Zum Inhalt springen
IGNORED

Wiederladen für andere Schützen


funkykupplung

Empfohlene Beiträge

Hallo !

 

Ich habe eine kurze Frage, kann aber dazu nichts passendes finden. Zudem gibt es immer wieder den Satz: "...dann musste halt Klagen!"

(Habe ich aber weder die Lust, noch Zeit, noch will ich mich bei Behörden nicht unbeliebt machen.)

 

Es geht um Munition, die ich für jemanden "wiederladen soll", der KEINEN Wiederladeschein hat. Zufällig benutze ich das Kaliber auch selber. Ohne gewinnbringende Verbindlichkeiten natürlich...

 

Ich meine mich zu erinnern, das damals im Lehrgang gesagt wurde, das es versicherungstechnich, bisweilen auch rechtlich NICHT sicher ist, selbstgefertigte Munition weiterzugeben an "Nichtwiederlader".

Daran habe ich mich immer gehalten. In Meinem Schein steht auch:"...nur für den eigenen Bedarf!"

 

Was meint ihr?

 

Wisst ihr etwas bestimmtes darüber?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, da hättest du recht. (Streichen geht nicht so ohnen weiteres, da es sonst "gewerblich" wäre)

Aber es steht dort nur über das "Treibladungsmittel". Die fertige Munition wird nach dem Waffengesetz behandelt.

Also wieder was anderes.

 

Ist eigentlich auch unlogisch ! Wer wil mir NICHT den eigenen Bedarf anzweifeln???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rechtlich gesehen bist du ein Hersteller!

Sollte mit deiner Munition ein Unfall passieren wirst du in die Haftung genommen.

Solange eine Laufaufbauchung oder Waffensprengung passiert geht das ja noch.

Interessant wird alles erst bei einem Personenschaden (Handverletzung, Augen, Gesicht usw.)

Sollte der Munitionsempfänger nur einmal erwähnen das er mit Widergeladener Munition 

geschossen hat gehts los. Unfallversicherung, Krankenversicherung, usw. werden ihre Regressansprüche stellen.

 

Und vielleicht auch der Schütze selber????

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, das denke ich auch. Wenn was passiert, lässt sich zwar nicht genau beweisen, das die Munition von mir kommt...aber wenn doch: Dann bin ich der Depp!

Wenn es ein Wiederlader wäre, würde er das Wissen und die Verantwortung übernehmen.

 

@lopo

Ich kann die Behörde fragen. Da das aber die übliche Eintragung ist und ich Gründe nennen muss, warum sie etwas streichen sollen...gibt's bestimmt 'ne flappsige Antwort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 44 Minuten schrieb andreas007:

Sollte mit deiner Munition ein Unfall passieren wirst du in die Haftung genommen.

Ein Geschädigter kann den Wiederlader zur Zahlung auffordern - ein Anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisbar einen Fehler gemacht hat.

Wenn der Geschädigte hierzu einen Gutachter für mehrere 1000 Euro einschalten möchte, könnte man einen Fehler vielleicht nachweisen, sofern den tatsächlich ein solcher vorliegen sollte.

 

vor 8 Minuten schrieb funkykupplung:

Ich kann die Behörde fragen. Da das aber die übliche Eintragung ist und ich Gründe nennen muss, warum sie etwas streichen sollen...gibt's bestimmt 'ne flappsige Antwort.

Echt?

Ich dachte, die Behörde muss evtl. Einschränkungen begründen ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, das stimmt.

Eigentlich kann das schnell passieren: Eine falsche Ladung und die Waffe geht flöten! Wenn das mir passiert, dann gehe ich normal zum Hersteller. Der ist ja bei Fabrikmunition nachweisbar (Hülse, Kaufbeleg, etc.)

Die sollten das eigentlich garantieren, das nix passiert... Das kann ich aber als Privatmann eigentlich nicht.

 

Ich habe das hier eben gefunden:

http://kgs-ev.de/index.php/9-news/22-sprengstoffgesetz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb P22:

Ein Geschädigter kann den Wiederlader zur Zahlung auffordern - ein Anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisbar einen Fehler gemacht hat.

Wenn der Geschädigte hierzu einen Gutachter für mehrere 1000 Euro einschalten möchte, könnte man einen Fehler vielleicht nachweisen, sofern den tatsächlich ein solcher vorliegen sollte.

 

Glaube mir, wenn ein Personenschaden vorliegt und der Unfall im Krankenhaus aufgenommen wird geht die Post ab.

Zum einen will sich der Schütze selber entlasten (er hat nichts falsch gemacht....die Munition hat die Waffe gesprengt.... usw.).

Danach muss das Krankenhaus Meldung machen. Unfall mit Waffe!

Danach kommt der Krankenversicherer mit Fragen, die Unfallversicherung usw. hier gehts sehr schnell um Summen.

 

Einen Gutachter bezahlen die Versicherungen sehr gerne wenn sie die Kosten los werden!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, ich glaube auch. Ist von 2007. Aber eine Änderung kostet bei uns auch Kohle. Und nur die rausnehmen für jemanden, für den ich "kostenlos" lade?

 

Seltsamerweise denke ich gerade dran, das ich eigentlich auch Munition herstellen kann, für die ich keine Waffe besitze!!!!

Das wäre ja auch noch so ein Punkt.

Normal dürfte ich bzw. keine .50BMG Munition erwerben. Könnte sie aber herstellen ohne das ich die Waffe besitze ?!?!?!

 

 

Bearbeitet von funkykupplung
rechtschreibung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb HangMan69:

nu auf eine "änderung" zu bestehen, kannst knicken!

Es besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Rücknahme dieser Nebenbestimmung. Sollte man aber als Laie nicht allein angehen. Wem allerdings schon mögliche Kosten für ein Verwaltungsverfahren zu hoch sind, wird die Einschaltung eines Anwalts scheuen.

 

vor 2 Minuten schrieb andreas007:

Einen Gutachter bezahlen die Versicherungen sehr gerne wenn sie die Kosten los werden!

 

Ja, aber auch der muss einen Fehler finden.

Wer gewissenhaft lädt, minimiert sein Risiko. Wer natürlich nur für sich lädt, minimiert das Risiko noch stärker (wenn der Standnachbar trotzdem etwas abbekommt, wenn man selbst mit eigener Munition lädt, stellt sich ebenso die Haftungsfrage)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb funkykupplung:

 

Seltsamerweise denke ich gerade dran, das ich eigentlich auch Munition herstellen kann, für die ich keine Waffe besitze!!!!

Das wäre ja auch noch so ein Punkt.

Normal dürfte ich bzw. keine .50BMG Munition erwerben. Könnte sie aber herstellen ohne das ich die Waffe besitze ?!?!?!

 

§ 27 Abs. 1a SprengG 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb funkykupplung:

Ja, ich glaube auch. Ist von 2007. Aber eine Änderung kostet bei uns auch Kohle. Und nur die rausnehmen für jemanden, für den ich "kostenlos" lade?

 

Seltsamerweise denke ich gerade dran, das ich eigentlich auch Munition herstellen kann, für die ich keine Waffe besitze!!!!

Das wäre ja auch noch so ein Punkt.

Normal dürfte ich bzw. keine .50BMG Munition erwerben. Könnte sie aber herstellen ohne das ich die Waffe besitze ?!?!?!

 

 

Jup, du darfst auch .50BMG Herstellen. 

Aber eigentlich ist es dazu gedacht das du mit der Munition Waffen / Kaliber schießt die du dir mal borgst.

Bei einer Kontrolle und .50BMG werden aber definitiv Fragen kommen. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb P22:

Ja, aber auch der muss einen Fehler finden.

Wer gewissenhaft lädt, minimiert sein Risiko. Wer natürlich nur für sich lädt, minimiert das Risiko noch stärker (wenn der Standnachbar trotzdem etwas abbekommt, wenn man selbst mit eigener Munition lädt, stellt sich ebenso die Haftungsfrage)

Das Problem ist immer Waffenversagen (Waffenhersteller) oder Munitionsversagen (Munitionshersteller).   

Wer wird hier wohl gewinnen wenn die Waffe mit Werksmunition immer einwandfrei lief?

Und bei allen Waffenunfällen auf denen ich selber dabei war (3 Stück) war die Munition schuld!

2 mal Überladung (Waffensprengung)

1 mal Unterladung .38 Spezial (Revolver) das Geschoss bleibt stecken und der Schütze setzt nach. (Laufaufbauchung)

 

Zum Glück alles ohne Personenschaden

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb funkykupplung:

Genau ! Das meine ich nämlich auch. Dann ist es egal, ob ich lüge oder nicht...

Sobald sich eine Patrone in meinem Besitz befindet für die ich keine "Erlaubniss" besitz restp./ Waffe, kann es Ärger geben.

Nicht unbedingt!

Wenn du .45 ACP im Schrank hast und erklärst das du damit regelmäßig die Waffe eines Kameraden schießt 

gibts keine Probleme.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb funkykupplung:

Sobald sich eine Patrone in meinem Besitz befindet für die ich keine "Erlaubniss" besitz restp./ Waffe, kann es Ärger geben.

Ähm warum genau?

 

Und im Falle eines Falles sollte man - egal ob mit waffen- oder sprengstoffrechtlichen Bezug - immer schweigen und fachlichen Rat einholen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb funkykupplung:

Sobald sich eine Patrone in meinem Besitz befindet für die ich keine "Erlaubniss" besitz restp./ Waffe, kann es Ärger geben.

lies doch einfach mal das WaffG ... in diesem Kontext ... IIRC erläutert das die WaffVwV sogar nochmal....

 

 

Hilft Halbwissen und Falschwissen zu korrigieren. Du hast eine Erlaubnis!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb funkykupplung:

Hmm...

Also gar nicht so einfach !!!!

 

Eigentlich schon. Gesetzesquellen wurden ja bereits benannt, einfach mal nachlesen.

 

Gerade eben schrieb funkykupplung:

Aber es ist anscheinend noch nie vorgekomen, das jemand verletzt und eine Verantwortung beim Wiederlader gesucht wurde...

 

Sag niemals nie, aber die Wahrscheinlichkeit ist bei einem gewissenhaften Wiederlader gering.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt.

 

Als Freundschaftsdienst mal ein paar Murmeln für den Schützenkollegen wiederzuladen, ist kein Problem. Gewerbliche Züge wird man annehmen, wenn Werbung dafür betrieben wird, das als kostenpflichtige Dienstleistung oder regelmäßig im größeren Stil durchgeführt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Uns wurde gesagt, dass wir uns besser eine Verzichtserklärung für die Wiedergeladenemunition unterschreiben lassen sollen, damit wir uns Rechtlich absichern.

 

Wenn der Empfänger das nicht unterschreibt, gibts auch keine Patronen, lieber so als dann doch mal Schadensersatz zu zahlen....

 

Privat heißt ohne Gewinnabsichtsvorhaben - Selbstkostenpreis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.