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LawAbidingCitizen

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vor 4 Minuten schrieb German:

Vollauto

Hat jetzt mit Jägern aber nichts zu tun.

 

Es ging mir um Deine Aussage:

vor 59 Minuten schrieb German:

ich werde nicht anfangen, verschiedene Schiesshaltungen für verschiedene Kaliber heranzüchten. Soviel Zeit habe ich nicht...

Da bist Du schon bei Schrot und Kugel in zwei Welten und der Unterschied zwischen .22 Mag auf Krähen und 9,3x64 (oder62, egal) auf die Sau ebenso.

Aber ich will Euch hier nicht reinreden, es bezog sich nur auf den Anschlagsunterschied "militärischer" Schützen und Jägern.

Gruß Rolf

:drinks:

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vor 7 Minuten schrieb rwlturtle:

Hat jetzt mit Jägern aber nichts zu tun.

Ich habe die Diskussion auch nicht auf die rein jagdliche Schiene eingeschränkt.

Dafür sind die Waffen und Schäfte, über die wir hier grade reden auch (ursprünglich) weniger gedacht.

 

vor 8 Minuten schrieb rwlturtle:

Da bist Du schon bei Schrot und Kugel in zwei Welten.

Ich schiesse Flinte (auch mit strammen Ladungen) genauso und bevorzuge aus diesem Grund auch da kurze Schäfte.

 

vor 9 Minuten schrieb rwlturtle:

 und der Unterschied zwischen .22 Mag auf Krähen und 9,3x64 (oder62, egal) auf die Sau ebenso.

Ganz klar.

Bis ~4.000 Joule ist diese Schiesshaltung aber kein Problem, solange der Schwerpunkt der Waffe an geeigneter Position ist. Ist er das nicht, wird aber auch ein klassischerer Stehendanschlag langsam schwer.

Da wir hier aber über Schäfte eher für behördliche/dienstliche Belange konstruierte Waffen diskutiert haben, nachdem diese als "zu kurz" beurteilt wurden und ich nur den Grund und die dahinterstehenden Überlegungen erläutert habe, brauchen wir das Thema Jagdkaliber glaube ich nicht noch seitenlang diskutieren. Für mich sind Kaliber jenseits der 7,62x52/.308 aus vielerlei Gründen uninteressant/unpraktisch/unpraktikabel/unnütz und bis dahin funktioniert das von mir genutzte Baukastensystem. Jemand anderen muss ich dazu nicht bekehren.

 

Meine Grundaussage: In behördlichen/dienstlichen Waffenformaten und Kalibern funktioniert das. Sogar richtig gut.

 

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vor 9 Stunden schrieb schiiter:

Mich würde freuen, die Waffe soweit zu verlängern dass man mit maximaler Lauflänge noch eine Kurzwaffe (nach deutschem Waffenrecht) mit dem Schiebeschaft hätte.

Das wird mittelfristig für alle die dem WaffG unterliegen nichts mehr. Die Lücke Jäger mit kurzer LW als KW wird ja wahrscheinlich mit der Novelle geschlossen.

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vor 13 Minuten schrieb German:

Ich schiesse Flinte (auch mit strammen Ladungen) genauso und bevorzuge aus diesem Grund auch da kurze Schäfte.

...und treffe damit weder Flugwild noch bei Trap und Skeet ;)

Aber verzeihe mir diese kleine Anmerkung.

:s75:

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vor 1 Minute schrieb Jacko5000:

Das wird mittelfristig für alle die dem WaffG unterliegen nichts mehr. Die Lücke Jäger mit kurzer LW als KW wird ja wahrscheinlich mit der Novelle geschlossen.

Dafür müsste die Defintion KW/LW geändert werden.

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Am 4.4.2018 um 20:24 schrieb German:

Meine Entscheidung ist aus diversen Gründen für die APC9 gefallen, der absehbar größere Zubehörmarkt ist einer davon.

Dank dieses Threads (auch wenn wir den Richtung B&T und weg von MKE gehijackt haben... :secret:) sind mir sogar noch ein paar interessante Sachen aufgefallen, die ich bisher noch gar nicht kannte:

 

https://hbindustries.net/store/shop/bt-apc-slim-forend-grip-panel/

BT-APC-FOREND-SLIM-GRIP-PANEL-HB-INDUSTR

 

Zitat

This Grip Panel is designed to replace the picatinny/1913 rail section on one or both sides of your B&T APC 9/45/223/300. Our Slim Grip Panels are 3.4mm thick (B&T picatinny rail is 7mm thick) and are profiled to provide great traction in the center before blending out along the edges back into the APC upper receiver. We incorporated the straight slot/rib geometry used on the APC grip and lower receiver to help give this replacement panel a factory look.

BT-APC-FOREND-SLIM-GRIP-PANEL-HB-INDUSTR

 

 

https://hbindustries.net/store/shop/bt-reduced-weight-selector-springs/

 

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vor 15 Stunden schrieb German:

und einen abklappbaren Durchladehebel (die grundsätzlich beide auch für die GHM9 passen):

Also: beim APC funktioniert das. Dort stützt sich das Ende der Teleskop- Federführungsstange (war mir vorher gar nicht aufgefallen, dass die nicht durch den Verschluss durchgeht) gegen den Ladehebel ab und sichert ihn gegen seitliches Verrutschen und im Fall des Klapphebels auch gegen Verdrehen. Beim GHM wird der Ladehebel nur durch das Gehäuse gehalten, er hat keinen Kontakt zu den Federführungsstangen. Dort müsste (wie beim P26) ein kleiner Stift im Verschluss als Verdrehsicherung angebracht werden, ich hatte fälschlich vermutet, dass das auch beim APC erforderlich würde. Die Durchmesser sind anscheinend auch nicht identisch, habe aber nicht probiert oder gemessen.

Der Klapp- Ladehebel passt also definitiv nur fürs APC, nicht fürs GHM und auch nicht fürs P26.

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vor 10 Stunden schrieb schiiter:

Dafür müsste die Defintion KW/LW geändert werden.

Die deutsche Definition einer Langwaffe ist ja bekannt: 60/30.

 

Mir wurde mal gesagt, dass die EU alles als Langwaffe sieht (oder sehen möchte?), was eine Schulterstütze hat. Was kommt oder nicht kommt wäre jetzt aber reine Spekulation.

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  • 3 Monate später...

Noch ein paar Ergänzungen, wenn auch nicht zum ursprünglichen Thema, sondern zu B&T:

 

Der klappbare Ladehebel fürs APC ist inzwischen erhältlich (die erste Version musste nachgebessert werden), für die GHM ist einer in Vorbereitung.

Die alternative Klappschulterstütze fürs GHM ist ebenfalls fertig. Ist 3 cm kürzer als die TP9- Stütze und rastet wie befürchtet eingeklappt an einer anderen Stelle des Lowers ein. Wer eine vorhandene GHM auf diese Stütze umrüsten möchte, muss also auch den Lower nacharbeiten lassen. In Zukunft dürften die GHM wahrscheinlich ab Werk mit dieser Stütze ausgerüstet werden.

Das APC wartet mit einem besseren Abzug auf als das GHM: ca. 2300 Gramm vs. 3500 Gramm. Welche Teile genau den Unterschied ausmachen, wollte man mir auch auf mehrfache Nachfrage nicht sagen können. Um Längen besser als das, was SIG bei der MPX abliefert, sind aber alle beide.

 

Und noch ein paar halboffizielle Gerüchte:

Die GHM- Linie soll offenbar stark ausgebaut werden. Der Glock- Lower war ja schon angekündigt. Der Upper soll modular werden und den Wechsel von Lauf und Handschutz durch den Nutzer erlauben. Geplant ist (wer hätte das gedacht) eine Version mit integriertem SD sowie eine mit 16 Zoll Lauflänge und langem Handschutz. Auch von weiteren Kalibern wurde gemunkelt, vom Zeithorizont allerdings kein Wort.

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  • 1 Monat später...

Wie sieht es denn eigentlich mit der APP9 als Kurzwaffe für das sportliche Schießen aus?
Die folgenden Disziplinen im BDS würden doch passen

1321 Fallscheiben Schießen Pistole mit Anschlagschaft, offene Visierung

1322 Fallscheiben Schießen Pistole mit Anschlagschaft, optische Visierung.

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Und selbst wenn er befürworten würde: Irgend wann wurde mal - ich finde es nur momentan  leider nicht - alles was nach MP aussieht, also auch nur den Anschein erweckt, ausgeschlossen, selbst wenn es einen FB inkl. Sport - kosher gibt wie z.B. beim TMP Nachbau von BT. 

Edit: Stelle die Frage halt der Geschäftsstelle und wenn "gut" dann veröffentliche sie doch bitte hier. Danke.

Bearbeitet von Gast
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vor 14 Minuten schrieb VP70Z:

Irgend wann wurde mal - ich finde es nur momentan  leider nicht - alles was nach MP aussieht, also auch nur den Anschein erweckt, also auch nur den Anschein erweckt, ausgeschlossen, selbst wenn es einen FB inkl. Sport - kosher gibt

Das wäre allerdings von großer Relevanz.

Von wem wurde das erlassen?

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vor 20 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Reichtr den Erwerb nicht ein Eintrag für eine Kurzwaffe (die in einer Disziplin eines annerkannten Verbandes in dem man Mitglied ist zugelassen ist)?

Wenn die erworbene Waffe nicht der Bedürfnisbescheinigung und den da gemachten Angaben (die in ihrer Detaillierung unterschiedlich sein können, wie diverse Diskussionen hier ja gezeigt haben) entspricht und die Waffe nicht für die beantragte Disziplin geeignet und vor allem

zugelassen ist, kann das früher oder später zu Problemen führen.

 

Das kann auch eine (ganze) Weile gut gehen, dafür meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu riskieren, würde ich mir aber genau überlegen.

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vor 35 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Wie sieht es denn eigentlich mit der APP9 als Kurzwaffe für das sportliche Schießen aus?

Der FB sagt, dass alle Versionen von der schiesssportlichen Verwendung ausgeschlossen sind:

130416FbZ247SelbstladewaffenAPC9.pdf?__b

 

Und weil die Systematik des §6 AWaffV scheinbar immer noch nicht sitzt:

 

Der schliesst alle halbautomatischen Schusswaffen von der schiesssportlichen Verwendung aus, die einen Anschein erwecken. Da ist es irrelevant, ob es sich um

eine Kurz- oder Langwaffe handelt.

 

Ich meine auch, mal eine Liste mit namentlich genannten Modellen gesehen zu haben, die beim BDS von der Verwendung ausgeschlossen sind, ich kann mich z.B. an die explizite Nennung der B&T TP9 erinnern.

 

 

 

 

 

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vor 52 Minuten schrieb German:

Der FB sagt, dass alle Versionen von der schiesssportlichen Verwendung ausgeschlossen sind:

130416FbZ247SelbstladewaffenAPC9.pdf?__b

 

Und weil die Systematik des §6 AWaffV scheinbar immer noch nicht sitzt:

 

Der schliesst alle halbautomatischen Schusswaffen von der schiesssportlichen Verwendung aus, die einen Anschein erwecken. Da ist es irrelevant, ob es sich um

eine Kurz- oder Langwaffe handelt.

 

Ich meine auch, mal eine Liste mit namentlich genannten Modellen gesehen zu haben, die beim BDS von der Verwendung ausgeschlossen sind, ich kann mich z.B. an die explizite Nennung der B&T TP9 erinnern.

 

 

 

 

 

Der Begriff Anschein ist ja nunmal ein wenig greifbar und fest umschlossen definierter Begriff.
Das ist dir doch ebenfalls klar.

Und gerade weil ich keinesfalls Zuverlässigkeit riskieren will, informiere ich mich ausführlich bevor ich irgendetwas beantrage.
Die Fragen in diesem konkreten, hier diskutierten Zusammenhang sind allerdings mittlerweile aus allgemeinem Interesse.

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
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vor 55 Minuten schrieb German:

Und weil die Systematik des §6 AWaffV scheinbar immer noch nicht sitzt:

 

Der schliesst alle halbautomatischen Schusswaffen von der schiesssportlichen Verwendung aus, die einen Anschein erwecken.

Das ist so ja wohl etwas falsch, da fehlt die Hälfte.

Aber der Fragende wird schon wissen, warum er seine Frage nicht einfach an seinen Landesverband oder sonst einen Zuständigen beim Verband stellt.

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vor 6 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Der Begriff Anschein ist ja nunmal ein wenig greifbar und fest umschlossen definierter Begriff.

Und genau dafür gibt es Feststellungsbescheide. Die stellen die Sicht der Behörden dazu dar.

Grade bei der APC vs. APP ist da jetzt aber auch nicht viel Graubereich.

 

Da Du explizit "Reicht für den Erwerb nicht ein Eintrag für eine Kurzwaffe" geschrieben hast, liegt die Vermutung nahe, dass Du bei der Anscheinsthematik wie viele andere auch dachtest, dass das nur Langwaffen betrifft und man sich, wenn man so ein Ding als Kurzwaffe einträgt, drumrum mogeln kann. Daher sicherheitshalber der Hinweis, dass der §6 AWaffV pauschal alle "halbautomatische Schusswaffen" betrifft, also auch Selbstladepistolen.

 

Des Weiteren war halt auch nochmal drauf hinzuweisen, dass ein "Kurzwaffeneintrag Kaliber x" kein Freifahrtschein ist, sondern sich eben am beantragten Bedürfnis und dessen Disziplin orientieren muss. Wenn die gewünschte Waffe in der beantragten Disziplin nicht zugelassen ist, wird's je nach Waffenbehörde früher oder später eng, auch wenn man das aus dem Voreintrag selber nicht ersehen kann und einem der Händler sowas ggf. verkauft - und ein unkundiger Sachbearbeiter ggf. sogar einträgt.

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