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IGNORED

Munition zusammen mit der Knifte im Koffer


Puenktchen1991

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb gorm:

...

Die Vorschrift heißt "getrennt",

...

 

NEIN! Verdammt nochmal, wie oft denn noch ... NEIN, so lautet die Vorschrift eben NICHT!

vor 9 Minuten schrieb gorm:

...

aber nicht, daß verschiedene Behälter/Koffer/Boxen benutzt werden müssen,

...

 

Richtig.

 

Der korrekte Wortlaut beinhaltet aber nicht das Wort "getrennt".

 

Das von passat345 zitierte Fundstück vom DSB ist übrigens auch fehlerhaft, auch dort steht dieser Blödsinn von wegen "getrennt", was durch einen Beutel, Schachtel etc. gewährleistet sein soll. SCHWACHSINN!!

 

Der Anfang des Zitats ist völlig korrekt: "Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einem

verschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sie

normalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften. Sie kann ohne weiteres zusammen mit

der Waffe in einem Behältnis transportiert werden."

 

Und wenn man sich nun im Waffg anschaut was "schussbereit" = "geladen" bedeutet wird klar daß eine Schachtel oder sonstwas nicht nötig ist.

Geladen ist eine Waffe, wenn sich Munition im Patronenlager oder im IN DER WAFFE BEFINDLICHEN Magazin befinden.

 

Ich kann zur Waffe in den Koffer 20 geladene Magazine geben, alles legal solange sie nicht in der Waffe sind.

Ich kann 200 Schuß lose in den Koffer zur Waffe schütten, alles legal, solange sie nicht in der Waffe sind.

Mannmannmann, isses denn echt SO SCHWER einfach den Gesetzestext zu lesen?

 

Gruß

 

Sigges

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Nein. Die nicht geladene Waffe mit gefülltem Magazin zählt als schussbereit.

Nein tut sie nicht. Es sei denn Du meinst das ein gefülltes Magazin in der nicht durchgeladenen Waffe steckt. Dann ist sie aber per definition eben doch geladen und somit schussbereit.

Nicht geladen und gleichzeitig schussbereit ist nicht möglich.

 

12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

 

Gruß

 

Sigges

 

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vor 13 Minuten schrieb schiiter:

Die nicht geladene Waffe mit gefülltem Magazin zählt als schussbereit.

Anlage 1

Der Gesetzgeber hat unter „Begriffsbestimmungen“, Abschnitt 2, zwei Neudefinitionen unter den Nummern 12 und 13 eingefügt.

Im Sinne des Gesetzes (12) ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.

 

Geladen ist die Waffe, wenn Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.

Bearbeitet von webnotar
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GEnau das habe ich geschrieben.

Es gibt einen technischen Zustand und einen definitorischen Zustand.

Technisch ist die waffe nicht geladen (dennoch definitorisch -aber nicht technisch- schussbereit)

ISt im Kontext aber klar zu erkennen.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Minuten schrieb webnotar:

Was kann man tun, um die Definition des Gesetzgebers für "geladen" herauszubekommen.

(Beim BDS zumindest gibts Aussagen dazu in manchen Teilen der Sportordnung bzw. dem Kommentar.)

Der Gesetzgeber hat das eigentlich klar (Def. schussbereit) beschrieben. Er definiert die waffe als geladen sobal ein gefülltes Magzin in ide Waffe eingeführt ist.

Technisch gesehen ist das natürlich Unsinn. Man kann nicht schießen ohne die Waffe tatsächlich zu laden.

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vor 4 Minuten schrieb schiiter:

GEnau das habe ich geschrieben.

Es gibt einen technischen Zustand und einen definitorischen Zustand.

Technisch ist die waffe nicht geladen (dennoch definitorisch -aber nicht technisch- schussbereit)

...

 

Wobei der von Dir herangezogene technische Begriff "geladen" eben nicht allgemeingültig definiert ist. :rtfm:

vor 4 Minuten schrieb schiiter:

...

ISt im Kontext aber klar zu erkennen.

 

Offensichtlich ja gerade nicht ... :s75:

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@schiiter

Naja, in deinem ursprünglichen Kommentar hast du noch geschrieben, dass auch ein ungefülltes Magazin in der Waffe diese schussbereit machen würde, bevor du es korrigiert hast, nachdem ich verwundert nachgefragt habe. Bist du überhaupt sachkundig oder verbreitet du wieder Mal nur gefährliches Halbwissen?

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vor 20 Minuten schrieb Jack Aubrey:

@schiiter

Naja, in deinem ursprünglichen Kommentar hast du noch geschrieben, dass auch ein ungefülltes Magazin in der Waffe diese schussbereit machen würde, bevor du es korrigiert hast, nachdem ich verwundert nachgefragt habe. Bist du überhaupt sachkundig oder verbreitet du wieder Mal nur gefährliches Halbwissen?

Nein. Ich habe keine Ahnung. Das ist doch alles Teufelszeug.

Ich bin einfach nur für die AfD Werbung im Forum zuständig und habe das hiermit auch in diesem Thread erlediggt.

Danke dir. ;)

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb erstezw:

Ganz sicher gehst du, wenn du beides in verschiedenen Fahrzeugen transportierst.

...und um dann auch noch gaaaaaaanz sicher zu sein, am besten die zwei Fahrzeuge auf unterschiedlichen Routen zu verschiedenen Zeiten, klar?

 

 

Echt jetzt, was'n hier los?

Schon Sommerloch?

Ferienende verpasst?

In den letzten Wochen/Monaten kommen immer wieder so fragen, die SK-Basics sind, alle (sicher gutmeinenden) Leute stürzen sich drauf mit (mehr oder weniger hilfreichen Tipps), und ein riesiger Bohei geht los, wobei es eigentlich um Sachen geht, die locker sitzen müssten. 

 

Wartet nur bis alzi den Fred hier sieht...

 

Gefühlt würde das Thema eh schon 50x durchgerammelt.

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Durch einige Änderungen in der Gestzgebung werden die Neuerungen leider immer wieder durcheinandergewirbelt und fehlinterpretiert. Daher diese neuerlichen Anfragen.

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vor 1 Stunde schrieb passat345:

Waffe und Mun müssen getrennt und abgeschlossen transportiert werden. Anders kenne ich das nicht.

Wenn ich Pistole schießen gehe, nehme ich meinen Rucksack. Knifte rein, Zahlenschloss dran.

In das nächste Fach Mun rein, Zahlenschloss dran.

 

Die Waffe darf nicht zugriffsbereit sein und nicht mit wenigen Handgriffen schussbereit gemacht werden können, das ist die Vorgabe.

 

Mit dem Zahlenschlösschen an dem Behältnis bzw. Behältnis-Teil, in dem sich die Waffe (ohne Mun) befindet, dürfte man diesbezüglich auf der sicheren Seite sein.

Warum am Mun-Fach aber unbedingt auch noch ein Zahlenschlösschen sein soll, ist mir ein Rätsel.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Ich kann das absolut nachvollziehen. Ich kenne das aus meinen beiden Vereinen auch, das mancher meint nur er wisse wie es richtig ist. Egal um was es im Kontext geht. Manche  ältere leben noch in einer " Gesetzeswelt von vorm Krieg " ( je nach alter vor WKI oder WKII ). Die Sprüche wie " das war schon immer so ", " das machen wir seit 50 Jahren so " oder " das zählt nur für die neuen, Altbesitz hat da Bestandsschutz". Selbst jüngere schliessen sich da manchmal an, denke manchmal die wurden indoktriniert von den Altvorderen. Grade was Aufbewahrung und Transport angeht sind da sehr viele Meinungen unterwegs, die alle von fast jedem vehement Vertreten werden. Selbst ausgedruckte Gesetzestexte werden da nicht anerkannt, weil " das zählt ja nur für die neuen " . Nachweis der schiessportlichen Betätigung bei Waffenbesitzern ist auch so ein Thema. An der Theke im Vereinshaus sitzen reicht da leider nicht......................Auch Gerichtsurteile werden da nicht als Beleg anerkannt. Das sind immer 68er Richter und da geht man in Berufung und der eigene RA regelt das dann, der ist gut. Der hat auch den Prozess wegen der Ziege vom Nachbarn gewonnen.......................Ich habe mir das missionieren schon fast abgewöhnt. Sollen die halt machen was sie denken. Mit Glück geht das auch noch 50 Jahre gut für die. Kann aber jeden Abend beim nach Hause fahren vorbei sein.

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Mit dem Zahlenschlösschen an dem Behältnis bzw. Behältnis-Teil, in dem sich die Waffe (ohne Mun) befindet, dürfte man diesbezüglich auf der sicheren Seite sein.

Auch mit der Mun im Behältnis der Waffe OK. Aber je nach Rennleitung nicht auf der sicheren Seite weil die Aufbewahrungstrennung häufig in eine imaginäre Transportrennung interpretiert wird. Siehe DSB oder Faden hier.

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vor 1 Stunde schrieb BlackBull:

Echt jetzt, was'n hier los?

Schon Sommerloch?

Ferienende verpasst?

Ok, war jetzt kein grün dabei, ich finde der Sarkasmus von ertezw war in diesem Fall trotzdem zu erkennen.

Bearbeitet von bumm
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vor 18 Minuten schrieb Jacko5000:

Auch mit der Mun im Behältnis der Waffe OK. Aber je nach Rennleitung nicht auf der sicheren Seite weil die Aufbewahrungstrennung häufig in eine imaginäre Transportrennung interpretiert wird. Siehe DSB oder Faden hier.

Der DSB wird in seinem Merkblatt fehlinterpretiert ;)

Ich habe die korrekte Lesart genannt.

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Nur so nebenbei....

Heute aktuell - die USA drohen mit Angriffen auf syriische Raketenstellungen. Die mit Syrern verbündeten Russen drohen den USA mit Abschuss von deren Raketen bzw. mit "Vergeltung".

Vor dem Hintergrund mutet das Gezerfe um Schlösschen, Pappschachteln, Fächer und Nebenfächer für Kleinwaffenmunition nur noch grotesk an.   

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