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IGNORED

Beantragung Schalldämpfer für Gehegewildabschuss


.45ACP

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Gerade eben schrieb Tasha Yar:

Na, wenn der Thread-Ersteller nicht bewerten kann, was das Richtige (für wen auch immer) ist - wer sollte es denn sonst können? Ich habe nur einen Vorschlag gemacht, der eine gangbare Alternative darstellt. Das ist alles.

Die Frage ist doch nicht wo du einen SD drauf pappen kannst, ich habe übrigens beide Waffen auch mit SD aber in VA. Aber was ist sinnvoll für was der Autor des Thread es vorsieht. Erzähl mir doch nicht das du mit einer UZI mit SD jagen gehst.

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Kann er ja eben nicht. Es geht ja nicht um ihn.

Ansonsten sagen ide bekannten Gesetze bereits was sinnvoll ist.

Die Erlegung mittels deiner Vorschläge ist es jedenfalls nicht und damit ist das Thema auch schon wieder durch.

Die Frage war obendrein explizit nicht an deiner Zurschaustellung festgemacht, sondern an einer Kurzwaffe.

Bearbeitet von Gast
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Für den Fangschuss ist aber eine Kurzwaffe gewünscht. Steht dich eindeutig da.

Ansonsten braucht es auch deinen "Vorschlag" nicht. Dann kann er einfach die Büchse nehmen, mit der er das Gatterwild krankgeschossen hat.

 

DBDDHKP

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vor 26 Minuten schrieb schiiter:

Für den Fangschuss ist aber eine Kurzwaffe gewünscht.

Gewünscht ist ein Schalldämpfer für eine Kurzwaffe. Ein Arm statt der gereichten Hand. Um nichts anderes geht es hier.

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Das dann wieder in der Endkonsequenz.

Ansonsten hab ich das ja auch schon festgestellt und nur den etwas Begriffsgehemmten versucht aufzubereiten ;)

 

Ich denke hier wirds auch keine fruchtbaren Erkenntnisse mehr geben.

Der Wunsch wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein unerfüllter Wunsch bleiben.

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Richtig. Aber warum sollte er das -entgegen seiner Einlassung- überhaupt wollen?

Lass ihn doch selbst entscheiden, ob er von dem was er will auf deinen iunpassenden Vorschlag umsetzen möchte.

Kann dir doch egal sein.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 6 Minuten schrieb Tasha Yar:

Die Munition für einen Fangschuss für jegliches Wild (auch Schalenwild) muss hingegen laut Bundesjagdgesetz mindestens 200 Joule Energie an der Laufmündung aufweisen.

Lesen bildet. Das kann nie schaden und schützt dich ggf. vor Fehlern:

“1) Verboten ist 

1. ...

2.

a)auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;

b)auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben;

c)...

d)auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;“

 

Die 200 Joule gelten nur für den Schuss mit der Kurzwaffe. Über den Sinn darf man sich keine Gedanken machen.

Bearbeitet von erstezw
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Ähm. Bitte auch die einschl. Verordnungen beachten ;)

 

Darüberhinaus kann man nicht einmal mehr lachen wenn irgendwas mit Füchsen beim Thema Gatterwilderlegung gelabert wird.

Irgendwas muss da doch nicht ganz rund laufen.

Bearbeitet von Gast
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@erstezw und @Tasha Yar

Vielleciht mögt ihr euch ins Gedächtnis rufen, dass es hier um die Tötung von Gatterwild geht, nicht um Jagd. Da ist das Bundesjagdgesetz außen vor. Füchse etc. dürfen nicht geschossen werden, weil es ein befriedeter Bezirk ist und die Vorschriften zu Mindestkaliber und Fangschuss richten sich ausschließlich nach der eingangs verlinkten Verordnung.

 

Und was den Gebrauch von Kurzwaffen auf der Jagd betrifft, da gibt es nicht nur zwei Lesarten des Bundesjagdgesetzes sondern auch einige lex specialis in den Ländern.

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vor 14 Minuten schrieb erstezw:

Man nennt das auch Schlachten. Wird wohl regelmäßig mit der.22Hornet und dergleichen gemacht.

Nein. Die Verordnung unterscheidet klar zwischen Schlachten - dem außer in Notfällen eine Betäubung vorausgehen muss - und der Tötung im Gehege durch Schusswaffen.

Und nochmals nein, denn die früher beliebte .22 Win Mag ist nicht mehr zulässig. Es gelten die Anforderungen für Büchsenmunition für zum Hochwild zählendes Schalenwild.

Bei Damwild darf unter bestimmten Voraussetzungen davon abgewichen werden.

Bearbeitet von Gast
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Zu den Notfllen muss man leider noch Religion hinzuzählen. Da wird das Staatsziel Tierschutz auch unverständlicherweise ausgehebelt.

Ansonsten wurde doch die konkrete Verordnung schon verlinkt.

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Nun, ich kenne Sachbearbeiter, die bei dem Wunsch nach einer schallgedämpften Kurzwaffe folgendes unterstellen würden:

 

1. Der Antragsteller sieht die Notwendigkeit für Fangschüsse beim Gatterabschuss.

 

2. Der Antragsteller geht selber davon aus, dass er nicht in der Lage ist, einen fachgerechten Gatterabschuss mit der Langwaffe zu gewährleisten.

 

3. Dem Antragsteller muss wohlmöglich die Abschussgenehmigung widerrufen werden, weil er nicht sauber schießen kann.

 

Mein Jagdherr schiesst ca 12-18 Stück Gatterwild pro Jahr. In über 20 jahren ergab sich genau einmal die Notwendigkeit eines zweiten Schusses.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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vor 10 Minuten schrieb schiiter:

Zu den Notfllen muss man leider noch Religion hinzuzählen. Da wird das Staatsziel Tierschutz auch unverständlicherweise ausgehebelt.

Dieses unsäglich dümmliche Staatsziel Tierschutz kam nur ins GG, damit man weiteren/anderen Religionsgemeinschaften als der jüdischen das Schächten weitgehend verbieten konnte. Was die jüdische Religionsgemeinschaft betrifft, so genießt diese historisch bedingt gewisse Vorzüge.

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Halal ist nun nicht unbedingt jüdisch und nun erst recht nicht verboten.

Ich verstehe grundsätzlich Ungleichbehandlungen nicht. Das gilt auch für Verstümelungen von Kindern.

Auch hier dürfen das beide Religionsanbieter.

 

Das soll hier allerdings nicht die Diskussion sein.

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Am 11.2.2018 um 20:13 schrieb Tasha Yar:

Da hast Du vollkommen recht. Das war mir nicht mehr geläufig. Hat wohl alles einen tieferen Sinn. Danke für die Info.

 

Tasha

Daß sind bei dir aber doch keine Kurzwaffen. 

Sie sind bei dir doch als Langwaffen eingetragen. 

Somit sind sie auch zur Jagd auf das entsprechende Wild zugelassen. 

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vor 18 Minuten schrieb chapmen:

Dürfte in z.B. in NRW schwierig werden.

Das wird in allen Ländern schwierig bis unmöglich. Das Gutachten des BKA, welches allen wohlwollenden politischen Entscheidungen zu Grunde liegt, bezieht sich ausschließlich auf Schalldämpfer für Langwaffen. SD für Kurzwaffen sind so gefährlich und deliktrelevant wie eh und je.

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Ich zitier mich mal selbst....

" SD auf LW im "Kurzwaffen"Kaliber".

Von KW habe ich nichts geschrieben.

Einige Bundesländer haben es gemerkt und entsprechend formuliert.

Die gezeigten LW, "UZI" und "MP5" Klon mit einem SD zu versehen und zu verwenden geht in NRW über das jagdliche Bedürfnis nicht.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 8 Stunden schrieb chapmen:

Die gezeigten LW, "UZI" und "MP5" Klon mit einem SD zu versehen und zu verwenden geht in NRW über das jagdliche Bedürfnis nicht.

Was weder den in Bayern ansässigen Tasha, noch den in NDS beheimateten TS interessieren dürfte

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