenschen und Linke, man weiß ja wer dahinter steckt. Wobei "Linke" ja inzwischen bis zur CDU geht und auch einige Liberale ins selbe Horn gestoßen haben (Meister Hirsch z.B.).

Und deren Einfluss reicht bei euch in NRW/RP bis in alle (ok, viele) Waffenbehörden/Kreis-, Landes- und Polizeiverwaltungen um dort die für die Software zu sabotieren? Na ein Glück wohne ich in Niedersachsen...

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Am ‎11‎.‎04‎.‎2018 um 20:34 schrieb callahan44er:

Hallöchen,

 

die Behörden in NRW haben wohl techn. Probleme bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung zum LKA hin.

Habe heute auf Nachfrage diese Antwort bekommen da ich seit Wochen auf einen Voreintrag warte. Auf unbestimmte Zeit nix zu machen!

...

So bekommt es der eine in NRW erzählt.

Und so erlebt es sein "Nachbar" im selben Bundesland:

 

vor 15 Stunden schrieb stephan-k:

Ich habe am 20.03.2018 meinen Antrag auf erteilung einer Grünen und Gelben WBK eingereicht und am 04.04.2018 sind beide WBKs rausgegangen und waren am 09.04.2018 mit der Post bei mir.

Das ganze in Neuss NRW.

Und jetzt bist du nochmal mit der Software dran. Oder vielleicht doch eine Anweisung des jeweiligen Behördenleiters, Waffensachen solange als möglich hinzuhalten?

 

Edith hat mir gerade geflüstert, statt Vorsatz käme auch Faulheit oder akutes Bore-Out als Ursache in Frage.

Bearbeitet von erstezw
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vor 7 Minuten schrieb uwewittenburg:

Da sind wir doch wieder bei den Länderunterschieden, Ordnungsbehörde oder Waffenbehörde beim LKA integriert.

Jup... Sonderfall NRW halt, da sind halt die Kreispolizeibehörden für das Waffengesetz zuständig. Allerdings tragen da auch die Kollegen vom Ordnungsamt Waffen...

 

Nach meinem Kenntnisstand (Nds) werden nur 3 Anfragen durch die WB gestartet:

- Meldeamt --> Antwortzeit i.d.R. 2-3 Tage

- BVA (tatsächlich mittlerweile automatisierter Abruf des erweiterten Führungszeugnisses, mit Schnittstelle zu XWaffe) --> Antwortzeit i.d.R. 1 Tag

- örtliche Polizeibehörde --> Antwortzeit je nach Auslastung 2-3 Wochen

 

 

Bearbeitet von Gast
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