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IGNORED

Fotos des Tresors durch/ für die Waffenbehörde


Last_Bullet

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vor 16 Stunden schrieb Pi9mm:

Was ist das immer für eine Geheimsprache; sollen das die "Panzerknacker" (aus den "lustigen Taschenbüchern") sein

Nachdem Carl Barks und Dr. Erika Fuchs dem wirklichen Leben eigentlich immer einen Schritt voraus waren würde mich auch eine Berufsgenossenschaft der Ein- und Ausbrecher nicht mehr wirklich wundern...

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Interessant, dass keiner hier im Thread anmerkt, dass die Tresordaten (wie auch die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfungen, Jagdscheine oder Sprengstofferlaubnisse) überhaupt nicht im NWR gespeichert sind ! Auch Fotos werden generell nicht im NWR oder in einem Waffenprogramm gespeichert. Da müsste also schon einer die Papierakte aus dem Amt klauen.

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vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:

Interessant, dass keiner hier im Thread anmerkt, dass die Tresordaten (wie auch die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfungen, Jagdscheine oder Sprengstofferlaubnisse) überhaupt nicht im NWR gespeichert sind ! Auch Fotos werden generell nicht im NWR oder in einem Waffenprogramm gespeichert. Da müsste also schon einer die Papierakte aus dem Amt klauen.

Interessant. Du bist vom Fach? 

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vor 2 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Ich war es über 30 Jahre lang und genieße meinen Ruhestand. In § 3 NWRG steht, was alles im NWR gespeichert wird. Wieso fragst Du ?

 

SBine

 

 

Weil ich dann weiß, wie ich Deine Aussage gewichten muss. Nur wenn es heute nicht gespeichert ist, dann vielleicht morgen....

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Interessant, dass keiner hier im Thread anmerkt, dass die Tresordaten (wie auch die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfungen, Jagdscheine oder Sprengstofferlaubnisse) überhaupt nicht im NWR gespeichert sind ! 

Ich habe letztes Jahr die Aussage gehört, daß meine im Zusammenhang mit der Gesetzes"verbesserung" nachgemeldeten Tresore in die örtliche Akte und im NWR eingepflegt werden würden, wiederholte Aussage.

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Hat hier jemand Datenschutzproblem gerufen?

 

Im §3 NWRG stehen übrigens nur die Anlässe aus denen "Daten" im NWR gespeichert werden.

 

Der Inhalt des NWR steht im §4. Unter gewohnt freizügiger Auslegung zu Ungunsten des Bürgers schaue man sich Abs. 1 Nr. 5 an.

 

Bearbeitet von Gruger
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vor 18 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Interessant, dass keiner hier im Thread anmerkt, dass die Tresordaten (...) überhaupt nicht im NWR gespeichert sind ! Auch Fotos werden generell nicht im NWR oder in einem Waffenprogramm gespeichert. ...

Irgendwie ist das aber doch in der EDV hinterlegt, denn beim Anmelden einer Neuerwerbung ist mir schon mal gesagt worden, dass "die Software" reklamiert ich würde meine Aufbewahrungskapazität überschreiten.

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vor 19 Minuten schrieb erstezw:

........ "die Software" reklamiert ich würde meine Aufbewahrungskapazität überschreiten.

Wäre schon möglich, wenn ein Behältnis hinterlegt ist, das nur eine maximale Anzahl einer bestimmten Waffenart laut Gesetz zulässt und diese überschritten wird. Simpler Abgleich, ob das Programm das aber hergibt kann ich nicht sagen.

 

Das sich da wer die Mühe macht und einpflegt, welches konkrete Behältnis für wie viele Waffen vom Hersteller vorgesehen ist, glaube ich nicht.

 

Wer es genau wissen möchte, verlangt eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten gem. Bundesdatengesetz, oder spricht einfach mal seinen Sachbearbeiter/in freundlich darauf an.

 

Inst

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vor 3 Minuten schrieb inst200:

 sich da wer die Mühe macht und einpflegt, welches konkrete Behältnis für wie viele Waffen vom Hersteller vorgesehen ist, glaube ich nicht.

Zumal diese Herstellerangabe völlig irrelevant ist, sondern sich die Kapazität aus dem Gesetz in Verbindung mit der faktischen Kapazität ergibt.

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vor 54 Minuten schrieb erstezw:

Irgendwie ist das aber doch in der EDV hinterlegt, denn beim Anmelden einer Neuerwerbung ist mir schon mal gesagt worden, dass "die Software" reklamiert ich würde meine Aufbewahrungskapazität überschreiten.

Hier wurden schon Fotos von NWR-Auszügen eingestellt, welche die Speicherung der Aufbewahrugnsbehätlnisse im NWR belegen.

Bearbeitet von knight
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Mhh...wäre das nicht ein Thema für den Datenschutzbeauftragten? Solche Dinge sollten a) nicht passieren b) nicht ins NWR einfließen...

 

Ich bin ja immer noch verzweifelt am Suchen wo man das Thema Selbstauskunft mit dem E-Perso eintüten kann. Ich frage mich ja echt wozu man dieses scheiss Ding eigentlich hat wenn man nix damit machen kann und nicht mal eine Selbstauskunft damit authorisieren kann! Ich habe ja mal einen schlauen Plan ausgeheckt wie sowas standardisiert für alle möglichen Verfahren in der Verwaltung zu bewerkstelligen wäre...aber irgendwie will das ja keiner hören, stattdessen leben wir immer noch in der Steinzeit.

 

Gruß

Carsten

 

 

 

 

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vor 32 Minuten schrieb Shortcut:

Ich bin ja immer noch verzweifelt am Suchen wo man das Thema Selbstauskunft mit dem E-Perso eintüten kann. Ich frage mich ja echt wozu man dieses scheiss Ding eigentlich hat wenn man nix damit machen kann und nicht mal eine Selbstauskunft damit authorisieren kann!

 

Es ist ein Honeypot für viele Fingerabdrücke....

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vor 4 Stunden schrieb P22:

Zumal diese Herstellerangabe völlig irrelevant ist

Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen, es zielt auf die vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenzen für bestimmte Behältnisse ab.

vor 4 Stunden schrieb erstezw:

Waren mehrere mit Mengenobergrenzen. Insofern hast du recht. Aber Typ A/B/... und Anzahl sind eingepflegt. In welcher Software auch immer.

Ich lag mit meiner Vermutung also nicht allzu weit daneben.

 

Aber ich bin sicher, das da noch irgendwelche "Klöpse" in der Software möglich sind......

 

Inst

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vor 4 Stunden schrieb Shortcut:

Ich bin ja immer noch verzweifelt am Suchen wo man das Thema Selbstauskunft mit dem E-Perso eintüten kann.

Du bist ja lustig drauf. Bei meiner Behörde bekommen sie es noch nicht mal hin die Formulare zur Waffenanmeldung oder §27 Pappe als PDF download auf den Server zu stellen. Und Du redest hier vom E-Perso.

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Die Behörden haben mehrere Software Alternativen, NWR ist nicht das einzige mit dem gearbeitet wird. Insofern sind auch je nach Behörde und Software die Aufbewahrungsmöglichkeiten des Delinquenten verzeichnet.

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genauer gesagt ist das NWR nur die zentrale Datenbank aller Waffenbehörden. Es gibt kein einheitliches NWR-GUI zur Datenerfassung/-bearbeitung, sondern nur zur (statistischen)Auswertung. In das NWR fließen nur die Daten der einzelnen Software-Programme der Waffenbehörden ein und können auch nur dort bearbeitet werden (außer vielleicht von den Datenbank-Administratoren des BVA direkt in der DB)

Bearbeitet von Tauri
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Am ‎14‎.‎03‎.‎2018 um 08:27 schrieb Gruger:

Hat hier jemand Datenschutzproblem gerufen?

 

Im §3 NWRG stehen übrigens nur die Anlässe aus denen "Daten" im NWR gespeichert werden.

 

Der Inhalt des NWR steht im §4. Unter gewohnt freizügiger Auslegung zu Ungunsten des Bürgers schaue man sich Abs. 1 Nr. 5 an.

 

Stimmt, sorry. Unter Absatz 1 Nr. 5 (Angaben zu den verwendeten Systemen der Sicherung und Blockierung) verstehe ich Waffen mit Armatix, GunBlock o.ä., nicht aber Aufbewahrungsbehältnisse. Laut Knight ist das aber offenbar der Fall. Interessant. Würde für die Waffenbehörden in dem Fall ja bedeuten, dass sie keine Ergebnisse zur Evaluierung zum neuen § 36 Abs. 4 WaffG ermitteln müssen, was auch sicherlich mit recht großem Aufwand verbunden wäre.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

ich habe passend zum Thema Post von der Polizei bekommen. Nach meinem Verständnis muss ich a) Waffen sicher aufbewahren und b) die sichere Aufbewahrungsmöglichkeit nachweisen. Das Amt hat von mir die Rechnung für meinen Tresor. Jetzt wollen sie zusätzlich Fotos. Konkret:

 

Zitat

 

Gemäß Verfügung des Landeskriminalamtes NRW ist der Nachweis der sicheren Aufbewahrung unter anderem mittels aussagekräftiger Fotos zu erbringen. Die Fotos müssen gewisse Standards erfüllen, damit sie einer Plausibilitätsprüfung nach Aktenlage standhalten. So ist die jeweilige Aufbewahrungssituation immer aus mehreren Perspektiven heraus bildlich zu dokumentieren. Hierzu gehören der Raum in seiner gesamten Betrachtungsweise, die angebrachte Zertifizierung am Waffenschrank und das Sicherheitsbehältnis in geöffneten Zustand, so dass dessen Wandung Verriegelung und Inhalt (Art und Anzahl der Waffen und/oder Munition) erkennbar sind.


 

 

Mein Verständnis ist, dass die nicht nur Bilder des Schrankes wollen, sondern auch des Raumes in dem der Schrank steht. Und das geht mir doch etwas zu weit. Hat sich jemand aus NRW schon mal mit dem Amt geboxt? Läuft eventuell gerade irgendwo ein Gerichtsverfahren zur rechtlichen Klärung?

 

Was ich jetzt erstmal machen werde ist Bilder des Schrankes und nur des Schrankes (einschließlich Typenschild). Und dann mal abwarten. Ich will mich nicht unbedingt schon wieder mit einer Behörde streiten.

 

Viele Grüße

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