Zum Inhalt springen
IGNORED

Hilfestellung bei Erbfall Waffen benötigt


catering

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten schrieb Flohbändiger:

indem man die Waffen auslagert.

Sichere Verwahrung bei einem Bekannten geht schon, bis  ein Tresor da ist. Sowas ist keine Dauerlösung, ein Ende muß zwar nicht terminiert, aber absehbar sein. Ansonsten erwirbt der Bekannte die Waffen im Sinne des WaffG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:

Wer als WBK-loser Waffen erbt, lässt die einfach in dem Schrank, wo sie vorher auch schon drin waren, sorgt dafür, dass sonst keiner Zugriff auf den Schrank hat, beantragt eine Erben-WBK und klärt parallel zeitnah mit der Behörde, ob diese ausnahmsweise bereits ist, mit einer Aufforderung zur Blockierung solange zu warten, bis man die Voraussetzungen erfüllt, dass man die Waffen nicht mehr blockieren muss. Entweder, die Behörde zieht da mit, oder sie tut es nicht. Einen Anspruch hat man jedenfalls nicht.

Ich sehe wir verstehen uns. Daher auch einen anderen Berechtigten einschalten, wenn es nicht anders geht.

 

In dem mir bekannten konkreten Fall muss erstmal geklärt werden, ob die Erben überhaupt weiterbesitzen wollen. Das mit den geänderten Aufbewahrungsrichtlinien wird sicher auch nicht hilfreich sein.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine andere Variante wäre noch, der Waffenbehörde bis zur Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen die Tresorschlüssel zur amtlichen Verwahrung zu übergeben. Nicht jede/r hat ja einen Bekannten, der Berechtigter ist und der Waffenhändler verlangt für eine sichere Verwahrung gewisses Geld.

 

Falls die Erbwaffen ansonsten dauerhaft blockiert werden müssen (sachkunde- und bedürfnisloser Erbe möchte weder Jäger noch Sportschütze werden und die Waffen nur als Andenken behalten) stehen die Chancen in puncto Ausnahme vom 0er-Schrank wegen Härtefall auf Antrag nach § 13 Abs. 6 AWaffV meines Erachtens recht gut, denn gerade dann ist die Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ja nicht wirklich hoch bzw. eigentlich überhaupt nicht mehr gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erbwaffen und wie damit umgehen.

Das ist bei unseren Behörden in der Trierer Gegend nicht überall bekannt oder wird von ihnen nach ihrem Gutdünken ausgelegt. Habe schon davon gehört, dass Erbnehmer  aufgefordert wurden innerhalb einer Frist von ein paar Wochen die Teile an einen Händler oder der Behörde abzugeben.

Frage; Wie kommt der Erbe an die weggeschlossenen Waffen und in welcher Zeit`?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 17.9.2018 um 17:14 schrieb cartridgemaster:

Ein Weg, an dem die Mehrzahl der Erben kein Interesse hat.

Dann lieber einfach auf dem Amt abgeben und man hat seine Ruhe.

Opas Waffen waren einem ja eigentlich schon immer suspekt.

 

CM

Aber immer an die Drohung des Opas denken, dass er dir jede Nacht erscheint, wenn du sie nicht in Ehren hältst.

Bearbeitet von BBF
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.