Paddy75 1 Posted January 4, 2018 Hi War letzte Woche mit einem Bekannten (Jäger) beim Landkreis um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen. Hatten die Rechnung für die Waffe dabei, Waffe lag beim Händler. Sind also rein zum SB um den Voreintrag oder sogar den Eintrag, da die Waffe ja schon gekauft war, machen zu lassen. Da sagt der SB das es 14 Tage dauert bis er die Waffe einträgt. Ist das so rechtens das sich der Landkreis Gesetze auslegt wie er will? Hab irgendwas von Zuverlässigkeitsüberprüfung verstanden.... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 895 Posted January 4, 2018 Deine Frage lässt sich schwierig beantworten, weil die Bearbeitungsdauer von etlichen Faktoren abhängig sein kann. Wenn der Antrag bei der Vorsprache sofort genehmigungsreif ist, wäre ein Verweis auf 14 Tage nicht gerade kundenfreundlich sondern wohl eher als bewusste Bremse zu verstehen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
HBM 2603 Posted January 4, 2018 vor 3 Minuten schrieb Paddy75: Da sagt der SB das es 14 Tage dauert bis er die Waffe einträgt. Ist das so rechtens das sich der Landkreis Gesetze auslegt wie er will? Nein, ist nicht rechtes, wenn der Landkreis Gesetze auslegt, wie er will, allerdings kenne ich kein Gesetz in dem steht, dass Du ins Landratsamt laufen kannst und dann innerhalb von Minuten eine Waffe eingetragen bekommst. Auf "meinem" Landratsamt ist es üblich, dass die Waffe gleich eingetragen wird, man geht zur Zahlstelle und zahlt und kommt mit der Gebührenmarke wieder zum SB. Dann bekommt man die WBK mit dem Eintrag. Wenn "mein" SB aber z.B. Urlaub hat, dann geb ich die Unterlagen ab und dann dauert es, bei 14-Tage-Urlaub und ich komme am ersten Urlaubstag, auch mal 3 Wochen. Ist mir aber egal, da ich ja nur verpflichtet bin den Erwerb zu melden, daher kein Problem, weder für den SB noch für mich. Geschossen wird mit der Waffe natürlich trotzdem. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Harry Callahan 5603 Posted January 4, 2018 @HBM In seinem Post steht: "War letzte Woche mit einem Bekannten (Jäger) beim Landkreis um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen." Also hat er nach meinem Verständnis noch keinen Eintrag, sondern er beantragt einen. Da sind die angekündigten 2 Wochen doch sehr schnell - oder? 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bautz 2090 Posted January 4, 2018 vor 15 Minuten schrieb Paddy75: Ist das so rechtens das sich der Landkreis Gesetze auslegt wie er will? Hab irgendwas von Zuverlässigkeitsüberprüfung verstanden.... Der Landkreis legt da nichts unzulässig aus. Der Jäger begehrt eine Erwerbserlaubnis für die Kurzwaffe. Er begehrt nicht primär den Eintrag einer Waffe für die er eine Erwerbsberechtigung besitzt. Bei der Erwerbserlaubnis kann der Landkreis die Zuverlässigkeit vor Erteilung der Erlaubnis prüfen. Das wird gemacht, wenn die letzte Überprüfung der Zuverlässigkeit länger zurückliegt. 1 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Paddy75 1 Posted January 4, 2018 Danke für die Antworten. Mir kam das wie Willkür vom SB vor. Aber scheint ja seine Richtigkeit zu haben Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sam09 417 Posted January 4, 2018 vor 1 Stunde schrieb Harry Callahan: @HBM In seinem Post steht: "War letzte Woche mit einem Bekannten (Jäger) beim Landkreis um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen." Also hat er nach meinem Verständnis noch keinen Eintrag, sondern er beantragt einen. Da sind die angekündigten 2 Wochen doch sehr schnell - oder? Er schreibt auch das Er die Waffe schon gekauft hat, das wäre meines Erachtens erwerben ohne Voreintrag!. Das könnte der SB auch Paddy75 auch negativ auslegen!. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Meetschloot 9 Posted January 4, 2018 MoinKaufen darf er. In Besitz nehmen nur nicht. Erst sobald vom Amt die Bestätigung kommt, dass er die Waffe auch in Besitz nehmen darf (tatsächliche Gewalt ausüben etc->sich theoretisch draufsetzen könnte-> besitzen).Waidmannsheil Meetschloot 3 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bautz 2090 Posted January 4, 2018 vor 14 Minuten schrieb Sam09: Er schreibt auch das Er die Waffe schon gekauft hat, das wäre meines Erachtens erwerben ohne Voreintrag!. Basti - fass Quote Share this post Link to post Share on other sites
pancho lobo 695 Posted January 4, 2018 (edited) Hola amigo Bautz, Sam09 muss nochmal im WaffG bei Begriffbestimmungen nachlesen was (laut WaffG) erwerben bedeutet = die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben. Solange die Waffe beim Händler lieg ist es auch kein Erwerb.--WAU-- saludos de pancho lobo -Mustafa Kemalatatürk hatte recht: ISLAM ist ein verwesender Kadaver... usw.- Edited January 4, 2018 by pancho lobo Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sam09 417 Posted January 4, 2018 Ja stimmt, die Kurzwaffe liegt ja noch beim Händler. Vor langer Zeit hat ein damaliger Kollege eine H&K SL7 308. Win kaufen wollen und den Eintrag dafür erhalten und sich dann eine H&K SL6 223. Rem. gekauft, und wollte das Kaliber wechseln, der hat mit den SB richtig Ärger bekommen!. Quote Share this post Link to post Share on other sites
tar 530 Posted January 4, 2018 vor 7 Minuten schrieb Sam09: Ja stimmt, die Kurzwaffe liegt ja noch beim Händler. Vor langer Zeit hat ein damaliger Kollege eine H&K SL7 308. Win kaufen wollen und den Eintrag dafür erhalten und sich dann eine H&K SL6 223. Rem. gekauft, und wollte das Kaliber wechseln, der hat mit den SB richtig Ärger bekommen!. Hat der Verkäufer die Berechtigung nicht geprüft? Ansonsten geht die Waffe "erwerben" auch auf Leihschein, wenn bereits eine WBK vorhanden ist (z.B. wenn Jäger eine KW hat und jetzt eine zweite will). Quote Share this post Link to post Share on other sites
kulli 1394 Posted January 4, 2018 Es gibt Leute die warten 6 Monate, also bleibt mal locker bei den 14 Tagen .....;-)! 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sam09 417 Posted January 4, 2018 vor 4 Minuten schrieb tar: Hat der Verkäufer die Berechtigung nicht geprüft? Ansonsten geht die Waffe "erwerben" auch auf Leihschein, wenn bereits eine WBK vorhanden ist (z.B. wenn Jäger eine KW hat und jetzt eine zweite will). Keine Ahnung ist schon lange her und den Händler gibt es nicht mehr!. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sam09 417 Posted January 4, 2018 vor 1 Minute schrieb kulli: Es gibt Leute die warten 6 Monate, also bleibt mal locker bei den 14 Tagen .....;-)! Ich habe letztes mal 1 Woche gewartet, hatte aber auch alle Unterlagen beisammen!. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted January 4, 2018 vor 5 Stunden schrieb Sam09: Er schreibt auch das Er die Waffe schon gekauft hat, das wäre meines Erachtens erwerben ohne Voreintrag!. Das könnte der SB auch Paddy75 auch negativ auslegen!. Eine Waffe kaufen kann jeder Hans-Wurst. Das juckt den Sachbearbeitern überhaupt nicht, da man für den Kauf nicht mal eine WBK benötigt. Nur am "mit nach Hause nehmen" scheitert es dann so oder so. Ist auch übliche Praxis, dass man Waffen kauft, einlagern lässt und wenn der Schein dann mit entsprechenden Einträgen da ist, wird sie mitgenommen. @Paddy75 wenn du erst einen Antrag auf einen weiteren Erwerb stellst, dann kannst du warten, da etwaige (erneute) Hintergrundüberprüfungen laufen. Da sind 14 Tage sogar nicht schlecht. Es gibt Leute die warten Monate. Kann man hier immer wieder lesen Quote Share this post Link to post Share on other sites
HBM 2603 Posted January 4, 2018 vor 9 Stunden schrieb Harry Callahan: ...um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen." Da sind die angekündigten 2 Wochen doch sehr schnell - oder? Stimmt, hab ich so überlesen. Die 2 Wochen sind sicherlich o.K., auch wenn es bei manchen Landratsämter auch gleich geht, vor allem wenn der letzte Erwerb noch nicht länger als ein halbes Jahr her ist. Quote Share this post Link to post Share on other sites
frosch 694 Posted January 5, 2018 Hmmh...., Voreintrag für Selbstladelangwaffe in 308 und dann der Erwerb einer in 223 hört sich für mich nach unerlaubten Waffenerwerb und Besitz an. Verständlich, dass es da Ärger auf dem Amt gibt. By the way, 14 Tage Bearbeitungszeit für die Beantragung einer Kurzwaffe ist völlig in Ordnung. Selbst bei 3 Monaten wäre die Behörde noch im grünen Bereich. frogger Quote Share this post Link to post Share on other sites
Meatloaf 47 Posted January 5, 2018 Hallo. Voreintrag und Eintrag hat mein Sachbearbeiter schon gemacht, hat 15 Min. gedauert. Auf der Rechnung stand das die Waffe erst nach Vorlage der WBK übergeben wird. Meatloaf Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 33548 Posted January 5, 2018 Die Sinnhaftigkeit kann man schon hinterfragen. Bei einem Jäger oder „Schon-LWB“ wäre ja im Fall eines negativen Ergebnisses bei der Zuverlässigkeitsprüfung sowieso mehr zu tun. Da käme es aus meiner Sicht dann auch nicht mehr auf eine Waffe mehr oder weniger an. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 895 Posted January 5, 2018 vor 9 Stunden schrieb HBM: Stimmt, hab ich so überlesen. Die 2 Wochen sind sicherlich o.K., auch wenn es bei manchen Landratsämter auch gleich geht, vor allem wenn der letzte Erwerb noch nicht länger als ein halbes Jahr her ist. Dieses in der Praxis teilweise so praktizierte halbe Jahr steht so nirgends im Gesetz oder der WaffVwV und erscheint mir auch sehr kurz. Nachvollziehbar wäre in Anlehnung an die nach genau den selben Maßstäben erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV ein ganzes Jahr ! Im übrigen stellt sich schon grundsätzlich die Frage, ob die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung nur bei der Erteilung eines Erlaubnisdokuments erforderlich ist (was der Gesetzgeber so ursprünglich mal angedacht hatte) oder dies auch dann wiederholt wird, wenn zu einer bestehenden Erlaubnis weitere Erlaubnisse ergänzt bzw. weitere EWB erteilt werden. Im Grundsatz muss die Überprüfung ja nur mindestens alle drei Jahre gemacht werden. Bei vorhandenen Erkenntnissen zu einer Person und "Wackelkandidaten" wird die Waffenbehörde den Zyklus natürlich kürzer fassen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Manitux 0 Posted January 25, 2019 Also im Zollernalbkreis, beträgt die Wartezeit für einen Voreintrag ca. 6 - 8 Monate. Ich warte schon fast 4 Monate, also sind die 2 Wochen sicher ok. Würde auch gerne eine Beschwerde einreichen, wegen "Untätigkeit" aber dann warte ich sicher noch länger ^^ Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 33548 Posted January 25, 2019 Wer sich nicht wehr der lebt verkehrt. Ich hab schon mal gegen das Amt geklagt, danach war alles einfacher. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted January 25, 2019 (edited) Wenn es hier um das einholen der Zuverlässigkeit für den Eintrag geht, sind 14 Tage sehr schnell. Bei meiner Behörde dauert es zwischen 14tage und 2 Monate, der SB hat darauf keinen Einfluss! Meiner ist immer so freundlich und ruft bei mir an, wenn die Bestätigung eingegangen ist. Der Voreintrag selbst dauert netto 5Minuten, mit dem obligatorischen Gequassel 20min. Edited January 25, 2019 by scotty600 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Manitux 0 Posted January 25, 2019 vor 3 Minuten schrieb scotty600: Wenn es hier um das einholen der Zuverlässigkeit für den Eintrag geht, sind 14 Tage sehr schnell. Bei meiner Behörde dauert es zwischen 14tage und 2 Monate, der SB hat darauf keinen Einfluss! Meiner ist immer so freundlich und ruft bei mir an, wenn die Bestätigung eingegangen ist. Der Voreintrag selbst dauert netto 5Minuten, mit dem obligatorischen Gequassel 20min. Omg ich wohne im falschen Kreis. Meine Sachbearbeiterin meinte gleich wo ich den Antrag abgab, es kann 6-8 Monate dauern. Für meinen nächsten Antrag melde ich meinen Wohnsitz schnell um, jeder Kreis ist schneller als Zollernalbkreis ^^ :-)) Quote Share this post Link to post Share on other sites