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IGNORED

Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank


gunnator

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So sieht es aus. Es handelt sich um eine getroffene Massnahme. Es ist eben kein Objektnachweis gefordert.

Den Verdacht kannst du ja durch Vorlage des Kaufvertrages auch einfach entkräften.

Eine Rechnung nach Stichtag wäre sicher nicht geschickt.

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Am ‎13‎.‎03‎.‎2018 um 16:44 schrieb alzi:

steht explizit drin, dass ...

Das ist auch meine Lesart und entspricht dem Ziel, bis in ca. 60-65 Jahren alle A- und B-Schränke von der Waffenverwahrung auszunehmen. Unter letzterem Aspekt erscheint deshalb meines Erachtens eine Ausnahme nur für ältere Herrschaften (z.B. Erben) im Bereich des möglichen zu sein.

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Am ‎13‎.‎03‎.‎2018 um 18:36 schrieb schiiter:

Tut esnatürlich nicht. Die getroffene Massnahme wird einfach gemeldet mit "Aufbewahrung in A-Schrank". Nichts weiter.

Die Behörde kann weitere Belege fordern. Ich muss sie nicht von mir aus erbringen.

Du verstehst nicht, was ich meine. Du hast nur einen Tresor angemeldet, obwohl Du weitere hast. Das ist nicht korrekt und kann Dir im dümmsten Fall (insbesondere, wenn keine Belege mehr vorhanden sind) in puncto Bestandsschutz Probleme bereiten.

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Am ‎13‎.‎03‎.‎2018 um 19:04 schrieb alzi:

wenn die Behörde von mir fordert die getroffenen Maßnahmen....z.B. im Rahmen eines waffenrechtlichen Antrages......zu benennen:

 

"gemäß den waffenrechtlichen Vorschriften"

 

Das dürfte der Waffenbehörde im Regelfall nicht reichen und sie wird konkrete Nachweise fordern - zu allen genutzten Tresoren.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Du verstehst nicht, was ich meine. Du hast nur einen Tresor angemeldet, obwohl Du weitere hast. Das ist nicht korrekt und kann Dir im dümmsten Fall (insbesondere, wenn keine Belege mehr vorhanden sind) in puncto Bestandsschutz Probleme bereiten.

Woraus schlussfolgerst du denn sowas? Und vor allem, was soll daran nicht korrekt sein? Ich darf soviele Tresore besitzen wie ich möchte. Ich darf sie auch nutzen wie ich möchte.

Ich gebe dir mal ein konkretes Beispiel. Gemeldet wurden pflichtgemäß die getroffenen MAssnahmen. Also mit dem Antrag wird die Aufbewahrung nachgewiesen.

Im vorliegenden Fall KW B-Schrank. Massnahme korrekt nach Gesetz nachgewiesen.

Die BEhörde kann dazu nun weitere Belege einfordern. Dies geschah durch Bitte um Rechnung.

Bei weiteren Waffen wurden ebenfalls auf dem Antrag die MAssnahmen nachgewiesen. Aufbewahrung LW in einem A-Schrank.

Damit ist auch hier formal alles erfolgt. Die Behörde verichtet auf Belege. Weitere Waffen und Schränke werden gekauft.

Alles nach REcht und Gesetz korrekt abgewickelt. Die Behörde verzichtet auf Belege oder eine NAchschau/Kontrolle.

Noch einmal: Die Pflicht erstreckt auf den Nachweis der getroffenen Massnahmen. Hier, Meldung bei Eintragung. Tresore sind nicht anzumelden.

Die Behörde kann weitere Belege verlangen. Sie hat kein Anrecht auf ein allgemeines Bestandsverzeichnis meiner Besitzgüter.

 

ZWeifelt nun irgendwann die Behörde an, hat sie die dafür genannten Möglichkeiten nach WaffG. Zweifelt sie an den Angaben, kann sie Belege verlangen.

Ein Kaufvertrag ist solch ein Beleg.

 

Es sind nicht im geringsten Probleme nachvollziehbar.

Das muss dann dem SB zur Not über das Gericht mitgeteilt werden.

 

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Das dürfte der Waffenbehörde im Regelfall nicht reichen und sie wird konkrete Nachweise fordern - zu allen genutzten Tresoren.

Das ist deine Meinung. Andere Behörden sehen das anders.

Selbst die gewerbliche Erlaubnis funktionierte problemlos über die Auskunft der gesetzeskonformen Aufbewahrung nach §36WaffG i.V.m. §13 AWaffV.

Das schreibt sie dann in die Auflage zur Erlaubnis.

Mehr ist rechtlich nicht gefordert. Sie kann Belege einfordern oder eine Kontrolle ansetzen.

Sie kann keine Besitzverzeichnis von Mobilien verlangen.

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vor 4 Stunden schrieb schiiter:

Woraus schlussfolgerst du denn sowas? Und vor allem, was soll daran nicht korrekt sein? Ich darf soviele Tresore besitzen wie ich möchte. Ich darf sie auch nutzen wie ich möchte.

...

Es sind nicht im geringsten Probleme nachvollziehbar.

Das muss dann dem SB zur Not über das Gericht mitgeteilt werden.

 

 

Zwar sehe ich die Beiträge des Co-Foristo "schiiter" häufig recht kontrovers - hier jedoch muss ich ihm absolut zustimmen!

Solange ich die Boxen vor Stichtag mein eigen nannte, ist es egal, ob ich darin vor Stichtag rohe Eier, Tampons oder meine Knarren drin aufbewahrte: Sie sind Altbesitz, und das kann mit Belegen, Kaufverträgen (notfalls auf´m Bierdeckel oder gar mündlich) nachgewiesen werden; ich muss die A/BSchränke nicht vorher schon vorsorglich (ich vermeide bewusst die Formulierung "im vorauseilenden Gehorsam") der Behörde avisiert haben - sowas zu behaupten kann bestenfalls eine Meinung sein, entbehrt aber jeglicher gesetzlicher Grundlage.

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In Benutzung müssen sie allerdings schon gewesen sein. Es reicht aber da einmal innen an die Wand gelehnt zu haben ;)

Nur geht es die Behörde einfach garnichts an, wieviele Schränke ich in Benutzung habe.

Ich kann auch für jede Langwaffe einen Extraschrank haben.

HAt sie Zweifel an der ordnungsgemäßen AUfbewahrung hat die Behörde zu handeln.

Ich muss dazu im Voraus aber nichts erbringen, als den Nachweis der getroffenen Massnahmen, also die Meldung einer gesetzeskonformen Aufbewahrung.

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