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IGNORED

Dekowaffen verkaufen


steven

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Faktisch reden wir hier von einer Enteignung und die ist nach Artikel 14 des Grundgesetzes nur per Gesetz legal und dann ist der Betroffene zu entschädigen.

 

Da wir aber in einem Staat leben, in dem sich Regierung und Gerichte in Sachen Verfassungsbruch in trauter Komplizenschaft meistens einig sind, wäre mir das Geld für eine Klage zu schade, vom Schaden fürs Nervenkostüm mal ganz abgesehen.

 

Bin auch betroffen, wollte aber meine Dekos sowieso nicht verkaufen. 

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So wie ich das verstanden habe, sollen ja Dekowaffen, die aus scharfen Waffen hergestellt wurden, meldepflichtig werden.

 

Das bedeutet, du hast nicht nur etwas daheim, das du nicht mehr verkaufen kannst, sondern du zahlst auch noch dafür, daß du es weiterhin daheim haben darfst (Eintragung in eine WBK o.Ä. ist sicher nicht kostenlos).

 

Muss man natürlich nicht anmelden, aber dann ist man wegen eines Haufens Metallschrott Besitzer einer illegalen... ja was eigentlich?

 

 

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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vor 15 Stunden schrieb Steinpilz:

 

wegen eines Haufens Metallschrott

 

Dekowaffen sind kein Metallschrott, sondern wertvolle Sammlerobjekte und erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Viele Stücke kosten weit mehr als ihre noch schussfähigen Geschwister. Viele lassen sich spannen/ abschlagen und sind so milde umgebaut, dass die Deaktivierung nicht offensichtlich ist - damit ist der Unterschied zum scharfen Pedant, das als reine Sammlerwaffe dient, sehr gering.

 

Wenn jemand Waffen besitzen wollte, die er ohnehin nicht schießen wollte, waren Dekos eine gute und unkomplizierte Möglichkeit zum Erwerb. Deshalb sind künftige Verschärfungen sehr ärgerlich.

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 17 Stunden schrieb Olga von der Wolga:

Nach dem 2. Weltkrieg war es bei Todesstrafe verboten, Schusswaffen zu besitzen...

Ist mir bekannt, sowohl mein Opa, als auch sein jüngerer Bruder wurden von aliierten Militärgerichten wegen Waffenbesitzes und Wilderei in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Hinderte beide nicht daran, mit fast 80 im Bett zu sterben und meinen Opa nicht am Jagdschein.

Die waren aber auch beide mit dem Vorgänger von Y- Reisen in Russland und wie man hier sagt "eisenbereift".

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vor 18 Stunden schrieb Steinpilz:

So wie ich das verstanden habe, sollen ja Dekowaffen, die aus scharfen Waffen hergestellt wurden, meldepflichtig werden.

Das bedeutet, du hast nicht nur etwas daheim, das du nicht mehr verkaufen kannst, sondern du zahlst auch noch dafür, daß du es weiterhin daheim haben darfst (Eintragung in eine WBK o.Ä. ist sicher nicht kostenlos).

 

Das Versenden einer Liste über diese Gegenstände (welche gar keine Waffen mehr sind) an die Behörde kostet nicht viel. "Gemeldet" und aktenkundig sind sie dann ja. 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Das Versenden einer Liste über diese Gegenstände (welche gar keine Waffen mehr sind) an die Behörde kostet nicht viel. "Gemeldet" und aktenkundig sind sie dann ja. 

Sollte man vielleicht jetzt schon mal machen... Dann können die Behörden  den Aufwand besser planen... 

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vor einer Stunde schrieb rwlturtle:

Du bist ein Träumer! Die Dinger sollen weg, also wird es das volle Programm incl. Tresor geben.

 

 

 

Gleichstellung mit der Waffe, aus der sie entstanden sind - und damit auch Waffenschrankpflicht - ist für die Salut-Waffen in der Diskussion (und im EU Firearms Amendment drin).

 

Hier geht es um Dekos (die nach dt. Recht noch nicht mal mehr Waffeneigenschaft haben). Für die gibt's (siehe TE: Veräußerbarkeit Alt-Dekos) wieder andere Themen...

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Gab es jemals irgendeine Meldepflicht, die für die Beteiligten kostenfrei über die Bühne ging?

 

Ich kann mir auch grad kein Verfahren vorstellen, wie das ohne Verwaltungsaufwand und somit Gebühren von statten gehen sollte.

Entweder man bekommt eine Art WBK, oder ein anderes Dokument, das den gesetzeskonformen Besitz bescheinigt.

Ansonsten gäbe es für die Besitzer keinerlei Möglichkeiten vor Ort nachzuweisen, daß sie die Dinger legal besitzen.

 

Und hier kostet eine WBK um die 70 Euronen + 12 Euronen pro eintragung.

Wer jetzt 10 Dekoteile hat, ist da mal eben knapp 200 Euro los, nur damit er die Dinger weiter behalten darf.

 

Ganz zu schweigen davon, was man sich bezüglich der Aufbewahrung einfallen lässt.

Dann muss sich der Besitzer einer einzigen Deko-Makarov vielleicht einen 0er-Tresor anschaffen.

 

 

 

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Natürlich, denn die Definition von Waffe liegt ebenso im gleichen Gesetz.

Das muss nur geändert bzw. angepasst werden.

 

Auch ein Beispiel ist die Eigenschaft einer leeren Patronenhülse.

Die soll ebenfalls zum erlaubnispflichtigen Munitionsbestandteil gemacht werden, obwohl sie nur ein Messingröhrchen ist.

 

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vor 58 Minuten schrieb karlyman:

 

Gleichstellung mit der Waffe, aus der sie entstanden sind - und damit auch Waffenschrankpflicht - ist für die Salut-Waffen in der Diskussion (und im EU Firearms Amendment drin).

 

Hier geht es um Dekos (die nach dt. Recht noch nicht mal mehr Waffeneigenschaft haben). Für die gibt's (siehe TE: Veräußerbarkeit Alt-Dekos) wieder andere Themen...

Da den Mitgliedsstaaten die Umsetzung in weiten Teilen selbst überlassen ist dürfte es kein Problem sein "Dekos" in D einzupflegen.

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vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

 

Entweder man bekommt eine Art WBK, oder ein anderes Dokument, das den gesetzeskonformen Besitz bescheinigt.

Ansonsten gäbe es für die Besitzer keinerlei Möglichkeiten vor Ort nachzuweisen, daß sie die Dinger legal besitzen.

 

Bei welcher Gelegenheit bzw. gegenüber welcher Stelle sollte man denn "vor Ort" (= in den eigenen 4 Wänden, wo die Dinger ohnehin hängen, stehen, lagern...) nachweisen müssen, dass man sie legal besitzt?

Noch dazu bezogen auf Gegenstände (Deko), deren Erwerb und Besitz gar keine Erlaubnis voraussetzt...?

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Bei welcher Gelegenheit bzw. gegenüber welcher Stelle sollte man denn "vor Ort" (= in den eigenen 4 Wänden, wo die Dinger ohnehin hängen, stehen, lagern...) nachweisen müssen, dass man sie legal besitzt?

Noch dazu bezogen auf Gegenstände (Deko), deren Erwerb und Besitz noch gar keine Erlaubnis voraussetzt...?

Ist eh ot. Ging ursprünglich um den fiktiven Verkauf in einem fiktiv rechtlich geregelten Raum, schon im eingangsposting provokativ aufgebauscht. Eher ein wenig Stimmung machen, auf gut deutsch mal ein wenig stänkern. Wird schon jemand drauf anspringen.

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vor 3 Stunden schrieb BlackBull:

 

Tja, das kann man natürlich so sehen.

So war es mit den Butterflys, mit den LEP-Waffen, mit den Elektroschockern.

Man musste sie natürlich nicht anmelden/vernichten, hat aber dann halt was Illegales daheim.

 

Wenn einem das jetzt egal ist, dann braucht man sich natürlich keine Gedanken zu machen und kann alles so lassen, wie es ist :-)

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vor 5 Minuten schrieb Steinpilz:

 

Wenn einem das jetzt egal ist, dann braucht man sich natürlich keine Gedanken zu machen und kann alles so lassen, wie es ist :-)

Was wird denn passieren? Der grosse Aufstand der Deko- und Salutwaffenbesitzer? Da dieser so vehement ausfällt wie bei den "LWB" wird  nichts passieren. Richtlinie wird umgesetzt, Heulerei in Foren und die EU is an allem schuld . Und natürlich sind die schuld die falsche Kreuzchen gesetzt haben.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 21 Minuten schrieb chapmen:

Was wird denn passieren? Der grosse Aufstand der Deko- und Salutwaffenbesitzer? Da dieser so vehement ausfällt wie bei den "LWB" wird  nichts passieren. Richtlinie wird umgesetzt, Heulerei in Foren und die EU is an allem schuld . Und natürlich sind die schuld die falsche Kreuzchen gesetzt haben.

 

Auf deinen konkreten Vorschlag zur Verbesserung der Lage im Waffenrecht (die Abkürzung "LWB" magst du ja irgendwie nicht so) warten wir/ich immer noch.

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vor 3 Stunden schrieb Steinpilz:

Auch ein Beispiel ist die Eigenschaft einer leeren Patronenhülse.

Die soll ebenfalls zum erlaubnispflichtigen Munitionsbestandteil gemacht werden, obwohl sie nur ein Messingröhrchen ist.

 

Das würde dann bedeuten, daß der Altmetallhändler, dem ich oder mein Verein den Messingschrott verkauft, eine Berechtigung zum Erwerb der leeren Patronenhülsen braucht?

Und was passiert, wenn ich meinen Messingschrott in den Metallcontainer im Wertstoffhof entsorge? Braucht dann die Gemeinde eine Erwerbsberechtigung?

Und muß dann der Altmetallcontainer beim Schrotthändler und im Wertstoffhof gegen unbefugten Zugriff besonders gesichert werden?

Und muß ich meine abgeschossenen Hülsen dann auch im Schrank mit Schwenkriegelschloß aufbewahren?

 

Fragen über Fragen!

Sorry, aber Leute die sich so etwas ausdenken, sind doch abseits jeder Realität.:confused:

 

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vor 10 Stunden schrieb P22:

Auf deinen konkreten Vorschlag zur Verbesserung der Lage im Waffenrecht (die Abkürzung "LWB" magst du ja irgendwie nicht so) warten wir/ich immer noch.

Auf deinen konkreten Vorschlag warten ebenfalls noch alle. Nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Welche Abkürzungen ich mag und welche nicht kannst du kommentarlos mir überlassen.

Bearbeitet von chapmen
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